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DAS
DEUTSCHE KAISERREICH
IN SEINEN
UNIVERSALEN UND NATIONALEN BEZIEHUNGEN.
VORLESUNGEN
GEHALTEN IM FEKDINANDEUM ZU INNSBRUCK
Vo!»
JVX.IUS FICKKK.
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ZWEITE UNVEHAENDEHTE AUFLAGE.
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IHN8BBÜCK.
VERLAG DER W A 0 N E R'tcmii UmVER8IT.«T«-Bl CHHANDI.UNQ.
1862 .
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Dnick der Wagner’schen Buchdrackerei.
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Äßie folgenden Blätter enthalten eine zunächst zum Behufs
der öffentlichen Vorlesungen, wie sie hier währetul des Winters
im Ferdinandeum gehalten werden, gefertigte Erweiterung der
gedrängten Andeutungen über die Bedeutung des deutschen
Kaiserreiches , welche ich meiner Arbeit über den Reichsfür-
stenstand einleitend voranstellte. Schon der Umstand, dass
in den am 12., 19., 26, Januar und 1. Februar d. J. ge-
haltenen Vorlesungen der Stoff in der beabsichtigten Ausdehnung
sich nicht erschöpfen liess, insbesondere die Schlussabschnitte
ungelesen blieben, legte die nachträgliche Veröffentlichung nahe,
um so den Zuhörern das Ganze bieten zu können ; auswärtige
Gesinnungsgenossen hatten mir ohnehin schon früher den
Wunsch ausgedrückt, jene gedrängte Einleitung weiter aus-
geführt zu sehen, während ich zugleich hoffen darf, dass auch
diejenigen meiner wissenschaftlichen Freunde, welche meine
Auffassung im allgemeinen nicht theilen, doch auf diesen Blät-
tern hie und da einem Gedanken begegnen loerden, der ihrer
Aufmerksamkeit werth ist. Ist cm einigen Stellen dieser Vor-
lesungen Bezug genommen auf die am 28. November 1859 '
gehaltene Festrede H. v. Sybels über die neuem Darstellungen
der detdschen Kaiserzeit, so blieb diese wenigstens auf den
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Jifhon in jener Einleilang vorliegenden Hauptgedankengang
ohne den Einßuas , xvelehen die unmittelbare Rücksichtnahme
auf eine die entgegenstehende Ansicht bestimmt vertretende Er-
örterung zu üben pflegt. Denn jene Einleitung xvurde zuerst
niedergeschxneben, als nach den Tagen von Solferino und Villa-
franca sich die zu xvissenschaftlicher Beschäftigung nöthige
Ruhe xvieder einstellte, xind es doppelt nahe lag, gerade solchen
Gedanken Ausdruck zu geben; auch die Form, in xuelcher sie
veröffentlicht xvurde, hatte sie gexvonnen, ehe mir jene Festx'ede
bekannt xvux'de. Und könnten andere Stellen der Veimiuthung
Raum geben, sie seien in ihrer Fassung bestimmt durch die
Rücksichtnahme auf Ereignisse nicht allein der letzten Monate,
sondern dex' letzten Wochen , so bemerke ich , dass die Vor-
lesungen xuörtlich abgedruckt sind, xuie sie gehalten xvurden,
und dass auch die nichtgelesenen Abschnitte zu Anfang März
in ihrer jetzigen Gestalt dx'uckfertig Vorlagen ; verzögerte sich
wegen der gehäuften Arbeiten der Druckerei die Drucklegung
länger, als ich gewünscht hätte, so nahm ich davon doch keine
Veranlassung zu xiachtraglichen Aendex'ungen oder Zusätzen,
welche die Tagesereignisse oder auch neuere einschlagende Ver-
öffentlichungen, wie etxva die einige auch hier gegebene Axideu-
tungen trefflich ergänzende xind weiten' ausführende Schrift
meines xuerthen Freundes J. Janssen über Frankreichs Rhein-
gelüste, hätten nahe legen können.
Inns brne iStfi Mai Üb’.
J. F.
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Hochgeehrte Versammlung!
Wenn ich beabsichtige, in meinen diesjährigen Vorlesungen
Ihre Blicke zurückzulenken auf das deutsche Kaiserreich, wie
es einst gewesen, in übersichtlicher Erörterung einzugehen auf
seine Entstehung , seine Gestaltung und Bedeutung , auf seinen
Verfall, so verhehle ich mir die Schwierigkeiten der Aufgabe,
welche ich mir damit gestellt habe , in keiner Weise ; leichter
wird es immer gelingen, ans der Reihe der Bilder, welche eine
grosse Vergangenheit uns bietet, ein einzelnes herauszugreifen,
es bis in alle Einzelnheiten zu verfolgen , als den Versuch zu
wagen, den Innern Zusammenhang einer ganzen Reihe zu erör-
tern, ein Versuch, dessen Gelingen nicht blos durch die Fähig-
keit des Vortragenden, einen so weiten Kreis zu beherrschen,
bedingt ist, sondern eben so sehr davon abhängt, ob dem Zu-
hörer wenigstens in allgemeinsten Umrissen jene Bilder selbst,
deren Deutung versucht wird, gegenwärtig sind.
Das vorausgesetzt dürfte freilich, wo Deutsche versammelt
sind, kaum ein anderer Gegenstand geschichtlicher Art auf leb-
hafteres Interesse rechnen dürfen , als gerade dieser. Das Ge-
schick hat es einmal gefugt, dass wir da, wo die Rede ist von
deutscher Grösse, von deutscher Einheit und Macht, den Blick
weit zurückzuwenden haben auf Jahrhunderte, welche längst
entschwunden. Da freilich glauben wir reichen Ersatz zu finden,
so weit diesen die Röckerinnerung an bessere Tage überhaupt
Ficker KoiMirelch. 1
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zu bieten vermag; wir sehen mächtig waltende Kaiser an der
Spitze einer geeinigten Nation, erfüllt von dem stolzen Gefühle
ihrer Uebermacht , weithin die Nachbarvölker beherrschend , die
Geschicke des Welttheils bestimmend ; alles das sehen W'ir dort
aufs vollste verwirklicht, was die Dinge der Gegenwart uns
am schmerzlichsten vermissen lassen. Legen wir Werth auf
jene Thatsachen einer fernen Vergangenheit, ist gerade unsere
Zeit mit doppeltem Eifer bemüht, ihre genauere Kenntniss zu
fördern, so ist das nicht blos zu erklären aus einem verstimmten
Abwenden von der Gegenwart, einem hoffnungslosen Verzichten
auf eine bessere Zukunft ; gerade der Zukunft glaubte man da-
mit zu dienen , hoffte durch den Hinweis auf die grosse Ver-
gangenheit den Blick zu schärfen und den Willen zu stärken für
die Lösung der Aufgaben, welche unserer Nation noch harren.
Gewiss war es nicht Zufall , dass der Beginn der lebhafteren
Beschäftigung mit der Geschichte unserer Kaiserzeit zusammen-
fiel mit dem Wiederaufleben des nationalen Sinnes, mit der
Erhebung unserer Nation ans französischer Knechtschaft ; und je
mehr zu befürchten steht, dass in den Stürmen unserer Tage
abermals der deutschen Nation die Rolle der Dienerin bestimmt
sein könnte, um so lebhafter, sollte man meinen, müsste das
Bedürfniss sein, sie wieder und wieder auf jene Tage zu verweisen,
wo sie die Herrin war.
Und gerade in diesen Tagen nun möchte eine durchaus an-
dere Auffassung unserer Geschichte sich Bahn brechen. Wir sollen
ablassen von der Bewunderung unserer grossen Vorzeit; das
alles sei eitler Schimmer, sei falscher Glanz; das Kaiserreich,
wie es einst die Väter gegründet, habe niemanden genützt, uns
und andere gehemmt, sei eine strafbare Vergewaltigung gewesen
an den heiligsten Rechten der Nationen , welche die Deutsche
mit ihrem Verfalle habe sühnen müssen. Das sei ja eben der
eine grosse Fehlgriff unserer Geschichte gewesen , dass wir es
wagten, andere zu beheirscheu, dass wir nicht aller Einmischung
in allgemeinere Verhältnisse entsagten, uns nicht auf das eigene
Haus beschränkten , alle Kräfte auf dessen bestmögliche Bestel-
lung, auf die Ausbildung eines rein deutschen Staatswesens ver-
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wendend. Mögen wir immerhin uns in die Geschichte der Vorzeit
vertiefen; aber nicht um zu bewundern, um nachzuahmen; Reue
und Leid soll sie uns erwecken und den festen Vorsatz, nie
wieder ähnliche Uebergriife uns zu erlauben, uns lieber alles
dessen zu entäussern, was sich etwa von den Früchten der Sün-
den der Väter noch auf uns vererbt hat.
Nicht gerade zuerst hat sich jetzt eine solche Auffassung
unserer Geschichte geltend zu machen gesucht; aber wohl nie
früher mit solcher Bestimmtheit, mit solcher Schärfe. Wesshalb
gerade jetzt, wird kaum einer Andeutung bedürfen; sie soll
dazu dienen neuesten politischen Bestrebungen eine geschichtliche
Stütze zu verleihen, oder diese wenigstens der entgegengesetzten
Richtung zu entziehen; dass es moderne Anschauungen über
die beste Gestaltung des Staates sind, welche in dieser Auf-
fassung sich spiegeln, wird niemand bestreiten wollen. Das mag
immerhin Bedenken gegen ihre Unbefangenheit erregen, genügt
aber nicht, um sie von vornherein als unberechtigt zurückzu-
weisen; eine eingehendere Prüfung ihrer Stichhaltigkeit wird
vorzugsweise unsere Aufgabe sein.
Die Stichhaltigkeit einer historischen Auffassung zu prüfen,
ist nun eine wesentlich andere Aufgabe, als das Urtheil über
die Richtigkeit einer historischen Thatsache. Wo es sich um
das Letztere , um das Gebiet der geschichtlichen Forschung
im engem Sinne handelt, da können und sollen Historiker der
verschiedensten Richtung dieselben Wege geben, da werden sie,
wenn anders die Mittel genügender Beweisführung vorhanden
sind, sich der Anerkennung der Resultate schliesslich nicht
entziehen können , da wird mit dem bewussten Abgehen
von ihnen der Boden der Wissenschaft selbst verlassen. An-
ders ist das freilich , wo es sich nicht mehr um die Fest-
stellung der Thatsachen handelt , sondern um ihre Beurthei-
lung , wo cs gilt zu entscheiden , was hemmend , was fördernd
auf die Geschicke der Menschheit, auf die Geschicke einzelner
Völker eingewirkt hat , aus der Masse der einzelnen Thatsachen
die allgemeinem Gesetze der Entwicklung zu begründen, die
Verhältnisse der Gegenwart mit denen der Vergangenheit zu
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vergleichen und aus diesem Vergleiche Lehren für die Zukunft
zu gewinnen. Auf diesem Felde wird selbst beim redlichsten
Streben und bei genügendster Kenntniss ein Auseinandergehen
der Meinungen hie zu vermeiden sein ; und zumeist wird dieses
Auseinandergehen doch immer bedingt sein durch die verschie-
dene Stellung zu den Parteien der Gegenwart. Ist das aber,
wie die Erfahrung lehrt, einmal der Fall, so liegt auch die Frage
überaus nahe, wie kann dann überhaupt von berechtigter und
unberechtigter Auffassung die Rede sein, welchen Werth dürfen
dann überhaupt die Ergebnisse historischer Spekulation noch
beanspruchen^ und es dürfte sich verlohnen, mit einigen Worten
auf diese Vorfrage einzugehen.
Da werden nun vor allem zwei Betrachtungsweisen geschicht-
licher Dinge zu unterscheiden sein. Nicht so, als ob der For-
scher immer nur von der einen oder andern ausginge, als ob
nicht beide vielfach ineinandergriffen, als ob cs nur möglich wäre,
jede Einwirkung einer von ihnen auszuschliessen ; aber die
Theorie kann sie schärfer auseinanderhalten und auch für den
praktischen Einzelfall wird sich durchweg wenigstens entscheiden
lassen , welche Betrachtungsweise für das Urtheil den Ausschlag
gab.
Die eine tritt an die geschichtlichen Dinge heran mit einem
bereits fertigen Urtheil über die für die Verhältnisse der Gegen-
wart wünschenswerthe Entwicklung, über die Wege, welche einzu-
schlagen sind, um diese erwünschte Entwicklung herbeizuführen.
Der Gründe, auf welche dieses Urtheil sich stützt, können sehr
verschiedene sein. Der eine wird schon durch Geburt und Erzie-
hung, durch seine äussere Lebensstellung, durch in ihren Veranlas-
sungen oft ganz unberechenbare Sympathieen und Antipathieen
dieser oder Jener Parthei zugeführt; er wird überhaupt vielleicht nie
zu der Erwägung gelangen , welche von verschiedenen möglichen
Lösungen der Aufgaben der Gegenwart die wünschenswertheste,
die den gegebenen Verhältnissen angemessenste sei ; wünschens-
werth ist ihm vor allem nur der Sieg seiner Partei; richtig sind
ihm nur die Ansichten derselben. Ein anderer, gern bereit, sein
Urtheil nach bester Einsicht zu formen, lässt sich bestimmen
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durch die augenblickliche Lage der Dinge, durch eine gerade
vorherrschende Zeitrichtung, durch die Erfolge, welche dieses
oder jenes System eben jetzt zu erringen wusste; und je lebhafter
die Eindrücke der Tagesereignisse auf den Mitlebenden sein
müssen , um so weniger wird es befremden können, wenn sie der
Mehrzahl das Massgebende sind, wenn das, was sie selbst erlebte,
auch ihre Ansichten über Vergangenheit und Zukunft bestimmt.
Andere wieder stützen ihre Ansicht auf eine von der historischen
Erfahrung, wie von den bestehenden Verhältnissen ganz absehende
Erwägung der menschlichen Dinge; von einzelnen durch angeb-
lich voraussetzungslose Verstandesreflexion gewonnenen und ihnen
unumstösslich erscheinenden Wahrheiten ausgehend glauben sie
die beste Gestaltung des Staates erdacht, ein allgemeingültiges
System gefunden zu haben.
Wer nun so an die geschichtlichen Dinge herantritt, nicht
um sich nach ihnen eine Ansicht zu bilden, sondern mit einer
schon fertigen , ihm unwandelbar feststehenden Ueberzeugung,
der wird dieser auch seine historische AuflFassung unterordnen
müssen. Er wird loben oder tadeln, wird von Fortschritt oder
Rückschritt sprechen eben nach jenem Maasstabe , welchen er
mitbringt; die Geschichte hat ihm nur Werth, so weit sie ihm
neue Stützen für seine Ansicht bieten kann ; er wird die That-
sachen hervorziehen, die Seiten derselben besonders betonen,
welche für sie sprechen; was mit ihr nicht im Einklang zu
stehen scheint, wird er nicht beachten oder wird es zu entkräften
suchen , wenn er sich der Beachtung nicht entziehen kann. Und
es wird sich ja wirklich von verschiedenen Gesichtspunkten aus
ein und dieselbe Thatsache so verschieden auflfassen lassen , es
werden bei dem Zusammenwirken der verschiedensten Ursachen,
bei dem Zurückgehen der verschiedensten Erfolge auf ein und
dieselbe Wurzel sich so verschiedene Reihen für den innern Zu-
sammenhang der Dinge auffinden lassen , dass für ein solches
Vorgehen ein ziemlich weiter Spielraum offen steht, ohne dass
der Vonvurf-iaibsichtlicher Entstellung erhoben werden könnte;
der Forscher ist , wenigstens so lange seine Einseitigkeit ihm
nicht bewusst ist, nicht der Täuschende, sondern der Getäuschte,
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weil er einen Standpunkt einniiiimt, welcher ihm immer nur die
eine Seite der Dinge, von vielen möglichen immer nur einen Zu-
sammenhang vor Augen führt. Aber auch diese Gränze wird
doch nur zu leicht überschritten, das Streben, die eigene Ansicht
durch den geschichtlichen Verlauf der Dinge bestätigt zu sehen,
wird zu leicht zu einer Darstellung und Auffassung verleiten,
welche nicht blos einseitig, sondern überhaupt mit der Wahrheit
der Thatsachen unvereinbar ist; die Geschichte wird überhaupt
nicht mehr hingenommen in ihrem wirklichen Verhalte , sie
wird willkürlich konstruirt, um ihr fremden Zwecken zu dienen.
Auch abgesehen von dieser entstellenden , schon jene ein-
seitige Betrachtungsweise der geschichtlichen Dinge ist eine
solche, welche der geschichtlichen Wissenschaft an und für sich
fremd sein sollte; sie geht von Standpunkten aus, welche andern
Gebieten angehören, sie hat nicht die Förderung geschichtlicher
Erkenntniss im Auge, sie möchte die Geschichte für andere
Zwecke benutzen. Wenn jüngst gerade bei Gelegenheit der Frage,
welche uns beschäftigen wird, als höchste Funktion des Histori-
kers „die geistige Ergreifung und Verarbeitung des Stoffes nach
politischen und sittlichen Prinzipien und die Gruppirung und
Verbindung der Thatsachen nach organischen, durchgreifenden,
einheitlichen Gesichtspunkten“ bezeichnet wurde, so glauben wir
vor allem, dass das überhaupt nicht eine Funktion des Histori-
kers als solchen ist; es ist d2is eben nur jene einseitige Betrach-
tungsweise, wie sie den Zwecken des Politikers dient, welcher
seine politischen Ansichten nicht auf die geschichtliche Erfah-
rung gründet, sondern nach jenen die geschichtlichen Thatsachen
zurechtlegt. Nun gut, wird man sagen, nenne man jene Betrach-
tungsweise immerhin eine unhistorische ; wird sie darum denn
eine unberechtigte sein? Ist denn eben nur die geschichtliche
Erfahrung die Mutter richtiger politischer und sittlicher Prinzi-
pien, können diese nicht auch auf andern, eben so sicher leiten-
den Wegen gefunden werden? Und ist ihre Wahrheit uns dann
nicht zugleich die beste Bürgschaft für die Riofctigkeit der auf
sie gebauten geschichtlichen Auffassung? Das kann nun bereit-
willigst zugestanden werden, aber freilich nur unter der Voraus-
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Setzung, dass jene Prinzipien zweifellos richtige sind. Dazu ist
es freilich nicht nöthig, dass sie auf geschichtliche Erwägungen
sich stutzen ; wohl aber werden wir die Forderung zu stellen
berechtigt sein, dass sie der geschichtlichen Erfahrung nicht
zuwiderlaufen, nicht durch diese als unhaltbar bezeichnet werden.
Kein politisches Prinzip, mag sein Ausgangspunkt liegen, wo er
wolle, wird sich schliesslich der Aufgabe entziehen können, seine
Berechtigung nachzuweiseu durch seine Uebereinstimmung mit
dem bisherigen thatsächlichen Verlaufe der menschlichen Dinge;
und der Eifer, mit welchem zu allen Zeiten die Vertreter politi-
scher Prinzipien diese Aufgaben zu lösen suchten , ist der beste
Beweis für ihre Berechtigung. Aber ist diese Aufgabe denn
schon genügend gelöst, wenn gezeigt wurde, dass von einem von
vornherein feststehenden Standpunkte aus betrachtet, nach ihm
zurechtgelegt der Verlauf der geschichtlichen Thatsachen nicht
zu widersprechen scheint? Welchen Werth kann eine solche
Bewegung im Zirkel haben , bei welcher ich nach meinen An-
sichten den geschichtlichen StoflF verarbeite , die Thatsachen
gruppire und nun das so gewonnene Ergebniss als einen Beweis
für die Richtigkeit meiner Ansichten hinstelle ? Doch , es hat
das einen nicht zu unterschätzenden Werth , es gibt den Schein
historischer Begründung. Und dieser Schein wiegt schwer, weil
immer nur einer Minderzahl die Mittel zu Gebote stehen, die
Vergangenheit selbstständig zu prüfen , sich zu überzeugen , ob
eine nicht einseitige, sondern allseitige Betrachtung ein anderes
Bild bietet, ob nicht die hervorgehobenen Thatsachen durch
andere aufgewogen werden , welche unerwähnt blieben , ob nicht
andere Verbindungen der Thatsachen eben so berechtigte sind;
der Schein wiegt schwer, weil die Mehrzahl immer geneigt sein
wird, gerade den Geschichtsauffassungen beizustimmen, in welchen
sie geläufige Zeitrichtungen am bestimmtesten zum Ausdruck
gebracht findet; und das werden freilich diejenigen sein müssen,
welche von vornherein nichts anderes als Spiegelbilder dieser
Zeitrichtungen waren. Wie sehr dadurch jeder Nutzen , welchen
die geschichtliche Erwägung der Einsicht in die Zeitbedürfnisse
leisten könnte, abgeschwächt, wenn nicht aufgehoben wird, be-
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darf keines Beweises; was ist es anderes, was den warnenden
Ruf der Geschichte auch da, wo er unzweifelhaft auf die richtig-
sten Wege weist, überhören, wirkungslos verhallen lässt! Und
hie und da wird man sich kaum des Eindrucks erwehren können,
als ob die besondere Förderung geschichtlicher Studien in Kreisen,
deren politische Richtungen unserer unmassgeblichen Meinung
nach am wenigsten eine Stütze in unbefangener historischer Er-
wägung zu finden hoffen dürfen, vielfach weniger von einem
rückhaltlosen Streben nach richtiger Erkenntniss der historischen
Thatsachen getragen sei, als von dem bewusst oder unbewusst
wirkenden Bedürfnisse, den ans ihr zu ziehenden unbequemen
Folgerungen durch eine nach feststehenden politischen Prinzipien
geformte und möglichst ausschliesslich in Umlauf gesetzte Auf-
fassung den Weg zu vertreten.
Nun glauben allerdings auch wir , dass die Aufgabe der
Geschichte noch nicht gelöst ist mit der kritischen Sichtung des
Stoffes , mit der künstlerischen Darstellung desselben , welche
sich jedes Urtheiles enthält; auch wir glauben, dass die höchste
Funktion des Historikers in der geistigen Ergreifung und Ver-
arbeitung des Stoffes besteht. Nur glauben wir nicht, dass
diese, so lange es sich um das Gebiet der geschichtlichen Wis-
senschaft handelt , nach bereits feststehenden politischen und
sittlichen Prinzipien erfolgen darf ; wir glauben , dass diese gei-
stige Verarbeitung von einer andern Betrachtungsweise der ge-
schehenen Dinge getragen sein soll, welche wir vorzugsweise als
die historische bezeichnen dürfen. Der Historiker soll bei Er-
wägung der Dinge der Vergangenheit von jeder vorgefassten
Ansicht absehen , er soll sich einfach an die Thatsachen selbst
halten , wie die kritische Forschung sie als wirklich geschehen
hinstellt. Er wird sie möglichst allseitig betrachten , wird mög-
lichst allen Ursachen nachgehen , deren Zusammenwirken sie
veranlassten, wird ihre Folgen möglichst nach allen Richtungen
aufzndecken suchen , wird zugleich erwägen, was durch dieselben
nicht allein einerseits erreicht, sondern andrerseits verhindert
wurde. Und will er dann auf solcher Grundlage über die Gründe
des Gelingens oder des Misslingens, über ihren Werth oder
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Unwerth urtheilen, so wird er sich vor allem die Bedürfnisse
und Anschauungen der Zeit zu vergegenwärtigen suchen, welcher
die Thatsachen selbst angehören , nicht moderne Anschauungen
auf sie übertragen; denn nicht das ist ja zunächst die Frage,
welchen Werth die entsprechende That in unserer Zeit würde
beanspruchen können. Doch auch zur Beantwortung solcher
Fragen wird er sich den Weg zu bahnen wissen. Er geht ja
nicht blos den einzelnen Thatsachen nach, er wird sie in ihrem
Zusammenhänge zu erfassen suchen, ihre Wiederkehr unter ent-
sprechenden oder geänderten Verhältnissen verfolgen, das Ueber-
einstimmende und das Abweichende in ihren Ursachen und Folgen
beachten ; er wird demnach das rein Zufällige , das nur durch
individuelle Willkür oder durch vorübergehendes Zusammen-
treffen Bestimmte zu scheiden suchen von den stätig wirkenden
Ursachen, von den nothwendig eintretenden Folgen. So werden
sich ihm ans der Reihe vereinzelter Thatsachen allgemeinere
Gesetze der Entwicklung ergeben ; er wird sich überzeugen, dass
vieles, welches sich immer und überall unter entsprechenden
Verhältnissen wiederholt, mit Nothwendigkeit aus dem mensch-
lichen Wesen folgt, er wird sich bei anderm, wenn es auch
nicht immer und nicht überall wiederkehrt, wenigstens überzeugen,
dass es sich mit Nothwendigkeit ans den Bedürfnissen einer
bestimmten Zeit, aus dem Charakter des betreffenden Volkes,
aus den Eigenthümlichkeiten dieses oder jenes Landes ergeben
musste. Und damit werden ihm dann die wichtigsten Haltpunkte
gegeben sein zur Bildung von Urtheilen über die Dinge der
Gegenwart, welche unbeeinflusst sind von den Eindrücken des
Tags. Er wird nicht glauben, dass die Menschheit, dass eine
Nation nun auf einmal über Nacht ihre Natur geändert habe;
er wird schliessen , dass entsprechende Ursachen auch jetzt ent-
sprechende Wirkungen hervorbringen werden , wie früher; er
wird zu unterscheiden suchen, ob die Erscheinungen der Tages-
geschichte nur auf einer zufälligen und wandelbaren Gestaltung
der Verhältnisse beruhten , ob auf tieferliegenden und daher
nachhaltig wirkenden Bedürfnissen und Kräften ; ob es sich nur
um zeitweise Störungen des normalen Verlaufes handelt oder
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um den Eintritt in ein anderes Stadium der Entwicklung. Er
wird insbesondere sich Rechenschaft zu geben suchen über Werth
oder Unwerth der aus früheren Zeiten auf uns gekommenen Ver-
hältnisse, wird von vornherein überzeugt sein, dass das, was sich
langsam entwickelt, was mit Zähigkeit alle Wechselfälle über-
dauert nicht eine Schöpfung der Willkür sein könne, dass nur
tieferliegende Bedürfnisse seine Entstehung und Lebensfähigkeit
erklären können ; er wird diesen Bedürfnissen nachzugehen suchen,
wird sich dann fragen , ob sie noch bestehen, oder aber, ob nur
eine leere Form geblieben, welche keinem thatsächlichen Bedürf-
nisse der Jetztzeit mehr entspricht. Die Achtung vor dem hi-
storisch Gewordenen , wie sie solche geschichtliche Erwägungen
allerdings zu erzeugen pflegen, die Ueberzeugung, dass auch das ^
minder Gute dem an und für sich besser Scheinenden oft vor-
zuziehen ist, weil es besteht, nicht erst zu schaffen ist, weil es
mit den Rechtsanschaunngen der Nation verwachsen und von
ihnen getragen, sich nicht erst einzubürgem hat, ist doch etwas
durchaus anderes, als die blinde Vorliebe für dasselbe, die Ab-
neigung gegen jede Aenderung; nichts ist nnhistorischer, als der
Satz , dass eine Einrichtung , weil sie früher von unläugbarem
Werthe war, denselben Werth anch jetzt noch beanspruchen
könne, wo vielleicht die frühem Bedingungen günstigen Erfolges
gar nicht mehr vorhanden sind ; ist ja doch das eins der unbe-
zweifelhaftesten Ergebnisse historischer Reflexion, dass die
menschlichen Dinge in beständigem Flusse sind , dass die Ge-
schichte bei noch lebenskräftigen Völkern wohl eine Stätigkeit,
aber keinen Stillstand der Entwicklung kennt.
Fragen wir nun nach dem Grade von Zuverlässigkeit, welchen
die aus solchen rein historischen Eiwägungen sich ergebenden
Grundsätze beanspruchen dürfen, so ist nicht zu läugnen , dass
auch dieser Weg zu wesentlich verschiedenen Auffassungen führen
kann. Nicht allein , dass die geschichtliche Ueberlieferung viel-
fach unsicher und lückenhaft ist; auch da, wo wir hinlänglich
unterrichtet sind, bildet das stete Ineinandergreifen der ver-
schiedensten Ursachen und Wirkungen ein so verwickeltes Gewebe,
dass es kaum möglich ist, alle Fäden aufzugreifeu, zu verfolgen.
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auch nur die wichtigsten gleichzeitig im Auge zu behalten ; je
nachdem gerade dieser oder jener vorzugsweise beachtet wurde,
wird auch das Urtheil ein sehr verschiedenes sein können. Und
schwerer fällt noch ein anderes ins Gewicht. Massgebend ist hier
für die Entscheidung nicht blos das, was auf Grund der gegebe-
nen geschichtlichen Verhältnisse wirklich erfolgt ist, sondern
eben so sehr die Era'ägung, was unter andern Verhältnissen aller
Wahrscheinlichkeit nach erfolgt sein würde ; wir werden den
Werth einer Thatsache oft weniger nach dem positiven , offen
vor Augen liegenden Erfolge zu bestimmen haben, als nach dem
negativen Resultate , nach dem , was sie verhütet hat. Und da
sind wir denn immer auf das Gebiet der Muthmassungen ver-
wiesen, ein Gebiet, wo es allerdings auch vielfach an den über-
zeugendsten Anhaltpunkten nicht fehlen wird, wo aber doch ein
Auseinandergehen des Urtheils doppelt nahe liegen muss. Und
lässt so oft die unbefangenste und gewissenhafteste Beobachtung
der geschichtlichen Thatsachen Kaum für eine Verschiedenheit
der Ansichten, so wird es kaum zu vermeiden sein, dass bei der
Entscheidung die Stellung des Forschers zu den Parteien der
Gegenwart wenigstens unbewusst ihren Einfluss übt; wir wiesen
ja schon darauf hin, wie die beiden erörterten Betrachtungs-
weisen sich wohl theoretisch auseinanderhalten lassen , praktisch
fast immer ineinander übergehen ; der eifrigste Parteimann,
wendet er sich überhaupt der Geschichte zu, wird sich doch dem
modifizirenden Eindrücke mancher Thatsachen kaum entziehen
können, die Grundsätze, von denen er ausgeht, werden sich doch
immer, wenn auch unbewusst unter dem Einflüsse historischer
Erwägungen bei ihm oder anderen festgestellt haben ; und um-
gekehrt wird doch auch der Historiker bei jener Verarbeitung
seines Stoflfes sich niemals ganz der Anschauungen entschlagen
können, welchen die lebhafteren und bestimmteren Eindrücke
der Verhältnisse und Richtungen, welche ihn im täglichen Leben
umgeben, zur Grundlage dienen. Nur das möchten wir behaupten,
dass die Zuverlässigkeit der Ergebnisse historischer Reflexion
in demselben Verhältnisse steigt und fallt , als dieser oder jener
Standpunkt dabei der vorherrschende war.
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Denn alles das, was wir über die Möglichkeit abweichender
Urtheiie auch bei vollster Unbefangenheit der Forschung gesagt
haben, wird uns doch nie zu der Behauptung berechtigen, dass
damit jede Zuverlässigkeit der Ergebnisse geschichtlicher Er-
wägung ausgeschlossen sei. Es ist wahr, über hundert Dinge
geht das Urtheil auseinander; aber über hundert andere stimmt
es auch überein , weil die Thatsachen zu laut reden , als dass
sie einer abweichenden Meinung Raum geben könnten. Und die
Sicherheit der Entscheidung wächst hier in geometrischen Pro-
gessionen , wenn es sich nicht um die Beurtheilung von Einzel-
fällen, sondern um das Zusammenfassen ganzer Reihen von Er-
eignissen nach ihrem innern Zusammenhänge , um die stätig
wirkenden und damit um so wichtigeren Triebfedern im Laufe der
Geschichte handelt. Sehen wir, wie ein und dasselbe Bedürfniss
sich immer wieder geltend macht, auch wenn es zeitweise zu-
rückgedrängt war, wie die Dinge trotz aller Versuche, sie in
dieser oder Jener Richtung zu ändern , immer wieder in die
frühere Lage zurückkehren , wie diesen Unternehmungen immer
der Erfolg, jenen andern immer das Misslingen zur Seite geht,
so werden wir doch auch nicht zweifeln , wo wir das innerlich
Berechtigte , wo das Unberechtigte zu suchen haben. Mit der
zwingenden Gewissheit, wie das auf dem Felde der Naturwissen-
schaften möglich ist , wird freilich die Geschichte ihre Beweise
in dieser Richtung nie führen können; darum werden sie aber in
vielen Fällen doch nicht minder überzeugend sein können. Die
Naturwissenschaft wird im Stande sein , von vornherein zu be-
weisen, dass jeder Mensch nothwendig endlich sterben müsse;
der Historiker würde einen solchen Beweis nicht führen können,
aber er kann auf die Erfahrung hinweisen, dass bisher alle
Menschen endlich gestorben sind ; und wem würde eine solche
Beweisführung nicht genügen? Das fällt nun freilich in den Kreis
der Erfahrung des täglichen Lebens ; aber gesetzt, der Historiker
behauptet weiter, dass auch jedem Volke eine Gränze des Lebens
gesteckt sei, gesetzt , er weiss diese Behauptung durch die Er-
fahrungen der ganzen Vergangenheit zu begründen , haben wir
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da einen Grund, seine Beweisführung für minder berechtigt zu
halten ?
Die Zuverlässigkeit der ans geschichtlicher Erwägung abge-
leiteten Grundsätze, wie sie zunimmt mit der Zahl der Erfah-
rungsthatsachen , auf welche sie sich stützt, nimmt eben so zu
mit der Zahl der Forscher, welche in der Auffassung dieser
Thatsachen übereinstimmen, und zumal, wenn diese Forscher
den Verhältnissen der Gegenwart gegenüber verschiedene Stand-
punkte einnehmen, und damit doppelte Bürgschaft gegeben ist,
dass der Einfluss moderner Anschauungen sich nicht geltend
gemacht haben kann. Am schwersten wird sich freilich eine
solche Uebereinstimmung immer da herstellen , wo sie am wich-
tigsten wäre, nämlich da, wo es sich um geschichtliche Auffas-
sungen handelt, welche zu praktischen Fragen der Gegenwart
in näherer Beziehung stehen. Wo aber auch auf eine Einigung
der Ansichten nicht wohl zu rechnen ist, .scheint doch schon das
von Werth zu sein, dass die verschiedenen Auffassungen neben
einander mit Bestimmtheit geltend gemacht werden , dass darauf
hingewiesen wird, wie eine Auffassung darum, weil sie von sonst
besonders beachtenswerther Seite ausgesprochen ist, noch nicht
als allgemein gültig zu betrachten ist, wie auch andere hier
mindestens als eben so berechtigt zu beachten sind ; und das
wird um so wichtiger sein , wenn eine solche Auffassung sichtlich
von einer gerade geläufigen politischen Tagesansicht getragen
wird, die Gefahr demnach doppelt nahe liegt, dass die Geschichte
ganz einseitig als Zeuge für die eine Partei aufgefuhrt wird,
während doch vor allem zu untersuchen wäre, ob ihre Aussagen
nicht verschiedener Deutung fähig seien, ob sie nicht eher für
die Gegenpartei sprechen. Neben eine Auffassung unserer Ge-
schichte, welche alles tadelnsweith findet, was nicht auf Grün-
dung eines Nationalreiches hinzielte, neben eine andere, welche
vor allem dem Streben unserer Herrscher nach Gi-ündung eines
Weltreiches mit Vorliebe folgt, lässt sich nun, wie ich denke,
eine dritte hinstellen und aus den Thatsachen begründen, eine
Auffassung, welche beide gleichsam vermittelt, welche in dem
deutschen Kaiserreiche , wie es einerseits weit hinausgriff über
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die Gränzen der Nation, andererseits doch weit znrUckblieb
hinter einem die ganze Christenheit umfassenden Universalreiche,
gerade die staatliche Gestaltung sieht, in welcher den nationalen
wie den allgemeineren Bedürfnissen am geeignetsten Rechnung
getragen war, eine Auffassung, welche das Unglück der Nation
nicht ans der Gründung, sondern ans dem Verfalle dieses Kai-
serreiches herleiten möchte. Bin ich selbst von der Stichhaltig-
keit dieser Auffassung um so fester überzeugt, weil ich sie
früher nicht theilte , weil sie sich erst langsam in Folge anhal-
tender Beschäftigung mit unserer Geschichte bei mir bildete und
festsetzte ; ist es zugleich eine Ansicht, welche nicht isolirt steht,
welche in ihren wesentlichen Zügen sich dem Urtheile von Män-
nern nähert, mit welchen ich mir in andern Fragen gleicher
Uebereinstimmnng keineswegs bewusst bin: so weiss ich doch
die Schwierigkeiten, welche sich einer ausreichenden Begründung
zumal an diesem Orte entgegenstellen, zu wohl zu würdigen, als
dass ich nicht meinen Zweck für genügend erreicht halten sollte,
wenn es mir nur gelingt. Sie zu überzeugen, dass diese Ansicht
neben andern vielleicht einfachem, aber, wie ich denke, auch
einseitigem Auffassungsweisen immerhin auf einige Beachtung
Anspruch machen darf.
Wir stellen uns demnach die Aufgabe zu untersuchen , ob
die Anschauungen und Bedürfnisse der Zeiten, in welchen das
deutsche Kaiserreich entstand, die Ausschliessung auf eine natio-
nale Staatsgestaltung ermöglicht hätten, ob das Hinausgreifen
des Kaiserreichs über die Nation den Verhältnissen jener Zeiten
angemessen gewesen sei oder nicht; und falls wir das bejahen,
zu erörtern, ob es sich dabei nur um vorübergehende Bedürfnisse
gehandelt habe , ob nicht wenigstens später ein Wiedereinlenken
auf den reinen Nationalstaat möglich und erspriesslich gewesen
sei oder aber ob der ganze Charakter unserer Nation in Ver-
bindung mit andern stätig wirkenden Verhältnissen dieselbe über-
haupt für diese Staatsform nicht geeignet erscheinen lassen.
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Das Leben der Völker des Aiterthnms fand seinen Abschluss
in dem römischen Weltreiche. Jahrhunderte lang hat es bestan-
den, ohne zu fallen, aber auch ohne irgend welche Hoffnung zu
bieten , dass es iu sich die Elemente für ein neues , frischeres
Leben, für eine gedeihliche Weiterentwicklung finden könne.
Die schöpferische Kraft der Kulturvölker des Alterthums , der
Römer, welche das Reich durch die Waffen gegründet, der
Griechen , welche es mit geistigem Leben erfüllten , war ver-
braucht; man zehrte von dem Erbe der Ahnen ohne die Fähig-
keit, es in fruchtbringender Weiterentwicklung zu verwerthen.
Die frischem Kräfte barbarischer Völker, welche die Römer sich
dienstbar zu machen wussten , konnten wohl das Reich noch
sichern gegen äussere Gewalt, das Ende eine Zeitlang hinaus-
•schieben; aber ohne freiere Bewegung, gebannt in den Kreis
eines despotischen und centralisirten Staatswesens, welches allen
ein und dieselbe Regel anfzudrängen suchte , welches die noch
etwa vorhandene Entwicklungsfähigkeit frischerer Volksthüinlich-
keiten zurUckhielt und erstickte, wurden sie nur selbst hineinge-
zogen in den Kreis des absterbenden Lebens, ohne eine Wendung
zum Bessern herbeizufuhren. Auch das Christenthum hatte das
nicht vermocht. Es war wohl von unberechenbarer Wichtigkeit,
dass die gewaltige Reichsgestaltung die rasche Verbreitung des-
.selben förderte, dass ihr Fall sich hinzog, bis überall die neue
Lehre sich festgesetzt hatte ; reichen Trost konnte diese spenden
in den letzten Stunden, aber den natürlichen Verlauf abzuwenden
war auch sie nicht mehr im Staude ; sie bedurfte anderer Träger,
um ihre welterneuernden Aufgaben zu erfüllen.
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Das Reich der Imperatoren musste sein Ende finden, sollten
nicht die der Kulturentwicklung günstigsten Landstriche der Erde
geistiger Erstarrung anheimfallen; aber wie es sein Ende fand,
war freilich von unberechenbarer Bedeutung für die ganze spätere
Gestaltung. Erlag das Reich dem gewaltigen Anfalle eines
barbarischen Volkes, welches in feindlichem Gegensätze die ganze ^
Ordnung der Dinge, welche es vorfand, missachtete, mit ihr auf- <
räumte, und auf den Trümmern des Gewesenen sich einzurichten
suchte, wie es der eigenen rohen Volksthümlichkeit entsprach,
so würde es aller menschlichen Berechnung sich entziehen, wann
und wie unter dem Einflüsse günstiger örtlicher Verhältnisse oder
spärlicher Reste des Alten eine neue Kultur wieder erwachsen,
was der Werth derselben gewesen wäre.
Eine höhere Fügung hat solchen Ausgang abgewandt. Nicht
in einem gewaltigen Anstürmen, nicht in schlechtweg feindlichem
Gegensätze erfolgte der Fall des Reiches durch die germanischen i
Völker; nur allmählig drangen sie in den Reichskörper ein, viel-
fach seinen Zwecken dienend durch ihre militärische Kraft, ihn
schirmend gegen ungestümem Andrang ihrer Genossen oder
weniger bildungsfähiger Barbarenstämme; traten sie dann auch
dem Kaiser und seinen Beamten entgegen, so geschah das kaum
in feindlichem Gegensätze gegen das römische Wesen an und
für sich; wir finden sie von Achtung erfüllt für die in tausend-
jähriger Vergangenheit wurzelnden Formen des Reichs, unter
dessen Adlern mehr als einer ihrer Führer gekämpft hatte; von
Achtung vor dem üebergewichte einer Bildung, für deren gei-
stige Schätze ihnen das Verständniss noch fehlen mochte, deren
äussere Vortheile sie längst zu würdigen gelernt hatten. Nicht
zu stürzen dachten sie das Reich, aber es trieb sie, sich der
Gewalt in demselben zu bemächtigen; als es dann langsam zur
Auflösung der alten Formen, zu neuen staatlichen Gestaltungen |
kam , da traten diese nicht unvermittelt neben das Alte , sie I
hatten einen guten Theil des römischen Wesens in sich aufge-
nommen , es mit den germanischen Grundlagen staatlicher Ord-
nung zu verschmelzen gewusst. Und eins vor allem wirkte ent-
scheidend in dieser Richtung; ein offenes Herz brachten die
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Germanen den Lehren des Christenthuuis entgegen, mit der alten
Ueimath waren bald auch die Götter derselben vergessen, wäh-
rend sie die staatlichen Formen der alten Welt zerbrachen,
fügten sie sich ihrer kirchlichen Ordnung und wurden vorzugs-
w’eise zu Hütern derselben berufen; die Weiterentwicklung kirch-
lichen Lebens sollte nicht an die 'Geschicke des absterbenden
Römerreiches im Osten geknöpft werden, der kirchliche Schwer-
punkt des Reichs hatte sich nicht mit dem politischen nach
Byzanz übertragen lassen ; dass die kirchliche Ordnung nach wie
vor in Rom gipfelte, brachte sie in die lebendigste Wechselwir-
kung mit dem germanischen Wesen. Dieser Gang des Auflö-
sungsprocesses, diese Versetzung und Durchdringung des jugend-
frischen germanischen Wesens mit römisch-christlichen Elementen
haben allein die Entwicklung der Bildung ermöglicht, welche
wir mit Stolz die unsere nennen.
Dazu war es freilich noch nicht genug, dass von dem Alten
das gerettet wurde, was der Erhaltung werth, der Fortbildung
fähig war; die germanischen Völker hatten staatliche Gestaltun-
gen zu schaffen, welche das Werk der Verschmelzung und Wei-
terentwicklung der eigenen und der überkommenen Bildungsele-
mente gegen weitere Umwälzungen zu schirmen im Stande waren.
Und das Gelingen dieser Aufgabe schien "mehr als einmal in
Frage zu stehen.
Den Germanen scheint beim Eintreten in die Geschichte
das Gefühl engem nationalen Zusammenhanges ganz gefehlt zu
haben; mindestens fehlte jedes Bewusstsein gemeinsamer staat-
licher Aufgaben. Die einzelnen Stämme handeln für sich, eben
so bereit, dem Bruderstamme, als dem Fremden entgegenzutreten.
So konnte an die Stelle des römischen Reiches nicht einfach ein
germanisches Leben treten, nur die Herrschaft wechseln; in den
Provinzen, welche er besetzte, gründete jeder Stamm sein König-
reich; sobald dieses dann auch der formellen Hoheit des Impe-
rators sich entzog, fehlte jede höhere Einheit , erlosch auch der
letzte Rest staatlichen Zusammenhanges mit dem Nachbarreiche.
Damit hätte eine Auflösung des Abendlandes in eine Reihe
unabhängiger Nationalstaaten in Aussicht gestanden , indem zu'
Pick«r Kai»«rn»icb. ^
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emarten war, dass in jedem Reiche aus der Mischung des
Stammes mit den untemorfenen Provinzialen eine eigene Volks*
thümlichkeit sich bilden werde.
Diese Gestaltung nun erwies sich durchaus unzureichend.
Der östliche Theil des Römerreiches war von der germanischen
Wanderung nur vorübergehend berührt; auch die spätem Ein-
fälle barbarischer Völker haben das Reich von Byzanz wohl
arg bedrängt , aber es nicht zu Falle gebracht , nicht das Feld
für neue Gestaltungen frei zu machen gewusst; als Westrom
gefallen war, dauerte im Osten das römische Staatswesen in den
alten Formen noch fast ein Jahrtausend fort. Und trotz des
tiefen Verfalles des ganzen byzantinischen Staatswesens betrachtete
man sich hier als den vollberechtigten Erben der Imperatoren,
gab nie die Ansprüche auf die von den Germanen besetzten
Westländer auf; und dass solche Ansprüche bei der durch die
unvergleichliche Lage der Hauptstadt erleichterten Centralisation
aller Kräfte des gesammten Reiches den vereinzelten , innerlich
noch nicht gekräftigten Germanenstaaten gegenüber wohl noch
durchführbar waren, zeigte der Fall der Reiche der Vandalen,
der Ostgothen; in jenen Zeiten Justinians schien eine weitgrei-
fende Reaktion sich Bahn zu brechen, die ganze Entwicklung
wieder zu Gunsten des Ueberlebten in Frage gestellt zu sein.
Doch das schlagen wir geringer an; es war auf der einen
Seite eine Ueberspannung der Kräfte , welche kaum nachhaltig
sein konnte , auf der andern ein Misslingen erster Versuche,
welches nicht als massgebend betrachtet werden kann. Die
nachhaltig wirkende Gefahr drohte von anderer Seite. Den ger-
manischen- Söhnen des Nordens erstand ein Rivale in einem
Volke des heissen Südens ; begeistert durch die Lehre des Pro-
pheten brachen die Araber aus ihrem Wüsteulande hervor, auf-
räumend mit dem Alten , w ohin sie kommen , eine ganz neue
Ordnung der Dinge an die Stelle setzend. Denn hier fehlte
alles, was bei der germanischen Wanderung ein gedeihliches
Auknüpfen der neuen an die alte Entwicklung ermöglichte; hier
gab es keinen allmähligen Uebergang, durch rasche Eroberungs-
züge wurden zwei Drittheile des Römerreiches der Herrschaft
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IS
des Islam unterworfen ; hier konnte vor Allem keine Rede sein
von einem Eingehen auf die kirchliche Ordnung der Unterwor"
fenen. Denn eine neue Religion, welche Ausbreitung durch das
Schwert ihren Bekennern zur heiligen Pflicht macht, war ja eben
der Anlass der Wandening, und zwar eine Religion, welche
mehr als jede andere zugleich die staatlichen und gesellschaft-
lichen Einrichtungen durchdringt und beherrscht, welche auch
in dieser Richtung keine Verknüpfung des Neuen mit dem Alten
ermöglichte. An Verschmelzung war hier nicht zu denken; so
weit die Reste des alten Wesens geduldet wurden verkümmerten
sie unter fremdem Drucke, waren unbefähigt zu jeder tiefgreifen-
den Einwirkung auf die stolz sich abschliessenden Herrscher.
^Die künftigen Geschicke der Welt hingen nun an der Frage,
ob diese neue Wendung der Dinge eine Gränze finden werde
oder nicht. Was auf dem Spiele stand, werde ich kaum anzu-
deuten haben. Man kann den Islam gegenüber den entarteten
Religionen heidnischer Völker als einen Fortschritt bezeichnen,
er mag für manche rohe Stämme ein wichtiges Bildungsmittel
geworden sein; aber wer möchte ihn befähigt halten zu einer
Kulturentwicklung, welche sich auch nur entfernt mit der des
christlichen Abendlandes vergleichen Hesse? Wer möchte be-
zweifeln, dass sein gänzliches Obsiegen alle Keime erstickt
hätte, auf welchen die Hoffnung der Zukunft beruhte? Und ein
solches gänzliches Obsiegen des Islam hat nicht blos damals,
es hat auch später mehr als einmal in drohendster Nähe gestan-
den , es hätte sich menschlicher Voraussicht nach mehr als ein-
mal fast nothwendig aus einem einzigen Misslingen auf christ-
licher Seite ergeben müssen. Es ist wahr, dieses Obsiegen ist
schliesslich nicht erfolgt; aber das darf uns nicht vergessen
lassen, dass es sich hier lange Jahrhunderte für die christliche
Welt um eine Frage der Existenz handelte, dass demnach bei
dem Urtheile über den Werth oder Unwerth der christlichen
Staatsordnungen jener Jahrhunderte die Frage nicht unerörtert
bleiben darf, ob sie dem Islam gegenüber einen genügenden
Widerstand ermöglichten.
Verharrte die germanische Welt in der Richtung, welche bei
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den ersten Schöpfungen auf Römerboden massgebend war, der
Gründung unabhängiger Stammreiche nämlich, so dürfte schon
der Ausgang des ersten Zusammenstosses kaum zweifelhaft ge-
wesen sein. Eine einzige Schlacht entschied über die Geschicke
des Westgothenrciches in Spanien; und als dann die Massen
der Araber in gewaltigem Andrange die Pyrenäen überschritten,
da würde uns die Geschichte wohl nur weiter vom raschen
Unterliegen eines germanischen Reiches nach dem andern zu
melden haben , hätte hier nicht inzwischen einen andere Gestal-
tung der Dinge Platz gegriffen.
Es war der Stamm der Franken , von welchem diese aus-
ging, welcher dadurch massgebend für die ganze staatliche Ent-
wicklung des Abendlandes geworden ist. Ihm genügte es nicht,
in Belgien und dem nördlichen Gallien der Römerherrschaft ein
Ende zu machen und ein eigenes Reich zu gründen , es machte
sich auch alsbald der Trieb geltend, seine Herrschaft erobernd
über andere germanische Stämme auszudehnen; nicht blos über
die von römischem Wesen noch kaum berührten Stämme der
deutschen Heimath, wo bald Friesen und Thüringer, Allemannen
und Baiem die fränkische Hoheit anerkannten ; auch die Theile
Galliens, wo durch Westgothen und Burgunder schon festere
Staatsbildnngen entstanden waren, wurden von den Frankenköni-
gen unterw'orfen. So war ein mächtiges Reich gegründet, kräftig
genug, um der Vertheidigung des christlich-germanischen Wesens
gegen Aussen gewachsen zu sein; aber kaum gegründet wurde
es auch schon wieder aufgelöst durch eine privatrechtliche Auf-
fassung des Staates, welche jedem Sohne einen Anspruch auf
das Erbe des Vaters zugesteht; unter mehrere Könige getheilt
wurde das ganze durch den Erbgang wohl zeitweise wieder ge-
einigt, aber es war doch keinerlei Bürgschaft geboten, dass man
in der Stunde der Gefahr auf die Gesammtkraft werde rechnen
dürfen.
Ob nun die Araber diesseits der Pyrenäen einzelne germa-
nische Stammreiche oder eine Anzahl fränkischer Königreiche
getroffen hätten, dürfte für den Erfolg wesentlich gleichbedeutend
gewesen sein. Da erhob sich aus Austrasieu, aus dem deutschen
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Kernlande des Reichs, das ruhmstrahlende Geschlecht der Karo-
linger, nahm die Zügel der Hemchaft, deren leeren Titel es
den merovingischen Königen beliess, in die eigene starke Hand
und wusste seine Gewalt durch den Erfolg begünstigt über alle
Frankenreiche auszudehnen. Dass eben in jenem drohendsten
Momente , als die Araber in gewaltigem Anfalle bis zur Loire
und Rhone vordrangen, die Gesainintkraft der Frankenreiche in
der Hand Karl Martells vereinigt war, wurde entscheidend; der
Schlachttag von Poitiers entschied das Geschick des christlich-
germanischen Wesens , er entschied auch für den Beruf des ka-
rolingischen Geschlechts, dasselbe zu einigen und zu schirmen.
Es ist nun bekannt, wie dem Geschlechte bald auch der
Titel des Königthunis nicht länger vorenthalten blieb , wie dann
Karl der Grosse das Werk der Einigung aller germanischen
und romanischen .Stämme vollendete, wie der universale Charak-
ter seiner Herrschaft in seiner Kaiserkrönung einen feierlichen
Ausdruck fand , wie aber unter schwächeren Nachfolgern der
stolze Bau zerfiel , bis endlich der grösste Theil desselben im
deutschen Kaiserreiche abermals geeinigt wurde.
Wollen wir diese Dinge nun nicht messen nach den iVn-
schaunngen, welche gerade unserer Zeit geläufig sind, so haben
wir vor allem zu erwägen, w-as denn die Richtungen und Bedürf-
nisse jener Zeiten w-aren, wie man damals den vollkommensten
.Staat sich dp;hte, was man für und gegen die Einigung geltend
zu machen suchte. Und da finden wir unstreitig, dass es die
Idee ein«s christlichen Universalreiches war, welche am stärksten
betont, /im bestimmtesten ausgesprochen wurde. >
Die. Geschichte kennt Weltreiche, deren äusserm Umfange
keinerlei inneres Bedürfniss der Einigung entsprach, Ländermas-
sen ohne innern Zusammenhang, nur zusamraengefügt und zu-
sammengehalten von der durch den Willen erobernngslustiger
Despoten in Bewegung gesetzten physischen Uebermacht einer
Nation. Aber das Weltreich kann unzweifelhaft auch auf sehr
berechtigten Bedürfnissen beruhen. Wo grössere Kreise von
Völkern gemeinsame Interessen haben , wo sie bereits durch ge-
meinsame Anschauungen über die wichtigsten Aufgaben des
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Lebens sich eng verbunden fühlen, wo sie die Verbreitung dieser
Anschauungen in immer weitern Kreisen als eine gemeinsame
Pflicht betrachten, da wird der Gedanke immer naheliegen, diesem
innern Zusammenhänge auch äusserlich Ausdruck zu geben, durch
Herstellung eines Gesanimtstaates eine Rechtsgewähr für alle
gemeinsamen Interessen zu gewinnen. Man wird dem Weltreiche
an und für sich so wenig seine Berechtigung absprechen können,
als jeder andern Staatsform ; stellt man die Forderung, dass alle
kleinern Genieinw'esen , alle Stämme und Länder, welche ihre
Sonderinteressen haben , aber durch wichtige Beziehungen, ins-
besondere durch Gemeinsamkeit der Sprache auch wieder als
Gesammtheit gekennzeichnet sind, sich zu einem nationalen
Staate zusammenfögen , wesshalb will man hier stehen bleiben,
wesshalb will man den Rahmen nicht noch weiter spannen, wenn
Elemente der Gemeinsamkeit auch über die Nation hinaus vor-
handen sind? In wie weit es angemessen, in wie weit das durch-
führbar ist, wird sich freilich nur aus den besondern Verhältnis-
sen jedes Zeitalters ergeben können.
In jenen Jahrhunderten nun begegnen wir auf drei Seiten
der Richtung auf ein’ üniversalreich.
Soweit sie von Byzanz ausging, wo man nie die Ansprüche
auf das Weltkaiserthum , auf das volle Erbe der Imperatoren
aufgab, entsprach sie keinem lebendigen Bedürfnisse; sie wurde
nur getragen durch das zähe Festhalten an den Traditionen einer
grossen Vergangenheit, es fehlten die Kräfte sie nachhaltig
geltend zu machen.
Gewichtiger trat diese Richtung von anderer Seite auf. Beim
Islam war die Tendenz auf ein Weltreich von vornherein ge-
geben. Wie es nur einen Gott, nur einen grössten und letzten
Propheten für den Moslim gibt, wie für den ganzen muhame-
danischen Völkerkreis nur ein Gesetzbuch , der Koran , für alle
Verhältnisse des religiösen , wie des politischen und sozialen
Lebens massgebend sein soll, so gibt es fi’ir den ganzen Bereich
des Islam nur einen Kalifenj nur einen Nachfolger des Propheten,
welcher in allen geistlichen wie weltlichen Dingen als höchstes
Oberhaupt gebietet. So weit die religiöse Einheit des Islam
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gewahrt blieb, konnte sich auch das ungeheuere Gebiet seiner
Eroberungen nur als ein Weltreich darstellen und zwar als ein
einheitlich gestaltetes, durch einen Willen gelenktes, welchem
jede Theilung, jeder Gegensatz der Gewalten fremd war. Hatte
das Bestand, so wäre schon von dieser Seite her der christlichen
Welt kaum eine Wahl gelassen , als zu unterliegen oder gleich-
falls ihre Gesaranitkraft in einem christlichen Universalreiche
znsamiiienzufassen. Aber der theoretisch festgehaltenen Einheit
der Gewalt entsprach auch in der muharaedanischen Welt die
thatsächliche Entwicklung nicht ; in den entlegenem Theilen des
Reiches konnte man formell die Allgewalt des Kalifen anerkennen
und doch thatsächJich anit voller Ungebundenheit schalten ; und
nicht das allein ; jede religiöse Spaltung musste hier auch eine
politische zur Folge haben; nur einen Kalifen konnte der Mos-
lim für das rechtmässige Oberhaupt aller Gläubigen halten ;
aber darüber konnten die Ansichten auseinander gehen, welcher
von mehreren Bewerbern der rechtmässige sei ; thatsächlich konn-
ten mehrere Kalifate nebeneinander bestehen.
Wenn nun die Auflösung des Kalifats das Bedürfniss uni-
versaler christlicher Staatenbildnng auch weniger nahe legte,
so zeigten sich universale Tendenzen in der christlichen Welt
auch ganz unabhängig von diesem äussern Gegensätze; auf zwei
Wurzeln lassen sie sich zurückführen.
Zunächst wirkten , wie in Byzanz , so auch im Westen die
Traditionen vom Reiche der Imperatoren noch immer fort und
eben das Fortbestehen des römischen Ostreiches mit seinen An-
sprüchen musste mächtig darauf einwirken , dass diese Erinne-
rungen lebendig blieben ; sei es nun , dass man von dorther eine
Wiedervereinigung erwartete, sei es, dass man an eine Wieder-
herstellung auch des westlichen Reiches dachte; die Theilung
des Romerreiches in den letzten Zeiten Hess den einen , wie den
andern Gedanken zu. Das römische Imperium hatte so lange
gedauert, so sehr mit seinem Wesen alle Verhältnisse durch-
drungen, dass es insbesondere den Romanen noch immer ein
geläutiger Begriff war, dass man es noch immer als die höchst-
stehende Form staatlicher Ordnung betrachtete, welche für die
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Länder des Westens zeitweise ansser Kraft getreten war, deren
Wiederaufleben aber doch jederzeit erfolgen konnte , wenn die
Lage der Verhältnisse es gestattete. Wir wiesen weiter ja schon
darauf hin , wie auch die Germanen sich in keinem bewussten
Gegensätze zum römischen Staatswesen fühlten, wie sie sich gern
der Ordnung desselben einfügten, so weit das mit Beibehaltung
ihrer freiem Einrichtungen statthaft schien , wie ihre Führer
stolz waren auf ihnen verliehene oder angenommene Titel von
Aemtern des Reichs, wie die begabtesten germanischen Könige
im Imperatorenreiche das Vorbild jeder höhem staatlichen
Ordnung sahen, bei ihren Schöpfungen an seine Einrichtungen
anknnpften , wenigstens den Romanen gegenüber möglichst in
die Stellung des Imperator einzutreten suchten. Noch immer
verband sich mit dem Namen des Kaisers der Begriff einer vol-
leren, ausgedehnteren Gewalt, als der des germanischen Königs ;
es knöpften sich an ihn eine Menge der verschiedensten An-
sprüche; war einmal die entsprechende territoriale Grundlage in
der Hand eines germanischen Herrschers vereinigt, so musste er
fast nothwendig dahin streben , für die Sache den den Begriffen
der Zeit entsprechenden Namen zu erlangen, und wäre es auch
nur gewesen, um den fortgesetzten byzantinischen Ansprüchen
mit gleicher Berechtigung entgegentreten zu können?
Aber ungleich wirksamer dürfte doch ein zweites Moment
gewesen sein, nämlich die universalen Tendenzen der christlichen
Kirche. Ein und derselbe Glaube, ein und dasselbe Sittengesetz
umschloss alle christlichen Völker; in dem Nachfolger des hei-
ligen Petrus, im Bischöfe von Rom, verehrte die ganze Christen-
heit das sichtbare Oberhaupt der grossen festgeschlossenen kirch-
lichen Gestaltung. So war ein weiter Völkerkreis gemeinsam
durchdrungen von Anschauungen , welche das ganze Leben und
zwar nicht blos in eigentlich religiösen Beziehungen aufs mäch-
tigste erfassten und beherrschten , Anschauungen , wodurch er
sich allem gegenüber, was ausserhalb dieses Kreises stand, in
tiefstem, keine Vermittlung znlassendem Gegensätze fühlte, gegen
welche alle Gegensätze, welche sich innerhalb des Kreises selbst
6nden mochten, weit zurücktraten. Was konnte da näher liegen.
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als der Gedanke, dass der Einheit der geistlichen Ordnung anch
eine der weltlichen zu entsprechen habe, dass für alle Christen
wie in kirchlichen, so auch in weltlichen Dingen ein nnd dasselbe
auf die göttlichen Lehren des Christenthums gegründete Gesetz
gelten solle, dass auch die weltliche Ordnung ein Oberhaupt
haben müsse, wie die kirchliche, damit beide, Kaiser und Papst,
unabhängig von einander, aber eng verbunden, ein und demselben
Ziele zustrebend, sich überall gegenseitig unterstützen können,
um das göttliche Gesetz in geistlichen uud weltlichen Dingen
zur Geltung zu bringen , um Frieden und Eintracht unter allen
christlichen Völkern zu erhalten, allen Bruderkriegen ein Ende
zu setzen, ihre Kräfte zu einigen für die Aufgaben der Vertheidi-
gung und der Erweiterung des Gebietes der grossen gemeinsamen
Ordnung. Denn wie die Kirche immer dahin streben musste,
dass ein Hirt werde und eine Heerde , dass das Reich nnd das
Evangelium sich immer weiter ausbreito, so musste auch der auf
die Einheit der Kirche gegründete und mit ihr zusammenfallende
Staat nothwendig die Tendenz zur Weltherrschaft in sich tragen ;
bestimmter noch, als durch die Erinnerungen an die römischen
Imperatoren, war der neue christliche Kaiser als weltliches Ober-
haupt der Christenheit zur Herrschaft über alle Völker der Erde
berufen.
Diese Anschauungen von der besten Gestaltung des christli-
chen Staatswesens, welche man in der Lehre von den beiden
Schwertern versinnbildlichte , sind kaum je zu vollem thatsäch-
lichen Ausdrucke gelangt ; aber die Theorie haben sie vollstän-
dig beherrscht, man kann wohl sagen, dass sie in jenen Jahr-
hunderten in den Gemüthern fast aller derjenigen , welche für
höhere Ideen überhaupt empfänglich waren , tiefere Wurzeln ge-
schlagen hatten, allgemeiner als die richtigsten anerkannt wurden,
als sich das von irgend einer der politischen Theorieen neuerer
Jahrhunderte behaupten lassen dürfte. Im karolingischen Zeit-
alter wurde die Idee des christlichen üniversalreiches vor allem
getragen von der Kirche ; und wie schwer das ins Gewicht fiel
in einer Zeit der engsten Durchdringung von Kirche und Staat,
wo die Diener der Kirche als einzige Träger jeder höhern Bildung
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auch bei Leitung der Staatsgeschäfte überall in erster Reihe
standen, bedarf keiner Ausführung. Doch auch weltliche Träger
fehlten ihr nicht; das chrfstliche Kaiserreich war zugleich ein
fränkisches, der kräftige fränkische Stamm, die Geschlechter,
welche den Karolingern ihre Schlachten geschlagen, sahen in
dem Kaiserreiche auch ihre Schöpfung , ihr Werk , waren stolz
auf die ruhmvolle und benschende Stellung, an welcher mit dem
Führer dem ganzen Stamme ein hervorragender Antheil zu ge-
bühren schien.
Trotz der hohen Idee, welche ihm zu Grunde lag, trotz der
gewaltigen Kräfte, welche für seine Erhaltung thätig waren, ist
Karls des Grossen Weltreich wieder zerfallen ; und wer vor-
urtheilsfrei die wahrscheinlichen Folgen seines Fortbestehens
erwägt, wird das kaum beklagen dürfen. Wir kommen darauf
zurück ; gehen wir zunächst den Zeitrichtungen nach, welche den
Zerfall des Reiches herbeiführten.
Als solche finden wir nun nicht selten ein Streben nach
nationaler Sonderung geltend gemacht, eine Tendenz auf Bildung
nationaler volksthümlicher Staaten. Ist das gegründet , so wird
das auch fiir unsere weitern Untersuchungen sehr ins Gewicht
fallen ; wir werden uns dann auch das deutsche Königreich unter
der Einwirkung nationaler Tendenzen entstanden denken müssen,
müssen dann anerkennen , dass unsere Kaiser in ihrem Streben
zum Universalreiche zurückzukehren einer schon tiefwurzelnden
Zeitrichtung schroff entgegentraten. Aber die Sache dürfte sich
anders verhalten.
Gehen wir von den Anschauungen unserer Zeit ans, so Jiegt
ein solcher Gedanke allerdings überaus nahe. Das Ueberspannte
und Unausführbare, was in der Forderung liegt, dass die Grän-
zen der Staaten überall mit denen der Nationen znsammenfallen
sollen, darf uns nicht abhalten, die relative Berechtigung dieses
Gedankens unumwunden anzuerkennen ; wo es sich möglich zeigt
den Staat auf die Grundlage einer in sich geeinigten, nach aussen
abgeschlossenen Nationalität zu stellen , da scheint eine so ge-
wichtige Bürgschaft für das Gelingen der Aufgaben des Staats
geboten zu sein, dass sich kaum ein anderes Moment von gleicher
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Bedeutung daneben wird geltend macben lassen. Es gibt nichts
was den Menschen näher zum Menschen führte, ihm das Gefühl
der Zusammengehörigkeit lebhafter zum Bewusstsein brächte,
als die gemeinsame Muttersprache. Ist da, wo eine gemeinsame
Sprache herrscht schon von vornherein vielfach zu schliessen auf
gemeinsame Abstammung, auf gemeinsame Anlagen und Anschau-
ungen, so ist in der von der Sprache getragenen Nationallittera-
tur, diesem kostbarsten Gemeingute jedes Volkes , zugleich eine
stätig wirkende Kraft gegeben, welche mächtiger, als jede andere
hinwirkt auf immer weiter greifende Abschleifnng der innern
Gegensätze, auf immer bestimmtere Herausbildung gleichmässiger
Anschauungen, auf die Kräftigung des Bewusstseins, allen An-
dersredenden gegenüber ein Ganzes zu bilden, gemeinsame In-
teressen ihnen gegenüber gemeinsam vertreten zu müssen , mit
der Gleichheit der Sprache ist auch eine Gleichheit im Denken,
in der ganzen Auffassung des Lebens aufs engste verknüpft.
Wo es sich nur um das Wünschenswerthe, nicht zugleich um
das Ausführbare handelt, da wird den Verhältnissen der Jetztzeit
gegenüber die Behauptung kaum einen Widerspruch erfahren,
dass die wichtigsten Aufgaben des Staatslebens durch nichts
mehr erleichtert werden, als durch das Zusammenfallen des Staa-
tes mit der Nation.
Eine ganz andere ist nun aber die Frage, ob schon in der
Zeit des Zerfalles des Karolingerreiches entsprechende Gesichts-
punkte massgebend waren , ob sie überhaupt nur massgebend
sein konnten. Unserem Begriffe der Nation liegt nicht zunächst
die Einheit der Abstammung, die Einheit des Blutes zu Grunde ;
die Nation in diesem eigentlichen Wortsinne tritt nur auf in dem
Anfänge geschichtlicher Entwicklung, ist für die Bildung des
Staates nur in den einfachsten, ursprünglichsten Gestaltungen
massgebend. Bei Nationen, welche eine lange Geschichte hinter
sich haben, wie die romanischen, ist die Einheit des Blutes ganz
verwischt; selbst bei der deutschen kann nnr in sehr beschränk-
tem Masse davon die Rede sein , wollten wir uns auch , von
früheren Mischungen absehend, nur an die Thatsache der Ger-
manisirong so vieler Millionen Slaven halten. Was uns die
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28 .
Nation kennzeichnet, ist ihre Sprache, und in der Gemeinsamkeit
der Sprache glaubten wir ja auch vor allem den grossen Vorzug
des Nationalstaaten finden zu müssen. Da ist nun aber wohl
zu bedenken, dass für die praktischen Zwecke des Staatslebens
jene Vorzüge nicht schon da vorhanden sind, wo nur der Kun-
dige die sprachliche Einheit verschiedener Mundarten erkennt,
wo diese aber aur gegenseitigen Verständigung noch nicht aus-
reichen, die verschiedenen Theile der Nation sich demnach durch
Gemeinsamkeit der Sprache noch kaum geeinigt fühlen können,
sie treten erst dann ein, wenn eine gemeinsame Schriftsprache
ein Mittel genügender Verständigung für den Gebildeten, dann
für immer weitere Kreise bildet, wenn auf ihrem Boden eine
eigentliche Nationallitteratur erwächst. Unsere Schriftsprachen
selbst aber und mehr noch ihre Geltung im ganzen Kreise der
Nation sind erst ein Produkt langer geschichtlicher Entwicklung
und häufiger werden wir finden, dass die Bildung der Sprachge-
biete sich den staatlichen Bildungen anschloss , durch sie be-
stimmt wurde , als dass die Sprachen die Gränzen der Staaten
bestimmt hätten. Wen sollte es nicht befremden, dass die so
weit verbreitete, so früh ausgebildete provenzalische Sprache
nicht zur Bildung einer eigenen romanischen Nationalität geführt
hat, wer möchte bestreiten, dass das auf Grundlage einer andern
Gestaltung der politischen Verhältnisse recht wohl hätte der
Fall sein können? Wer möchte läugnen, dass sich unter Ein-
wirkung anderer politischer Verhältnisse recht wohl eine ober-
deutsche und niederdeutsche Nation hätte sondern können ? ist
es doch vom Gesichtspunkte stätiger Sprachentwicklung aus viel
unerklärlicher, dass die Bewohner der Alpen und die der nieder-
deutschen Marschen, obwohl sie sich in ihren Mundarten nicht
verstehen , Glieder einer Nation geworden sind , während in den
rein niederdeutschen Holländern hei einem fast unmerklichen
Uebergange der Mundarten auf der Gränze uns eine durch eine
besondere Schriftsprache gekennzeichnete Nation entgegentritt.
Die Nationen in unserm Sinne erscheinen in der Geschichte als
etwas werdendes , nicht als etwas fertiges ; ’ ihre Entwicklung
folgt eben so sehr den staatlichen Verhältnissen, als sie dieselben
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andererseits bestimiueu kann , sobald sie einmal in der Schrift-
sprache zu einer festeren Gestaltung, zu einer bestimmten Um-
gränzung gelangt ist.
Da ist nun doch , um auf unsere nächste Frage zurückzu-
kotnmen , wohl zu beachten , dass dieses wichtige Moment für
jene Zeiten gar nicht vorhanden w’ar. Als Schriftsprache mass-
gebend für alle Verhältnisse des Staats, wie der Kirche, w’elche
über die engsten Lebenskreise hipausreichten , war nicht die
Sprache der einzelnen Völker, sondern für den ganzen Bereich
des Abendlandes die lateinische, die Sprache des Imperatoren-
reichs, die Sprache der Kirche; es gab nur eine Litteratur, die
lateinische; bei aller Verschiedenheit der Sprachen und Mund-
arten bot sie dem Gebildeten ein leichtes Mittel der Verständi-
gung. Dieser Umstand kann kaum hoch genug angeschlagen
werden bei Beurtheiluug der staatlichen Zustände jener Zeiten.
Nicht allein, dass damit die Richtung auf Sonderung fehlte, wie
sie jetzt durch unsere Nationallitteraturen vermittelt ist; es
musste umgekehrt der universale Charakter der tdtteratur die
universalen Tendenzen in der Nationalbildung mächtig fördern;
fast alle die Schwierigkeiten, welche jetzt der Vereinigung meh-
rerer Nationalitäten in einem Staate im Wege stehen, fielen mit
der lateinischen Staatssprache fort; keine Nation war bevorzugt,
keine fühlte sich zurückgesetzt; und dennoch war bei der so
weit verzweigten Organisation der Kirche, welche überall wenig-
stens durch den Ortsgeistlichen eine Vermittlung zwischen der
Schrift und dem Volksdialekte ermöglichte, ein für die damaligen
einfachem Verhältnisse vollkommen genügendes Mittel für die
Verständigung zwischen den weitern und engem Kreisen des
Staatslebens vorhanden. f'
Ich will nun nicht läugnen, dass auch die blosse Volkssprache
wenigstens auf der Sprachgränze das Gefühl eines Gegensatzes
sehr nahe legen muss ; man kann auch zugeben , dass sie für
jene Zeiten doch der Schriftsprache gegenüber mehr ins Gewicht
fällt, als jetzt, schon desshalb, weil damals die lateinische
Schriftsprache nicht blos der Masse des V olkes , sondern auch
den weltlichen Grossen nicht geläufig war. Aber so lange eine
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Sprache nur der mündlichen Verständigung dient, ^drd sie in
Zeiten, wo der Verkehr zwischen entfernteren Orten nur ein aus-
nahmsweise!' ist, lediglich auf dem Gebiete der Sprachgränze
selbst den Gegensatz zum Bewusstsein bringen , nicht aber der
Gesammtheit der Nation; die grosse Masse derselben bleibt von
dem Gegensätze ganz unberührt, kann in ihm keinen Trieb zur
Einigung Anderssprechenden gegenüber finden. Sehen wir aber
auf das Gebiet der Sprachgränze, welche Deutsche und Romanen
schied, so mochte sich diese im Ganzen und Grossen festgestellt
haben , war aber gewiss noch keine festgeschlossene ; auch in
vorwiegend romanischen Landestheilen behielten manche Germa-
nen noch lange ihre Sprache bei und insbesondere wird in den
Gränzbezirken der Germane neben der neuerlemten Sprache
vielleicht lange noch die Muttersprache gesprochen haben, bis
er ihr ganz entsagte.
Doch das schlagen wir nicht gerade hoch an ; um so höher
aber den Umstand, dass gerade auf der für diese Verhältnisse
wichtigsten ’^rachgränze , auf der deutschfranzösischen , ausser
der Sprache jeder andere Gegensatz fehlte, an welchem sich das
Bewusstsein nationaler Gesehiedenheit, eine Tendenz nach natio-
naler Staatenbildung hätte entwickeln können, dass vielmehr
die Gränzbewohner, wenn auch in der Sprache geschieden, sich
in fast allen andern Beziehungen durchaus geeinigt fühlen muss-
ten. Nicht Völker verschiedener Abstammung standen sich hier
gegenüber; diesseits wie jenseits sassen Germanen, hier deutsch-
redeude, dort romanisirte und zwar, was wichtiger war, Germanen
ein und desselben fränkischen Stammes , welcher zum Theil
deutsch blieb, zum Theil die Sprache der Unterworfenen annahm.
.So fehlte hier auch jeder Anlass zu einem Nationalhass, wie
ihn die Unterwerfung des einen Volkes oder Stammes durch den
andern hätte eraeugen können; das fränkische Kaiserreich war
nicht gegründet durch Unteijochung der Romanen durch die
Deutschen oder umgekehrt; es war eben jener sprachlich ge-
theilte fränkische Stamm , welcher einerseits die romanischen,
andererseits die deutschen Stämme seiner Herrschaft unterworfen
hatte. Und mit dieser Stammeseinheit diesseits und jenseits der
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Spracbgränze war zugleich ein anderes verbindendes Moment
von grösster Bedeutung gegeben. Nichts war dem Germanen
theuerer, als sein angestammtes Recht, nichts hat auch später
den Gegensatz der deutschen Stämme mehr lebendig erhalten,
als die Verschiedenheit der Stammrechte *, auch das fiel hier
fort, diesseits und jenseits war ein und dasselbe fränkische
Recht in Geltung , ein und derselbe Gerichtssprengel mochte
häufig Romanen und Deutsche umfassen. Endlich begründeten
auch kirchliche Gesichtspunkte hier keinerlei Gegensatz. Nicht
das meine ich , dass es die eine christliche Kirche war , welche
die Gebiete beider Sprachen verband ; es war die Gliederung der
Kirche in erzbischöfliche und bischöfliche Sprengel, welche in
jenen Zeiten auch auf die Gestaltung der Staaten mächtig ein-
wirkte und welche nun gerade hier durch jede Scheidung nach
der Sprachgränze in ihrem Bestände gefährdet schien ; denn
nicht allein, dass die grossen erzbischöflichen Provinzen von
Rheims, Köln, Tner und Bizanz von der Sprachgränze durch-
schnitten wurden, auch die Gränzen der einzelnen Bisthümer
fielen selten mit ihr zusammen , die meisten hatten gemischte
Bevölkerung; das Verhältniss, wie es jetzt noch im Sprengel
von Trient besteht, war damals das vorherrschende auf der
ganzen Sprachgränze.
Wer demnach nicht von modernen Aufifassungen , sondern
von der Erwägung der thatsächlichen Verhältnisse jener Zeit
ausgeht, dem wird von vornherein ein bedeutender Einfluss des
nationalen Gegensatzes zwischen Deutschen und Romanen höchst
unwahrscheinlich sein, er würde doch höchstens dann einen sol-
chen zugeben können , wenn er sich durch ausdrückliche Zeug-
nisse oder wenigstens durch eine gar nicht anders zu erklärende
thatsächliche Gestaltung eiweisen lassen würde. Aber nichts
von dem ist der Fall.
Vergebens suchen wir bei den Schriftstellern jener Zeit nach
einer Andeutung, dass nationale Tendenzen sich geltend gemacht
hätten. Und offenbar nicht blos desshalb, weil diese Schrift-
steller einfach Thatsachen registrirten , für die Gedanken aber,
welche die Welt bewegten, keinen Sinn batten. Wo es sich um
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jeue grosse Idee des christlichen Weltreiches, der Einheit der
Kirche und des Staates handelt, da findet das in den Werken
jener Zeit den lebhaftesten Ausdruck, hier in der Freude über
die langsam vorbereitete Verwirklichung der Idee im Kaiser-
thume Karls des Grossen, dort in den Klagen über seinen Zer-
fall, in den Venrünschungen gegen diejenigen, welche von welt-
lichen Rücksichten getrieben ein Reich zerrissen, welches ge-
baut war auf den Felsen der Kirche, welches den fränkischen
Stamm hell leuchten Hess vor den Menschen , welches eine
Bürgschaft des allgemeinen Friedens, der Herrschaft des Gesetzes
wai‘. Kämpfte nun auch die Gegenpartei, welcher doch sehr-
begabte Schriftsteller angehörten, in ähnlicher Weise für eine
höhere Idee, für die der Unabhängigkeit der Nationalitäten, war
sie sich dessen bewusst, wie Hesse es sich erklären, dass sie es
nie versuchte, der einen Idee gegenüber auch der andern in ihren
Schriften Ausdruck zu geben?
Je unwahrscheinlicher es sich nach allen Seiten herausstellt,
dass damals nationale Tendenzen eingriffen, um so mehr werden
wir die Möglichkeit eines solchen Eingreifens doch schliesslich
von dem Nachweise abhängig machen müssen, dass mindestens
thatsächlich die Scheidungen wirklich nach den Sprachgränzen
erfolgten, dass jene Annahme wenigstens mit der thatsächlichen
Entwicklung nicht im Widerspruche steht. Das Weltreich Karls
ist nicht einmal, es ist mehrfach getheilt, und zwar waren es
gerade die Gegenden der Sprachgränze , welche zumeist durch
die Theilungen getroffen wurden ; gerade die Länder, welche die
Sprachgränze durchschnitt, waren mehrfach streitig zwischen den
Herrschern des Ostens und Westens ; lag demnach eine Tendenz
auf Scheidung nach Nationalitäten vor, gewiss hatte sie genü-
gende Gelegenheit, sich Geltung zu verschaffen. Dennoch bilde-
ten sich damals die Gränzen der Staaten ganz unabhängig von
den Sprachgränzen; und lässt sich die Nachwirkung der damali-
gen Gestaltung bis auf unsere Tage verfolgen; haben alle Wech-
selfälle einer tausendjährigen Geschichte nicht hingereicht, um
hier die Gränzen der Nationen mit der der Staaten Zusammen-
fällen zu lassen , so wird uns das doch ein sehr bestimmter
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Fingerzeig sein müssen , nicht Anschauungen , weil sie gerade
uns nahe liegen , desshalb auch in früherer Zeit wirksam zu
denken, nicht Werth und ünwerth der geschichtlichen Thatsachen
danach zu ermessen, ob bei ihnen die Venrirklichung von Zielen
im Auge gehalten wurde, welche ihrer Zeit nach gar nicht zum
Bewusstsein gekommen waren. Sehen wir auf das Einzelne.
Dass bei der Theilung von Verdun 843 König Ludwig fast
nur rein deutsche Lande zufielen, ist ein Umstand, dessen Ge-
wicht für die spätere Herausbildung eines deutschen Reiches wir
allerdings nicht unterschätzen. Aber Ludwig war nicht Herrscher
aller Deutschen ; von einer Strecke des Südens abgesehen schied
die Gränze seines Reiches überall Deutsche von Deutschen.
Eben so wenig umfasste Westfranken , das spätere Frankreich,
alle Romanen; ja noch mehr, dem König Karl fiel auch das
deutsche Flandern zu. Und das blieb massgebend für lange
Jahrhunderte ; das ganze Mittelalter hindurch bildete das rein-
deutsche Flandern einen Theil Frankreichs bis es aus der bur-
gundischen Erbschaft an das Haus Habsburg kam und Frankreich
endlich zur Zeit Kaiser Karls V auf seine Hoheit verzichtete.
Dem dritten der zu Verdun entstandenen Theile , dem Reiche
Kaiser Lothars , Italien , Burgund und Lothringen umfassend,
fehlte jede nationale Grundlage und man hat wohl gesagt, gerade
desshalb ist es so schnell zerfallen. Zerfallen ist es nun frei-
lich, aber in keiner Weise nach nationalen Gränzen. Es ergaben
sich vielmehr, wenn wir von Italien, auf welches wir im Zu-
sammenhänge znrückkommen , absehen, aus der Theilung des
Reiches Lothars historisch-politische Gestaltungen, welche sich
trotz der Verschiedenheit der Nationalitäten durchaus lebens-
fähig erwiesen.
Einmal das Land Lothringen, nach der jetzigen Eintheilnng
Belgien ansser Flandern , dann Holland , die preussische Rhein-
provinz, Lothringen im engem Sinne und Eisass umfassend,
also ein Land, in welchem französische und deutsche Sprache
sich ziemlich das Gleichgewicht hielten. Dieses Land wurde nun
nach dem Tode seines Königs Lothar das Ziel der verschieden-
sten Bestrebungen, es wurde getheilt, sein Besitz schwankte
Ficker Kalienelch. ^
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lange zwischen Deutschland und Frankreich; wie hätte man da
nicht erwarten sollen, dass schliesslich die nationale Anziehungs-
kraft den Ausschlag geben, dass die Lothringer nach ihrer
Nationalität sich schliesslich hier dem deutschen, dort dem
französischen Wesen anschliessen würden. Dennoch war das
nicht der Fall; gerade die Theilung Lothringens im J. 870,
welche von allen Karolingertheilnngen sich am meisten der
Sprachgränze näherte , hatte keinerlei Einfluss auf die spätere
Entwicklung, war schon nach einem Jahrzehent wieder wirknnglos
geworden. Dann handelte es sich immer nur um die Gesammt-
heit des Landes , bis es nach längerem Schwanken schliesslich
in ganzem Umfange Deutschland zufiel. Ja noch mehr, verfol-
gen wir die politischen Scheidungen, welche sich allmählig inner-
halb des Landes vollzogen, so finden wir auch da, dass für die
Theilung in die Herzogthümer Oberlothringen und Niederlothrin-
gen, dass selbst für die Gestaltung der einzelnen Fürstensprengel
die Sprachgränze ohne massgebende Bedeutung war. Und bis
auf unsere Tage ist das nicht anders geworden. Das eine König-
reich Belgien umfasst Deutsche und Romanen und nationale
Gegensätze waren es nicht, welche in früherer, wie nochmals in
jüngster Zeit seine Trennung von den holländischen Niederlanden
herbeiführten ; von dorther reicht die französische Sprache noch
in das Gebiet des deutschen Bundes, während im Süden Frank-
reich sich nicht auf die Gränze der Nation beschränkte; früher,
als das überwiegend französische Lothringen unterworfen war,
hatte es schon im rein deutschen Eisass festen B''ass gefasst.
Entsprechende Verhältnisse finden wir bei einer zweiten der
aus Lothars Reiche hervorgehenden politischen Gestaltungen,
bei dem Lande Burgund, welches die Provence, Dauphin^, Lyon-
nais, Savoien, die westliche Schweiz und die Franche Comt6
umfasste. Wohl überwiegend romanisch umschloss es doch auch
im Norden eine nicht unbedeutende deutsche Bevölkerung alle-
mannischen Stammes ; dennoch machte sich auch hier bei spätem
Wechselfällen niemals die Richtung auf eine Theilung nach der
Sprachgränze geltend. Zerfiel das Land weiter in ein hochbur-
gnndisches und ein südburgundisches Reich , so haben nationale
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Gegensätze damit nichts za schaffen; Hochbnrgnnd umfasste
Romanen wie Deutsche, wie sich dort bis auf unsere Tage die
Sprachgränze noch immer nicht zur politischen gestaltet hat;
das Band der schweizer Eidgenossenschaft umschlingt Franzosen
und Deutsche. SQdburgund ist nun freilich ganz mit dem sprach-
verwandten Frankreich vereinigt; aber lange Jahrhunderte sind
darüber hingegangen; erst in unsern Tagen hat sich durch die
französische Einverleibung Savoiens wenigstens nach Italien zu
die Sprachgränze auch zur Staatsgränze gestaltet und zwar unter
Umständen, welche gewiss nationale Tendenzen am wenigsten
als ausschlaggebendes Moment erkennen lassen.
Fassen wir nun alles Gesagte zusammen, so dürfte sich
doch vollkommen genügend ergeben, dass dem neunten Jahrhun-
derte nationale Strebungen in nnserm Sinne durchaus fremd
waren, dass es eine unberechtigte üebertragung moderner An-
sehauungen ist, wenn man in ihnen den Grund der Zersetzung
des Karolingerreiches finden will. Lehnen wir nun aber das ab,
so wird man billigerweise fragen, wo lagen denn die Gründe des
Zerfalls, was Hess denn den an und für sich so nahe liegenden
Gedanken der Einheit von Reich und Kirche nicht zu dauernder
Verwirklichung gelangen?
Da ist nun vor allem darauf hinzuweisen, dass die Idee des
Kaiserthums in scharfem Gegensätze zu einem Grundsätze des
hergebrachten fränkischen Staatsrechtes stand. Das Kaiserthum
konnte seiner ganzen Natur nach nur eines sein , nur ein nn-
theilbares , wie die Kirche , auf der es beruhte ; wie es Gegen-
päpste gab, konnte es Gegenkaiser geben, aber' niemals zwei
sich gegenseitig anerkennende Kaiser. Dagegen verlangte nun
das fränkische Staatsrecht Tkeilung unter alle Söhne des Herr-
schers. Vergebens waren die Versuche vermittelnde Lösungen
zu finden, die nachgeborenen Söhne mit geringeren Theilen abzn-
finden, die Oberhoheit des Kaisers über das Ganze zu wahren;
der Partei der Einheit war auch die ungleiche Theilnng schon
zu viel, während die Gegenpartei auf gleicher Theilnng und Un-
abhängigkeit der Theilkönige bestand. Der Ansgang ist bekannt ;
nach langen Kämpfen behauptete die Partei der Theilnng das
3 *
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• 36
Feld, das Kaisertbnm wurde bald zu bedeutungslosem Titel eines
der Theilkönige.
Wenn gegenüber einer so gewaltigen Idee, wie der des
einen christlichen Weltreiches, einer Idee, durch welche so
manche Interessen befriedigt wurden , für welche so gewaltige
Kräfte thätig waren , das Princip des gleichen Erbrechts der
jüngeren Söhne den Sieg errang, so werden wir freilich annehmen
müssen, dass es in einer durch die Achtung vor dem Rechte
keineswegs gekennzeichneten Zeit nicht blos diese war, welche
die Entscheidung gab. Eher vielleicht noch Hesse sich darauf
hinweisen , wie es gerade der gewaltthötige Sinn , insbesondere
der weltlichen Grossen war, welcher viel beitnig zur Sprengung
des Reiches; er fühlte sich gehemmt und gehindert durch die
strenge Anfrechthaltung von Recht und Ordnung in Karls Kai-
serreiche, die ganze Verwirrung der Bruderkriege, deren Last
andere zu tragen hatten , war eine Quelle des Gewinnes für die
weltlichen Grossen; das Recht der Brüder war offenbar vielfach
nur der Aushängschild für die Verfolgung der verschiedensten
Interessen, welche nur darin übereinkamen, dass die einheitliche
Reichsordnung ihnen entgegenstand. Vieles davon ist zu setzen
auf die Wirksamkeit augenblicklicher Verhältnisse, vereinzelter
Wechselfälle, rein persönlicher Motive; aber vor allem scheint
es doch auch eine tieferliegende, dauernd wirkende und wohlbe-
rechtigte Richtung im Völkerleben jener Zeit gewesen zu sein,
was die Sprengung des Kaiserreiches ermöglichte, seine Wieder-
vereinigung hinderte. Es waren nicht, wie wir zeigten, nationale
Interessen ; aber es war etwas diesen analoges , das Streben
nämlich nach Selbstständigkeit der Stämme, welches anfangs
weniger unmittelbar hervortretend den Ansprüchen der jüngeren
Brüder einen Halt bot, dann im Laufe der Ereignisse sich immer
mehr als die am nacbhcütigsten und stätigsten wirkende Wider-
standskraft gegen die Reichseinheit enthüllte.
Auch beim Stamm haben wir nicht notbwendig von der
Einheit des Blotes auszngehen ; der Stamm wird vielfach, ebenso
wie die Nation, erst das Resultat einer geschichtlichen Entwick-
lung sein können, dasjenige, was ihn als Stapim charakterisirt.
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wird eich oft erst in Folge einer Reihe geschichtlicher Wechsel-
falle 80 herausgebildet haben. Das war insbesondere auf dem
Gebiete der romanischen Zunge der Fall , wo sich überall die
Germanen und Romanen gemischt hatten. Wenn Aquitanien,
auch Guyenne oder das Gothenland genannt, und Burgund
besondere scharfgeschiedene Stammgebiete bildeten, so ging
das allerdings darauf zurück, dass eie schon in der Zeit der
Völkerwanderung nicht von Franken, sondern von andern Stäm-
men, von Burgundern und Westgothen besetzt waren; aber die
blosse ursprüngliche Stammesverschiedenheit würde schwerlich
so lange nachgewirkt haben, wäre nicht durch die politischen
Gestaltungen das Bewusstsein des Gegensatzes wach gehalten.
Lange hatten Westgothen und Burgunder unabhängige König-
reiche gebildet; wieder schlossen sich dann unter fränkischer
Herrschaft diö Theilungen in der Königsfamilie vorwiegend an
diese historische Gliederung des Reiches an; die Anschauung,
dass Aquitanien und Burgund zu einem politischen Sonderleben
berufen seien , hatte sich nie verwischt und wusste sich beim
Zerfalle des Kaiserreichs aufs nachdrücklichste geltend zu machen.
Burgund bildete dann ja wirklich Jahrhunderte lang ein von
Frankreich geschiedenes eigenes Königreich; auch Aquitanien
nahm fast das ganze neunte Jahrhundert eine entsprechende
Sonderstellung ein, bald unter Söhnen der westfränkischen Könige,
bald unter andern Karolingern ; dass es sich mit Westfranken
zu einem französischen Königreiche vereinigen würde, stand da-
mals noch kaum zu erwarten.
Ungleich lebhafter war aber doch das Bewusstsein des Stam-
mesgegensatzes ' bei den deutschredenden Stämmen, den deutschen
Franken, den Sachsen, Baiern und Schwaben. Waren die roma-
nischen Stämme überall aus Mischungen entstanden , so mochte
in Deutschland noch vielfach Einheit des Bluts der Stammes-
gliederung zu Grunde liegen. Hatte die Verschiedenheit der
gennanischen Stammdialekte nur wenig modifizirend auf die Ge-
staltung der romanischen Sprachen einwirken können , hatte die
Verschiedenheit des angestammten Rechtes in romanischen Län-
dern, weil es an der Person haftete, bei dem Durchkreuzen
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verschiedener germanischer Stämme und wegen des römischen
Rechtes der Romanen nicht zu geschlossenen Rechtsgebieten füh-
ren können, so entsprach jedem deutschen Stamme zugleich ein
Land, ein Stainmgebiet , in welchem eine Sprache, ein Recht
herrschte, verschieden von der Sprache, von dem Rechte des
Nachbarstammes, mochte es auch ursprünglich auf dieselbe
Wurzel zurückführen. In jedem dieser Stammgebiete hatte sich
zugleich schon vor der Unterwerfung durch die Franken eine be-
sondere Verfassung ausgebildet und keineswegs überall in der-
selben Richtung; das festgeschlossene erbliche Herzogthum der
baierischen Ägilolfinger stand im schärfsten Gegensätze zu der
lockern, jeder einheitlichen Spitze entbehrenden sächsischen
Gesammtverfassung.
Alle waren nun freilich in dem Frankenreiche vereint; aber
doch viel zu kurze Zeit, als dass der Gedanke staatlicher Zu-
sammengehörigkeit schon festere Wurzeln hätte schlagen können.
Etwas länger hatte wohl schon Allemannien seit dem Aufhören
seiner Volksherzoge im J. 748 in engerem Verbände mit dem
fränkischen Reiche gestanden ; in Baiei n beseitigte erst Karl der
Grosse das Herzogthum. Am schärfsten war der Gegensatz
bei den Sachsen ; Karl bedurfte einer Reihe durch dreissig Jahre
sich hinziehender blutiger Kriege, um sie zu unterwerfen; nicht
allein die fränkische Herrschaft hatte man ihnen gewaltsam auf-
gedrungen , auch das Christenthum ; und zur Zeit der Reichs-
theilungen wurzelte dieses noch keineswegs so fest, um in Sach-
sen nicht neben djen andern auch einen religiösen Gegensatz zu
begründen. Fast alles das , was sonst ausser der Sprache den
Gegensatz der Nationen schärft und zum Bewusstsein bringt,
Abstammung, Recht, Verfassung, Sitte, Religion, das Verhält-
niss des Besiegten zum Sieger, alles* das schäiRe damals nur
den Gegensatz der Stämme ; und selbst die Verschiedenheit der
Stammdialekte musste auch neben der Verschiedenheit der beiden
grossen Volkssprachen schwer ins Gewicht fallen , so lange die
Vermittlung einer nationalen Schriftsprache noch fehlte ; mitten
durch die spätere Nation zogen die schärfsten Stammesgrenzen
sich hin, während sich da, wo die grossen Sprachen sich schieden.
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kein Stammesgegensatz zwischen romanisirten Franken einer-
seits , dentschgebliebenen Franken andererseits geltend machen
konnte; nicht der Romane und der Deutsche, wohl aber der
Sachse und der Baier hier, der Franke dort waren sich dessen,
was sie trennte , aufs schärfste bewusst.
Karl der Grosse hat es nun versucht, diese Unterschiede
auszugleichen ; neben die einheitlich gestaltete Kirche stellte er
ein einheitlich gestaltetes Staatswesen; es sollten nicht allein
alle christlichen Völker seine Herrschaft anerkennen, es sollten
auch alle in derselben Weise beherrscht werden , alle ein und
derselben staatlichen Regel sich fügen. Es ist richtig, dass
nicht alle Eigenthümlicbkeiten im Staatsleben sich mit einem
Schlage beseitigen Hessen; man kann auch zugeben, dass das
vielleicht nicht einmal die bewusste Absicht des Kaisers gewesen
sei; aber sein ganzes Walten bewegte sich doch unzweifelhaft
in dieser Richtung ; wie er den römischen Imperatortitel führte,
so war er gewiss auch tief durchdrungen von dem romanischen
Staatsgedanken, von der Auffassung des Staates, welche das
absterbende Römerthum auf die germanischen Zeiten vererbte.
Dieser romanische Staatsgedanke kennt eine Abstufung von
oben nach unten , einen einheitlichen Mechanismus , welcher im
Staatshaupte gipfelnd durch die vielgegliederte Hierarchie eines
bis auf die untersten Stufen von oben abhängigen Beamtenthnms
bis zu der regierten Volksmasse hinabreicht, es dadurch ermög-
licht, alle Kräfte der Gesammtheit für Ziele, welche die Cen-
tralgewalt setzt, gleichförmig in Bewegung zu setzen und aus-
znbeuten. Aber er kennt keine selbstthätige Betheiligung am
Staate von unten hinauf, er kennt keine Gränze , wo die Wirk-
samkeit des Ganzen aufhört, die der Theile beginnt; er kennt
keine Sonderberechtigung im Staate, welche nicht vom Staate
selbst verliehen wäre , von ihm auch wieder genommen werden
könnte ; er kennt keine Verschiedenheit im Nebeneinander, keine
Örtliche Gliederung des Staates mit einer den natürlichen oder
historisch erwachsenen Unterschieden entsprechenden Besonder-
heit von Rechten und Pflichten ; in jeder Sonderstellung im
Staate sieht er ein Hinderniss für die bequeme Erreichung der
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Staatszwecke, welche zu beseitigen ist, sich der einen für alle
gültigen Regel zu unterwerfen hat; eine alles umfassende Lei-
tung des Ganzen von einem Mittelpunkt aus wird nur ermöglicht
durch die vollkommene Einförmigkeit seiner Gestaltung.
Ein solcher Zustand war nun freilich in Karls Reiche noch
keineswegs erreicht ; aber es war mit Bestimmtheit die Bahn
eingeschlageu , welche zu ihm führen musste, wenn seine Nach-
folger im Staude waren , diese Bahn weiter zu verfolgen. Es
überstieg das ihre Kräfte; und dass es nicht so wurde, haben
wir schwerlich zu beklagen, so wenig wir den relativen Werth
in dem centralisirenden Walten Karls , welches auch trotz des
Zerfalles seines Baues reiche Früchte getragen hat, verkennen
wollen. Was unsere abendländische Kultur so hoch stellt ist
doch vor allem ihre reiche Mannichfaltigkeit ; von mehreren Cen-
tralpunkten ausgehend , von verschiedenen Nationen getragen,
konnten die hier und dort vorhandenen Keime sich frei entfalten,
sich selbstständig entwickeln , während dennoch bei dem durch
das Christenthum, wie durch die gemeinsamen römischen und
germanischen Bildungselemente vermittelten engem Zusammen-
hänge leicht die eine Nation^ die Früchte der geistigen Arbeit
der andern sich zu Nutzen machen konnte. Alles das war un-
möglich, wenn der romanisch-germanischen Welt schon in dem
Universalreiche Karls des Grossen ihre endgültige staatliche
Form gegeben war; die centralisirende Richtung würde sich
nothweudig immer mehr verschärft, jede freie Bewegung des
Einzelnen erstickt, die Einheit zur Einförmigkeit durchgebildct
haben, es hätte wieder, wie in den Tagen der Imperatoren, Wohl
und Wehe der ganzen Welt in der Hand eines Einzelnen gele-
gen; für nationale Entwicklung wäre keine Stätte gewesen, der
Gegensatz zwischen Romanen und Deutschen würde in dem
neuen Weltreiche höchstens den fast bedeutungslosen Werth
gehabt haben, welchen in dem römischen der Unterschied zwischen
dem lateinisch sprechenden Westen und dem griechischen Osten
hatte.
Das Gelingen der Versuche Karls würde einen Zustand der
Frühreife herbeigeführt, die Entwicklung gesunder hrüchte ver-
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hindert haben. Aber ein solches Gelingen war nicht wohl denk-
bar. Ein centralisirtes Reich mag immerhin die angemessenste
Staatsform sein für abgelebte Völker, wo der Höhepunkt der
Entwicklung überschritten ist, die innern Gegensätze durch eine
lange Geschichte sich abgeschliffen haben , wo die eigenthüm-
lichen Kräfte der einzelnen Theile schon so verbraucht sind,
dass es nicht mehr möglich ist, anf ihr selbstthätiges Znsam-
menwirken die Gestaltung des Staatswesens zu gründen. Solche
Völker werden sich dem Zwange der centralisirenden Staatsform
unterworfen , weil sie sich Jihrer nicht eiwehren können , nichts
Besseres an die Stelle zu setzen wissen und die freie Bewegung
gern demjenigen opfern , welcher es versteht, durch willkürliche
Ausnutzung aller noch vorhandenen Kräfte die Zeichen des innern
Verfalls eine Zeitlang durch den Schimmer äusserer Grösse zu
verdecken, welcher Schutz nach Aussen und Ordnung im Innern
zu bieten vermag, damit die Beherrschten in Ruhe zehren können
vom Erbtheil der Ahnen , so weit sie es nicht theilen müssen
mit dem Imperator und seinen Legionen. Aber es war das
keine Staatsform für jugendfrische, lebenskräftige Stämme, welche
ihre Entwicklung erst begonnen, für welche eine freiere Bewe-
gung in der jedem eigenthümlichen Richtung vor allem Bedürf-
niss war; jeder Versuch, sie einzuzwängen in ein einförmig
gestaltetes Staatswesen , sie zu blossen Dienern des Willens
eines Einzigen zu machen, musste ihnen dieses Bedürfniss nur
um so bestimmter zum Bewusstsein bringen.
So sehen wir zwei Tendenzen mit einander im Kampfe; die
eine gerichtet auf ein mit der Einheit der Kirche zusammen-
fallendes Weltreich; die andere auf Zersprengung desselben, auf
Bildung von Einzelstaaten auf Grundlage der natürlich oder
geschichtlich erwachsenen Stämme.'' Ordnet die letztere sich
anfangs mehr der mit ihren Zwecken vielfach zusammenfallenden
Forderung der Theilung unter alle Söhne unter, wurden durch
diese Theilungen hie und da erst festere Grundlagen für die
Sondergestaltungen gewonnen, so hörte dann mit dem Ausgange
einzelner Karolingerlinien mehr und mehr auch die Rücksicht
auf das Erbrecht der Dynastie auf; jeder Stamm suchte sich
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in den durch die bisherige Geschichte bedingten Gränzen ein
besonderes Staatsleben zu schafifen.
Es fragt sich nun , wie ist es gekommen , dass keine dieser
beiden Tendenzen den Sieg errang, dass weder das Weltreich
sich hielt noch aber auch in Stammreiche zerfiel, dass sich viel-
mehr eine in der Mitte liegende Staatsform bildete, ein deutsches
Königreich, welches später der Kern des Kaiserreichs wurde; es
fragt sich insbesondere, wie ist dieses Entstehen eines wesentlich
nationalen Staatswesens zu erklären, obwohl wir nationale Ten-
denzen für jene Zeiten verneinten? Wir verfolgen zunächst kurz
die Reihe der geschichtlichen Ereignisse bis auf den Zeitpunkt,
wo das Bestehen eines deutschen Nationalreichs gesichert scheint
und suchen dann den Gründen nachzugehen, welche dieses in
vielen Beziehungen auffallende Ergebniss herbeiführten.
Wie wir schon erwähnten erhielt König Ludwig, den man
den Deutschen nennt, bei der Theilung von Verdun im. J. 843
nur die rein deutschen Stämme rechts vom Rheine ; aber das
Bestehen eines deutschen Reiches dürfen wir von da ab noch
nicht datiren , auch wenn wir davon absehen , dass sein Antheil
nicht alle Deutschen umfasste. Denn es fehlte jede Bürgschaft,
dass Ludwigs Reich in seiner damaligen Gestaltung fortbestehen
würde, insofern es nach den Wechselfallen des Erbgangs in der
königlichen Familie unterworfen war. Waren mehrere Söhne da,
so war es weiter zu theilen; und wirklich finden wir seit 876,
wo Ludwig mit Hinterlassung von drei Söhnen starb, auch drei
nach den Stämmen abgetheilte Reiche, ein fränkisch-sächsisches,
ein baierisches , ein schwäbisches. Andererseits konnten beim
Abgänge von Herrscherlinien auch wieder Vereinigungen mit
andern deutschen oder nichtdeutschen Theilen stattfinden; und
einer von Ludwigs Söhnen Karl der Dicke, anfangs nur König
von Schwaben, erhielt nach dem Tode seiner Brüder nicht allein
deren Theile, sondern nach und nach alle Karolingerreiche: seit
885 herrschte er im gesummten Reiche Karls des Grossen.
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43
Von grösster Bedeutung war nun die Usurpation Arnulfs
von Kärnthen, eines unehelichen Bruderssohnes, welcher 887 den
unfähigen Karl den Dicken zur Abdankung zwang. Wäre Arnulf
einfach an seine Stelle getreten als Herrscher des ganzen Kai-
serreichs , so wäre nichts dadurch geändert. Aber es war über-
aus wichtig für die weitere Entwicklung, dass er nur anerkannt
wurde von den fünf Stämmen, welche später das deutsche Reich
bildeten , Ostfranken , Schwaben , Baiem , Sachsen und Lothrin-
gern, nicht aber in den übrigen Reichstheilen , wo die einzelnen
Stämme den Reichsverband als gelöst betrachteten und beim
Abgänge regierungsfähiger Karolinger Könige aus den Grossen
des Landes erhoben. Nochmals war es die Achtung vor dem
Erbrechte, welche auch bei Arnulfs Tode die deutschen Stämme
znsammenhielt und sie bewog, seinem unmündigen Sohne Ludwig
zu huldigen. Dieses Band löste sich, als 911 Ludwig kinderlos
starb. Es gab wohl noch einen echten Karolinger von der fran-
zösischen Linie ; aber den deutschen Stämmen war diese zu
fremd, nur die Lothringer fielen ihr zu, die übrigen erhoben den
Franken Konrad. Mochten an seiner Wahl sich auch Grosse
aller Stämme betheiligt haben, so gab es doch auch wohl bei den
meisten Stämmen eine mächtige Partei, welche sie von vornherein
bestritt, welche mit dem Aussterben der Karolinger die fränkische
Herrschaft , die staatsrechtliche Verbindung der Stämme einfach
als gelöst betrachtete ; das Selbstbewusstsein der Stämme kam
mächtig zum Durchbruche, Deutschland schien sich in eine Reihe
von Stammreichen aufzulösen, für welche in den Stammesherzo-
gen die Herrscher schon gefunden waren. Hatte Karl der Grosse
das Herzogthum als bedenklichstes Hindemiss einer einheitlichen
Reichsgestaltung beseitigt, so wusste es sich allmählig überall
wieder Bahn zu brechen; jeder Stamm suchte dadurch, dass er
den mächtigsten Grossen des Landes als Herzog anerkannte,
für seine Sonderstellung einen Ausdruck und eine Stütze zu ge-
winnen. Vergebens kämpfte König Konrad, den Widerstand der
Stämme und Herzoge zu brechen, eine einheitliche Königsgewalt
für das ganze von seinen Vorgängern beherrschte Gebiet auf-
recht zu erhalten. Als er starb , war er fast nur noch König
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44
des ostfränkischen Stammes and seinem Nachfolger schien sich
wenig Aussicht zu bieten auf einen glücklicheren Erfolg. Den-
noch gelang diesem das , was jenem misslungen, und Heinrich I.
haben wir als den eigentlichen Gründer des deutschen Reiches <
zu betrachten. Ermöglicht wurde das vorzüglich dadurch, d^s
man nicht einen Franken wählte, dass vielmehr die Franken
den Sachsenherzog auch als ihren Herrscher anerkannten; auf
die Macht beider Stämme gestützt wusste dann Heinrich nach
und nach die Anerkennung zuerst der Schwaben, dann der Baiern,
endlich auch der Lothringer zu erlangen. Als Heinrich dann
diese Gewalt auch "auf seinen Sohn Otto vererbte, ohne dass
jetzt oder später noch von einer Theilnng unter mehrere Söhne
die Rede war, so war damit der Begriff eines deutschen Reiches
bestimmt gegeben ; nicht wie in der Karolingerzeit, wo das Erb-
recht des Königs das Vorangehende, das den jedesmaligen Um-
fang des Reiches Bestimmende war, wo das Fortbestehen der
Einigung der deutschen Stämme von den Wechselfällen der Ver-
erbung abzuhängen schien ; jetzt war die Ansicht durchgedrungen,
dass die fünf unter Heinrich vereinigten Stämme ein in sich ge-
einigtes und untheilbares, nach aussen hin abgeschlossenes Staats-
ganze bilden; und dieses deutsche Königreich hat auch in der
spätem umfassenderen Gestaltung des Kaiserreichs immer eine
geschlossene Sonderstellung behauptet.
In dieser Entstehungsgeschichte des deutschen Reichs , wie
wir sie kurz andeuteten, finden wir allerdings einerseits die Ten-
denz auf Sonderung der Stämme sehr bestimmt hervortreten;
andererseits ist aber doch unläugbar eine Tendenz wirksam,
zwar nicht gerichtet auf ein christliches Weltreich, aber auf
einen engem Verein der deutschen Stämme.
Fragen wir nun, worauf diese letztere Tendenz sich gründete,
was ihren Sieg ermöglichte, so muss ich vor allem wieder an
die früher erörterten Verhältnisse erinnern, welche uns verbieten,
in jenen Zeiten die bewegende Kraft in nationalen Gegensätzen
zu suchen. Unzweifelhaft war es ein grosses Glück für die
ganze Entwicklung des deutschen Wesens , dass alle deutschen
Stämme in einem Reiche vereinigt wurden; dass aber dieses
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Resultat bewusst herbeigeführt sei durch die Ueberzengung, dass
die deutsehe Nation als solche zu einem politischen Sonderlebeii
berufen sei, das dürfte unzweifelhaft zu verneinen sein. Dass
die Gemeinsamkeit deutscher Art, welche sich immer bestimmter
den Romanen gegenüber ausprägen musste , je mehr sie sich bei
den romanisirten Germanen verwischte, dass eine Gemeinsam-
keit der Sprache, wie sie doch etwa für die Bedürfnisse des
mündlichen Verkehrs der der lateinischen Schriftsprache unkun-
digen weltlichen Grossen verschiedener Stämme bestand. Jenes
Resultat erleichtern mochten, vill ich nicht in Abrede stellen;
aber ganz gewiss wurde die Erreichung jenes Resultates durch
die lebhafter wirkenden Stammesgegensätze ungleich mehr er-
schwert, als durch das der Nation Gemeinsame erleichtert.
Wir fragen auch hier, wenn man sich der Richtung auf Bildung
eines Nationalreiches bewusst war, wesshalb kommt das nirgends
in den Quellen jener Zeit zum Ausdrucke? wesshalb berief man
sich darauf nicht gegenüber den Trennungsgelüsten der Stämme ?
wesshalb handelte es sich immer nur um das ganze Lothringen
trotz seiner nationalen Geschiedenheit , wesshalb taucht hier nie
der Gedanke einer. Trennung nach Nationen auf? wesshalb er-
hoben Arnulf oder Heinrich nie im Namen der Nationalität An-
sprüche auf die deutschen Theile Burgunds? Und ein Punkt vor
allem scheint aufs lauteste gegen die Annahme zu sprechen,
dass damals ein nationales Bewusstsein bestand, mächtig genug,
um für die Bildung eines deutschen Reiches ausschlaggebend
zu sein.
Was sich seiner Gemeinsamkeit, eines engeren nach aussen
hin abgeschlossenen Zusammenhanges bewusst ist, wird auch
nicht anstehen, diesem Bewusstsein durch einen Gesammtnamen
Ausdruck zu geben ; ein lebhaftes Nationalgefühl wird doch
schwer denkbar sein, wenn es noch nicht einmal dazu geführt
hat, der Nation einen Namen zu geben. Das war nun damals
der Fall bezüglich der deutschen Nation ; noch war sie namenlos.
Es würde uns zuweit führen, hier in das Einzelne der Beweise
einzugehen , welche anderweitig genügend geführt sind. Der
Ausdruck Germanen hatte damals weder eine nationale, noch
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eine politische Bedeutung; er schliesst sich an die altrömische
Geographie an; bis in das spätere Mittelalter war es üblich,
das Land rechts vom Rheine als Germanien , links vom Rheine
als Gallien zu bezeichnen. Nur der Ausdruck „deutsch, theotis-
cus, theotonicus“ kommt hier in Betracht. Dieser aber ist von
der Sprache hergenomnien. Von der lateinischen Schriftsprache
unterschied man die Volkssprache als Lingua vulgaris oder
popularis; nichts anderes bezeichnet der Ausdruck „deutsche
Sprache, lingua theotisca,“ abgeleitet von dem deutschen Worte
„theod oder thiuda, das Volk.“ Die Aufnahme des Ausdruckes
in die Schriftsprache erklärt sich leicht ; es gab eben eine roma-
nische und eine deutsche Volkssprache; wo nur die letztere
gegenüber der romanischen Lingua vulgaris zu bezeichnen war,
gebrauchte man den naheliegenden barbarischen Ausdruck Lingua
theotisca. Aber diejenigen, welche diese Sprache redeten,
wurden in der Zeit der Entstehung des Reiches noch nicht als
Deutsche bezeichnet; war es nöthigj alle Deutschredenden zu
bezeichnen, so zählte man die einzelnen Stämme 'auf oder ge-
brauchte ungenaue Ausdrücke , wie Franci oder Barbari oder
allenfalls Homines theotiscam linguam loquentes ; erst unter dem
Nachfolger Heinrichs finden wir vereinzelt den Ausdruck Teutonici
im Gegensätze zu Slaven und Romanen gebraucht. Das Reich
aber, bei dessen Gründung Nationalbewusstsein den Ausschlag
gegeben haben soll, wurde auch jetzt noch nicht als deutsches
bezeichnet. Die Karolingerreiche wurden am gewöhnlichsten
nach den Besitzern genannt; nach den Bezeichnungen Regnum
Karoli und Regnum Lotharii haben sich die Ausdrücke Karlin-
gien für P’rankreich bis in das spätere Mittelalter, Lothringen
wenigstens für einen Theil bis jetzt gehalten. So auch wohl
in Deutschland, wenn die allgemeinen Ausdrücke Rex und Reg-
num nicht ausreichten; am gewöhnlichsten war die Bezeichnung
nach dem herrschenden Stamme, man nannte das Reich
schlechtweg das fränkische oder genauer das ostfränkische ;
seit der hervorragenden Bedeutung der Sachsen unter den säch-
sischen Königen hiess es auch wohl das Reich der Franken
und Sachsen ; es sind Stammnamen , nicht nationale. Der Ge-
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brauch dagegen, das Reich selbst als ein deutsches zu bezeich-
nen, es als ein auf nationaler Grundlage beruhendes aufzufassen,
ging unzweifelhaft nicht von der Nation selbst, sondern von
Italien ans ; dort zuerst ist seit dem Beginn unseres Jahrtausends
der Ausdrck Regnuin Teutonicum in den Chroniken, später dann
auch in den Urkunden nacbzuweisen. Es wird das kaum anffal-
len können. Im Gebiete der Nation selbst , soweit nicht etwa
die Sprachgränze nahe liegt, werden die innem Gegensätze der
Stämme lebhafter zum Bewusstsein kommen, als der allen ge-
meinsame Gegensatz nach aussen; umgekehrt sind dagegen der
fremden Nation die inneren Gegensätze weniger erkennbar, sie
hält sich an das Gemeinsame, wie ja auch wir alle Romanen,
mögen sie Franzosen oder Italiener sein, mit dem Gesammtnamen
der Wälschen bezeichnen. Zumal lag das für die Italiener nahe,
seit sie durch die Heerfahrten der deutschen Herrscher häufig
nicht blos mit den nächtsbenachbarten Stämmen, sondern mit der
Gesammtheit der deutschen Stämme in Berührung kamen ; sie
bedurften eines ’ Namens für die Gesammtheit des Reichs , und
nahmen ihn um so eher von der in demselben vorherrschenden
Sprache, als ihnen gegenüber die Reichsgränze ziemlich mit der
Sprachgränze zusammenfiel. Fand dagegen der Franzose auf
der ihm zugewandten Reichsgränze zunächst keine deutschredende
Bevölkerung, so hat er auch das Reich nie als ein deutsches
bezeichnet, sondern nach einem ihm naheliegenden Stamme als
das Reich der Allemannen. Weiter ist es durchaus erklärlich,
wenn dem Franken und Schwaben, dem Sachsen und Baiem
jenseits der Alpen unter welschredender Bevölkerung das, was
ihnen allen gemeinsam war, was sie von andern Nationen scheid,
ungleich näher trat, als in der Heimath; die gemeinsamen Züge
nach Italien sind es vor allem gewesen, an welchen das deutsche
Nationalbewusstsein sich lebhafter entwickeln und kräftigen
musste.
Es gibt manche anscheinend geringfügige äussere Umstände,
an weichen die Forschung lange Zeit vorübergehen mag , ohne
pie zu beachten, welche aber, sobald sie einmal betont wurden,
uns bestimmtere Einsicht in die Anschauungen einer Zeit gewähren.
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als die ausführlichsten Berichte über den Gang der Ereignisse.
Ich meine, dass anch abgesehen von allen andern geltend ge-
machten Gründen, schon dieser eine Umstand, dass die Deut-
schen sich noch nicht mit einem Nationalnamen bezeichneten,
uns verbieten muss, die Entstehung des deutschen Reichs auf
nationale Triebfedern zurückzuführen. Dann fragt es sich freilich,
welche andern Triebfedern waren denn im Stande, diesen Erfolg
gegenüber den Sonderbestrebungen der Stämme herbeizuführen?
Zunächst dürfte in dieser Beziehung hinzuweisen sein auf
das Bewusstsein , dass der einzelne Stamm zu schwach war, ein
politisches Sonderleben zu führen, dass wenigstens für äussere
Aufgaben grössere Einigung durchaus Noth tbue. Das einstige
Reich Karls des Grossen war auf allen Seiten von Feinden be-
droht ; es konnte scheinen , als sollten . die Zeiten der Völker-
wanderung sich wiederholen , als sollte , wie einst das Impera-
torenreich, so non das der Karolinger eine Beute nachstürmender
barbarischer Völker werden. Und die deutschen Stämme waren
nicht die am wenigsten bedrängten; Normannen, Slaven und
Magyaren bedrohten gleichzeitig die Gränzen. Dass die Kraft
einzelner Stämme ihnen gegenüber nicht ansreiche, hatte sich
genugsam gezeigt; ganz Sachsen war 880 gegen die Nonnannen,
ganz Baiem 907 gegen die Magyaren aufgeboten , beidemal er-
folgten Niederlagen, blutig , wie unsere Geschichte wenig kennt.
Dagegen haben mit der geeinigten Kraft der Stämme König
Arnulf gegen die Normannen, König Heinrich gegen die Magya-
ren glänzende Siege erfochten. War nun durch dieses Bedürfniss
gemeinsamer Vertheidigung die Nothwendigkeit grösserer staat-
licher Gestaltungen nahe genug gelegt, so lag darin freilich
noch kein genügender Grund, dass gerade die deutschen Stämme
sich einigten, denn man kann kaum sagen, dass diese Gefahren
von aussen für sie vorwiegend gemeinsam waren ; hatte Baiem die
Normannen unmittelbar nicht zu furchten, so theilte es die Be-
drängniss durch die Magyaren zunächst mit Italien, während in
den Normannen nicht blos Sachsen und Lothringen , sondern
auch Frankreich gemeinsame Feinde zu sehen hatten. Das Be-
dürfniss grösserer staatlicher Einigung , so unzweifelhaft cs
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vorhanden war, hätte doch auch zu ganz anderen politischen
Gestaltungen führen können, als gerade zu einer nationalen;
aber andere Gründe haben es in diese Bahn gelenkt.
Schon mehrfach haben wir darauf hingewiesen, wie der Erb-
gang in der Herrscherfamilie , wie die oft durch das Zusammen-
wirken der verschiedensten Gründe bedingte Gestaltung der
Theile zu staatlichen Abgränzungen führte, deren Nachwirkungen
sich selbst bis in unsere Zeiten verzweigen, obwohl sie sich weder
an nationale, noch auch nur an schon bestehende Stammesgegen-
sätze anschlossen. Ein solches Land, welches seine politische
Individualität lediglich den geschichtlichen Wechseltallen verdankt,
war insbesondere Lothringen. Als eine solche historisch-poli-
tische Individualität lässt sich aber auch ungezwungen das deutsche
Reich betrachten; glückliche Fügungen Hessen die deutschen
Stämme so lange unter einem durch Erbrecht, Verträge oder
auch Gewalt dazu berufenen Herrscher zusaminenstehen , dass
man sich daran gewöhnte, sie in der ganzen Masse der Karolin-
gerreiche als ein zusammengehöriges Ganze zu betrachten, dessen
Einigung man daher vielfach auch dann nicht als gelöst betrach-
ten mochte, als die nächste Grundlage derselben, das Erbrecht
des Herrschers, mit dem Aussterben der deutschen Karolinger
fortfiel. Schon lange vor dem Vertrage von Verdun hatte der
Gewaltkreis Ludwigs des Deutschen die vier rechtsrheinischen
Stämme umfasst; nach demselben standen sie noch dreissig Jahre
unter demselben Herrscher. Dass diese lange Vereinigung eine
Menge näherer Wechselbeziehungen knüpfen musste, ist klar;
freilich nicht gewichtig genug , um nicht dem Erbrechte der Dy-
nastie, welches 876 beim Tode Ludwigs Theilung unter seine
drei Söhne verlangte, weichen zu müssen. Wäre diese Theilung
von Dauer gewesen, so wäre vielleicht nie ein deutsches Reich
entstanden ; eine politische Einigung Baierns mit Italien , oder
etwa Schwabens mit Burgund würde bei der Fortdauer der Linien
vielleicht eher in Aussicht gestanden haben, als eine Wiederver-
einigung Deutschlands; haben doch der König von Baiem, wie
der von Schwaben in der Zeit der Trennung wirklich die italie-
nische Krone getragen. Aber nur sechs Jahre hat die Trennung
Ficker Ktiaecrelch. 4
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gedauert; unter Karl dem Dieken» Arnulf und Ludwig waren
dann wieder die deutschen Stämme unter eiiiem Herrscher ge-
einigt. Es wai' insbesondere eine eigeuthttinliche Fügung, dass
das Erbrecht des unebeUcheu Arnulf ein zweifelhaftes war, so
dass es sich an und für sich oioht stark genug erwies ihm die
Anerkennung auch der nichtdeutschen Stämme zu er^'irken, naoh-
dem er es versäumte, seine Ansprüche mit Nachdruck zu ver-
folgen; die wichtige Folge war, dass unter seiner und seines
Sohnes Regierung die deutschen Länder nicht blos geeint, son-
dern auch von den andern Reichen getrennt blieben. So wai'
es eine überaus glückliche Gestaltung des Erbganges, welche
während einer Zeit von achtzig Jahren die deutschen Stämme
nur sechs Jahre laug getheilt, dann unter Karl dem Dicken nur
zwei Jahre lang mit dem ganzen Frankenreiehe , etwas länger
mit Italien vereint sein Hess; da musste sich freilich die An-
schauung bilden, dass alle Länder der deutschen Karolinger als
ein Ganzes zu betrachten seien, es mussten sich während so
langer Vereinigung eine Menge Weohselverbältnisse gestalten,
welche eine Trennung ohne empfindliche Opfer kaum mehr ge-
statteten ; war zudem schon das Bedürfniss grösserer Einigung
durch die äussern Gefahren nahe gelegt, so war gewiss nichts
natürlicher, als dass man auch dann, als das einigende Band
des Erbrechtes der Dynastie und damit die rechtliche Basis für
das Zusauuneustehen der Stämme aufgehört hatte, den Tren-
uungsgelüsteu gegenüber geltend machte, dass das, was so lange
geeint w'ar, sich nicht wieder scheiden dürfe. Auch das mochte
man betonen, dass das Recht der Dynastie doch zugleich auch
ein Recht des fränkischen Stammes in sich geschlossen habe,
dass der geschichtlichen Entstehung des Reiches nach es nur
billig sei, wenn die Hoheit des Königs der Franken nach wie
vor von den andern Stämmen anerkannt werde. Es waren aller-
dings zunächst nur die rechtsrheinischen Stämme , welche in
dieser Weise durch eine längere gemeinsam durchlebte Geschichte
anf eine engere Vereinigung hingewiesen waren , weniger Loth-
ringen, welches erst spät an die deutschen Karolinger kam, danu
nochmals fünf Jahr lang einen eigenen König in Arnulfs Bastard
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Zwentibold gehabt hatte; hatte hier die bisherige gescWohtHche
Entwicklung den Weg weniger bestimmt vorgezeichnet, so ent-
spricht dem dui'chaus, dass gerade dieses Land lange schwankte
zwischen einem Anschlüsse an den Osten oder Westen , dass es
erst zuletzt danernd mit dem deutschen Reiche vereint wurde.
Ausser der bisherigen historisch - politischen Entwicklung
drängte nun aber noch ein anderer sehr wichtiger Grund auf
Erhaltung der staatlichen Einheit der deutschen Stämme. Es
ist die deutsche Kirchenverfassung gewesen, welche der Bildung
eines deutschen Reiches mächtig vorarbeitete , unstreitig einer
der wirksamsten Faktoren bei derselben war. Lange bevor an
eine engere politische Einigung der deutschen Stämme gedacht
wurde , waren dieselben , so weit sie christlich waren , kirchlich
geeinigt in der durch den h. Bonifazins gegründeten germani-
schen Kirchenprovinz von Mainz. Auch als später mehrere
deutsche Erzbisthümer entstanden waren , erstreckte die Mainzer
Provinz, sich noch immer fast durch das ganze Reich, von den
Alpen bis zur untern Weser und Elbe, von den Vogesen bis zu
den Karpathen; die bischöflichen Sprengel von Chur in Rhätien
und von Verden an der Aller, von Strassburg einerseits, von
Prag und Olmütz andererseits gehörten ein und demselben engem
kirchlichen Verbände an. Wie mächtig die dadurch begründeten
Wechselbeziehungen zwischen den Stämmen in einer Zeit wirken
mussten, wo das Leben sich noch so vorwiegend in kirchlichen
Anschauungen bewegte, bedarf kaum einer Andeutung. Nur eines
heben wir hervor. Bei dem überaus engen Zusammenhänge
zwischen Kirche und Staat war es für jeden Metropoliten fast
eine Lebensfrage, dass seine Provinz auch politisch geeinigt
blieb; bei jeder Theilung unter mehrere, vielleicht feindliche
Herrscher gerieth er in die schwierigste Stellung, sah seine
Wirksamkeit in einem Theile des Sprengels gelähmt, war wohl
gar durch eine Zeneissung desselben bedroht. Nichts war er-
klärlicher, als dass gerade der Erzbischof von Mainz bei der
weiten Ausdehnung seines Sprengels ein eifriger Verfechter der
Einheit des Kaiserreiches war, dass er, als die Theilung über-
haupt nicht hintanznhalten war, wenigstens dahin strebte, dass
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seine Provinz unter einem Herrscher geeinigt blieb ; wenn iin
Vertrage von Verdun von der Rheingränzc abgegangen , Speier,
Worms und Mainz dem Reiche Ludwigs des Deutschen zugefügt
wurden , so hatte das wohl lediglich darin seinen Grund. Jede
weitere Theilung des Reiches der deutschen Karolinger musste
fast nothwendig die Einheit der Mainzer Provinz zerreissen ;
kein Wunder also, dass die Mainzer Erzbischöfe an der Spitze
des deutschen Klerus für die Einheit mit allen Mitteln eintraten,
welche ihnen zu Gebote standen, wenn sie vor allem es zu ver-
hindern suchten , dass mit dein Ausgange der Karolinger das
Reich nach seinen Stämmen zerfiel , dass sie auch später sich
immer sorgsam vor den Riss stellten, wo immer nur die Einheit
bedroht schien. Der Erzstuhl von Mainz war Jahrhunderte
hindurch der wahre Hort auch der politischen Einigung der
Deutschen.
Wirkte die einigende Kraft von Mainz mehr von innen
als eine die einzelnen Stämme fest verbindende Klammer, so
lehrt weiter ein Blick auf die Karte, dass auch die äussere Ab-
gränzung des Reiches, welche den Mainzer Interessen weniger
nahe lag, wesentlich durch die kirchliche Verfassung bedingt
gewesen sein muss. Unmöglich werden wir einen blossen Zufall
darin sehen dürfen , dass kein SuflFragan eines deutschen Erz-
bischofs einem fremden Herrscher gehorchte, dass ebenso von
fremden Kirchenprovinzen nur der einzige Bischof von Kammerich
dem Reiche angehörte, dass also im wesentlichen die Gränzen
der Metropolitansprengel von Köln, Trier, Mainz und Salzburg
zugleich die Reichsgränzen bildeten. Lothringen war das Land,
wo es am zweifelhaftesten war, ob es dem deutschen oder dem
französischen Reiche sich zuwenden würde. Nun erstreckten sich
aber gerade hier die beiden lothringischen Provinzen von Trier
und insbesondere von Köln weit über den Rhein auf ostfränkische
und sächsische Erde, nicht aber umgekehrt auch über Bisthümer
Frankreichs; musste es da nicht im dringendsten Interesse der
Metropoliten liegen, durch den Anschluss Lothringens an Deutsch-
land einer überaus peinlichen Doppelstellung zu entgehen? Und
andererseits, wo deutschredende Bevölkerungen dem deutschen
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Reichsverbande fern blieben, da gehorchten sie auch fremden
Erzbischöfen, Flandern dem von Rheims, das deutsche Burgund
dem von Bisanz. Wenn in dieser Weise die deutsche Reichs-
gränze die Sprachgränze mannichfach durchkreuzte , dagegen so
auffallend mit den kirchlichen Äbgränzungen zusauimenfiel , so
werden wir doch kaum noch fragen dürfen, was es war, das
diese Gränze bestimmte.
Auch ohne die Annahme einer Wirksamkeit nationaler Inter-
essen wird es demnach vollkommen genügend zu erklären sein,
wenn in der Zeit des Ausganges der Karolinger eine Richtung
auf die Erhaltung eines engem politischen Verbandes der deut-
schen Stämme sich mit Nachdruck geltend machte. Das Bedürf-
niss umfassenderer Einigung an und für sich legten schon die
äussern Gefahren nahe ; die längere thatsächliche Einigung unter
demselben Herrscher einerseits , die Interessen des hohen Klerus
andererseits waren es dann, welche für die Abgränzung des Rei-
ches massgebend wurden. Es war allerdings eine überaus günstige
Fügung, dass das so geschlossene Reich fast alle Deutsche
umfasste , dass die Romanen in ihm in der entschiedenen Minder-
zahl waren ; dass man aber das Reich bewusst nach diesem Ge-
sichtspunkte gestaltet, dafür fehlt uns jeder Anhaltspunkt.
Den Bemühungen um Erhaltung der Reichseinheit sahen
wir nun aber Bestrebungen nach einer Auflösung im Stamm-
reiche scharf gegenüberstehen ; wie jene zunächst im Klerus , so
fanden diese vorzüglich in den Herzogen ihre Träger. Beide
Richtungen hatten unzweifelhaft ihre Berechtigung; ein völliger
Sieg der einen oder der andern war kaum denkbar ohne Ver-
letzung der wichtigsten Interessen. Und dadurch nun , dass er
beiden Richtungen gerecht zu werden , sie zu vermitteln wusste,
ist der Sachse Heinrich der wahre Gründer des Reichs geworden ;
wenn man ihn als den wahrhaft deutschen König bezeichnet, so
können wir dem aus vollem Herzen beistimmen ; aber wir suchen
sein nationales Verdienst weniger in der äussern Gestaltung,
als in der innern Fügung des Reiches , bei welcher nun durch
Heinrich an die Stelle des romanischen Staatsgedankens mit
Entschiedenheit der germanische trat.
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Jener bereite besprochenen romanischen Auffassung des Staa.-
tes, welche überall nur vom Rechte des Ganzen ausgeht, alles
möglichst einförmig zu gestalten sucht, nm alles von einem Mit-
telpunkte aus leiten zu können, steht der germanische Staatsge-
gedanke scharf entgegen. Er erstrebt vor allem möglichste Selbst-
ständigkeit in engen festgeschlossenen Kreisen ; von diesen auf-
steigend soll sich das Staatsganze gestalten. Freie Bewegung
des Einzelnen ist die Regel, ist der Ausgangspunkt ; nur so weit
darf sie beschränkt werden, als umfassendere Aufgaben, welchen
der Einzelne nicht mehr gewachsen ist, das unumgänglich erfor-
dern. Es ist nicht der Staat, welcher sich zu Gunsten des Ein-
zelnen eines Theiles seines unbeschränkten Verfügungsrechtes
entäussert , sondern dem Staate steht nur das Recht zu , auf
welches die Einzelkreise zu seinen Gunsten verzichtet haben.
Von der Unverletzlichkeit des Hauses ausgehend, von dem Rechte
des Mannes , frei zu schalten auf seinem Eigen , baut der Staat
sich auf in einer Stufenfolge sich erweiternder Genossenschaften ;
die Familien schliessen sich zur Gemeinde , die Gemeinden zu
Marken, zu Gauen, zu Ländern, endlich zum Reiche. Was der
kleinere Kreis für sich besorgen kann, dazu hat er die Hülfe des
grösseren nicht in Anspruch zu nehmen und dieser hat kein Recht,
sie ihm aufzudringen ; was nur den kleinern Kreis betrifft , das
mag er ordnen, wie er will, so lange er umfassendere Interessen
dadurch nicht verletzt. Das scheint die Grundidee des germani-
schen Staatswesens zu sein , aus welcher andere Eigenthümlich-
keiten sich leicht als Folgerungen ergeben.
An der Gestaltung des abendländischen Staatswesens haben
beide Auffassungen Theil , es beruhte auf einer Verschmelzung
germanischer und romanischer Elemente. Aber die letztem er-
hielten doch mehr und mehr das üebergewicht und insbesondere
schien mit der einheitlichen Gestaltung des Kaiserreiches durch
Karl den Grossen eine Bahn eingeschlagen, welche zu einem
völligen Obsiegen des romanischen Staatsgedankens führen musste.
Auch die Theiluugen allein konnten da wenig ändeni , da der
Theil den Charakter des Ganzen bewahrte, jeder Karolingerkönig
in seinem Gebiete den eingeschlagenen Weg weiter verfolgte.
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Anders war das bei einem Zerfalle in Staminreiche. Nicht der
grössere oder kleinere Umfang begründete hier den Unterschied ;
einzelne karolingische Theilkönige beherrschten kaum mehr als
ein Stainragebiet* und der Stamm erhob sich ja noch immer weit
über den kleinern Kreisen des Staatslebens, ohne dass sich eine
Richtung auf noch weiter gehende Zersetzung geltend machte.
Das war hier das Entscheidende , dass die deutschen Stämme
bereits vor der Vereinigung mit dem Frankenreiche ihre eigene
politische Gestaltung gehabt hatten , und zwar eine Gestaltung,
welche fast rein auf gennanischen Elementen beruhte. Manches
davon hatte sich immer erhalten, das übrige war nicht vergessen,
es tauchte schnell wieder auf, als das Königthum nicht mehr
stark genug war, es znrückzuhalten ; nicht auf Einsetzung durch
den König, sondern auf Anerkennung durch den Stamm gründete
sich die Stellung der wiedererstandenen Herzoge. So waren es
denn bis zur Einheit des Stammes hinauf wieder die alten volks-
thümlichen Grundlagen, auf denen sich der Staat erhob. Aber
nicht über den Stamm hinaus ; nicht von unten auf hatte sich
das deutsche Königreich der Karolinger erbaut, es war nicht aus
einem Zusammentreten der Länder entstanden ; es hatte sich viel-
mehr losgelöst aus dem grossen christlichen Kaiserreiche, hatte
aus demselben den vorwiegend romanischen Staatsgedanken be-
wahrt , stand so fremd und feindlich der wieder seinen Willen
immer mehr erstarkenden Rekonstruktion der Stammesverfa«snn-
gen gegenüber. Gegen diese von oben herab gegebene, auf
fremden Grundlagen beruhende Einheit sträubten sich die deut-
schen Stämme ; als der Franke Konrad auch nach dem Ausgange
der Karolinger einfach in ihre Stelle einzutreten strebte , stiess
er auf unbesiegbaren Wiederstand der Stämme und ihrer Herzoge.
Die Einheit des deutschen Königreichs , welche andererseits
doch wieder ein so naheliegendes Bedürfniss war , Hess sich nun
aber auch in germanischer Weise von unten auf erbauen; wie
sich die Gemeinden zu Gauen , diese zum Lande geschlossen
hatten, so konnten auch die Länder sich rum grossem Kreise,
zum Königreiche zusammenfügeu. Und so hat König Heinrich
die Sache gefasst; er erkannte die Stammländer als staatlich
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geschlossene Kreise an and beliess ihnen in den Herzogen eigene
Herrscher, unter deren Leitung sie die eigenen Angelegenheiten
unbehindert von der hohem Einheit selbst besorgen konnten.
Heinrich selbst war zunächst Herzog der Sachsen und der Fran-
ken ; aber als König sollten ihn auch die andern Länder aner-
kennen , in den allgemeinem Angelegenheiten sich seiner Führung
unterordnen; er suchte die Herzoge nicht zu beseitigen, aber er
wusste sie zur Anerkennung seiner hohem Gewalt zu bestimmen.
Damit war nun die politische Entwicklung der deutschen Nation
in die Richtung gewiesen, welche nicht allein ihrem eigenen
Wesen am meisten entsprach, sondern welche überhaupt, wo die
Verhältnisse sie zulassen, den verschiedensten Interessen am
meisten gerecht zu werden scheint , insofern sie die genügende
Kraft des Ganzen mit möglichst freier Bewegung der einzelnen
Glieder zu vereinigen sucht.
Ein solches Reich wird freilich schwieriger zu lenken sein,
als ein centralisirtes , einförmig gestaltetes ; es wird sich immer
die überaus bedenkliche Aufgabe bieten , die richtige Mitte zwi-
schen dem Rechte des Ganzen und dem Rechte der Theile zu
finden. Hätte das Reich die Form behalten , welche es unter
Heinrich zu gewinnen schien, die einer Auflösung in fünf Staram-
herzogthümer , deren Zusammenhang mit dem Könige nur durch
den Treueid des Herzogs vermittelt war, so hätte unzweifelhaft
ein so lockeres Band für die gemeinsamen Zwecke nicht genügen
können. Das war aber auch keine.swegs der Fall; es sind eine
Reihe von Umständen zu beachten , welche schon damals das
einigende Band fester knüpften, oder es doch im weitern Ver-
laufe der Entwicklung sich immer enger zusammenziehen Hessen.
Zunächst bot, wie schon bemerkt, die Kirchenverfassung einen
einigenden Halt, welcher ganz dem Königthume zu Gute kam.
Der hohe Klerus theilte nicht die Interessen der Stämme und
Herzoge, die kirchlichen Provinzen bildeten eine zweite, die Grän-
zen der Herzogthümer vielfach durchkreuzende Gliederung des
Reiches. Nirgends zeigte sich bei Erzbischöfen, Bischöfen und
Reichsäbten, welche bisher nur dem Könige als weltlichen Herrn
gedient hatten , irgendwelche Neigung, nun zu Dienern der Her-
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zöge zu werden; gelang es dem Bisthnme im Vereine mit dem
Königthume auch nicht, das Herzogthum zu beseitigen, so gelang
es andererseits auch dem Herzogthume nicht, sich das Bisthum
zu unterwerfen ; wo es zeitweise , wie in Baiern geschah, war es
wenigstens nicht von Dauer. Dem Könige gebührte nach wie
vor überall die Investitur der Reichsbischöfe, welche thatsächlich
dem Rechte der Ernennung ziemlich gleich kam; er trat dadurch
an die Spitze einer mächtigen, das ganze Reich umfassenden
Ordnung , konnte in jedem Lande die Kirchenstühle mit den er-
probtesten Anhängern besetzen und fand an diesen beim Wider-
streben eines Herzogs einen sichern Halt in dessen eigenen Lande.
In dieser Verbindung des deutschen Königthumes mit dem Bis-
thnme haben wir unzweifelhaft die festeste Grundlage für die
Reichseinheit zu sehen.
Weiter aber ist wohl zu unterscheiden zwischen der auch in
der spätem Verfassung gewahrten Sonderstellung der Stämme und
dem an dieselbe sich anschliessenden Stammherzogthume, welches
doch nie in solchem Umfange , als vielfach angenommen wird,
das massgebende Element für die ältere Reichsverfassung gewor-
den ist. Die sächsischen Könige erkannten es an, wo sie es vor-
fanden, Hessen es aber nicht aufkommen, wo das wie in Franken
und Sachsen nicht der Fall war; es ist nie eine das ganze Reich
umfassende Ordnung gewesen. Dann aber wussten die Könige
im Anschlüsse an die im Lande vorhandenen Gegensätze den
Gewaltkreis der Herzoge allmählig zu beschränken, das Herzog-
thum zu theilen, wie in Lothringen, oder doch, wie in Baiern
und Schwaben , grössere Amtssprengel der Abhängigkeit vom
Herzoge zu entziehen, neue Herzogthümer zu gründen. Schon
diese Verengerung der Machtgebiete musste die Gefahren, welche
die selbstständige Stellung der Herzoge der Krone bringen konnte,
bedeutend abschwächen ; im zwölften Jahrhunderte fiel das Her-
zogthum nirgends mehr mit dem Stamme zusammen.
Es war aber weiter die königliche Gewalt keineswegs durch
die herzogliche von unmittelbarem Eingreifen im Herzogssprengel
ausgeschlossen. Es zieht sich durch das deutsche Rechtsleben
der Grundsatz, dass die niedere Gewalt nur die abwesende höhere
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vertritt, dass sie den Plats zu räumen hat, wenn diese selbst
anwesend ist ; wie der Herzog jederzeit an die Stelle des Grafen
treten kann, so der König an die des Herzogs; ist er selbst im
Lande, so liegen auch die herzoglichen Rechte in seiner Hand.
Und die Reichsverfassnng hat sich nun so entwickelt, dass trotz
des Nichtvorhandenseins oder der Theilung des Stanimherzog-
thums jedem Lande seine Selbstständigkeit und sein Zusammen-
hang gewahrt blieb, indem seine gemeinsamen Sonderinteressen
zwar nicht in einem Stammherzogthume , wohl aber in einem
Königthume zum Ausdrucke gelangten, welches sich für diesen
Zweck gleichsam seiner umfassenderen Bedeutung entkleiden , in
die Stellung des blossen Stammherzogthums eintreten konnte.
Der deutsche König war zunächst König von Franken und
an Franken knüpft sich auch später alles, was sich auf die Ein-
heit des Ganzen bezieht. Auf fränkischer Erde wird der König
gewählt und gekrönt; und hatte die Lage der Verhältnisse schon
bei Heinrich I. zur Wahl eines Königes andern Stammes geführt,
blieb das auch für die Folge massgebend, so hielt sich doch
auch die Anschauung , dass der König ein Franke sein solle , in
der Satzung, dass der gewählte König das Recht seines Landes
und seines Geschlechtes verlor, dass er fränkisches Recht anneh-
men und dadurch zum Franken werden musste. Nur in Franken
versammelte der König die Fürsten des ganzen Reiches um sich,
um über gemeinsame Angelegenheiten mit ihnen zu berathen ;
und an der Spitze des ganzen deutschen Fürstenthums stehen
der erste geistliche und der erste weltliche Fürst Frankens , der
Erzbischof von Mainz und der Pfalzgraf vom Rhein ; sie berufen
zur Königswahl , geben bei ihr zuerst ihre Stimme ab , sie ver-
walten das Reich , wenn der König abwesend , wenn der Thron
erledigt ist. Aber es waren doch durchweg nur Ehrenvorrechte,
welche an den Vorrang des herrschenden Stammes erinnerten ;
wo cs sich um den thatsächlichen Einfluss auf die Lenkung der
Gesammtinteressen handelte , da wog die Stimme des Pranken
nicht mehr, als die des Sachsen oder Baiern.
Die Gleichberechtigung der Stämme verwischte aber das Be-
wusstsein des Gegensatzes nicht; ein genaueres Verfolgen der
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bezüglichen Verhältnisse scheint eher zu ergeben , dass dasselbe
sich schärfte, sich staatlich bestimmter ausprägte, dass der Ge-
danke einheitlicher, von der Stammesgliederung möglichst abse-
hender Reichsgewalt unter den Ottonen noch wirksamer war, als
in den spätem Zeiten der Salier und Staufer; nur so freilich,
dass diese Entwicklung zunäciist die Kraft des Ganzen eher
stärkte, als schwächte, das Königthum nicht beeinträchtigte, der
Fürstengewalt nicht zu Gute kam. In jedem Laude hatte sich
eine eigene Verfassung ausgebildet, zum Theil in ganz entgegen-
gesetzter Richtung, vielfach an uralte Verhältnisse anschliessend.
In Baicm tntt vor allem dem frühem Zustande gemäss eine ein-
heitliche, mächtige Herzogsgewalt in den Vordergrund ; alle welt-
lichen Grossen des Landes trugen ihre Gewalt vom Herzoge von
Lehen ; und nicht allein diese , auch die im Lande gesessenen
Reichsbischöfc und Reichsäbte berief er auf seinen Hoftag nach
Regensburg , um über die Laudesangelegenheiten mit ihnen zu
verhandeln. Ganz anders in Sachsen, auch hier den vorkaro-
lingischen Zuständen entsprechend ; der Herzog ist nur ein Erster
unter Gleichen ; unmittelbar von der Krone belehnt stehen neben
ihm mit wesentlich gleicher Berechtigung die Bischöfe, die Mark-
grafen, der Landgraf und der Pfalzgraf, die grossen Grafenge-
schlechter des Landes ; nicht auf herzoglichen Hoftagen, sondern
auf Fürsteutagen ordnen sich die Geschicke des Landes. Und
wieder hatten sich in Schwaben, in Lothringen die Landesver-
fassungen ei^enthümlich entwickelt , dort der baierischen , hier
der sächsischen sich nähernd. Alles gipfelte dann freilich im
Königthume ; aber bis zur Spitze der Reichsregierung hin machte
die Souderberechtigung sich geltend; nur mit der Landesfürsten
Rath konnte der König über Krongut in den einzelnen Ländern
verfügen, nuj* nach seinem Landrechte konnte über den Einzelnen
auch im Reichsgerichte geurtheilt werden, nur in seiner angebo-
renen Sprache hatte er sich vor dem Reiche zu verantworten.
Wirksamer noch machte die Sonderstellung der Länder in
der Reichsverfassuug , zugleich aber auch ihr enger Zusammen-
hang mit dem Königthume sich geltend in den Satzungen , wo-
nach der König manche Rechte nur bei persönlicher Anwesen-
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heit im Lande üben konnte, Satzungen, eben so wichtig um eine
Centralisation von Franken aus zu verhüten , als andererseits
doch wieder den Gedanken der engem Verbindung aller Theile
mit dem Ganzen lebendig zu erhalten. In der dadurch bedingten
wandernden Hofhaltung des Königs hat der Grundgedanke der
ganzen Reichsverfassung wohl seinen angemessensten Ausdruck
gefunden ; nichts bezeiehnete später äusserlich bestimmter den
Verfall der Reichsverfassung, als die allmählige Verengung des
örtlichen Kreises, in welchem der König sich bewegte. Wohl hatte
der König, der zu Aachen auf dem Stuhle des grossen Karl
gesessen , damit von dem Gesammtreiche Besitz ergriffen ; aber
er war doch auch gehalten nach der Krönung noch die einzelnen
Länder zu besuchen , von ihren Hauptstädten Besitz zu nehmen,
sich dort huldigen zu lassen; und spät noch finden wir die An-
schauung ausgesprochen , dass erst damit seine Gewalt für das
Land verbindlich wurde. Doch war |es nicht genug mit diesem
Besuche des Landes beim Königsritt; seine Wiederholung von
Zeit zu Zeit war nicht zu venneiden. Wenn es üblich war, zur
Berathung über Landesangelegenheiten die Fürsten auch im Lande
selbst zu versammeln, so konnte der König sie freilich immer-
hin auch an nächst gelegene, durch das Herkommen bestimmte
andere Orte entbieten. Aber seinen Pflichten als oberster Rich-
ter konnte er in den wichtigsten Fällen nur im Lande selbst
genügen ; nur im Lande, wo es lag, konnte er über Eigen richten,
konnte die Acht über den Einzelnen nur im Lande seiner Geburt
aussprechen ; zu Augsburg mochte der König immerhin mit den
Grossen über baierische Angelegenheiten verhandeln; aber er
musste über den Lech auf baierische Erde gehen, wollte er einen
Baiern ächten , über baierisches Eigen ein Urtheil sprechen.
Diese Nothwendigkeit zeitweisen Besuchens aller Länder
durch den König hatte noch einen andern wichtigen Erfolg für
die Aufrechthaltung der Grundlagen der Reichsverfassnng, indem
sie die Anschauung des Zusammenhanges der Länder auch da
aufrecht erhielt, wo ein Landesherzogthum nie bestand oder wo
es zerfallen war; die einigende Gewalt für die einzelnen Länder,
wie wir sie dem Stammherzogthume zuzulegen geneigt sind, und
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wie das für gewisse Länder nnd Zeiten auch richtig ist, haben
wir doch vorwiegend in den Sonderbeziehungen der Krone zu
den einzelnen Ländern zu suchen. Wie da, wo, wie zeitweise
in Baiern , die herzogliche Gewalt zur vollsten Entwicklung ge-
langte , alle Fürsten des Landes den Hoftag des Herzogs zu
suchen hatten, so hatten sich überall die Landesgenossen um
den König zu sammeln, wenn er das Land betrat. Und in den
königlichen Landeshoftagen fand die Einheit des Landes noch
immer ihren Ausdruck, als dasselbe längst in mehrere Herzog-
thümer zerfallen war. Der Kreis der herzoglichen Hoftage zu
Regensburg mochte sich mehr und mehr verengen, seit die Mark-
grafen des Landes zu Herzogen wurden; gebot aber der König
seinen Hoftag nach Regensburg, so erschien nach wie vor nicht
blos der Herzog von Baiern mit den ihm noch untergebenen
Fürsten, auch die Herzoge von Kärnthen, von Oesterreich, Steier
nnd Meran stellten sich ein ; selbst an den alten Zusammenhang
des Friaul mit dem Baierlande erinnerte noch spät das Erschei-
nen des Patriarchen von Aglei auf den baierischen Hoftagen des
Königs.
Wir müssen es uns versagen, diese Andeutungen über die
Grundzüge der Verfassung des deutschen Königreiches weiter zu
verfolgen; wir würden überall nur weitere Bestätigungen finden,
wie überaus glücklich hier die nöthige Einheit und Kraft des
Ganzen mit der freien Bewegung der einzelnen Glieder gepaart
war.
Eine auf solchen Grundgedanken beruhende Reichsordnung
trug nun aber auch die Fähigkeit in sich , sich über den Kreis
des deutschen Königreiches anszndehnen ohne desshalb auf den
Staatsgedanken Karls des Grossen zurQckgreifen zu müssen ;
in engerer oder loserer Fügung konnten sich ihm Gebiete des
verschiedensten Stammes , der verschiedensten Nationalität an-
schliessen , ohne in freier Entwicklung mehr gehemmt zu sein,
als gemeinsame Aufgaben das nothwendig verlangten.
Das war einerseits im Osten der Fall. So weit hier Erobe-
rung und Kolonisation Hand in Hand gingen, wurden allerdings
die slavischen Gebiete in die Einzelländer nnd ihre Verfassung
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einbezogen, deutschen Fürsten unterworfen ; denn auch die Unter-
werfung dieser Gebiete war weniger Sache des Reichs, als ein-
zelner Reichsfürsten gewesen. Bei den mächtigem fremden Staa-
ten im Norden und Osten , bei Dänemark , Polen , Böhmen und
Ungarn , blieb , soweit die Hoheit des Reiches hier überhaupt
anerkannt wurde, die Verbindung auf den Treueid des Herrschers
beschränkt, auf seine Verpflichtung, den Hoftag des deutschen
Königs oder Kaisers an bestimmten Orten zu besuchen, ihm
Heeresfolge zu leisten und Zins zu zahlen. Aber eine dauernde
Verbindung erwuchs daraus nur bei Böhmen mit seinen Neben-
länderu , welches einen Bestandtheil des deutschen Königreiches
bildete, aber mit voller Beibehaltung seiner eigenen innern Ver-
fassung.
Anders gestalteten sich die Verhältnisse iin Süden. Ich
will nicht näher ausführen , wie König Heinrichs Sohn Otto der
Grosse das Königreich Italien und die Kaiserkrone gewann,
wie dann später unter dem ersten salischen Kaiser auch das
Königreich Burgund erworben wurde. In diesen Ländern begnügte
sich nun der deutsche Herrscher nicht mit dem Treueide eines
Lehnkönigs, wie im Osten; der Erfolg des ersten Versuchs in
dieser Richtung, die Zurückgabe Italiens an Berengar als Lehns-
könig, konnte zu weiteren nicht auflFordern. Andererseits wurden
diese Länder auch nicht zum deutschen Königreiche gefügt, wie
Böhmen und die unterworfenen Slavenländer, wenn wir davon
ab.schen, dass Otto Istrien, Friaul, die Veronesermark und Trient
mit Deutschland, zunächst mit dem Lande Baiern vereinte, und
dass Hochburgund allmählig in engem Verband mit Deutschland
trat. Italien und Südburgnnd oder Arelat blieben gesonderte
Königreiche ; der König von Deutschland war zugleich König
von Italien und Arelat, wurde für jedes derselben besonders ge-
krönt; für jedes derselben bestand neben der deutschen eine
besondere italienische und burgundische Hofkanzlei; über ihre
Sonderangelegenheiten wurde vom Könige mit den Grossen in
einer Stadt des Königreichs oder in nächstgelegenen durch das
Herkommen bestimmten deutschen Städten verhandelt; die ganze
innere Verfassung entwickelte sich auch hier weiter auf ihren
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eigeiithQmlklk«n , scbou duroh die frühern Verhältnisse rorgö-
zeichneten Grundlagen. Derselbe Gedanke, welcher die Organi-'
sation des deutschen Königreiches durchdrang, zeigt sich auch
iin neoeu Kaiserreiche nur unr eine Stufe weiter dnrchgeführt ;
wie die deutschen Länder sich zum Königreiche schlossen, wie
der König auch gleichsam Herzog der einzelnen Länder war, so
war der Kaiser zugleich König v«a Deutschland, von Italien und
Burgund.
Damit hatte nun das Kaiserthum, weiches lange ein bedeu-
tungsloser Titel gewesen war, zuletzt ganz anfgehört hatte, eine
neue feste Grundlage gewonnen ; aber es war eine andere , als
die, auf welcher das üniveraalreich Karls des Grossen beruhte.
Das Kaiserreich Karls beruhte auf einer Versetzung römischer
und christlicher Anschauungsweisen, es fehlte ihm jeder nationale
Charakter ; das Kaiserreich Ottos des Grossen und seiner Nach-
folger, wenn es auch an denselben Ideenkreis ankiiüpft, nur als
eine Fortsetzung des frühem erscheint, zeigt ein wesentlich
uatiooales, deutsches Gepräge. Nur der deutsche Herrscher war
zur Kaiserkrone berufen, auf die Kraft der deutschen Nation war
das Reich gegründet, nach dem Käthe der deutschen Fürsten
wurden seine Geschicke geleitet; und vor allem war es die
deutsche Auffassung des Staates, welche den ganzen eigenthüm-
licben Bau durchdrang ; mochte es nach wie vor den Namen des
römischen Reiches führen, seinem Wesen nach war es ein deut-
sches. Dieses heilige römische Reich deutscher Nation war
weder ein Weltreich , noch ein Nationalreidi ; aber es war eine
Staatsbildung geeigneter, wie mir scheint, als irgend eine andere,
um gleichzeitäg der Lösung nationaler wie universaler Aufgaben
gerecht werden zu können, eine Staatsbildung, welche sich natur-
wüchsig aas den besondern Bedürfnissen jener Zeit entwickelt
hat, deren Zerfall eine Lücke in den Verhältnissen unseres
WelttheUs Hess, welche nie vielleicht sich fühlbarer machte , als
gerade in uuseru Tagen.
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In dem nun , worin wir die grösste geschichtliche That der
Nation sehen möchten , sehen andere nur eiue Quelle des Ver-
derbens für uns und die Nachbarnationen; sie möchten den Satz
aufstellen, die staatlichen Aufgaben der Nation seien gelöst ge-
wesen mit der Gründung des deutschen Königreiches , das Hin-
ansgreifen unserer Herrscher über diesen Kreis sei uns zum
Fluche geworden, habe unsere eigenen Verhältnisse zerrüttet,
habe andere Nationen in ihrer volksthümlichen Entwicklung ge-
hemmt. Ich denke nun, dass hier vor allem zu unterscheiden
ist zwischen dem deutschen Kaiserreiche einerseits , wie es sich
thatsächlich gestaltete und Jahrhundertelang als fest abgeschlo-
senes Staatsgebilde bestand, und andererseits dem ungezügelten
Streben mancher unserer Herrscher nach einer weit über dasselbe
hinausgreifenden Welthen'schaft, welche nie zu fester Gestaltung
führte, aber allerdings überaus zerrüttend auf alle Verhältnisse
zurückwirkte.
Um die Bedeutung des Kaiserreichs für jene Zeiten zu wür-
digen, erinnern wir zunächst an alles, was wir früher über das
Bedürfniss einer grössern staatlichen Einigung der christlichen
Völker sagten , ein Bedürfniss , welches den Gedanken an ein
christliches Universalreich, wie es unter Karl seine Verwirklichung
fand, entstehen oder sich wiederbeleben, welches den Zerfall
dieses Reiches alle Weiterblickenden tief beklagen Hess. Bestand
nun dieses Bedürfniss in den Tagen Ottos des Grossen noch
fort? Ich sollte denken, dass die oberflächlichste Bekanntschaft
mit der Geschichte einer Zeit, welche fast nur von innerer Zer-
rüttung, von äusserer Bedrängniss zu erzählen weiss, diese Frage
genügend beantworten dürfte. Es kann nicht anffallen, wenn
die Idee des Kaiserthnmes noch immer die Völker durchdrang,
wenn Einsichtige alles Unheil, welches über die christliche Welt
hereinbrach , auf den Zerfall des Kaiserreiches zurückführten,
wenn sie meinten, nur der Mangel eines mächtig waltenden kai-
serlichen Herrschers habe das allgemeine Verlassen der geordne-
ten Bahnen ermöglicht. Was man vom Kaiserthume verlangte,
war Schutz gegen äussern Angriff und Aufrechthaltnng der innern
Ordnung für den ganzen Bereich des abendländischen Völker-
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kreises. Wie das zerfallene Kaiserreich anf allen Seiten von
Feinden umdrängt war, von Normannen, Slaven und Ungarn,
von Griechen und Sarazenen ist bekannt; und wenn wir geneigt
sind, die davon drohenden Gefahren zu unterschätzen, wenn uns
die Anschauung ferner liegt, jene AngiifiFe hätten das abendlän-
disch-christliche Wesen nicht blos bedrohen und bedrängen, sie
hätten es möglicherweise auch stürzen, hätten einer ganz andern,
gewiss nicht bessern Ordnung der Dinge Bahn brechen können,
so urtheilen wir lediglich nach dem thatsächlich eingetretenen
Erfolg, vergessen aber die Frage aufzuwerfen, .ob ohne das Wie-
dererstehen eines deutschen Kaiserreiches der Erfolg derselbe
gewesen sein würde , ob nicht etwa nur dieses jene drohende
Entwicklung abgewandt habe.
Dafür ist nun zu beachten, dass Italien der bedrohteste und
doch zugleich für die Gesammtinteressen entscheidendste Theil
war. So schnell als nach Deutschland fanden die Ungarn auch
den Weg nach Italien; die Königstadt Pavia wurde in einen
Schutthaufen verwandelt, bis nach Rom hin streiften ihre Schaa-
ren; in Deutschland endlich besiegt, wandten sie sich nur um so
stürmischer in fast jährlich wiederholten Einfallen den lombardi-
schen Ebenen zu; noch jener Berengar, dessen Gewalt Otto ein
Ende machte , hatte nur durch Zahlung grosser , die Kräfte des
Landes fast erschöpfender Summen den wieder drohenden Sturm
abzuhalten gewusst. Wenn Otto die Mark Friaul unmittelbar
mit Deutschland verband, ihre Hut dem Baiemherzoge anver-
trante, so galt es dabei nicht allein die leichtere Behauptung
deutschen Einflusses, sondern eben so sehr den wirksamen Schutz
der Halbinsel gegen den drohenden Nachbarn im Osten.
Bedenklicher vielleicht noch war das Vorschreiten der Sara-
zenen im Süden ; auf den Balearen , auf Sardinien und Korsika,
anf Sizilien setzten sie sich fest, bald auch auf den italienischen
und provenzalischen Küsten, von da aus nach allen Seiten weit
in das Innere vordringend. Nur die innere Schwächung der afri-
kanischen Reiche, auf welche sie sich stützten, nicht der Wider-
stand, welchen sie im Abendlande fanden, hat es verhütet, dass
wie die Inseln, so auch die Küstenländer dauernd in ihre Hände
Ftckcr Kaiserreich. ^
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fielen, dass das Mitteliueer zu einem muhamedanischen Binnensee
wurde. Aber rascher wie bei uns , war bei den Staaten des
Islam der Wechsel zwischen Macht und Ohnmacht; waren die
Kräfte eines Volkes verbraucht, so war bald wieder ein anderes
zur Stelle; ihm gegenüber war die christliche Welt nie gesichert,
wenn die Bürgschaft fehlte , dass sie in der Stunde der Gefahr
ihm mit ihrer Gesammtkraft entgegen treten werde.
Auch das ist zu bedenken, dass die griechischen Kaiser noch
immer im südlichen Italien Besitzungen hatten, ihr Einfluss hier
noch durchaus der vorherrschende war; wenn in Byzanz ein
Herrscher erstand , bereit das Werk Justinians wieder aufzuneh-
men , befähigt die noch immer bedeutenden Kräfte des Reiches
zu einer Unternehmung gegen Rom und Oberitalien zusammen-
zufassen, die Kaiserkronen des Ostens und des Westens wieder
zu vereinen, so wird bei einiger Gunst der Verhältnisse die Mög-
lichkeit des Gelingens gewiss nicht in Abrede zu stellen sein,
wenn anders das Abendland in seiner staatlichen Zersplitterung
verharrte.
Der Verlust Italiens aber an irgendwelche fremde Macht
hätte Tür das ganze abendländische Wesen eine ungleich höhere
Bedeutung gehabt, als den Verlust des Landes an und für sich,
als die Trennung eines einzelnen Gliedes , wie das einst mit
Spanien der Fall gewesen war. Schon die zentrale Lage Italiens
für den ganzen Kreis der damaligen Kulturländer musste seinem
Besitze ausschlaggebende Bedeutung für die Gesammtverhältnisse
geben. Schwerer noch wog ein anderes; weil in Italien, in Rom
die ganze kirchliche Ordnung des Abendlandes gipfelte, mussten
seine Geschicke in fast unberechenbarer Weise durch die Italiens
bestimmt sein. Wer möchte ermessen, was die Folgen gewesen
wären, wenn der Bischof von Rom etwa wieder zum byzan-
tinischen Unterthan wurde , wenn das ganze Gewicht seiner
Stellung den Zwecken des Kaisers des Ostens dienen musste,
wenn das frischere Leben der abendländischen Kirche in ihrem
Mittelpunkte den erstarrenden Einflüssen des Morgenlandes preis-
gegeben war? Würde man sich den Geboten eines von Byzanz
abhängenden Papstes unterworfen haben? Und wenn nicht, würde
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das Abendland in seiner staatlichen Zersplitterung und Zerrüt-
tnng etwa auch noch des ordnenden und einigenden Bandes der
Kirche habe entbehren können ? Wir verzichten darauf, die wahr-
scheinlichen Folgen dieser und anderer Wendungen weiter in
Erwägung zu ziehen ; die blosse Andeutung dürfte für den Nach-
weis genügen, wie sehr es gerade von dem Besitze Italiens ab-
hing, ob bei der Weiterentwicklung der menschlichen Dinge eine
der östlichen Strömungen, sei es die byzantinische, sei es die
muhamedanische, die Oberhand gewinnen , oder ob dieselbe sich
in der Bahn abendländisch - christlichen Wesens weiter bewegen
solle.
Damit erhebt sich denn die für die Würdigung des deut-
schen Kaiserreiches wichtigste Vorfrage, war es möglich, dass
Italien aus eigener Kraft zu einer staatlichen Gestaltung ge-
langte, welche genügte, diesen Gefahren die Spitze zu bieten,
oder wenn nicht, konnte dann diese Aufgabe von irgend einem
andern Staate, als Deutschland übernommen werden?
Wir haben Italien trotz seiner Wichtigkeit bisher weniger
beachtet , als die andern Theile des Karolingerreiches ; und
manches, was wir von diesen sagten, insbesondere auch was wir
über das Fehlen der Grundlagen für Bildung von Nationalreichen
bemerkten , gilt allerdings nicht in gleicher Ausdehnung von
Italien. Von allen Karolingerreichen war Italien unzweifelhaft
dasjenige, wo für die Gestaltung eines Nationalreiches die grösste
Gunst der Verhältnisse vorlag. Eingeschlossen vom Meer und
den Alpen bildete das Land eine so scharf ausgeprägte geogra-
phische Individualität, dass von natürlichen Gränzen bei keinem
der andern Reiche auch nur annähernd in gleicher Weise die
Rede sein konnte. Die Nationalität selbst war entschieden
schon viel bestimmter ausgeprägt, viel schärfer nach aussen ab-
gegränzt, als bei Franzosen und Deutschen. Ein und derselbe
germanische Stamm, der der Longobarden, hatte den grössten
Theil der Halbinsel besetzt , jedenfalls den ganzen Norden bis
an die Alpen erfüllt; die natürlichen Gränzeii waren hier zu-
gleich die Gränzen des Stammes, welche Longobarden einerseits,
Baiem, Alemannen und Burgunder andererseits von einander
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schieden ; nnd dieser ganze Longobardenstamm hatte sich romani-
sirt , er war nicht wie der der Franken sprachlich gespalten ;
mit der Naturgränze und der Staminesgränze fiel hier im wesent-
lichen auch die Sprachgränze zusammen. Und weiter folgten
auch noch die Scheidungen der Kirchenverfassung ein und der-
selben Linie ; die italienischen Sprengel von Aglei und Mailand
waren durch den Zug der Alpen von den deutschen und burgun-
dischen Kirchenprovinzen getrennt. Eben so sehr, wie alle diese
Gegensätze da fehlten, wo französische und deutsche Franken
an einander gränzten, waren sie hier vorhanden.
Bei so günstigen Vorbedingungen war nun überdies die bis-
herige historisch-politische Entwicklung eine solche gewesen, dass
sie das Bewusstsein des Gegensatzes nach aussen nur schärfen,
die Richtung auf ein nationales Sonderreich nur bestimmter aus-
prägen konnte. Hatte das Land lange vor der Eroberung durch
die Franken ein eigenes selbstständiges Königreich gebildet, so
wirkte das auch später nach; man betrachtete Italien als eine
politische Sondergestaltung, welche viel lockerer mit den andern
Ländern des Kaiserreiches verbunden war, als diese unter sich;
fassten die Kaiser Karl der Grosse , Ludwig und Lothar das
ganze übrige Reich als Reich der Franken zusammen, so führten
sie daneben den Titel eines Königs der Langobarden, und die
auch sonst vielfach hervortretende Sonderstellung Italiens fand
mehrmals in der Bestellung besonderer ünterkönige ihren be-
stimmtesten Ausdruck. Nach dem Tode Kaiser Lothars hat
dann sein Sohn Ludwig zwanzig Jahre lang Italien als König
undjlt€tiser selbstständig beherrscht.
Es kann demnach bei solchem ZusammentreflJ'en aller Um-
stände nicht auffallen , wpnn wir gerade in Italien bereits einem
Nationalbewusstsein begegnen , als dasselbe in andern Theilen
des Abendlandes noch nicht erwacht war. In der Abneigung
gegen fremde Nationen fand es zunächst seinen Ausdruck; hatte
der Gang der Eroberung im übrigen Reiche wohl die Stammes-
abneigung schärfen, nicht aber zu nationaler Verbitterung führen
können, so war ganz Italien unter fränkischer Herrschaft ein von
Fremden unterworfenes Land und zwar von Fremden, welchen
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die Italiener au äusserer Bildung weit überlegen waren , welche
von ihnen schon damals als Barbaren ausdrücklich bezeichnet
wurden; und nicht vergebens suchen wir denn auch bei den ita-
lienischen Schriftstellern jener Zeit nach Andeutungen, dass
dieses Bewusstsein sich auch politisch geltend zu machen suchte,
dass man darauf die Forderung gründete, Italien habe frei von
der Herrschaft überalpischer Völker einen selbstständigen Staat
zu bilden.
So lag es^ wenigstens nicht an der Ungunst der Verhält-
nisse, wenn hier nicht am frühesten ein kräftiges Reich auf
Grundlage nationaler Einheit und Unabhängigkeit entstand; was
in Dentschland erst mühsam gefügt werden musste, war hier von
vornherein geboten; es handelte sich mehr um das Erhalten, als
um das Schaffen.
Trotz aller Gunst der Verhältnisse , wie sie damals vorlag,
wie sie auch in spätem Perioden häufig wiederkehrte, hat sich
Italien immer unfähig zur Bildung eines gesunden und kräftigen
Staatswesens auf nationaler Grundlage erwiesen ; und wenn die
Erfahrungen der Geschichte eines Jahrtausends uns berechtigen,
' hier aus der Menge der einzelnen, sich in ähnlicher Weise immer
wiederholender Thatsachen einen allgemeinen Schluss zu ziehen,
so kann es doch wohl nur der sein , dass die Ursachen nicht in
den äussern Verhältnissen, sondern im Charakter der Nation
selbst zu suchen sind, dass die Nation, so hohe Begabung ihr
in andern Richtungen nicht abzusprechen ist, doch politischen
Aufgaben nicht gewachsen war, dass es ihr an staatenbildender
Befähigung fehlte.
Ein gesundes Staatsleben wird immer nur da möglich sein,
wo das Einzelne im Staate die Einsicht hat , dass gemeinsamen
höheren Aufgaben nur durch theilweise Hintansetzung der Sonder-
interessen genügt werden kann , wo es zugleich gewillt ist , dem
Ganzen, dessen Wohlergehen ja schliesslich doch wieder auf das
einzelne Glied zurückwirkt , diese Sonderinteressen zum Opfer
zu bringen. So hatte die deutsche Nation, trotzdem dass gerade
bei ihr das Streben nach möglichst ungehinderter Bewegung in
engem Kreisen das am meisten zu erschweren schien, dennoch
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den Weg gefunden zu einem festen nationalen Staatsverbande,
sie hat auch dann noch, als dieser zerfallen war, unter der gröss-
ten Ungunst der Verhältnisse diesen staatenbildenden Sinn wenig-
stens in engeren Kreisen vielfach glänzend bewährt.
Man kann nicht sagen , dass in Italien ein entsprechendes
Streben, sich in engem Kreisen staatlich abzuschliessen , das-
jenige war, was ein kräftiges grösseres Staatswesen hinderte.
Vom Süden, auf dessen Sonderstellung wir zurückkommen, sehen
wir dabei ab; wir reden von dem eigentlichen Italien nach dem
Sprachgebrauche des Mittelalters, welches den Süden nicht um-
fasste. Auch hier gab es wohl manche Gegensätze im Innern
der Nation, bedingt durch die Verschiedenheit der Mischung des
Bluts und der geographischen Gestaltung ; aber diese waren doch
viel zu wenig gewichtig, als dass sie sich der Schärfe der deut-
schen Stammesgegensätze, der Bedeutung der grossen historischen
Gliederung Galliens vergleichen Hessen, als dass sie eine Tendenz
nach Auflösung des Landes in mehrere Reiche hätten begründen
können. Darum handelte es sich auch gar nicht bei den Käm-
pfen in Oberitalien nach dem Zerfalle des Karolingerreichs, nicht
um Parteien, von welchen die eine die Erhaltung, die andere die
Lösung der Rei.chseinheit erstrebt hätte; man stritt um den Be-
sitz des ganzen Königreiches. Und dieselben Erscheinungen,
welche die Geschichte des italienischen Gesammtstaates bietet,
kehren in der Geschichte der italienischen Einzelstaaten wieder;
sie stellen sich viel weniger dar als ein Widerstreben engerer
Kreise gegen grössere Einigung, als vielmehr als ein Widerstre-
ben gegen die staatliche Ordnung überhaupt, mag diese nun
grössere oder kleinere Kreise umfassen.
Was in Italien ein kräftiges Staatswesen hinderte war der
Mangel an Gemeinsinn, das ganz rücksichtslose Voranstellen des
persönlichen Interesses, welches bei keiner andern Nation mit
solcher Schärfe auftritt. Man hat wohl nicht mit Unrecht be-
merkt, dass der Italiener anderen Nationen, insbesondere auch der
deutschen, überlegen ist, so lange es sich um die einzelne Per-
sönlichkeit handelt, dass er als solche selbstbewusster, entschie-
dener auftritt, weniger von andern abhängig ist, dass daher die
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Grösse der Nation am meisten auf solchen Gebieten hervortritt,
wo die geistige Kraft des einzelnen Menschen zu den bedeutend-
sten Leistungen ausreicht, so insbesondere auf dem Gebiete der
Kunst; dass dagegen andererseits seine Mängel eben so bestimmt
hervortreten, sobald er als Glied einer auf der Nothwendigkeit
des Zusammenwirkens , auf einer Wechselseitigkeit von Rechten
und Pflichten beruhenden hohem Einheit, als Glied der Familie,
der Gemeinde, des Staates erscheint; eben das Voranstellen
seiner persönlichsten Interessen macht ihn ungeeignet, allgemei-
nem sittlichen Pflichten ohne äussera Zwang zu genügen , für
das gemeine Wohl persönliche Opfer zu bringen. Nicht daran
dachte der Einzelne, ob eine starke Regierung, ein mächtiger
König dem Ganzen fromme ; seine Hingabe oder seinen Wider-
stand gegen die öflFentliche Ordnung Hess er davon abhängen,
ob sie seine persönlichen Interessen hinderte oder förderte.
Gerade das geordnete Staatswesen wird nur allen mit gleichem
Masse messen dürfen; dagegen fordert das Privatinteresse Be-
vorzugung vor andern. So erklärt sich die immer wiederkehrende
Erscheinung , dass die Grossen , in deren Hand die Geschicke
des Landes lagen, sich niemals geeint einer Gewalt anschlossen,
dass sie es vorzogen, wenn zwei Gewalten mit einander im
Kampfe lagen, weil dann jede, da sie nicht auf das Pflichtgefühl,
sondern nur auf das Interesse ihrer Anhänger rechnen durfte,
genöthigt war, die Treue derselben mit dem Gute der Gesammt-
heit zu erkaufen, wollte sie nicht befürchten , dass sie der mehr
bietenden Gegenpartei sich zuwandten ; schon Zeitgenossen haben
es ausgesprochen, dass die Italiener es liebten, zwei Könige
aufzustellen, um den einen durch den andern in Furcht zu halten.
Welche Folgen dieser Mangel geordneter staatlicher Zustände
in den der deutschen Herrschaft vorausgehenden Zeiten hatte,
ist bekannt; eine grössere Lösung aller sittlichen und gesell-
schaftlichen Ordnung, eine Herrschaft so zuchtloser Willkür
bietet kaum die Geschichte eines andern Landes dar. Es wird
genügen auf das eine hinzuweisen, auf den fast unglaublichen
Einfluss, welchen vornehme Frauen der liederlichsten Art auf die
Geschicke der ganzen Halbinsel gewinnen konnten, wie ihre Be-
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gierden, ihre Ränke Wohl und Wehe des Landes bestimmten, wie
die alle Scham bei Seite setzende Preisgebung ihrer körperlichen
Reize sich nicht selten als die wirksamste Kraft in dem wirren
politischen Treiben erwies; der scharfe Ausdruck des Huren-
regiments hat nicht blos für das damalige Rom seine Bedeutung.
Dem Italiener ist ein lebhaftes Nationalbewusstsein, Em-
pfänglichkeit für die Idee der politischen Unabhängigkeit seines
Landes für keine Zeit abzusprechen ; es konnte das immer als
mächtiger Hebel dienen, wenn es galt eine bestehende Ordnung
zu stürzen ; aber es genügte nicht, wenn es nun die schwierigere
Aufgabe galt, mit Hintansetzung der Privatinteressen sich auf-
richtig einer nationalen Staatsgewalt hinzugeben , sie zu stützen
und zu stärken durch den Verzicht auf alle Sonderbestrebungen.
Wenn eine einheitliche Gewalt sich festzusetzen schien, so liess
die unterliegende Partei sich durch den Nationalstolz niemals
abhalten. Fremde herbeizurufen, um mit ihrer Hülfe wieder die
Oberhand zu gewinnen ; hatte man sie ausgenutzt, sah man ein,
dass die Befreier nun auch zu Beherrschern werden würden , so
hätte man auch ihrer sich freilich gerne wieder entledigt; und
reichte die eigene Kraft dazu nicht aus, so suchte man wieder
eine Stütze bei anderen Fremden. Unter zwölf Herrschern, wel-
che in den fünf und siebenzig Jahren, welche Ottos erstem Zuge
vorausgingen , als Könige von Italien aufgestellt wurden , waren
vier einheimische Grosse, ein französischer, drei deutsche Karo-
linger, dann vier burgundische Herrscher. Jene Zeiten waren
freilich gewaltsam und auch in andern Karolingerreichen finden
wir ähnliche Erscheinungen ; in Italien aber machte auch später
immer dieselbe auflösende Richtung sich geltend, wenn die
Gelegenheit zur Beseitigung der deutschen Herrschaft gegeben
war. Nach dem Tode Ottos III. wurde in Harduin von Ivrea *
ein nationaler König aufgestellt; aber er war doch immer nur
Parteihaupt, eine starke Gegenpartei förderte die Wiederkehr
der deutschen Herrschaft mit allen Mitteln; und wie'der war es
nur eine Partei, welche nach dem Tode Kaiser Heinrichs II. dem
Könige von Frankreich, dem Herzoge von Aquitanien die eiserne
Krone anbot, während die andere schon den Weg nach Deutsch-
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land einschlug. Jeder deutsche Herrscher konnte auch später
auf eine Partei im Lande rechnen, eben so sicher aber auch
jeder seiner Gegner; und mehr wie einmal durften deutsche
Gegenkönige, welche in Deutschland keine Stütze mehr fanden,
auf eine solche in Italien hoffen. Es handelt sich hier nicht um
die Erscheinungen einer bestimmten Zeit; die ganze italienische
Geschichte , wollten wir sie weiter verfolgen , würde uns wesent-
lich denselben Charakter zeigen.
Wie die Verhältnisse einmal lagen , hat die Mithülfe von
Fremden zur Gestaltung geordneter staatlicher Zustände sich in
Italien immer als Bedijrfniss erwiesen, weil nur sie den wider-
strebenden, sich aufs mannichfachste durchkreuzenden einheimi-
schen Parteiinteressen gewachsen waren; der Mangel an staat-
lichem Sinn bei der Nation ist nicht erst durch die Fremdherr-
schaft begründet worden ; er war vorhanden , er ist es gewesen,
welcher die Fremdherrschaft von jeher möglich und wünschens-
werth machte, sei es in dieser, sei es in jener Form, mochten
die Fremden die Herrschaft ergreifen, mochten sie einheimische
Gewalten stützen; nur darum hat es sich immer gehandelt, von
welcher Seite der bestimmende Einfluss sich geltend machen
sollte. In den erörterten Verhältnissen ist aber auch der Grund
zu suchen, wesshalb selbst die tüchtigste Fremdherrschaft hier
wohl die aus dem Widerstreben gegen gesetzliche Ordnung ent-
springenden Uebel mildern, sie für die gemeinsamen abendlän-
dischen Interessen weniger gefährlich machen , aber doch auch
wieder selbst nie allen Forderungen eines genügenden Staatswesens
entsprechen konnte.
Es mag vielleicht auffallen , wenn ich meine Behauptungen
über den Mangel an staatenbildender Kraft bei dem italienischen
Volke allgemein hinstellte, sie nicht auf frühere Zeiten beschränkte,
während ja jetzt die Nation mit einem Erfolge, um welchen an-
scheinend vor allen wir Deutsche sie beneiden sollten, rasch und
sicher sich einen einigen Nationalstaat zu schaffen scheint. Es
ist nicht unsere Absicht, auf die Tagesereignisse näher einzu-
gehen ; und wenn ich meinerseits glaube , dass die neueste Ent-
wicklung nur weitere Bestätigungen den Erfahrungen einer tausend-
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jährigen Geschichte hinzugefügt hat und noch weitere hinzufügen
wird, so mag es auch jedem unbenommen sein, zu glauben, dass
diese Erfahrungen dadurch bereits widerlegt seien; der schliess-
liche Erfolg wird zeigen müssen , welche Ansicht die richtigere
ist. Für unsere Zwecke genügt es , wenn nach dem Gesagten
anerkannt wird, dass im zehnten Jahrhunderte wenigstens die
Verhältnisse solche waren, dass in keiner Weise darauf zu hoffen
war, Italien werde ohne fremde Beihülfe den Weg zu fester
staatlicher Ordnung finden. War nun aber, wie wir früher zu
zeigen versuchten, die Herstellung einer solchen gerade in Italien
dringendstes Bedürfniss nicht blos für das Land selbst, sondern
für die Gesammtinteressen des ganzen Abendlandes, so wird auch
die Nothwendigkeit einer Fremdheirschaft nicht zu bestreiten
sein, welche ausser der Halbinsel fest ^nug gestützt war, um
allen Parteiungen in derselben gewachsen zu sein.
Eine solche konnte aber damals offenbar nur von Deutsch-
- land ausgehen. Von Frankreich konnte zunächst nicht die Rede
sein, auch ganz abgesehen von der Schwäche des dortigen König-
thums; das damalige Frankreich berührte Italien gar nicht, es
war durch die seit 936 vereinigten burgundischen Königreiche
ganz davon getrennt; ausser Deutschland konnte nur Burgund
in Frage kommen.’ Von Burgund aus waren denn auch wieder-
holte Versuche gemacht, aber ohne dauernde Erfolge ; die Kräfte
der burgundischen Reiche waren zu gering, um mit ihnen eine
Herrschaft in Italien aufrecht zu erhalten, die königliche Gewalt
war dort selbst viel zu wenig befestigt , alle Verhältnisse zu
schwankend, als dass von hier aus die Lösung der Aufgabe zu
erwarten gewesen wäre; die Versuche konnten nur dazu dienen,
Burgund selbst immer mehr in denselben Kreis staatlicher Auf-
lösung hineinzuziehen. Erst in späteren Jahrhunderten ist es
den burgundischen Grafen von Savoien gelungen, langsam vor-
schreitend im nordwestlichen Italien einen Einzelstaat zu gründen,
welcher angelehnt an ihre einst viel bedeutenderen burgundischen
Besitzungen zu festerer Gestaltung gedieh, als irgend ein anderer
der Halbinsel ; nicht blos Piemonts Herrscherhaus , auch sein
Staatswesen wurzelt in burgundischem Boden , und es wird sich
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denn nun zeigen müssen, ob es ganz von diesem losgelöst und
nicht, wie früher, langsam weiterschreitend, dennoch Kraft genug
hat, die grosse Aufgabe zu lösen, welcher es sich unterzogen.
Wie damals die Sachen lagen, war unter allen abendländischen
Herrschern nur vom Könige der Deutschen eine genügende Lösung
der italienischen Frage zu erwarten , nur er war im Stande , als
König Italiens das Königreich znsammenzuhalten , seine äussere
und innere Sicherheit zu schirmen und als Kaiser die Pflichten
zu erfüllen, welche im Interesse der ganzen Christenheit dem
Vogte der römischen Kirche oblagen.
Der Aufgabe, die Kaiserherrschaft in Italien gegen die Ele-
mente des Widerstandes , welche sich im Lande selbst fanden,
aufrecht zu erhalten, war Deutschland jederzeit gewachsen, wenn
ihre Lösung auch mit Opfern verknüpft war. Diese Opfer würden
sich aber unendlich gesteigert haben, sobald auch andere Fremde
sich einmischen konnten , sobald die Deutschen in Italien nicht
bloss einheimische Parteien, sondern fremde Mächte, welche diese
herbeizogen, zu bekämpfen hatten. Von konnte
nun allerdings jeden Augenblick die deutsche Herrschaft in Italien,
bedroht erden; und war auch das innerlich ganz zerrüttete
burgundische Königreich selbst ihrem Bestände nicht gefährlich,
so war das um so sicherer zu erwarten, wenn dasselbe in die
französische Staatsentwicklung hineingezogen wurde. Die Mög-
lichkeit eines von aussen ungestörten 'Raitens der Kaiser in
Italien war nur dann gegeben , wenn auch Burgund die deutsche
Hoheit anerkannte; die lange vorbereitete, seit 1034 vollendete
Vereinigung Burgunds mit dem Kaiserreiche scheint mir eins der
entscheidendsten Ereignisse der mittleren Geschichte zu sein, so
wenig seine Folgen unmittelbar in die Augen fallen, so wenig
es in der Regel beachtet zu werden pflegt; die deutsche Hoheit
über Burgund hat mehr als alles andere den Bestand der dama-
ligen Staatsordnung verbürgt ; seine spätere Vereinigung mit
Frankreich ist es gewesen , welche alle europäischen Machtver-
hältnisse ins Schwanken brachte.
In dieser Vereinigung Deutschlands, Italiens und Burgunds
zu einem Gesammtreiche vermag ich nun nicht lediglich ein
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Resultat blinder Eroberungssucht unserer Herrscher oder einer
mit den kirchlichen Interessen verwachsenen mystisch-religiösen
Auffassung der Kaiserwürde zu sehen ; sie scheint mir vielmehr
das Ergebniss sehr realer Bedürfnisse zu sein; sie war fast mit
Nothwendigkeit in der damaligen Lage der Verhältnisse vorge-
zeichnet; es wurden durch sie Aufgaben erfüllt, welche im ge-
meinsamen Interesse des Abendlandes, wie jeder einzelnen Nation
nicht ungelöst bleiben durften , und welche nur die deutsche
Nation lösen konnte. Dieses Kaiserreich entsprach weder den
Theorieen jener, noch unserer Zeiten über die beste Gestaltung
des Staats; es war weder ein mit der Einheit der Kirche zu-
sammenfallendes christliches Weltreich , noch ein Nationalreich
in unserem Sinne; aber es war auch nichts weniger als eine
unfertige oder krankhaft ausgewachsene Zwittergestaltung. Nicht
als einen Ueberrest ans dem karolingischen Weltreiche haben
wir es zu betrachten ; auf der gesunden Grundlage des deutschen
Staatsgedankens hatte es sich neu entwickelt, vorschreitend vom
Stamme zum Königreiche , von diesem zum Kaiserreiche , nicht
nach bewusstem Plane gegründet, sondern seine Gestaltung ver-
dankend einem unbewusst wirkenden richtigen Gefühle über die
Ausdehnung und zweckmässige Abgränzung der der Nation ge-
stellten Aufgabe, einem sicher leitenden Triebe, welcher die
Nation weder in lässigem Selbstvergnügen verharren , noch auch
in zielloser Eroberungssucht ihre Kräfte vergeuden liess. Die
schwierige Aufgabe , in ein und derselben staatlichen Gestaltung
zugleich den Zwecken des Universalreiches, wie denen- des Natio-
nalreiches gerecht zu werden, war im deutschen Kaiserreiche in
einer Weise gelöst, wie uns die Geschichte aller Jahrhunderte
kein zweites Beispiel bietet.
Den universalen Aufgaben des Reichs entsprach eine räum-
liche Ausdehnung, wie sie günstiger kaum zu erdenken wäre.
Weitgedehnt, aber in festgeschlossenen Massen erfüllte das Kai-
serreich die ganze Mitte des Welttheils ; von den Küsten der
Nordsee und Ostsee bis zur Adria und zum Mittelmeer, bis zu
den Ausflüssen der Rhone, des Arno und des Tiber lagerte es
sich um die mächtige Felsenburg der Alpen, wo jeder Pass durch
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Vasallen des Reiches geschirmt war. Und dennoch waren die
Gränzen nach keiner Seite so weit gesteckt, dass die kriegerische
Kraft der herrschenden Nation ihrer Behauptung gegen äussern
Andrang, gegen innern Abfall nicht gewachsen gewesen wäre;
es lässt sich kaum ein Bestandtheil des Reiches bezeichnen,
welcher entbehrlich gewesen wäre, dessen Fortfall die Bedeutung
des Ganzen nicht wesentlich beeinträchtigt hätte.
Schon das blosse Bestehen dieses gewaltigen Reiches in der
Mitte des Welttheils musste grosse Schwankungen der europäi-
schen Staatsordnung fast unmöglich machen ^ so lange es selbst
in sicherer Ruhe verharrte, seine Gränzen behauptete, aber keine
weitere Ausdehnung derselben erstrebte ; und das war aus Grün-
den, auf welche wir zurückkommen, kaum zu fürchten. Die
Kaisermacht war jeder andern für defensive Zwecke so weit über-
legen , dass die Reichsgränze als unantastbar für jeden äussern
Feind gelten konnte, dass der blosse Name des Reichs, so lange
es noch unerschütteit war, genügte, um ohne deutsche Heereszüge
eine Gränze zu schirmen, welche wie die burgundische fern vom
Mittelpunkte jedem französischen Einfalle offen zu stehen schien.
Bei einer Lage , welche fast alle Staaten , welche ausser dem
Reiche in Europa bestanden , auseinanderhielt , von einander
trennte , und in einer Zeit , welcher eine Ausgleichung kontinen-
taler Machtverhältnisse durch Seemächte in unserra Sinne unbe-
kannt war, wäre selbst eine Koalition anderer Staaten nicht im
Stande gewesen, den Bestand des Reiches zu gefährden. Damit
war denn auch die Unmöglichkeit durchgreifender Umwälzungen
innerhalb der christlichen Welt gegeben; die Kriege unter den
christlichen Staaten selbst konnten im Mittelalter nur einen
lokalen Charakter gewinnen ; allgemeine Kriege wurden erst dann
wieder möglich, als nach dem Verfalle des Reichs fremde Mächte
in Deutschland und Italien ihre Schlachten schlagen konnten.
Dieser feste Halt, welchen das Bestehen des Kaiserreichs
dem ganzen christlichen Staatenkreise bot, hat nun weiter un-
zweifelhaft auch wesentlich beigetragen zur Förderung der gemein-
samen Aufgaben der Christenheit nach aussen. Eine unbefangenere
Erwägung der geschichtlichen Dinge lässt uns jetzt in den Kreuz-
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Zügen nicht mehr eine zwecklose Kraftvergendung der Abendländer
sehen ; ihr nächster religiöser Zielpunkt darf uns nicht vergessen
lassen , dass es zugleich Unternehmungen waren , durch welche
eine überaus bedrohliche Machtentwicklung des Islam in ihre
Schranken zurückgeführt und eine Stellung im Oriente errungen
wurde, deren Wiederverlust allein es möglich gemacht hat, dass
später Wien den Halbmond vor seinen Thoren sah, dass die
herrlichsten Länder Europas ihm zur Beute wurden. Es hat nun
allerdings das Kaiserreich keineswegs einen so hervorragenden
Antheil an den Krcuzzügen genommen , dass man ihm unmittel-
bar die errungenen Erfolge vorzugsweise zuschreiben dürfte ; eher
charakterisirte auch hier eine gewisse Zurückhaltung das deutsche
Reich als das vorzugsweise beharrende , weniger zum AngriflF,
als zur Vertheidignng geschickte Element der abendländischen
Staatenordnnng. Einem Kaiser im Sinne Karls des Grossen würde
ganz selbstverständlich die Leitung der ganzen Christenheit im
Kampfe gegen den Glaubensfeind zugefallen- sein ; die deutschen
Kaiser hätten sich eine solche erst erringen müssen, würden
damit dann aber auch eine Bahn eingeschlagen haben , welche
menschlichem Ermessen nach zu einer kaiserlichen Weltherrschaft
hätte führen müssen; und wenn wir eine solche nicht als einen
Gewinn zu betrachten vermögen , so werden wir es auch nicht
bedauern, wenn eine Verkettung der Verhältnisse, auf welche
wir nicht näher eingehen, dem Kaiserthume hier die Leitung bei
einer Aufgabe entzog, welche freilich der Bedeutung des kaiser-
lichen Titels wie keine zweite entsprochen haben würde.
Andererseits wird aber auch kaum zu viel gesagt sein mit
der Behauptung, dass mittelbar nur das Kaiserreich jene Zurück-
drängung des Islam ermöglichte. Der Grundgedanke der ganzen
Kreuzzugspolitik, Friede und Einigkeit unter allen christlichen
Staaten um ihre Gesammtkräfte in den Kampf gegen den Glau-
bensfeind lenken zu können , wäre nie durchführbar gewesen,
wenn nicht in dem Kaiserreiche eine so mächtige Bürgschaft für
den Bestand der europäischen Staatsordnung im ganzen und
grossen gegeben gewesen wäre, er wäre nie durchführbar gewesen,
wenn nicht gerade die beweglichsten, am meisten von Thatendrang
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und Eroberungssucht erfüllten Volker des Abendlandes, die Fran-
zosen und Normannen, durch den für sie unantastbaren Bestand
des Kaiserreiches gebindert worden wären, diesen ihren Neigungen
iin Abendlande selbst Luft zu machen , dasselbe fortwährenden
staatlichen Schwankungen zu unterwerfen. Den lokalen Fehden
konnte im Interesse der gemeinsamen Sache Halt geboten werden ;
aber die Kreuzzüge waren unmöglich, wenn im Abendlande selbst
ein eroberungslustiger Staat bestand, welcher in der Lage war,
die durch die auswärtigen grossen Unternehmungen in Anspruch
genommenen christlichen Staaten in der Heimath zu bedrängen,
ihren Bestand zu bedrohen. So aber wurde das, was sonst im
Innern sich entladen hätte, nach Anssen abgelenkt, man musste
Befriediguug für den Thatendrang im Kampfe gegen den äussern
Feind, gegen Muhamedaner und Byzantiner suchen. Das damalige
Frankreich, im Okzident durch das Reich an jeder Erweiterung
seiner Gränzen gehindert, stand im Orient überall in erster Reihe
gegen den Glaubensfeind; das spätere Frankreich, welchem der
Verfall des Kaiserreiches UebergrifFe im Abendlande selbst er-
möglichte, hat mehr wie einmal die Bedrängniss der christlichen
Welt durch den Halbmond für seine Sonderzwecke anszubeuten
gewusst. Auch ein anderes ist zu bedenken. Der Erfolg der
Kreuzzngspolitik war in Ermanglung eines weltlichen Gesammt-
oberhauptes wesentlich dadurch bedingt, dass das Papstthum die
einheitliche Leitung übernahm ; würde es dazu aber wohl befähigt
gewesen sein , wenn es ein Werkzeug in den Händen des römi-
schen Stadtadels oder italienischer Parteihäupter geblieben oder
vom griechischen Kaiser abhängig geworden wäre, wie das ohne
das Eingreifen der Kaiser in Italien doch in sicherster Aussicht
gestanden hätte? Gewiss, wenn auch manches andere hier ein-
grifiF, wir werden schwerlich einen blossen Zufall darin sehen
dürfen, dass das Sinken der Kaisermacht mit dem Erlahmen der
Anstrengungen der Christenheit zur Behauptung ihrer Stellung
im Orient zeitlich zusammentrifft.
Wer die Verhältnisse jener Zeiten nach den verschiedensten
Richtungen überdenkt, sich vergegenwärtigt, in wie weit staat-
liche und kirchliche Ordnung bei einem Fortbestehen der Auflösung
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des ganzen Abendlandes in Einzelreiche zu erhalten gewesen wäre,
was das Kaiserreich geleistet, was sein Bestehen gehindert hat,
der wird zagestehen müssen, dass die Deutschen durch Gründung
des Kaiserreiches grossen universalen Aufgaben gerecht wurden.
Ist das nun aber, wie oft geltend gemacht wird, auf Kosten der
nationalen Interessen der Völker des Reiches geschehen? Ich
denke in keiner Weise , weil eben das deutsche Kaiserreich auf
ganz andern Grundlagen beruhte, als das Weltreich Karls des
Grössen, weil das Verlassen der romanischen, das Ausgehen von
der deutschen Auffassung des Staates es ermöglichte, dass ebenso,
wie die Sonderinteressen der Stämme mit dem Bestände des
Königreichs vereinbar waren, so auch das Kaiserreich die natio-
nale Sonderentwicklung in keiner Weise beeinträchtigte.
Was Deutschland betrifft, so blieb der Bestand des natio-
nalen Königreiches aufs vollste gewahrt, in sich geeinigt, ge-
schlossen nach aussen; kein fremder Einfluss, welchem man nicht
frei sich hingab, konnte hier bestimmend auf die Entwicklung
nationalen Wesens einwirken. Dagegen brachten die steten
Wechselbeziehungen mit Italien, damals dem eigentlichen Kultur-
lande Europas, die reichste Anregung ; ohne diese wäre die eigene
Kultur nie das geworden, was sie geworden ist; und wohl mögen
wir uns dadurch entschädigt halten für manches harte Opfer,
welches Italien uns kostete.
Es waren aber auch die dem Reiche unterworfenen Romanen
durch die Fremdherrschaft so wenig beirrt, als das unter ent-
sprechenden Verhältnissen nur irgend der Fall sein konnte. Arelat
wurde von deutscher Einwirkung überhaupt nur selten unmittel-
barer berührt; über Fremdherrschaft hat man sich dort nicht
beklagt, wohl aber war man sich bewusst des Schutzes, welchen
die Hoheit des Reichs gegen äussere Störungen und vielfach doch
auch gegen innere Gewaltthat gewährte, ohne darum die Sonder-
entwicklung zu hemmen ; man war sich bewusst, dass französische
Herrschaft trotz aller Sprachverwandschaft härter auf dem Lande
lasten, dasselbe in seiner Sonderstellung ungleich mehr beirren
würde; und so weit mir die schwer zu verfolgende Geschichte
der allmähligen Einverleibung des Landes in Frankreich genauer
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bekannt geworden ist, zeigt sich durchweg mehr ein Sträuben,
eine Neigung zur Aufrechthaltung des Reichsverbandes, als eine
nationale Hinneigung zu dem französischen Nachbar; sie macht
durchaus den Eindruck , als seien die Stimmungen damals keine
andern gewesen, als diejenigen, welche jüngst die Vereinigung des
letzten Restes vom Arelat, Savoyens, mit Frankreich begleiteten.
Wenn die deutsche Herrschaft härter auf Italien drückte, so
war das weniger in der Tendenz der Herrschenden, als im Cha-
rakter der Beherrschten begründet. Auch Italien blieb, wie wir
sahen , sein nationaler Staatsverband vollkommen gewahrt , der
deutsche Herrscher trat einfach in die Stelle der frühem Könige
von Italien ein ; war seine Machtbefugniss in Italien grösser,
als in Deutschland, war er dort weniger an den Willen der
Grossen gebunden , so brachte das die frühere Geschichte , wie
die Art des Volkes mit sich. Bei dem allgemeinen Streben nach
Zersetzung der rechtlichen Ordnung musste gerade in Italien jede
starke Regiening zugleich den Charakter änsserster, vielfach bis
zur Tyrannei gesteigerten Strenge tragen, weil sie für die Erhal-
tung der bestehenden Ordnung sich nicht auf das Pflichtgefühl,
sondern nur auf den Zwang, auf ihre überlegene Gewalt verlassen
durfte; und es war das von jeher in Italien bei den aristokrati-
schen und den demokratischen Gestaltungen nicht anders, als
bei den monarchischen, bei den nationalen nicht anders, als bei
den fremden ; und so oft uns auch versichert wird, dass der Zu-
stand des Volkes eben nur Folge tyrannischer Beherrschung sei,
so dürften geschichtliche Erwägungen doch sehr bestimmt darauf
hinweisen, dass man bei solchen Behauptungen einfach Folge
und Ursache verwechselt. Es liegt weiter aber auf der Hand,
dass je mächtiger eine Regierung ist, je weniger sie bei genü-
gender Stütze ausserhalb des Landes für ihren Bestand überhaupt
zu fürchten hat, sie auch um so weniger nöthig hat, sich durch
eine Schreckensherrschaft zu sichern ; und die deutsche Herrschaft
hat in dieser Richtung gewiss den Vergleich mit dem Walten
der einheimischen Herrscher in keiner Zeit zu scheuen.
Als Mangel der deutschen Herrschaft wird wohl bezeichnet,
dass der König so selten im Lande war, während doch gerade
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Ficker Kaiserreich.
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hier nicht allein ein kräftiges, sondern auch ein stätig urirkendes
Eingreifen vor allem Noth gethan hätte Aber man darf sich
in Abwesenheit des Königs doch die Reichsregierung nicht als
völlig ruhend denken ; die oberste Leitung derselben lag dann in
den Händen von Reichsboten als Stellvertretern des Königs,
welche alle königlichen Rechte übten , mit voller königlicher
Gewalt entschieden , so dass jede Verschleppung der Geschäfte
durch Einholung königlicher Bestätigungen aus Deutschland ver-
mieden war. In solchen Zeiten freilich, wo in Deutschland selbst
die staatliche Ordnung wankte , war Italien sich grossentheils
selbst überlassen, und dass das grosse Misstände mit sich führte,
ist nicht zu verkennen, aber doch auch zu bedenken, ob irgend-
welche andere Form der Herrschaft in dieser Richtung grössere
Bürgschaften hätte gewähren können.
Es ist ferner richtig, dass die Kaiserherrschaft in Italien
mehr und mehr den Charakter einer eigentlichen Fremdherrschaft
annahm, dass die Eingeborenen aus den Aemtern und Würden
des Königreichs vielfach weichen mussten, dass die italienische
Kanzlei mit Deutschen und Burgundern besetzt, diese vorwiegend
als Reichsboten und Stellvertreter des Königs in das Land ge-
schickt wurden, dass viele Bisthümer, auf welche auch hier die
Krone sich vorzugsweise stützen musste, dann auch die grossen
ständigen Reichsämter in deutsche Hände kamen; aber es geschah
das erst nach und nach, je mehr man sich überzeugte, dass die
einheimischen Grossen wohl übereifrige Staatsdiener waren , so
lange das ihren eigenen Interessen entsprach , dass man aber
auf ihre Treue und Zuverlässigkeit auch in Stunden der Gefahr
nicht bauen durfte. Mussten doch von jeher bis auf unsere Tage
hinab auch die einheimischen Gewalten sich vorzugsweise auf
fremde Söldner verlassen, weil sie im Volke selbst keine genü-
gend zuverlässige Elemente fanden , um auf ihre Unterstützung
unbedingt bauen zu können ; es war nicht blos die Tapferkeit,
sondern vor allem auch die Zuverlässigkeit, welche man, wie
einst an den germanischen Legionen, so später an deutschen
Lanzknechten und Schweizerregimentern gerade in Italien zu
würdigen allen Grund hatte; und liebt man es, das immer nur
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hervorzuheben zur Charakterisirung von Regierungen, welche sich
ohne solche fremde Stützen nicht halten können, so scheint uns
das doch eben so sehr ein Volk zu charakterisiren , von dem
noch erst zu beweisen steht, dass es ohne solche Stützen regiert
werden kann.
Auch das ist richtig, dass Italien sehr grosse Summen für
das Reich aufzubringen hatte, dass es in dieser Richtung weit
mehr belastet war, als Deutschland; aber es entsprach das nur
jener germanischen Staatsauffassung, welche den Staat nicht auf
eine abstrakte Gleichheit von Rechten und Pflichten gründet,
sondern verschieden Geartetes auch in verschiedener Weise für
die gemeinsamen Zwecke in Anspruch nimmt. Die kriegerische
Kraft des Reiches ruhte in Deutschland; dieses stellte vorzugs-
weise die Heere, war in dieser Richtung ungleich mehr belastet,
als das weniger streitbare Italien; da war es nur billig, wenn das
reichere Land durch höhere flnanzielle Leistungen den Unterschied
auszugleichen hatte, zumal es diese Leistungen leicht ertragen
konnte bei dem Steigen des Wohlstandes, wie man ihn doch
vorzugsweise dem Aufhören der feindlichen Einfalle und der gros-
sen innern Umwälzungen in Folge der Befestigung der deutschen
Herrschaft verdankte. Gewiss ist es in dieser Richtung bezeich-
nend, wenn bei den ersten ernstlichen Gefährdungen der deutschen
Herrschaft nach dem Tode Ottos IH. und Heinrichs U. gerade
die Gewalten für sie einstanden, welche ihr am meisten zu leisten
hatten, aber auch am meisten bei der Erhaltung staatlicher
Ordnung betheiligt waren, die Bischöfe und die Handelsstädte;
dass ihr dagegen vorzugsweise diejenigen entgegentraten, welche
aus der allgemeinen Verwirrung unter der Herrschaft schwacher
Parteikönige am leichtesten auf persönlichen Gewinn rechnen
durften , die weltlichen Grossen nämlich. Ihrem Willkürtreiben
ist durch die deutsche Herrschaft ein Ende gemacht und ohnedem
würde das, worauf Italien vor allem stolz sein darf, die Blüthe
städtischer Freiheit schwerlich möglich gewesen sein. Es war
der Missgriff eines einzelnen Herrschers und deutschen Anschau-
ungen am wenigsten entsprechend, wenn Friedrich I. die städti-
sche Entwicklung, wie sie sich aus den gegebenen Verhältnissen
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naturwüchsig entwickelt hatte, nicht blos regeln und von Aus-
schreitungen abhalten, sondern in längstverlassene Bahnen zurück-
drängen wollte, weil sie dem Rechte, wie es einst gewesen, und
seinen romanisirenden Ansichten über die Allgewalt des Kaisers
nicht entsprach. Aber die deutsche Herrschaft hat das, was ohne
sie schwerlich geworden wäre, schliesslich doch auch nicht hint-
angehalten ; mit dem Frieden von Konstanz war wieder eine
ersprfessliche Vermittlung der Interessen erreicht, die Selbststän-
digkeit der Städte gerettet, Bürgschaft geboten gegen die Will-
kür des Kaisers und seiner Beamten ; aber auch dem Reiche
waren ausser den nöthigen Hoheitsrechten zugleich die finanziellen
Hülfsmittel gesichert, welche die aufblühenden Städte ihm reich-
lich gewähren konnten.
Die Erspriesslichkeit deutscher Herrschaft in Italien wird man
nicht nach dem Widerstande, nach dem nationalen Widerwillen,
auf welchen sie stiess, ermessen dürfen; jede ordnende Gewalt
wird hier aus Gründen, welche wir früher andeuteten, auf Wider-
streben gefasst sein müssen , und ist sie eine fremde , so wird '
dasselbe auch die nationale Färbung tragen. Dass Stolz und
Uebermuth , Rohheit und Habsucht der deutschen Beamten und
Krieger dem Nationalhasse reichliche Nahrung bot, ist gewiss;
aber bei andern Fremdherrschaften war das nicht besser und wir
dürfen nicht weit in unserer Erinnerung zurückgreifen , um uns
zu überzeugen, dass auch nationale Gewalten sich von entspre-
chenden Uebergrififen nicht frei za halten wissen und dass diese
auch nicht minder hart empfunden werden. Es lag zugleich in
dem Umstande, dass der deutsche Herrscher zugleich Kaiser war,
dass er nur zu Rom die Kaiserkrone empfangen konnte, etwas
was die deutsche Herrschaft weniger als Fremdherrschaft betrach-
ten , den Nationalstolz weniger verletzen Hess. Von allen poli-
tischen Gestaltungen, welche Italien im Laufe der Zeiten erhielt,
war doch die Kaiserherrschaft diejenige, welche den Interessen
des Landes am meisten entsprach , seine Einheit am besten zu-
sammenhielt , ohne die Mannichfaltigkeit zii ertödten , es gegen
aussen schützte , im innern ordnete ; die Trostlosigkeit der poli-
tischen Verhältnisse Italiens nach dem Sinken der Kaisermacht
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gibt am beredtesten Zeugniss für das, was das Land ihr früher
verdankte. Einsichtige Italiener jener Zeiten , welche über dem
Treiben der Parteien das Wohl des ganzen Vaterlandes im Auge
hielten , haben das nicht verkannt ; und nichts könnte massge-
bender für unsere Auffassung sein, als dass der grösste Denker
der Nation zugleich der begeistertste Lobredner der Kaiserherr-
schaft war. Durch alle Schriften Dantes zieht sich das Sehnen
nach ihrer Wiedererstehung ; so wenn er Rudolf von Habsburg
t büssen lässt, weil er Italiens Wunden heilen konnte, und es ver-
säumte, wenn er dem deutschen Albert mit der Strafe des Himmels
droht, weil er nicht mit starker Hand die Zügel ergreife, um das
wildgewordene italische Ross wieder zu bändigen, wenn er jubelnd
den Luxemburger Heinrich als den langersehnten Retter begrüsst,
welcher endlich wieder die Alpen überschreite , um die Braut
nach langem Harren heimzuführen, wenn er seinem Helden den
Weg zu bahnen sucht durch die tiefsinnigen Erörterungen über
das Weltkaiserthum, in welchen jene gewaltige Idee des einen
christlichen Universalreiches einen so scharfen Ausdruck noch
in einer Zeit gewann , wo weniger als je vorher auf eine Ver-
wirklichung derselben zu hoffen war. Diese so bestimmt ausge-
sprochene Richtung des grossen Florentiners , die Wiederkehr
ganz derselben Anschauungen in den Beziehungen Petrarcas zu
Kaiser Karl IV., dürften doch vor allem von denen zu erwägen
sein, welche mit dem einen Schlagworte der Unabhängigkeit der
Nationalitäten über unsere grosse Vergangenheit das Urtheil
sprechen möchten , welche vergessen zu untersuchen, ob vergan-
gene Zeiten nicht auch von anderen Bedürfnissen bestimmt, von
anderen Gedanken bewegt waren , nur da etwa sich darauf be-
sinnen, dass das Nationalbewusstsein doch nicht der einzige Mass-
stab sein könne, wo auf deutsche Kosten von Deutschen gesündigt
wurde.
Was Dante in seiner Monarchia als die Vollendung aller
staatlichen Ordnung hinstellt, was auch das spätere Mittelalter
theoretisch noch immer festhielt, ist allerdings noch immer jenes
mit der Einheit der Kirche zusammenfallende ^Christliche Welt-
kaiserthum. Dass diese Idee die Wiedergründung eines Kaiser-
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reiches erleichterte, die Machtstellung der Kaiser \nelfach stützte
und bestimmte , ist nicht zu läugnen und ein Zug unserer Ge-
schichte nicht zu verkennen , welcher unsere Herrscher immer
wieder hinwes auf eine Weltherrschaft, deren endliche Begränzung
in ganz nebelhafter Ferne lag. Aber nicht nach diesen Ideen
haben wir den Werth des Kaiserthumes zu ermessen ; das deutsche
Kaiserreich war ein Wesen von Fleisch und Blut, wir haben es
nicht zu beurtheilen nach den Gedanken, welche man hier und
dort ihm unterlegte, sondern nach seinem thatsächlichen Jahr-
hundertelang andauernden Bestände, welcher uns durchaus das
Bild eines zu festgeschlossenen, scharf bestimmten Gränzen aus-
gewachsenen Staatskörpers bietet. Wenn noch jetzt , falls ich
recht berichtet bin, die Schiffer auf der Rhone das rechte und
das linke Ufer durch die Rufe Royaume und Empire bezeichnen,
wie der Strom einst das königliche Frankreich von dem kaiser-
lichen Burgund schied, wenn die Volksprache des mittleren Italien
das Königreich Neapel einfach als il Regno bezeichnet, wie man
es einst als das Regnura schlechtweg von dem das ganze übrige
Italien umfassenden Imperium unterschied , wenn der Ausdruck
Reichsflandern auch dann noch in Uebung blieb, als die Reichs-
gränze selbst längst über dasselbe hinausgriff, so ergibt sich
daraus doch überall die Anschauung einer festgeschlossenen ter-
ritorialen Gestaltung, welche wegen ihrer langen Dauer ira Ge-
dächtnisse des Volkes als geographischer Begriff auch dann noch
fortleben konnte, als sie mit den thatsächlichen politischen Ver-
hältnissen nicht mehr zusaramenstimmte. Und dieses Beharren
des Reiches in den einmal gewonnenen Gränzen , welches der
Idee des Kaiserthumes als weltbeherrschender Gewalt so wenig,
zu entsprechen schien , war nicht das Ergebniss einer zufälligen
Gestaltung der Dinge; wenn wir früher nachzuweisen versuchten,
dass es fast nothwendig diese Gränzen erreichen musste, um
universalen Aufgaben, wie sie kein anderer Staat lösen konnte,
gewachsen zu sein, so waren andererseits auch wieder stätig
wirkende Kräfte vorhanden , welche das Ueberschreiten dieser
Gränzen, das Anwachsen zu einem Weltreiche verhinderten.
Unter unsern Kaisern selbst hat es freilich nicht an solchen
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gefehlt, welche den Kaisertitel in seiner vollsten Bedeutung er-
fassten, auf keinen der Ansprüche vergassen, welche die Theorie
dem Erben der Imperatoren, dem Herrn und Schützer der Chri-
stenheit zugestand ; selbst Uber den Kreis des abendländischen
Wesens hinaus , über die fernen Reiche des Orients dachte der
weitstrebendste unserer Herrscher, der sechste Heinrich, die
Hoheit des Reiches auszudehnen. Und die Macht des Kaisers
gemessen nach dem territorialen Umfange des Reiches, nach der
Summe militärischer und finanzieller Kräfte, welche es in sich
fasste, war so gross, dass es keine andere auf entsprechenden
Grundlagen beruhende Gewalt gab, welche den Kaiser an schran-
kenloser Eroberung hätte hindern können, dass von einem Gleich-
gewichte der äussern Macht, in welchem man die Stütze des
spätem europäischen Staatensystemes suchte, gar nicht die Rede
sein konnte.
Anders gestaltet sich das aber, wenn wir fragen, in wie weit
war der Kaiser in der Lage, über jene gewaltigen Machtmittel
nach Belieben zu verfügen. Und in dieser Richtung war es ent-
scheidend, dass das Kaiserreich doch wesentlich auch ein natio-
nales, ein deutsches war, dass es auf den deutschen Anschauungen
vom Staate beruhte, dass ohne den guten Willen der Nation,
deren kriegerische Kraft das Kaiseneich zusammenhielt, dem
Streben des Herrschers der Boden fehlte und dass dieser bestim-
mende Wille einer schrankenlosen Ausdehnung des Reiches durch-
aus abgeneigt wär.
Die Annahme erscheint mir freilich in hohem Grade unhalt-
bar, als sei die Nation jeder über die eigenen Gränzen hinaus-
greifenden Unternehmung abgeneigt gewesen , als habe sie die
Gründung und Erhaltung des Kaiserreichs als eine den eigenen
Interessen fremde und hinderliche Privatangelegenheit ihrer Herr-
scher betrachtet. Ich wüsste nicht, wo das einen Anhalt fände,
wo solche Stimmung zu bestimmterem Ausdrucke gelangt wäre,
während doch so vieles darauf hinweist , dass die Nation von
dem Gefühle durchdrungen war, wie die Behauptung Italiens und
der Kaiserkrone Aufgaben seien, welchen sie sich im eigenen wie
im allgemeinen Interesse nicht entziehen dürfe. Es wird genügen,
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auf einen Umstand hinzuweisen. Der deutsche Herrscher konnte
nicht nach Belieben die Reichsvasallen zur Heerfalirt anfbieten;
er konnte es nur dann, wenn diese von den auf einem Reichstage
versammelten Fürsten gebilligt war. Schon das würde uns zu
der Frage berechtigen, wie war es dem gegenüber möglich, wieder
und wieder die Blüthe der deutschen Jugend über die Alpen zu
führen, wenn die Nation diesen Zügen abgeneigt war? Aber
lauter noch, als die Regel, spricht hier eine Ausnahme. Es gab
eine Heerfahrt, für welche der Herrscher keiner ausdrücklichen
Zustimmung bedurfte. Das war die Romfahrt ; ihre Nothwendig-
keit stand von vornherein fest ; um nach Rom zur Kaiserkrönung
zu ziehen konnte dem neugewählten Könige die Heeresfolge gar
nicht verweigert werden, jeder Reichsvasall war bei Strafe des
Verlustes seiner Lehen dazu verpflichtet, jeder Fürst konnte
wieder von seinen Vasallen die Folge fordern; wir stossen hier
auf ein System von rechtlichen Verpflichtungen , welches sich
fortverzweigte bis in die untersten Kreise des Rechtslebens der
Nation ; in Dienstrechten und Hofrechten finden wir genau be-
stimmt, wie jeder einzelne , auch wenn er selbst nicht raitzieht,
den Zug zu unterstützen hat durch Lieferung von Geld, von
Naturalien, von Ansrüstungsgegenständen, durch Dienstleistungen
der verschiedensten Art. Niemals haben sich in Deutschland für
ähnliche Unternehmungen, etwa für die Kreuzfahrten, solche Be-
stimmungen dauernd festzusetzen gewusst; da war alles der An-
ordnung für den Einzelfall überlassen ; wäre es nun wohl möglich
gewesen , dass sich gerade für diese eine Unternehmung , welche
bis in die untersten Kreise hinab die Kräfte der Nation so stark
in Anspruch nahm, ein solches System feststehender Bestimmun-
gen hätte bilden können, wenn man die Romfahrt nicht als eine
dauernde Nationalsache betrachtet hätte, als eine Ehrenpflicht,
welcher sich die Nation gar nicht entziehen dürfe, deren sichere
Ausführbarkeit daher auch nicht der jedesmaligen-Erwägung, der
augenblicklichen Neigung anheimgestellt werden sollte? Da handelt
es sich nicht mehr um das ehrgeizige Streben dieses oder jenes
Herrschers , welchem es ein oder anderes mal gelingen mochte
unter der Gunst des Augenblicks auch gegen Neigung und bessere
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Einsicht die Nation mit sich fortzureissen ; es handelt sich nm
eine Anschauung , welche wir fest verwachsen finden mit dem
ganzen Rechtsleben der Nation. Deutscher Stolz und deutsches
Selbstbewusstsein fand seine Befriedigung in dem Gedanken, dass
nur der deutsche Herrscher zur höchsten Würde der Christenheit
berufen, dass nur das deutsche Volk befähigt sei, als Hort der
ganzen christlichen Ordnung den Ehrenplatz unter den Nationen
des Abendlandes einzunehmen ; und bereitwillig hat Deutschland
die Opfer gebracht, welche die Aufrechthaltung dieser Stellung er-
forderte. Wenn hie und da unzufriedenen Grossen die italienischen
Züge Gelegenheit zum Aufstande boten, wenn sie persönlicher
Interessen wegen ihre Theilnahme weigerten, wer möchte das
schlechtweg zusammenwerfen mit den Stimmungen der Nation ?
Man hat wohl hingewiesen auf jenen Heinrich den Löwen als
denjenigen, welcher der undeutschen Politik der Kaiser abhold
sich mit Entschiedenheit von ihr losriss, welcher nur den Ten-
denzen der Nation selbst den richtigen Ausdruck gab , wenn er
der weitern Aufrechthaltung deutscher Herrschaft in Italien seine
Hülfe entzog. Ich glaube nun nicht, dass den Herzog irgend
andere Erwägungen bestimmten, als die der eigenen persönlichen
Interessen ; wer es aber verantworten mag, seinen Schritt hinzu-
stellen als ein Einlenken in die Bahnen nationaler Politik, als
einen Aufruf an die bessere Einsicht der Nation, der wird auch
den Erfolg mit gleichem Massstabe messen und sich erinnern
müssen, dass die Nation ihm vernehmlich genug geantwortet,
dass sie es mit Jubel begrüsst hat, als wenige Jahre später der-
jenige, welcher in Italien kein deutsches Interesse anerkennen
mochte, seiner Herzogthümer entsetzt zu den Füssen des Kaisers
um Gnade flehte, Baierns Hörzogshut aber die Stirne des wackern
Wittelsbachers zierte , welcher sich das Anrecht dazu auf den
Schlachtfeldern Italiens errungen hatte.
Lässiges Selbstgenügen war nicht die Sache unserer Nation;
aber eben so wenig blinde Eroberungslust, ungemessenes Streben
nach kriegerischem Ruhm, nach dem Schaugepränge der Herr-
schaft. Sie hat das Kaiserreich wiederbegründet und in einem
Umfange erhalten, wie er den allgemeinen und den eigenen
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Bedürfnissen entsprach; aber sie hat auch die angemessene Be-
gränzung erkannt, sie hat ihre Kräfte nicht eingesetzt für zweck-
lose Eroberungen. Wir können wohl sagen nur die deutsche
Nation war durch ihre inasshaltende Besonnenheit , durch ihre
Achtung vor jeder berechtigten Eigenthümlichkeit , durch ihr
Streben nach freier Bewegung in engem Kreisen befähigt und
berufen von den engsten Aufgaben des Staatslebens aufsteigend
auch den umfassendsten zu genügen , über fremde Nationen zu
herrschen , ohne ihre nationale Entwicklung zu beeinträchtigen,
eine gewaltige Ueberniacht zu besitzen, ohne sie zu missbrauchen.
Der Willkür des Herrschers stellte sie ihre Kräfte nicht zur
Verfügung ; der engste Kreis, in welchem der Deutsche' sich be-
wegte , galt ihm auch als derjenige , welchem er vorzugsweise
seine Kräfte zu widmen habe ; hier in gesunden , ihm entspre-
chenden Verhältnissen zu leben stand ihm höher als der kriege-
rische Ruhm, als der Schimmer der Weltherrschaft; nur wo un-
abweisliche Gesammtzwecke das erheischten, wo alle Theile das
gemeinsame Interesse anerkannten, war es möglich, die gewalti-
gen Kräfte des Ganzen zusammenzufassen. Die eigene Gränze
zu schirmen, war zunächst die Sache des einzelnen Stammes;
erst dann trat die Gesammtkraft des Reiches für ihn ein, wenn
er ihr nicht gewachsen war. Bestand und Ansehen der Krone
nach innen und aussen zu schützen war man bereit; aber nie
wäre es dem Kaiser möglich gewesen , die Hülfe der Nation für
einen blossen Eroberungskrieg, etwa gegen Frankreich, zu erlan-
gen. So wenig Frankreich damals einem deutschen Gesammtan-
griffe gewachsen gewesen wäre , so hinderlich manchem Kaiser
bei Verfolgung seiner Plane die selbstständige Stellung Frankreichs
war, so kam es dennoch nie zu ernstlichen Versuchen, dieser ein
Ende zu machen; die ganze weite Reichsgränze gegen Frankreich
von den Ausflüssen der Schelde bis zu denen der Rhone blieb
ungeändert, so lange die Macht sie vorzuschieben auf deutscher
Seite lag; erst dann wurde sie verrückt, als das Reich dabei der
leidende Theil war. Wir sahen , mit welcher Bestimmtheit die
Nation die Nothwendigkeit des Römerzuges anerkannt hat; aber
mit gleicher Entschiedenheit sprach sie ihren Willen aus, dass
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es nicht in der Hand des Kaisers liegen dürfe, die für diesen
Zweck aufgebotene Gesammtkraft der Nation für irgendwelche
andere Plane der Herrschsucht auszunutzen; sie sprach diesen
Willen aus in der Satzung , dass die Verpflichtung zum Lehn-
dienste am Tage der Kaiserkrönung erlösche, dass der gekrönte
Kaiser niemandem die Rückkehr in die Heimath verweigern
könne.
Nur nach einer Seite hin, gegen Osten, trat die Nation als
solche erobernd auf, machte ein stätig wirkender Trieb zur Aus-
dehnung der Gränzen sich geltend; aber auch dort war nicht
blinde Eroberungslust thätig, sondern mehr das Bewusstsein der
intellektuellen, als der materiellen üeberlegenheit , das Streben,
fremde Stämme, bedrohlich zwar nicht für den Bestand des Rei-
ches , aber doch für die Sicherheit seiner Gränzen , dem Kreise
der eigenen Aufgaben zuzuführen, sie mit sich zu verschmelzen;
es wirkte das Bedflrfniss, den überschiessenden Kräften der
Nation neue Gebiete der Thätigkeit zu eröffnen; man schritt
zur Eroberung, weil eine folgende Kolonisation sie lohnen konnte.
Ob nun jene Mässignng der herrschenden Nation allein ge-
nügt hätte, ungemessenen Eroberungsplanen der Kaiser unüber-
schreitbare Gränzen zu ziehen, möchte freilich kaum mit Sicher-
heit zu behaupten sein. Ein Herrscher, welcher über die finan-
ziellen Hülfsmittel Italiens in ziemlich weitem Umfange gebot,
welcher der thatenlustigen deutschen Ritterschaft nicht blos Ruhm
und kriegerische Ehren, sondern auch materielle Vortheile in
Aussicht stellen konnte, welchem doch insbesondere den von ibm
abhängigem geistlichen Fürsten gegenüber manches Mittel zu
Gebote stand, sie zum Eingehen auf seine persönlichen Plane zu
bestimmen , durfte immerhin hoffen , selbst dann vieles nach
aussen hin erreichen zu können, wenn ihm die Gesammtkraft der
Nation auch nicht zur Seite stand, wenn dieselbe seine Sache
nicht zugleich zu der ihrigen gemacht hatte, während sie ihn
freilich auch nicht daran hinderte, dieselbe auf eigene Gefahr zu
verfolgen.
Da war es nun wichtig, dass noch eine andere Macht er-
gänzend in derselben Richtung wirkte. Waren es die Beziehungen
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zur Xirche . welche die rechtlichen Ansprüche des Kaisers aut'
die Herrschaft der ganzen christlichen Welt begründeten, so
wurden gerade sie doch auch thatsächlich wieder zur Schranke,
welche es zu einer Verwirklichung jener Ansprüche nicht kommen
Hess. Die Kirche konnte einen mächtigen weltlichen Schützer
nicht entbehren und niemand hatte den Verfall des karolingischen
Kaiserthums härter gefühlt, als gerade sie ; und zwar nicht allein
in den untern Gliederungen der kirchlichen Ordnung, sondern
vorzugsweise auch in ihrem Haupte. Das Papstthum in seinem
äussern Besitzstände von Griechen und Sarazenen bedroht, war
nach dem Zerfalle des Kaiserreichs in den Bereich des wider-
wärtigsten Parteitreibens hineingezogen ; die Besetzung des Stuh-
les , an welchen Wohl und Wehe der ganzen Christenheit so
wesentlich geknüpft schien , erfolgte unter dem Einflüsse der
schmutzigsten Privatinteressen, die Päpste wurden Werkzeuge
dieser oder jener Adelsfaktion. Die Aufrechthaltnng der innern
Würde eben so sehr, wie des äussern Besitzes des Papstthumes
schien dadurch bedingt, dass mächtige Herrscher, wie einst die
Karolinger, für dasselbe eintraten ; war nur der deutsche Herrscher
in der Lage , solchen Schutz ausreichend gewähren zu können,
so lag es auch im eigenen Interesse der Kirche, ihn bei Gewin-
nung und Erhaltung der dazu nöthigen Machtstellung zu schir-
men ; und nur von einem Kaiser, welcher zugleich König Italiens
war, konnte sie Erfüllung seiner Pflichten als Vogt der römischen
Kirche erwarten. Keine Ansicht erscheint denn auch den that-
sächlichen Vorgängen gegenüber unhaltbarer, als die, dass die
Kämpfe zwischen dem Papstthume und dem Kaiserthume ihren
Grund gehabt hätten in einem Streben der Päpste, die deutsche
Herrschaft in Oberitalien zu beseitigen. Das Papstthum am wenig-
sten konnte diese entbehren, mit ihr wankten auch die Grund-
lagen seiner weltlichen Stellung ; und wie wohl man das in Rom
zu würdigen wusste, dafür sprechen wohl die so oft und so
dringend wiederholten Mahnungen an unsere Herrscher, die Alpen
zu überschreiten und die Kaiserkrone zu empfangen, laut genug.
Wie mit jedem andern Herrscher konnte der Papst auch mit
dem deutschen Herrscher Italiens streiten über Fragen der Ab-
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gränzung geistlicher und weltlicher Gewalt, man konnte auch
darüber streiten, was zum italischen Königreiche, was zum Kir-
chenstaate gehörte, welche Rechte in diesem dem Kaiser als
Jächirmvogte zustanden ; wenn wir hier aber nicht spätere , aus
wesentlich geänderten Verhältnissen hervorgegangene Ereignisse
herbeiziehen , auf welche wir zurückkommen , so wird sich doch
schwerlich eine Tendenz der Päpste auf Beseitigung der deutschen
Herrschaft in Oberitalien irgendwie nachweisen lassen.
Dagegen lag andererseits eine schrankenlose Ausdehnung
der kaiserlichen Gewalt , ein Anschwellen des Kaiserreiches zum
Weltreiche nichts weniger als im Interesse der kirchlichen Politik.
Die christliche Kirche des Abendlandes trug in sich die Richtung
auf Unabhängigkeit von der weltlichen Gewalt, unterschied sich
dadurch scharf von der Kirche des Morgenlandes, wie vom Islam.
Man mag nun von dieser Richtung in ihren Beziehungen zur
Gegenwart denken, wie man will, man mag der Lehre von der
Staatsallmacht huldigen, oder noch immer in kirchlicher Selbst-
ständigkeit ein nützliches Gegengewicht gegen jene erblicken:
weiss man irgend den modernen Massstab bei Betrachtung ver-
gangener Dinge bei Seite zu legen, so wird auch anzuerkennen
sein , dass in jenen Jahrhunderten die Kirche ohne eine solche
Unabhängigkeit die hohen Aufgaben , welche ihr gestellt waren,
gar nicht zu lösen vermochte, dass der Gegensatz von Kirche
und Staat damals ein vorwiegend wohlthätig wirkender war, dass
ohne ihn die abendländische Kultur und insbesondere auch die
staatsbürgerliche Freiheit gar nicht in dieser Weise sich hätte
entwickeln können. Ein kaiserliches Weltreich, in welchem die
Kirche zur Dienerin des Staates geworden, der Papst nur noch
ein höchster kaiserlicher Beamter für kirchliche Dinge gewesen
wäre, wie sich Ansätze dazu schon unter der Regierung Karls
des Grossen zeigten, ein solches Weltreich hätte immerhin die
äussern Aufgaben der Christenheit genügend lösen mögen : aber
unter dem Drucke einer Gewalt, welche beide Schwerter in einer
Hand vereinigt, weiche über Acht und Bann nach Willkür ver-
fügt, welche mit der staatlichen auch die kirchliche Regel vor-
gezeichnet hätte, würde nothwendig auch jede Freiheit innerer
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Entwicklung ihr Ende gefunden haben. Und nicht günstiger,
wenn solches schon in der Richtung der Zeit gelegen hätte, wurde
ein Zerfall des Abendlandes in Nationalstaaten und von diesen
abhängige Nationalkirchen gewirkt haben ; auch abgesehen davon,
dass das Abendland unzweifelhaft seinen äussern Aufgaben nicht
mehr hätte genügen können , wenn es ausser der Einheit des
Reiches auch der Einheit der Kirche hätte entbehren müssen,
würden unter der rauhen Faust des damaligen Feudalstaates alle
Keime einer höhem Bildung, welche die Kirche hegte, erstickt,
würden zügellose Willkür und Gewaltthat jedes Recht verdrängt
haben, wenn eine über dem Einzelstaate stehende kirchliche Macht
fehlte, welche im Stande war, den Forderungen ihres Sittenge-
setzes Nachdruck zu verleihen. Nichts liegt mir ferner, als die
mannichfachen Ausschreitungen der Kirchengewalt in jenen Jahr-
hunderten zu verkennen , ihr Eingreifen überall als segensreich
zu bezeichnen, das Recht immer auf ihrer Seite zu erblicken ; es
gibt eben keine an und für sich noch so berechtigte Gewalt,
welche nicht missbraucht werden könnte und missbraucht worden
wäre. Aber eben desshalb wird auch jeder Gegensatz, jedes Gleich-
gewicht verschiedener Gewalten der Freiheit der Entwicklung nur
förderlich sein können ; konnte das weltliche Schwert durch das
geistliche Schwert in Schranken gehalten werden , so war es
gewiss auch umgekehrt den allgemeineren Interessen nur förder-
lich , wenn es eine Kaisergewalt gab , welche hierarchischen, Be-
strebungen ihre Gränze ziehen konnte.
In solchen Dingen sorgsam alles abznwägen, um zu verhüten,
dass die Schale bald auf der einen , bald auf der andern Seite
■sich neigen könne, mag der Theorie gelingen; für die thatsäch-
liche Entwicklung wird das Erreichbare nur in einer Gestaltung
liegen können, welche wohl zeitweise Schwankungen nicht ver-
hindert, aber doch dem Stoss immer den Gegenstoss folgen lässt,
wenigstens ein durchschnittliches Gegengewicht ermöglicht. Und
das schien in dieser Richtung genügend erreicht. Die. kirchliche
Politik sah eine ihrer Hauptaufgaben darin, den weltlichen Schüt-
zer der Kirche nicht zu ihrem Herrn werden zu lassen, ihm eine
Machtentwicklung zu gestatten, wie sie das Bedürfniss des eigenen
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Schutzes erheischte, ihr aber da Gränzen tM setzen, wo sie die
kirchliche Unabhängigkeit bedrohen konnte. Diesem Streben der
Kirche nach scharfer Äbgränzung der Kaisennacht entsprach eine
Politik , welche das Entstehen und Bestehen einer Reihe von
selbstständigen Staaten im Kreise des abendländischen Lebens
förderte und schirmte, welche der Einheit der Kirche eingefügt
waren, aber nicht zugleich der Hoheit des Kaisers unterstanden,
welche bei jeder Vergewaltigung des Papstes durch den Kaiser
mit ihren kirchlichen zugleich ihre politischen Interessen durch
das Steigen der Kaisermacht bedroht fühlten, welche dem be-
drängten Papste eine sichere Zuflucht gewähren konnten, welche
es unmöglich machten, dass Gegenpäpste, welche die Kaiser als
Werkzeuge ihres Willens aufzustellen versuchten , im ganzen
Kreise der Christenheit auf Anerkennung rechnen durften. Und
gab es Verhältnisse, deren Regelung eine über dem Einzelstaate
stehende höhere politische Gewalt zu erheischen schienen , so
suchte die Kirche dieselben lieber in den Bereich der eigenen
Wh'ksamkeit zu ziehen, als zu gestatten , dass der Kaiser, wel-
chem ihre Vertretung als höchstem weltlichen Herrscher der
Christenheit zunächst zugestanden hätte , darin neue Grundlagen
für schrankenlose Machterweiterung finden könne. Nicht ohne
Glück versuchten es die Päpste, das höchste Richteramt auch
in weltlichen Dingen selbst in die Hand zu nehmen, sich bei der
Regelung aller internationalen Verhältnisse die höchste Entschei-
dung vorzubehalten, jede Wirksamkeit des Kaisers aber möglichst
auf das Kaiserreich selbst zu beschränken. Wie entscheidend hat
es in dieser Richtung nicht gewirkt, dass nicht das Kaiserthum,
sondern das Papstthum die einheitliche Leitung in den grossen
Kriegen gegen den Islam übernahm, wie weitsehenden Blickes
erwies sich nicht jener Urban, als er, im Abendlande selbst von
den Waffen des Kaisers bedrängt, die rüstigsten Streiter der
Kirche ausziehen Hess ins ferne Morgenland zur ersten Kreuzfahrt
und damit diesen gewaltigen Unternehmungen eine Richtung auf-
zuprägen wusste, welche später nicht wohl mehr rückgängig zu
machen war.
Entscheidend für die Aufrechthaltung des ganzen kirchlich-
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politischen Gleichgewichtssystemes war aber vor allem die eigen-
thUmliche politische Gestaltung Italiens. Günstige Fügungen
hatten in Mitten der Halbinsel ein Gebiet entstehen lassen,
welches langsam von der Hoheit des byzantinischen Kaisers sich
lösend, dann durch Schenkungen der Karolinger vergrössert, auch
in weltlichen Dingen nur dem Papste unterworfen war. Es war
ein Gebiet nie ausgedehnt genug, um durch die Machtmittel,
welche es bot, den Stuhl Petri gegen jeden äussern Feind ver-
theidigen zu können ; aber das Fortbestehen seiner Unabhängig-
keit war doch von der allergrössten Wichtigkeit, indem es den
Sitz des Papstthnmes von jeder unmittelbaren und dauernden
Einflussnahme weltlicher Gewalt sicherte, ihn dem Bereiche poli-
tischer Sonderinteressen entzog und allen christlichen Staaten
eine Bürgschaft gab, dass die Gewalt, welche man dem Papste
zugestand, nicht den Zwecken eines Einzelherrschers dienstbar
wurde. Der Kirchenstaat gehörte denn auch nicht zum König-
reiche Italien; als König Italiens stand dem Kaiser kein Recht
dort zu. Dem Kaiserreiche wird man ihn immerhin znrechnen
dürfen, Rom wird wohl geradezu als die Hauptstadt desselben
bezeichnet ; denn nach kirchlicher Auffassung war ja der Kaiser
Herr der ganzen Welt und seiner besonderen Schutzpflicht als
Vogt der römischen Kirche konnte er nicht genügen, wenn nicht
auch im Kirchenstaate gewisse Rechte in seiner Hand waren.
Aber nur die unumgänglichsten sollten ihm gewährt sein. Rechte,
wie sie auch sonst dem Vogte auf den Besitzungen fürstlicher
Kirchen zustanden ohne ein bestimmteres Herrschaftsverhältniss
zu begründen. Sollte der kaiserliche Vogt jederzeit in der Lage
sein, dem Rufe des Papstes zu folgen, so musste der Weg nach
Rom ihm immer offen stehen, er musste König Italiens sein,
das heisst des Landes, welches man damals in engerer Bedeu-
tung so benannte , Oberitaliens und Tusziens. Das genügte für
den Kaiser, um den Kirchenstaat gegen äussere und innere
Feinde zu schützen ; es war schon bedenklich , wenn der Kaiser
selbst ihn zu unterwerfen , seine vogteilichen Rechte zu landes-
herrlichen auszudehnen trachtete ; ganz unhaltbar aber wurde die
Unabhängigkeit des Kirchenstaates und damit der Kirche, wenn
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der Kaiser auch in Unteritalien festen Fuss zu fassen wusste.
Da war es nun von der grössten Bedeutung , dass dieses nicht
allein nicht gelang , sondern dass sich gerade hier eine Macht
bildete, welche im Stande war, auch dem Kaiser gegenüber für
die Unabhängigkeit Roms einzustehen , und welche dazu durch
ein besonderes Rechtsverhältniss verpflichtet war.
Unteritalien ist schon geographisch von der übrigen Halb-
insel bestimmt geschieden und wurde nach dem Sprachgebrauche
des Mittelalters gewöhnlich gar nicht zu Ijtalien gerechnet, son-
dern von diesem als Apulien oder später gemeinsam mit der
Insel als Sizilien unterschieden. Auch die historische Entwick-
lung führte zu keinem engeren Verbände. Die Karolinger hatten
es nie zu einer dauernden Herrschaft im untern Italien gebracht;
es blieb lange ein Punkt, wo die verschiedenen grossen Richtungen
im Völkerleben jener Zeit um die Herrschaft rangen. Die Insel
Sizilien war in den Händen der Sarazenen, welche auch auf dem
Festlande festen Fuss zu fassen strebten; ein Theil von diesem
gehörte noch immer den Byzantinern , welche keine Gelegenheit
unbenutzt Hessen , ihren Einfluss weiter auszudehnen ; diesen
morgenländischen Elementen gegenüber batten sich longobardische
Fürsten nur lose mit dem übrigen Abendlande zusammenhängend
in ihrer Unabhängigkeit behauptet. Der Papst, häufig von dort-
her bedroht, hatte mehr als einmal die Hülfe des Kaisers gegen
jene Gewalten in Anspruch nehmen müssen; und so bedenklich
es für die kirchliche Unabhängigkeit war, wenn dieser hier festen
Fuss fasste, so war andererseits doch auch kaum abzusehen, wie
bei der Zersplitterung des Landes unter feindliche Mächte es
hier zu geordneten staatlichen Zuständen ohne das Eingreifen einer
überlegenen fremden Gewalt kommen sollte. Da war es nun die
Einwanderung normannischer Ritter, welche anfangs von der einen
Partei gegen die andere benutzt, bald der Herrschaft aller ein
Ende machte, Unteritalien mit Sizilien dauernd in den Kreis
abendländischer Entwicklung hineinzog und hier ein geordnetes
Staatswesen schaffte. Der kräftige Normannenstaat hätte frei-
lich der päpstlichen Herrschaft gefährlich werden können; Strei-
tigkeiten fehlten nicht, aber sie wurden schliesslich dahin ge-
•7
Ficker KAi»erroic)). *
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schlichtet, dass der Papst die Eroberangen der Normannen
anerkannte, diese dagegen alle ihre Besitzungen vom Papste za
Lehen nahmen. Das war nun von der weitgreifendsten Bedeatung;
nicht blos dass Unteritalien so der deutschen Herrschaft entzogen
blieb, dass die auch dem Papste gefährliche staatliche Zerrüttung
dort aufhörte; es bildete sich dort durch einen streitbaren und
tief religiösen Stamm ein päpstliches Lehnreich, dessen Herrscher
dem heiligen Stahle durch den Treueid zu weltlichem Schutze
verpflichtet war und dieser Pflicht in entscheidenden Ängenblicken
nachzukommen wusste, während gegen Uebergriffe des Vasallen
selbst die Macht des Kaisers wieder einen Rückhalt bot. Diese
eigenthümliche Machtvertheilung, wonach der Vogt der Kirche
im obern , ihr Vasall im untern Italien herrschte, bildet den
Angelpunkt des ganzen kirchlich-politischen Gleichgewichtssyste-
mes jener Jahrhunderte ; so lange dieser nnverrückt blieb, konnte
der Vogt nicht zum Herrn der Kirche werden, konnte das Kai-
serreich sich nicht zum Weltreiche entwickeln.
Wer sich in allen diesen Verhältnissen weniger an einzelne
Thatsachen hält, an die durch das Uebergreifen von hier oder
von da bedingten Schwankungen , an Gunst oder Ungunst des
Erfolgs , wie sie durch die Lage des Augenblickes bedingt sein
konnte, wer vielmehr bedacht ist, das Stätige, das Dauernde in
ihnen festzuhalten, die Gränzen des Kaiserreichs und seiner Auf-
gaben so zu erfassen , wie sie sich durch das Zusammenwirken
der verschiedensten Einflüsse thatsächlich gestaltet, wie sie den
Interessen der staatlichen und kirchlichen Ordnung des Welt-
theiles entsprachen, wie sie in den Anschauungen der Nation
ihren durch Rechtssatzungen bezeugten festen Ausdruck gefunden
hatten : der wird das deutsche Kaiserreich auch nicht verwechseln
mit einer nur noch in der Gedankenwelt jener Jahrhunderte exi-
stirenden christlichen Universalinonarchie, er wird kaum anstehen
dürfen, in ihm eine durch und durch gesunde staatliche Gestal-
tung zu erblicken, welche überall von thatsächlichen Bedürfnissen
getragen wurde, in welcher in kaum sonst erreichter Weise die
schwierigsten Aufgaben der Staatskunst gelöst waren, in welcher
der ganzen öfi’entlichen Ordnung des Welttheils ein fester Halt
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geboten war, ohne ihn doch der Gewalt eines einzigen Macht-
habers za unterwerfen, in welcher die Kräfte verschiedener Natio-
nen und Stämme für grosse Gesammtzwecke zusammengefasst
waren, ohne durch ertödtende Einförmigkeit die freie Entwick-
lung des Einzelnen zu behindern; eine staatliche Gestaltung,
deren Verfall alle Machtverhältnisse ins Schwanken gebracht hat,
deren völlige Auflösung zusammenfiel mit der durchgreifendsten
Zerrüttung aller europäischen Machtverhältnisse.
j
Denn das Kaiserreich ist allerdings zerfallen trotz aller
Bürgschaften, welche seinen Bestand zu schfrmen schienen. Wird
man daraus nun schliessen dürfen , dass das Reich den Keim
nothwendigen Zerfalles in sich getragen habe, dass die Anschau-
ungen, auf welchen es bewusst oder unbewusst beruhte, unbe-
rechtigte gewesen seien? Oder werden wir auch nur das daraus
folgern dürfen, dass es nur den Bedürfnissen eines kürzern Zeit-
raumes entsprach, dass es demnach fallen musste, weil diese
Bedürfnisse später nicht mehr vorhanden waren? Ich glaube das
nicht; ich meine umgekehrt, wären jene Grundlagen des Kaiser-
reichs, welche wir zu zeichnen versuchten, festgehalten worden,
wäre der normale Kreis seiner Wirksamkeit nicht überschritten,
so würde es auch nicht gefallen sein, es würde, wenn auch seine
Gestaltung vielfach geänderten Zeitverhältnissen anpassend, fort
und fort bis auf unsere Tage ähnlichen Bedürfnissen, ähnlichen
Aufgaben, wie es sie einst zu lösen hatte, entsprochen haben.
Allerdings schien uns der Bestand des Reiches wohl verbürgt
durch stätig wirkende Richtungen im damaligen Völkerleben, wir
glaubten das Reich als einen durchaus lebensfähigen, gesunden
Organismus bezeichnen zu dürfen. Steht nun das nicht im Wider-
sprach mit der Thatsache seines raschen Sinkens , seiner innern
Ermattung und Auflösung? Wenn wir den Fall des Römerreiches
darauf zurückführen, dass die Kraft der Völker, von denen es
getragen wurde, verbraucht, dass die Lebensfähigkeit geschwun-
den, dass es mit den Bedürfnissen der Zeit nicht mehr im Ein-
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klänge war, dürfen wir dann an daa deutsche Reich, an die
deutsche Nation einen andern Massstab anlegen? Ich gianbe das
allerdings. Wie im Einzelleben, so bietet auch in den grössern
Verhältnissen der Völker nnd Staaten der gesundeste Organismus
keine Bürgschaft dafür, dass er alle Phasen der normalen Ent-
wicklung bis zu der endlich nothwendig eintretenden Aufreihung
der Kräfte durchmachen wird. Auch der gesundeste Mensch ist
durch hundert Wechselfälle bedroht, welche seinem Leben in der
Blüthe der Jugend, in der Kraft der Mannesjahre ein Ende setzen
können; und wer möchte in den grössern Verhältnissen die Lebens-
fähigkeit so mancher vielversprechender Völker und Staaten be-
zweifeln, weil grosse äussere Umwälzungen ihrer Existenz rasch .
ein Ende machten? tlagegen gibt uns das Römerreich das Bild
eines in Folge der Altersschwäche normal endenden Lebensganges.
Bietet uns nun nicht das deutsche Kaiserreich dasselbe Bild?
Handelt es sich nicht auch hier um ein langsames Hinsiechen
bis zur völligen Auflösung ? Allerdings ; aber wir müssen uns
erinnern, dass auch der gesundeste Organismus des Einzelnen
wohl manchen Stoss ertragen, die Folgen mancher Störung über-
winden kann, welche dem schwächeren oder älteren zum Ver-
derben sein würden, dass es aber doch auch für ihn eine Gränze
gibt , dass eine einzige Ueberspannung der Kräfte , eine einzige
äussere Störung unter ungünstigen Verhältnissen genügen kann,
ihn so zu schwächen, dass er die frühere Kraft nie wiedererlangt,
dass das einmal aus dem Gleichgewichte gebrachte Zusammen-
wirken der einzelnen Organe sich nie wieder völlig regelt, dass
er hinsiecht nnd endlich ein frühzeitiges Ende findet, ohne dass
sich irgend behaupten Hesse, er habe den Keim dazu nothwendig
in sich getragen, es würde auch ohne jene Störungen der Ver-
lauf kein normaler gewesen sein. Und ein solcher Verlauf liegt
ja auch für die grossen Verhältnisse des Völkerlebens durchaus
in dem Bereiche der Wahrscheinlichkeit. Neben den stätig wir-
kenden Kräften und Verhältnissen im Staatsleben, ans deren
zweckmässigem, sich gegenseitig aasgleichendem Zusammenwirken
wir die Gesundheit des Organismus des Reichs folgern zu dürfen
glaubten, werden doch auch immer die unberechenbaren Wechsel-
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fälle schwer ins Gewicht fallen ; ein Zusammentreffen misslicher
äusserer Verhältnisse, das Eintreten unvorhergesehener Fälle,
die Wirksamkeit einzelner Persönlichkeiten , welchen es gelingt,
ihr individuelles Streben auch im Gegensätze zu den allgemeinem
Bedürfnissen zeitweise zur Geltung zu bringen , werden hier den
tiefgreifendsten Einfluss üben können , zeitweise Schwankungen
und Störungen sind nie zu vermeiden. Eine gesunde Natur mag
da vieles überwinden, wird mehr wie einmal die Kraft zu einer
Reaktion haben, durch welche das, was zeitweise aus dem Geleise
gebracht war, in die alte Bahn zurückgeleitet wird. Aber es hat
das seine Gränze ; es können Störungen des Gleichgewichtes
erfolgen, welche eine Wiederherstellung desselben nicht mehr
zulassen, die Möglichkeit abschneiden, dass an und für sich ge-
sunde Kräfte, welche bestimmt waren, in stätig wirkendem Gegen-
sätze das richtige Mass zu erhalten, wieder zu angemessenem
Ineinandergreifen gelangen.
Das Kaiserreich ist gefallen , nicht weil seine Gnindlagen
unberechtigte , die Kräfte , auf deren Zusammenwirken es sich
stützte, erschöpft gewesen wären; es ist gefallen, weil jene Grund-
lagen unter dem Einflüsse störender Wechselverhältnisse verlassen
und damit die Wirksamkeit der jetzt in einseitigen Richtungen
zersplitterten Kräfte für das Ganze gelähmt wurde. Eine Ge-
neigtheit, die Gränzen zu überschreiten , durch deren Einhaltung
Bestand und angemessene Wirksamkeit des Kaiserthums bedingt
schien , werden wir vor allem bei den meisten unserer Herrscher
voraussetzen müsssen , wenn auch manchen von ihnen masshal-
tende Besonnenheit in keiner Weise abzusprechen ist ; der Träger
jeder Gewalt wird nur schwer darauf verzichten, ihren Wirkungs-
kreis weiter auszudehnen , wo ihm irgend Gelegenheit dazu ge-
boten ist. Unsern Herrschern zumal, gestellt auf die Traditionen
vom Reiche der Imperatoren, von Karls des Grossen universalem
Kaiserthume , von der Theorie als Herren der Welt anerkannt,
musste die Aufforderung doppelt nahe liegen , die Theorie zur
Wirklichkeit werden zu lassen , das Kaiserreich zum Weltreiche
zu erweitern. Und es war nicht blos die territoriale Ausdehnung
der Herrschaft, auf welche ihr Blick sich richtete; auch unbe-
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echränkter, wünschten sie ihre Gewalt zu üben , ihren Willen als
Gesetz anerkannt za sehen, wie dessen einst ihre römischen Vor'-
gänger im Reiche sich rühmen durften ; erfüllt von den Ideen
kaiserlicher Allgewalt, wie sie der römischen Anffassnng des
Staates entsprachen, waren sie bestrebt, die Beschränkungen,
welche die Unabhängigkeit der KLirche, die Gerechtsame der deut-
schen Stände und Stämme ihnen auferlegten , zu durchbrechen.
Was diesem Streben das Gegengewicht hielt, haben wir erörtert
und dürfen freilich nicht vergessen, dass auch hier vielfach eine
Neigung vorhanden war, die berechtigte Gränze zu überschreiten,
für die Kirche in Anspruch zu nehmen , was des Kaisers sein
sollte, von Seiten der Fürsten und Stämme dem Herrscher nicht
blos unberechtigte Forderungen zu verweigern, sondern auch seine
Befiignisse in einem Masse zu beschränken, dass ihm die zur
Leitung des Ganzen nöthige Kraft und freie Bewegung mangelte.
An Schwankungen und Stöningen hat es denn auch nie ge-
fehlt. Aber die Fügung des Ganzen war doch eine so glückliche,
dass trotz seiner mannichfachen, viclgegliederten Gestaltung das
Gegengewicht der Kräfte durchaus richtig bemessen schien, dass
nach zeitweisen Schwankungen ein genügendes Gleichgewicht sich
immer wieder herstellte. Schien dasselbe unter der Regierung
des ersten h>iedrich schon aufs schwerste gefährdet, so finden
wir doch gegen Ende derselben noch einen Zeitpunkt, in welchem
es aufs vollkommenste wieder geregelt schien, ln wenig Jahren
folgten aufeinander der Friede von Venedig, durch welchen nach
langem Streite die Wechselbeziehungen zwischen Reich und Kirche
geordnet wurden, die Krönung des Kaisers zum König von Arelat,
welche lange unterlassen der Verbindung Burgunds mit dem Reiche
wieder bestimmteren Ausdruck gab, der Fall Heinrichs des Löwen
und die damit zusammenhängenden Ereignisse , durch weiche die
Königsgewalt in Deutschland neu gefestigt schien, endlich- der
Konstanzer Frieden, durch welchen auch Tür die gestörten Bezie-
hungen Italiens zum Reiche ein fester Rechtsboden wiedergewonnen
war; als zu Pfingsten 1184 jenes grosse Reichsfest zu Mainz
gefeiert wurde, da schien das Kaiserreich nach allen Richtungen
wieder so sehr auf die gesunden Grundlagen, welchen es Grün-
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dang und Bestand verdankte, zurückgefilhrt zu sein, dass kaum
abzusehen war, was der gedeihlichsten Weiterentwicklung hätte
im Wege stehen sollen. Und in dieser Bichtung hat es seinen
tiefen Sinn, wenn die Volkssage gerade das Bild des ersten
Friedrich lebendiger festgehalten hat, wenn sie es liebt, ihn als
den hervorragendsten Vertreter der deutschen Kaiserzeit hinzu-
stellen, wenn sie mit dem an Wälschland mahnenden Namen
Barbarossas die Hoffnungen auf einstige Wiederkehr deutscher
Grösse und Macht verknöpfte ; der Begriff des deutschen Königs
ist ihr fremd, den des weithinwaltenden Kaisers hat sie festge-
halten.
Manche Wechselfalle, manche in den einzelnen Persönlich-
keiten, wie in den allgemeinem Verhältnissen liegende Ursachen '
haben zusammengewirkt, dass jenen wohlbegriindeten Aussichten
auf gedeihliche Weiterentwicklung der Erfolg nicht entsprach,
dass bald das Kaiserreich verfiel und mit ihm auch das engere
Band, welches die Nation umschlang, sich lockerte. Unter allen
scheint mir aber doch ein Moment vorzugsweise das massgebende
gewesen zu sein, eine Störung der frühem Verhältnisse, hinter
deren Bedeutung alle andern weit Zurückbleiben, von der allein
sich sagen lassen dürfte, dass sie den Weiterbestand des Kaiser-
reiches in alter Weise unmöglich machte, dass dagegen, wenn
sie nicht eingetreten wäre , eine gedeihliche Weiterentwicklung
der staatlichen Verhältnisse der deutschen Nation in der Form
des Kaiserreiches durchaus im Bereiche der Möglichkeit und
selbst der Wahrscheinlichkeit gelegen hätte. Dieses eine störende
Moment glaube ich erblicken zu müssen in dem Erwerbe des
sizilischen Königreiches, nicht für das Reich, aber für das stan-
fische Kaiserhaus, und in der dadurch herbeigeführten Vereinigung
jenes Königreiches mit dem Kaiserreiche unter einem Herrscher.
Und auf einem Vermengen der Folgen jener dem Reiche als
solchem fremden staufischen Herrschaft in Unteritalien mit der
deutschen Kaiserherrschaft in Oberitalien scheint mir vor allem
jene Ansicht zu beruhen, als sei es das Ueberschreiten der natio-
nalen Gränzen überhaupt gewesen , was den Fall des deutschen
Reiches, das ganze Eiend unserer Geschichte verschuldete.
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104
Wir bezeichneten früher das Bestehen eines vom Kaiser
unabhängigen päpstlichen Lehnreiches in Unteritalien als den
Angelpunkt des kirchlich-politischen Gleichgewichtssystemes jener
Jahrhunderte, als das grösste Hinderniss schrankenloser Aus-
dehnung der Kaisergewalt. Das wird nur bestätigt durch das
eifrige Streben kaiserlicherseits, sich dieser entscheidenden Stel-
lung zu bemächtigen ; der Gedanke einer Unterwerfung Siziliens
zieht sich durch die ganze Regierung Kaiser Friedrichs I., sie ist
überall das , was der kaiserlichen Partei als letztes Ziel vor
Augen schwebt, mit dessen Erreichung sie alles andere miterreicht
zu haben glaubt. Doch brachte man es nur zu Vorbereitungen,
nicht einmal zu einem ernstlichen Versuche ; und durch den
Waffenstillstand von Venedig waren auch nach dieser Seite hin
die friedlichen Beziehungen wiederhergestellt.
Was der Heeresmacht des Kaisers nicht beschieden war,
das brachte nun die kaiserliche Staatsknnst zu Wege ; durch
die Vermählung des Kaisersohnes Heinrich mit Konstanzen , der
Erbin Siziliens, war dem Kaiserhause auf friedlichem Wege der
Erwerb des Landes in Aussicht gestellt. Man kann kaum sagen,
dass es für alle Interessen , welche in Sizilien auf dem Spiele
standen, gleichbedeutend war, ob der Kaiser sich des Landes
als Eroberer bemächtigte, oder ob er es als Erbe in Besitz nahm;
das letztere war ungleich bedenklicher. Das Erbrecht Konstan-
zens war nach den Grundsätzen der Folge in päpstlichen Lehen
gar nicht zu bestreiten ; und dieser unanfechtbare Rechtstitel des
Kaiserhauses erschwerte allen betheiligten Mächten ganz ausser-
ordentlich die Aufgabe, das gestörte Gleichgewicht auf diesem
oder jenem Wege wieder herzustellen. Wie wenig eine festge-
regelte Erbfolge im Einzelstaate zu entbehren ist, haben die
Geschicke aller Wahlstaaten, und Deutschlands nicht am wenig-
sten, erwiesen; wie bedenklich dagegen das Einhalten privat-
rechtlicher Gesichtspunkte für die Erbfolge da werden kann, wo
sie über den Bereich des Einzelstaats hinansgreift, lehrt die Ge-
schichte gleichfalls an einer Reihe von Beispielen. In späteren
Jahrhunderten hat man sich ähnlichen Ergebnissen des Erbganges
eben im Interesse des internationalen Gleichge^icbt'’'S als der
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höchststehenden Rücksicht widersetzt ; an Widerstand hat es
auch damals gegen ein so unnatürliches Ergebniss nicht gefehlt;
wenn er zunächst fruchtlos blieb, so scheint doch das damals
fester geynrzelte formelle Rechtsbewusstsein nicht geringen An-
theil daran gehabt zu haben. In Deutschland zumal fühlte man
wohl keine Verpflichtung, für das Recht des Kaisers in einer dem
Reiche fremden Sache einznstehen ; aber man stellte dieses Recht
auch nicht in Abrede, fand keinen Grund, den Kaiser an seiner
Geltendmachung mit den Mitteln, welche er sich zu verschaifen
wusste, zu hindern ; und schwerlich würde der Kaiser die nöthigen
Mittel gefunden haben, hätte es sich nicht um Geltendmachung
eines Rechtsanspruches, sondern um unberechtigte Gewaltthat
gehandelt.
Eben so unzweifelhaft war nun freilich ein anderes ReChts-
verhältniss, das nämlich, dass der Kaiser Sizilien nur als Vasall
des Papstes besitzen konnte, dass er als solcher zu Lehnsdienst
und Lehnszins verpflichtet war, dass er den Papst nach Massgabe
des Lehnsverhältnisses als seinen weltlichen Herren zu betrachten
hatte. Wurde dieses Verhältniss wirklich beachtet, so entsprach
es unzweifelhaft der Stellung des Kaiserthums als einer dem Papst-
thnme gleichberechtigten Macht in keiner Weise; waren auch
schon früher die Kaiser formell zu Vasallen ihrer Bischöfe ge-
worden, so hatte man doch aus guten Gründen dem römischen
Stuhle gegenüber ein solches Verhältniss sorgsam fern gehalten;
selbst bei jener ähnlichen Ueberlassung der mathildischen Güter
an Kaiser Lothar war alles ängstlich vermieden , was an die
Formen des Lehnsverhältnisses erinnerte. Kaiser Heinrich VI.
bestand denn auch wohl auf seinem Erbrechte, aber den Lehnseid
hat er verweigert; Kaiser Friedrich II. dagegen hat ihn geleistet.
Dass aber auch diese formelle Bürgschaft fast bedeutungslos wai-
gegehüber den Gefahren, welche dem Papste von der thatsäch-
lichen Vereinigung Siziliens mit dem Reiche drohten, wird kaum
bemerkt werden dürfen. Dass auch hier der Rechtspunkt das
spätere Vorgehen der Päpste gegen Kaiser Friedrich II. mannich-
fach erleichterte, ist nicht zu bestreiten; aber so lange es ledig-
lich von dtm guten Willen des übermächtigen Vasallen abhing.
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106
seinen Verpflichtungen nachzukomnien oder nicht , musste jener
Lehnseid fast nur dazu dienen, die Verhältnisse noch mehr zu
verwirren. Es hatten sich so ganz neue Beziehungen gebildet,
unvereinbar mit den Grundlagen, in welchen bisher das staatliche
Leben des Abendlandes seinen Halt gefunden hatte.
Es würde uns nun zu weit fuhren, diese Entwicklung genauer
zu verfolgen , im Einzelnen nachzuweisen , wie diese sizilische
Erbschaft überall die gedeihliche Entwicklung unterbrach, wie
sie alles so zerrüttet hat, dass, als die unselige Verbindung
endlich gelöst war, ein Wiederanknüpfen an den früheren Zustand
nicht wohl mehr möglich schien. Wir beschränken uns auf einige
Andeutungen.
Eine Lösung zur rechten Zeit hätte sich daraus ergeben
können, dass Sizilien ein Erbreich war, das Anrecht auf die Kai-
serkrone aber an die Wahl der deutschen Fürsten gebunden war;
es handelte sich also nicht nothwendig nm eine dauernde Ver-
bindung, sondern um eine blosse Personalunion. Vergeblich hatte
sich Kaiser Heinrich VI. bemüht , die Zustimmung der Fürsten
zur Erblichmachung des Kaiserreichs und damit zur dauernden
Vereinigung Siziliens mit demselben zu erwirken ; und wirklich
wählten sie nach seinem Tode nicht seinen einzigen Sohn Friedrich,
den Erben Siziliens. Dafür zeigten nun aber sogleich die Dop-
pelwahl Philipps und Ottos und ihre verhängnissvollen Folgen,
wie misslich es sei, bei der Wahl vom Erbrechte abznsehen;
man berief doch endlich wieder den letzten Sprossen des Kaiser-
hauses, den jungen Friedrich von Sizilien, zum König und Kaiser.
Dabei wurde nun freilich die Nichtvereinigung beider Reiche aus-
drücklich bestimmt, und hätte Friedrich einem seiner Söhne das
Königreich überlassen, während ein anderer ihm als Kaiser folgen
mochte, so hätte alles sich noch genügend lösen mögen. Da
war es entscheidend, dass Friedrich sich nicht entschliessen konnte,
auf das schöne Land seiner Jugend , dessen Bedeutung er wohl
zu schätzen wusste, zu verzichten, dass er als Kaiser zugleich
König Siziliens blieb, bis die verhängnissvolle Verbindung denn
endlich nicht friedlich gelöst, sondern gewaltsam zerrissen
wurde.
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107
Was Sizilien in der Hand des Kaisers bedeute, hatte sich
sogleich gezeigt. Wie die Unabhängigkeit des Kirchenstaates
durch die Siziliens bedingt war, so war umgekehrt dem Kaiser
zur Behauptung Siziliens die Herrschaft im Kirchenstaate durch-
aus unentbehrlich. Von einem Kampfe war da gar nicht die
Rede, Kaiser Heinrich griff einfach zu; bis vor die Thore Roms
gehorchte das ganze Land den kaiserlichen Geboten; und nicht
viel anders war das in den spätem Zeiten Kaiser Friedrichs II.
Die völlige Unterwerfung Italiens war aber noch keineswegs das
letzte Ziel. Mit dem Besitze Siziliens schien nun wirklich eine
genügende Grundlage für die Herstellung einer kaiserlichen Welt-
herrschaft gewonnen. Erst jetzt standen dem Kaisertbume auch
maritime Machtmittel, ohne welche an jene nicht zu denken war,
zu Gebote; mächtige Flotten von den Häfen eines Landes aus-
laufend, welches wie kein anderes zur Beherrschung des Mittel-
ineers berufen scheint, ermöglichten und erleichterten jede Unter-
nehmung gegen die Länder des Orients, wie des Okzidents.
Wichtiger noch war ein anderes. In Sizilien fanden die Kaiser
die Grundlagen eines unumschränkten Königthums schon vor;
es war der Bruch mit dem hemmenden Lehnwesen nur zu vollen-
den , ein unter muhamedanischen Einwirkungen entstandenes
Finanzsystem nur weiter zu entwickeln , um dem Könige alle
Schätze und Kräfte des reichen Landes in einer Weise zu Gebote
zu stellen, wie sich deren noch kein anderer Herrscher des Abend-
landes damals erfreuen konnte, wie das am wenigsten in den
Ländern des Kaiserreichs durchführbar war; in Deutschland
durfte Friedrich nie ersetzt zu finden hoffen, was sein Erbreich
ihm so reichlich bot; es kann nicht befremden, wenn er das
letztere vorzog.
Mit dem Erwerbe Siziliens war der Kaiser von den Schran-
ken frei, welchen die eigenthümliche Fügung des Kaiserreiches
herrschsüchtigem Streben bisher gezogen hatte. Kaum im Be-
sitze des Königreichs finden wir Kaiser Heinrich mit Planen
beschäftigt, wie sie gleich gewaltig nie ein anderer unserer Herr-
scher gehegt hat ; alle Könige des Abendlandes zur Anerkennuhg
seiner Lehnshoheit zu zwingen, Konstantinopel und Jerusalem
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108
gleichzeitig seiner Herrschaft zu unterwerfen, das Mittelmeer in
einen Binnensee des Kaiserreichs zu verwandeln, das alles schien
ihm seine Kräfte in keiner Weise zu übersteigen ; und dem völli-
gen Umschwünge aller Machtverhältnisse, dem Ungewohnten und
Neuen von Zuständen gegenüber, gegen welche die Bedrohten
noch nicht auf Schutzwehren hatten bedacht sein können, dürfte
sich kaum behaupten lassen , dass das Gefühl seiner Kraft ihn
getäuscht habe, dass diese Plane von vornherein als überspannte
und unausführbare zu bezeichnen seien. Heinrichs plötzlicher
Tod, welcher allen ein Ende machte, war einer jener Wechsel-
fälle, welche die grossen Wendepunkte in den Geschicken der
Menschheit bezeichnen. Die allgemeine Verwirrung, welche ihm
folgte, gab den bedrohten Gewalten Gelegenheit, ihre Stellung
wieder zu festigen; es verging geraume Zeit, bis sein Sohn
Friedrich sich wieder in dem Besitze der Machtfülle seines Vaters
befand, die weltbeherrschenden Plane nun freilich wieder aufnahm,
aber entschiedeneren Widerstand fand, als jener ihn hätte besor-
gen dürfen.
Wären solche Plane gelungen, so würde damit auch der
Charakter des Kaiserreichs ein ganz anderer geworden sein.
Nicht Deutschland würde dem neuen Weltreiche sein Gepräge
gegeben haben ; Sizilien wäre das Hauptland geworden, das Land,
wo der romanische Staatsgedanke durch den Einfluss muhame-
danischer Anschauungen unterstützt in voller königlicher Unum-
schränktheit, in einer bis auf das Geringste eingreifenden Beam-
tenregierung , in einer die Ausbeutung aller Kräfte für Willkür-
Zwecke gestattenden Centralisation unter der Herrschaft Friedrichs
seinen frühesten Ausdruck wiedergefunden hat; es wäre das die
Ordnung gewesen, welche die staatliche Regel für das Gesammt-
reich bestimmt hätte. Dabei handelt es sich nicht um blosse
Vermuthungen ; Friedrich versuchte es bereits , von Sizilien aus
auch das Kaiserreich nach sizilianischen Anschauungen zu regie-
ren ; das mit Sizilianern besetzte sizilische Hofgericht sollte seine
Wirksamkeit auch auf das Kaisserreich erstrecken ; ganz Italien
wy in Verwaltungsbezirke getheilt und mehr und mehr treten
die Namen sizilischer Beamten an die Stelle der deutschen; es
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109
wurden Yersnche einer der sizilischen ähnlichen Besteuerung der
Halbinsel gemacht; nicht davon war mehr die Rede, was dem
Kaiser nach dem Herkommen oder nach den Verträgen zustand,
sondern alles sollte sich ordnen nach einem allgemeinen Begriffe
kaiserlicher und königlicher Unumschränktbeit ; der Kaiser glaubte
nur in seinem Rechte zu sein, wenn er auch im Kaiserreiche das
in Anspruch nahm , was , wie er sagte , jeder König in seinem
Lande beanspruchen könne, was ihm, da er als Kaiser Quelle
alles Rechts und durch kein Gesetz gebunden sei , in der Lom-
bardei so wenig versagt sein könne, als in Sizilien. Von Deutsch-
land musste man dabei freilich zunächst absehen, wenn es auch
von entsprechenden Versuchen nicht ganz unberührt blieb; kam
aber dieses mit allen frühem Grundlagen im Widerspruch stehende
Kaiserreich Friedrichs zur Vollendung und zum Bestände, so
mochte es doch sehr zweifelhaft scheinen, ob Deutschland sich
auf die Dauer dieser Strömung hätte entziehen können.
Die Kaisermacht in dieser sizilischen Auffassung, wenn wir
es so nennen wollen, gelangte nun aber nicht zur Vollendung;
sie erlag einem gewaltigen Kampfe mit der Macht, welche durch
die neue mit dem Anfalle Siziliens an das Kaiserhaus begründete
Ordnung der Dinge am unmittelbarsten bedroht war, mit der
Kirche. Man kann verschiedener Meinung darüber sein, auf
welcher Seite bei den einzelnen Veranlassungen des Streites Recht
und Unrecht war; zeigte es sich immer mehr, wie wenig es
möglich war, genügende Bürgschaften zu finden, welche die her-
gebrachte Unabhängigkeit der Kirche gegen die Folgen jener
Verbindung sicherstellen konnten, so blieb dieser kaum etwas
übrig, als den Kampf so weit durchzuführen, bis der Kaiser nicht
mehr zugleich Herr Siziliens war. Nach langem Ringen wurde
dieses Ziel wirklich erreicht, die Verbindung Siziliens mit dem
Kaiserreiche wurde gelöst, in beiden erreichte die staufische
Herrschaft ihr Ende; Sizilien stand als verwirktes Lehen dem
Papste, das Reich den deutschen Wahlfiirsten zur freien Ver-
fügung. Aber damit waren die alten Grundlagen des Kaiserreichs
nicht zugleich in früherer Weise wiederhergestellt; die Störung
war zu tiefgreifend, zu lange anhaltend gewesen, als dass es sich
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110
noch möglich gezeigt hätte, einfach in die alten Bahnen zuruck-
zukehren.
Dem Papstthume fällt dabei vieles zur Last, wenn auch
manches seine geänderte Politik erklären nnd entschuldigen mag.
In seiner Existenz bedroht durch Kaiser, welche zugleich Könige
von Sizilien waren, hatte es darauf vergessen, wie das Bedenk-
liche nur in diesem besondem Verhältnisse lag, wie nach Besei-
tigung desselben der ungeschmälerte Bestand des Kaiserreiches
nach wie vor nur den eigenen kirchlichen Interessen entsprach ;
es hatte nicht allein während des Kampfes die Grundlagen der
Kaisermacht vielfach aufs tiefste erschüttern müssen , es konnte
sich auch nach dem Siege nicht von den Eindrücken frei machen,
welche das Vorgehen der sizilischen Kaiser znrückgelassen hatte,
konnte sich nicht des Gedankens entschlagen, dass die Gefahr
im Kaiserthume selbst, nicht in der besondem Stellung einzelner
Kaiser gelegen habe; nur vereinzelt finden wir einen Papst, wie
Gregor X., welcher weitersehenden Blickes vor allem eine Wieder-
befestigung der althergebrachten Verhältnisse erstrebte. Wohl
blieben nach wie vor die Rechte des deutschen Königs auf Ita-
lien nnd auf die Kaiserkrone vollkommen anerkannt; aber miss-
trauisch beobachteten die Päpste jede Uebung derselben, zögerten
zur Kaiserkrönung zu berufen , suchten den deutschen Einfinss
nicht etwa blos im Kirchenstaate , sondern in Italien überhaupt,
möglichst zu beseitigen, waren dagegen bemüht, den eigenen,
welcher doch der Anfrechthaltung weltlicher Ordnung nicht ge-
wachsen sein konnte , über die ganze Halbinsel anszndehnen ;
vielfach dabei fussend auf einer den geschichtlichen Thatsachen
durchaus zuwiderlaufenden Anschauung, als ob die Krone Italiens
nicht dem deutschen Könige, sondern dem Kaiser als solchem
gebühre, als ob dem Papste als Verleiher der Kaiserkrone bei
Erledigung des Kaiserthumes demnach auch die Verwaltung Ita-
liens zustehe. Bedenklicher noch war es, dass die Päpste, da
sie weltlicher Stützen nicht entbehren konnten , diese mehr und
mehr in Frankreich suchten, dass sie den neuen sizilischen Lehn-
könig dem französischen Königshanse entnahmen. Mit der Ver-
pflanzung des Hauses Anjou nach Neapel , welches zugleich in
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der Provence herrschend auch in Oberitalien eingreifen konnte,
entwickelten sich hier nun ganz andere Verhältnisse), durchaus
verschieden von der frühem streng abgegränzten Machtvertheilung
Italiens. Französisch-angiovinischer und deutscher Einfluss be-
gannen bald auf der ganzen Halbinsel zu rivalisiren ; die meisten
Päpste waren jenem zugethan, ohne zu ahnen, dass da die bei
weitem grössere Gefahr liege; das Kardinalkolieginm füllte sich
mehr und mehr mit Franzosen; beim Maneel der ordnenden und
zusammenhaltenden Kaisergewalt, bei dem Rivalisiren fremder
Einflüsse gerieth Italien in einen Zustand staatlicher Zerrüttung
und Zersetzung, welcher schliesslich auch ein Verbleiben des
Papstes zu Rom unmöglich erscheinen Hess. Furcht vor dem
deutschen Kaiser hatte den Papst in die Arme Frankreichs ge-
trieben-; nicht lange nachher finden wir das Papsthum zu Avignon
in der schmählichsten Abhängigkeit, als ein Werkzeug in der
Hand der Könige von Frankreich. Es würde uns zu weit führen,
diese Verhältnisse und ihre Folgen genauer zu erörtern; gewiss
ist, dass gerade das Papstthum nicht am wenigsten unter dem
Sinken der deutschen Macht gelitten hat. Liegt doch gerade in
den Verhältnissen unserer Tage wieder so vieles , was uns aufs
lebhafteste an die Zeiten von Avignon und die sie vorbereitenden
Verhältnisse erinnern muss.
Wenn trotzdem, dass formell das Kaiserreich ganz in seinem
frühem Umfange und mit den frühem Rechten fortbestand, es
dennoch nicht gelang, demselben die frühere Wirksamkeit znrück-
zngeben, so hatte allerdings Jene geänderte Stellung zum Papst-
thume grossen Antheil daran ; das Entscheidende haben wir aber
doch unzweifelhaft darin zu sehen , dass die Hauptgrundlage der
Kusermacht, die deutsche Königsgewalt, inzwischen aufs tiefste
erschüttert war ; und suchen wir den Gründen näher nachzngehen,
so finden wir uns unläugbar anch hier überall aufs bestimmteste
auf Rückwirkungen jener sizilischen Verwicklungen hingewiesen.
Wir sahen früher das deutsche Künigthum mit genügender
Macht ansgestattet, um trotz aller freien Bewegung der einzelnen
Glieder doch die genügende Einheit und Kraft des Ganzen zu
wahren. Noch gegen Ende des zwölften Jahrhunderts unter
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Friedrich 1. und Heinrich VI. war die Königsgewalt unläugbar
iin Steigen ; insbesondere muss der Plan Heinrichs, die erledigten
Fürstenthümer nicht wieder zu verleihen, sondern durch Kron-
beamte verwalten zu lassen, als derjenige erscheinen, von welchem
ein erfolgreiches Einlenken auf die Bahnen eines wenn nicht ein-
förmig , doch einheitlich gestalteten deutschen Staatswesens am
sichersten zu erwarten war, zumal es Heinrich weder an der
Einsicht, noch an der Kraft gebrach, solche Plane durchzuführen.
Dass diese Aussichten sich nicht erfüllten , dass Heinrich sich
von seinen Planen für Deutschland abziehen Hess, daran haben
unläugbar nur die Erwerbung Siziliens und die dadurch bestimm-
ten orientalischen Eroberungsplane Heinrichs die Schuld getragen.
Aber mehr als das; ohne jene Erwerbung, ohne die dadurch
berbeigeführte Spannung mit dem römischen Stuhle, ohne den
Umstand , dass Heinrich frühzeitig in Sizilien starb , dass sein
einziger Sohn zugleich der Erbe Siziliens war, wäre es in Deutsch-
land nie zu dem unseligen Doppelkönigthnme Philipps und Ottos
gekommen, welches nicht allein alle wohlbegründeten Aussichten
auf weitere Kräftigung der Königsgewalt vernichtete , sondern
dieser Wunden schlug, deren Heilung nur noch dann möglich
schien, wenn einmüthig anerkannte Kaiser mit Verzicht auf alle
weitern Plane ihre ganze Kraft auf das Werk der Wiederherstel-
lung der deutschen Verhältnisse verwandten; aber immer war es
wieder Sizilien, das Deutschland seinen Herrscher entfremdete.
Kaum schienen die Verhältnisse durch die allgemeine Aner-
kennung und Kaiserkrönung Ottos wieder einigermassen befestigt,
als sein Sturz durch das ganz unberechtigte Streben , sich Sizi-
liens zu bemächtigen, herbeigeführt wurde. Nun ward der junge
König Siziliens herbeigernfen , weil man nur von dem letzten
Sprossen des Kaiserhauses eine Herstellung erwartete. Und dazu
schien Friedrich bereits in den ersten Regiernngsjahren die ge-
nügendsten Grundlagen gewonnen zu haben. Aber eins war un-
erlässlich; er musste Deutschland, wie es immer gewesen, als
das Hauptland, als den eigentlichen Sitz des Kaisers betrachten,
musste hier seine grosse Aufgabe, welcher er vollkommen ge-
wachsen gewesen wäre, vollenden; der anfängliche Plan, Sizilien
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als gesondertes Königreich seinem Sohne zu überlassen , wäre
doch unzweifelhaft der einzig richtige gewesen. Aber es erfolgte
nun das Umgekehrte, weil Friedrich sein reiches und schönes
Sizilien den Pflichten des deutschen Herrschers nicht opfern
mochte; Deutschland wurde gleichsam aus der Masse des Kaiser-
reiches ausgeschieden und der Kegierung unmündiger Königssöhne
unterstellt; Friedrich selbst blieb vor allem Herrscher von Sizi-
lien. Aber der König von Sizilien blieb zugleich auch Kaiser,
behielt Italien und Arelat der eigenen Verwaltung vor; und nicht
das allein, er mochte nun auch der obersten Leitung Deutschlands
nicht entsagen, grifi’ von Sizilien und Italien aus, oft ohne dass
• ihm nur ein einziger deutscher Fürst zur Seite stand, willkürlich
in die Verwaltung Deutschlands ein und unterwarf dieses so einer
Doppelregierung , für welche die deutsche Verfassung unzweifel^
haft keine rechtlichen Anhaltspunkte bot, die zerrüttend auf den
ganzen Bestand der Verfassung zurückwirkte , die Stellung der
deutschen Reichsregierung zu einer unerträglichen machte, an wel-
cher der junge König Heinrich, auch wenn er persönlich achtungs-
werther und tüchtiger gewesen wäre, zu Grunde gehen musste.
Dem unheilbaren Verfalle des Königthumes, welcher die noth-
wendige Folge sein musste, entgegenzutreten , dazu fühlte fast
niemand sich berufen, da der Träger der Krone selbst sich nicht
bewogen fand, mit Nachdruck für die Rechte derselben einzu-
stehen. Der Verfall der Centralgewalt entsprach ja zunächst nur
den auseinanderstrebenden Tendenzen, welche das deutsche Staats-
leben von jeher kennzeichnen; und wer wäre damals, wo die
herrschende Stellung der Deutschen noch unerschüttert schien,
weitsichtigen Blickes genug gewesen, um zu erwägen, ob diesem
Verfalle des einigenden Königthumes nicht schon im Interesse
der Sicherheit gegen äussere Feinde entgegenzutreten sei. Gleich-
sam ansgeschieden von der Gesammtheit des Kaiserreiches, ohne
Neigung und ohne Verpflichtung, in den auswärtigen Angelegen-
heiten eines ihr immer fremder, werdenden Kaisers die eigenen
zu sehen, stumpfte der Sinn der Nation für die grossen änssern
Aufgaben sich mehr und mehr ab. Aber die Folge war keines-
wegs, dass man nun etwa mit doppeltem Eifer den gemeinsamen
Ficker KaUorroicb. S
t
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Nationalinteressen sich hingegeben hätte. Ganz im Gegentheile;
der machtlosen königlichen Centralregierung gegenüber erlosch
nun auch mehr und mehr das Interesse für die gemeinsamen
Angelegenheiten des Königreichs; die Reichstage wurden immer
schwächer besucht, am Hofe König Konrads finden wir nur selten
noch einen Fürsten. Und weiter noch, hatte früher auch die ein-
heitliche Sonderstellung der grossen Stammgebiete im Königthnme
ihren Mittelpunkt gefunden , so lösten sich nun auch die Stam-
mesbande mehr und mehr ; jeder wandte sich eben unbekümmert
um alle weitergreifenden Interessen nur dem nächstliegenden eige-
nen Kreise zu; alle Bande, welche früher im Königthnme oder
im herkömmlichen Zusammenwirken gleichgestellter fürstlicher •
Gewalten das verbindende Moment gefunden hatten , lockerten
sich; der Zersetzungsprozess fand erst da seine Gränze, wo er
auf Einzelgewalten stiess, in deren eigenem Interesse es lag, ihn
nicht weiter vorschreiten zu lassen. Gerade in dieser Zeit , wo
wir am wenigsten in auswärtige Unternehmungen verwickelt waren,
hat der Sieg fürstlicher Landeshoheit sich entschieden; was das
Königthum versäumt hatte , daran arbeitete nun jeder Fürst in
seinem Kreise um so emsiger, jeder war bemüht, die ihm unter-
geordneten selbstständigeren Gewalten zu beseitigen, festgeschlos-
sene fürstliche Territorien zu gestalten. Und das Kaiserthum
Hess sie dabei nicht allein gewähren, es ging ihnen selbst zur
Hand; Deutschland wurde ja nicht mehr als die feste Grundlage
des ganzen Kaiserreiches betrachtet, sondern als ein Land, wel- .
ches sich dem unumschränkten Kaiserthume , wie es Friedrich
erstrebte, doch kaum einfUgen lassen werde, welches dem Kaiser
nur noch in so weit von Werth war, als sich dort aus der Preis-
gebung der Kronrechte an die Fürsten noch augenblickliche Vor-
theile, Zustimmung der Fürsten zu dieser und jener Massregel,
Hülfe, welche sie ihm dann und wann über die Alpen znführten,
gewinnen Hess, als es dann und wann den Zwecken des Kaisers
entsprechen konnte, seine Verpflichtungen gegen die deutschen
Fürsten vorzuschieben , um sich anderweitigen Verbindlichkeiten
zu entziehen. Wie herabgekommen das deutsche Königthum
schon in den spätem Zeiten Friedrichs war, dafür ist nichts
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bezeichnender als die Stellung seines Jüngern Sohnes , König
Konrads; die entfernteren dentschen Länder werden von der
Centralregierung gar nicht mehr berührt, sie erstreckt sich nur
noch auf Schwaben und die Theile Frankens, wo das dem Könige
unmittelbar unterstehende schwäbische Herzogthum, die Erbgüter
des staufiscben Hauses und die nächstliegenden Reichsgüter die
Grundlagen eines fürstlichen Territorium bilden konnten, auf
dessen Abrundung und Abschliessung das Königshaus nun in ähn-
licher Weise bedacht war, wie andere Fürstenhäuser; es fasste
selbst nicht mehr das Ganze, sondern nur den nächstliegenden
Theil ins Auge, hatte grösseres Interesse an der Befestigung
seines Herzogthums, als an der des Köuigthums. Was dann
noch fehlte an der. vollen Ausbildung landesfürstlicher Gewalt
fiel ihr von selbst zu , als seit der Absetzung des Kaisers im
sogenannten Interregnum es überhaupt an einer allseitig aner-
kannten Königsgewalt fehlte. Niemand wird läugnen können,
dass diese Entwicklung nie und nimmer hätte eintreten können,
wenn der Erwerb Siziliens es dem Kaiser nicht gestattet hätte,
hier und nicht mehr in Deutschland die Stütze seiner Macht zu
suchen.
Als die unselige Verbindung endlich gelöst wurde, war es
auch für Deutschland zu spät; so wenig, wie das Kaiserthnm,
so wenig war das deutsche Königthum nach Beseitigung der
Ursache der Störungen in früherer Weise wiederherzustellen.
Seit der Erhebung des ersten Habsburgers gab es nun allerdings
wieder einmüthig anerkannte Könige; und je weuiger diese durch
auswärtige Angelegenheiten abgezogen wurden, je mehr die ersten
Habsburger überzeugt gewesen zu sein scheinen, dass die Wie-
derbefestigung der deutschen Königsgewalt eine Aufgabe* sei,
vor deren Lösung an nachhaltige Wiederherstellung des Kaiser-
thums nicht zu denken sei, um so eher hätte man denn erwarten
sollen, dass ihnen wenigstens die Lösung jener begränzteren Auf-
gabe noch gelingen würde. Und so \neles auch schon versäumt
war, die Möglichkeit des Erfolgs war gewiss nicht zu bestreiten;
von Königen , welche die Rechte der Krone noch so zu wahren
wussten, wie Rudolf durch die Niederwerfung Ottokars von Böhmen,
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Albrecht durch die Demüthigung der rheinischen Kurfürsten,
wären doch immerhin noch die bedeutendsten Erfolge in dieser
Richtung zu erwarten gewesen. Ein Umstand aber machte es
unmöglich, dass selbst die bedeutendsten zeitweisen Erfolge noch
zu einer nachhaltigen Kräftigung des Königthums hätten führen
können. Es war der Mangel der Erblichheit der Krone ; ein blosses
Wahlkönigthnm konnte einem Erbfürstenthume , welches nicht
gewillt war auf die in den Zeiten der Zerrüttung usurpirten Reichs-
rechte zu verzichten, nimmermehr gewachsen sein; die Waffen
waren da zu ungleich vertheilt. Wenn auch ein befähigter König
fürstliche üebergriffe in ihre Schranken zurückzuweisen , Schutz-
wehren gegen weitere Ueberschreitungen zu errichten wusste, was
konnte damit noch dauernd gewonnen sein, wenn es im Belieben
der Fürsten stand, nur den zum Nachfolger zu wählen, welcher
sich verpflichtete, jene Schutzwehren mit eigener Hand wieder zu
zerstören ! Dem alten deutschen Königthnme hatte eine , wenn
nicht unbedingte, doch dem Fürstenthume gegenüber vollkommen
ausreichende Erblichkeit allerdings zur Seite gestanden nach dem
festgewurzelten Herkommen, dass ebenso wie der König dem
Fürstensohne die Verleihung der väterlichen Lehen nicht ver-
sagen durfte , ebenso auch die Fürsten dem Königssohne die
Wahl zum Nachfolger des Vaters nicht verweigern konnten. Und
da waren es nun wieder nur jene sizilischen Verwicklungen , auf
welche wir unstreitig den Verlust jener festesten Grundlage des
deutschen Königthums zurückzuführen haben. Den ersten harten
Stoss erhielt sie ja durch die Willkürwahl Ottos von Braun-
schweig, deren Zusammenhang mit den sizilischen Angelegenheiten
wir schon früher andeuteten. Dann schien sich allerdings durch
die Wahlen Kaiser Friedrichs und seiner beiden Söhne die Erb-
lichkeit der Krone im staufischen Hause wieder vollkommen be-
festigt zu haben ; eben desshalb schien nun aber auch nur diesem
das Werk der Wiederherstellung gelingen zu können. Da wurde
es nun verhängnissvoll für Deutschland, dass die Kirche gerade
diesem Hause wegen seiner Erbrechte auf Sizilien im Interesse
ihrer eigenen Sicherheit jegliche Herrschaft glaubte entziehen
zu müssen, dass ihr für diese auch die Beschränkung der Staufer
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auf eine der Kronen nicht genügend schien , weil sie fürchtete,
ein Staufischer König Siziliens werde immer auch wieder nach
Deutschland und der Kaiserkrone trachten, ein staufischer König
in Deutschland werde ebenso der üerrschaft seines Hauses in
Sizilien nicht vergessen mögen; und so verbluteten die letzten
Glieder des Hauses, an dessen Bestehen die Wohlfahrt Deutsch-
lands zu hängen schien, fern von der Heimath in fruchtlosem
Kampfe nicht um das deutsche, sondern um das sizilische Erbe.
Eine Reihe von Gegenkönigen, von welchen es keiner zur Grün-
dung einer Dynastie brachte, musste dann die deutschen Fürsten
an Willkürwahlen gewöhnen; und als man die Erblichkeit der
Krone , noch den Staufern unweigerlich zugestanden , den Habs-
burgern beharrlich wehren zu dürfen glaubte, da war freilich keine
Hoffnung mehr auf einen Einhalt im Sinken der Macht und der
Einheit des Reiches.
^ In welcher Verbindung wir auch die Reihe der Thatsachen
überdenken mögen, an welche der Verfall des Kaiserthums und
des deutschen Königthums zunächst sich anknüpft, überall finden
wir uns hingewiesen auf jene sizilischen Verwicklungen als das-
jenige, in welchem sie ihre letzte und hauptsächlichste Begrün-
dung finden. Ist das richtig, so müssen wir un^ doch auch ge-
wöhnen, die Sache mit ihrem rechten Namen zu nennen, nicht
da von dem Kaiserreiche , von Italien , von der Herrschaft über
Fremde, von den Beziehungen zur Kirche sprechen, wo es sich
einfach um das dem Reiche fremde Königreich Sizilien; nicht um
unsere Herrschaft in Italien , sondern darum handelte , ob man
uns von Sizilien ans regieren könne; wo nicht der Kaiser als
Schutzvogt der Kirche in Frage kommt, sondern ein Kaiser,
welcher sich in das Verhältniss eines päpstlichen Lehnsmannes
versetzt hat. Es trug nicht das Kaiserreich, wie es sich thatsäch-
lich gestaltet und ei-probt hatte, die Gründe des Verfalles in
sich, sondern diese sind zu suchen in dem Streben der Kaiser,
über das Kaiserreich und die hergebrachten kaiserlichen Macht-
befugnisse hinauszugreifen, ein Streben, welches erst dann seine
zersetzenden Wirkungen äussern konnte, seit es in Sizilien einen
Haltpunkt fand, welchen ihm das Kaiserreich selbst niemals
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geboten hatte; es ist niclit dem Kaiserreiche die Schuld an dem
politischen Zerfalle unserer Nation beizumessen, sondern gerade
das Verlassen der althergebrachten Grundlagen des Kaiserthums
hat auch dio Zeirüttung der Grundlagen der deutschen Königs-
gewalt zur unmittelbaren Folge gehabt.
Alles bisher Erörterte zugegeben, zugegeben, dass durch
Gründung und Erhaltung des Kaiserreichs grossen und berech-
tigten Bedürfnissen Rechnung getragen wurde, zugegeben, dass
es auch nicht die an und für sich angemessene und lebensfähige
Gestaltung des Reiches war, welche den politischen Zerfall
Deutschlands herbeiführte, wird sich freilich noch immer die
Behauptung erheben lassen, hätten unsere Herrscher sich auf
das deutsche Königreich beschränkt, Italien sich selbst überlassen,
nie die Kaiserkrone empfangen, so würde auch jede Veranlassung
zu jenen weltbeherfschenden Planen , zu jenen sizilischen Ver-
wicklungen gefehlt, Deutschland würde sich zu einem einheitlichen
Nationalreiche , wie etwa Frankreich , gestaltet haben ; es mag
immerhin sein , dass allgemeinere Verhältnisse das Kaiserthnm
erforderten ; aber jeder ist sich selbst der Nächste , Deutschland
hätte jene Sorge andern überlassen und sich um so eifriger seinen
heimischen Angelegenheiten zuwenden sollen.
Wenn wir uns nun umgekehrt zu der Annahme berechtigt
halten , dass auch in diesem Falle sich das Ergebniss für die
deutsche Nation nicht alleii^ nicht günstiger, sondern allem An-
scheine nach nur noch ungünstiger gestaltet haben würde, so
verhehlen wir uns das Missliche der Aufgabe nicht, eine solche
Annahme überzeugend zu begründen. Was wirklich erfolgt ist,
liegt in den historischen Thatsachen bestimmt ausgesprochen
vor; bei der Erwägung dessen, was unter andern Verhältnissen
erfolgt sein würde, sind wir auf Muthmassungen hingewiesen und
können bei diesen nur einen Faktor in Rechnung bringen, die
stätig wirkenden , von den geschichtlichen Wechselfällen unab-
hängigen Verhältnisse. Diese Wechselfälle selbst aber entziehen
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sich jeder Berechnung; und wenn sie so wesentlich den ganzen
Gang der Entwicklung modifiziren können, wie wir das bezüglich
jener verhängnissvollen sizilischen Heirath nachzuweisen versuch-
ten, so sollte sich daraus doch billigerweise ergeben, dass der-
artige Erwägungen, welchen die Grundlagen der historischen
Wirklichkeit fehlt, überhaupt vollkommen nutzlose seien. Man
kann das in gewisser Weise zngestehen , wird dann aber vor
allem unumwunden anerkennen müssen , dass damit auch jenem
Einwurfe jeder Boden entzogen ist; denn auch er stützt sich ja
lediglich auf eine'Mutbmassung, was bei einer Beschränkung auf
die Nationalität erfolgt sein würde, auch er kann dabei lediglich
die stätig wirkenden Verhältnisse in Rechnung ziehen; und doch
ist nicht zu läugnen, dass selbst beim Vorhandensein der gün-
stigsten Vorbedingungen zur Entwicklung eines gesunden nationalen
Staatslebens unvorhergesehene Wechselfälle in ähnlicher Weise,
wie wir das bezüglich des Kaiserreiches nachzuweisen versuchten,
alle Hoffnungen hätten durchkreuzen können. Durch solche Er-
wägung lässt man sich aber nie abhalten, jene Behauptung wieder
und wieder aufzustellen; und wo Raum ist für die Behauptung,
da muss dieser auch gegeben sein für den Versuch einer auf
entsprechende Grundlagen sich stützenden Widerlegung. Die
Waffen sind dabei ganz gleich vertheilt, sobald nur nach Mass-
gabe unserer frühem Erörtemngen anerkannt wird, dass der that-
sächlich eingetretene Verfall nicht nothwendig aus der Gestaltung
des Kaiserreiches sich ergeben musste, dass bei anderer Gestal-
tung der Wechselfalle, etwa bei einem Misslingen der Versuche
zur Erwerbung Siziliens, der Verfall vielleicht nicht eingetreten
wäre ; es ist dann immer noch gestattet, nicht allein zu behaup-
ten, dass das Misslingen auf dem einen Wege noch in keiner-
weise die Richtigkeit eines andern erweise, sondern es wird immer
auch noch der Versuch nicht ausgeschlossen sein zu erweisen,
dass trotz des thatsächlichen Misslingens auf dem Wege des
Kaiserreiches dieses an und für sich mehr Bürgschaften für das
Gelingen geboten habe, als der des Nationalreiches hätte bieten
können , dass auf diesem letztem aller Wahrscheinlichkeit nach
die Geschicke der Nation sich schliesslich noch trauriger gestaltet
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haben würden. Wie jene Behauptung, so wird sich freilich auch
der Versuch ihrer Widerlegung nur auf Muthmassungen stützen
können; sie wird immer im Falle des Gelingens nur eben so viel
oder eben so wenig Wahrscheinlichkeit für sich in Anspruch
nehmen können, als das bei einer gelungenen Begründung jener
Behauptung der Fall sein könnte. Dennoch sind solche Erwä-
gungen nicht nutzlos ; an dem Geschehenen können sie freilich
nichts ändern; aber sie können einwirken auf die Stimmung der
Gegenwart, auf die Ansichten von der wünschenswerthen Gestaltung
der Zukunft ; und wo , wie im gegebenen Falle eine solche An-
schauung von der muthmasslichen Entwicklung eines lediglich auf
sich gestellten Nationalreiches in weiten Kreisen verbreitet ist
und für die Fragen des Tages eifrig ausgebeutet wird, da darf
auch der Historiker, welcher anderer Ansicht ist, durch das Be-
denken, dass bei solchen Erörterungen der Boden der historischen
Wirklichkeit verlassen wird, sich nicht abhalten lassen, die Mög-
lichkeit und , wie er glaubt, grössere Wahrscheinlichkeit anderer
Entwicklung zu begründen.
Die unsern Anschauungen entgegenstehende Behauptung fusst
vor allem auf der Meinung, dass bei einer Abgränzung der Staa-
ten nach Nationen überall die gesundeste Grundlage sowohl für
die innern Verhältnisse des Einzelstaats, als für die Wechsel-
beziehungen der Staaten untereinander gewonnen sein würde.
Wir können nun davon absehen, dass das eine wesentlich moderne
Auffassung ist, dass sie den Zeiten , in welchen unsere Staaten
sich bildeten, fremd war, ihnen zum Theil beim Fehlen der Vor-
aussetzungen fremd sein musste ; wir können davon absehen, weil
wir die Möglichkeit zugeben, dass sich aus dem deutschen König-
reiche, wenn es sich auch ohne Mitwirkung nationaler Tendenzen
gestaltet hat, ein fester Nationalstaat hätte bilden können; aber
freilich unter Bedingungen , deren Zutreffen wir nicht zuzugeben
vermögen.
Wir dürfen nun vor allem einen Staat, welcher nicht etwa
wie England in Folge besonderer geographischer Lage in vielen
Dingen ganz seinen eigenen Weg gehen kann, nicht isolirt be-
trachten; das deutsche Königreich lag eben nicht auf einer Insel
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des Ozeans , und mochte es auch wirklich in sich alle Keime
einer selbstgcnügenden Staatsentwicklung tragen , so wird doch
immer vor allem zu fragen sein , waren die Verhältnisse der es
umgebenden Nationen derartige , dass diese Entwicklung sich
ungestört hätte vollziehen können. Unsere Gegner gehen da nun
von der Ansicht aus , dass das freilich hätte geschehen können,
wenn auch die Nachbarvölker sich überall eines unverkürzten
nationalen Staatswesens erfreut hätten. Wir gelangen damit auf
das Phantasiegebilde eines ganzen, nur auf der Grundlage von
Nationalreichen beruhenden, in friedlicher Ordnung verharrenden
Staatensystemes , welches nothwendig voraussetzt, dass einmal
jede Nation im Stande sei, ein genügendes Staatswesen zu schaf-
fen , dass andererseits jede Nation sich damit bescheiden , eine
Erweiterung ihrer Gränzen nicht mehr erstreben werde. Aber
beides sind doch Voraussetzungen , welche weder in der Natur
der Dinge begründet sind, noch durch die geschichtliche Erfah-
rung irgendwie bestätigt werden.
Was die erste betrifft, so bedarf es wohl nur eines Blickes
auf die Sprachkarte, um uns zu überzeugen, wie so viele Nationen
schon wegen ihrer geringen Zahl oder ihrer ungünstigen geogra-
phischen Vertheilung gar nicht in der Lage sind, ein selbstgenü-
gendes abgeschlossenes Staatsganze herznstellen. Wir sahen
weiter aber auch bei einem grossen, geographisch scharf abge-
schlossenen und sich seiner nationalen Bedeutung am frühesten
bewussten Volke, bei dem italienischen, dass es sich auch unter
den günstigsten Verhältnissen unfähig erwies, ans sich selbst
heraus eine feste staatliche Ordnung zu entwickeln, dass es dazu
immer fremder Beihülfe bedurfte.
Bedenklicher noch steht es um die zweite Voraussetzung.
Die Spracheinheit ist unstreitig ein sehr wichtiges Moment für
die Gestaltung des Staates ; aber die verschiedenartigsten Interes-
sen können doch auch im Einzelfalle eine Abgränzung nach
andern Gesichtspunkten überaus wünschenswerth erscheinen lassen.
So, um nur einen der wichtigsten herauszugreifen, die geogra-
phische Gestaltung, die natürlichen Gränzen im weitesten Sinne;
wenn der Besitz eines Nachbargebietes dazu dient, die Vertheidi-
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gung der Gräozen zu erleiclitern , den freien Zugang zum Meere
von den eigenen Wasserstrassen ans zu gewinnen, wenn er für
die eigenen wirthschaftlichen Bedürfnisse unentbehrlich scheint,
welche Nation wird da den Besitz blos desshalb verschmähen,
weil dort eine fremde Sprache herrscht ? Und ist es einmal nicht
möglich, ein und denselben Gesichtspunkt überall als den aus-
schlaggebenden für die Äbgränzung der Staaten festznhalten,
so wird auch ein Durchkreuzen der Interessen verschiedener Na-
tionen gar nicht zu vermeiden sein. Der Trieb, von den Gütern
der Welt möglichst viel für den eigenen Gebrauch zu gewinnen,
liegt tief in der Brust jedes Einzelnen, wenn er auch in verschie-
dener Weise sich geltend macht; der Redliche wird dem Gewinn
auf anderm Wege nachgehen, als der Unredliche ; hier wird einer
in masslosem Erwerben seinen Lebenszweck sehen, während ein
anderer sich mit dem bescheidet, was er erlangen kann, ohne
auf das Betreiben anderer ihm höherstehender Interessen verzich-
ten zu müssen. Aber selbst der Redlichste wird sich von ehr-
lichem Erwerbe nicht abhalten lassen durch die Erwägung, dass
das, was ihm znfällt, andern entzogen bleibt; der Massvollste
wird wenigstens das zu erlangen suchen, dessen er benöthigt, um
seine sonstigen Lebenszwecke ungehindert verfolgen zu können.
Und dass die Völker sich da nicht anders verhalten, lehrt uns
die Geschichte. Selbst die massvollste Nation wird sich doch
nur in dem so selten eintretenden Falle mit ihrer Sprachgränze
begnügen mögen, wenn es jenseits derselben nirgends Gebiete
gibt, deren Erwerb in ihrem Interesse liegt; und die rechtlich
gesinnteste wird kein Bedenken tragen, sich solche Gebiete an-
zueignen, wenn es ohne Verletzung der durch Verträge und Her-
kommen geregelten internationalen Verpflichtungen geschehen
kann. Wie weit nun die einzelne Nation ihre Erwerbungen fort-
setzt, das wird einmal abhängen von ihrem Charakter, der so
verschieden sein kann , als der der Menschen ; zeigt sich bei der
einen Rechtsgefübl und besonnenes Masshalten, so wird eine andere
bei ihrem Streben nach Erwerb keine Gräuze findeto, jedes Mittel
wird ihr recht sein, welches zum Ziele führt. Es wird das aber
weiter natürlich abhängen von der Kraft und der Einsicht, welche
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ihr zur Befriedigung ihrer Wünsche zu Gebote stehen. Diesem
so tief in der menschlichen Natur begründeten Streben gegen-
über wird an eine Fixirung der Staaten nach Sprachgränzen nie
zu denken sein ; es ist eine Spielerei der Theorie, welche die sich
ihrer Kraft bewusste Nation dankbar hinnehmen wird, wo sie
einen weitem Erwerb darauf gründen kann, während sie da, wo
sie danach auf eine Eroberung zu verzichten hätte, höchstens
achselzuckend bemerken wird, dass es eben keine Regel gebe
ohne Ausnahme. Kein Volk, und wäre es das massvollste und
besonnenste, wird, so lange es die Kraft dazu in sich fühlt, in
der Lage sein, der Herrschaft über Nachbargebiete zu entsagen,
sich auf die eigenen Gränzen zu beschränken ; hiehin oder dorthin
muss einmal bei dem Durchkreuzen der Interessen die Wagschale
sich neigen , es gilt da nur Amboss oder Hammer zu sein ; wo
einem Volke die Kraft oder die Einsicht mangelt, wo es sich^
zur Herrschaft über Fremde nicht mehr beföhigt fühlt, da wird
es der Natur der Dinge nach auch gar bald die 'Fremdherrschaft
bei sich einkehren sehen.
In den Jahrhunderten des Kaiserreichs war die Uebermacht
bei unserer Nation und sie hat sich derselben, wie wir zu zeigen
suchten, massvoll und besonnen bedient; sie hat die Gränzen
ihrer Herrschaft ausgedehnt, so weit das durch allgemeinere Be-
dürfnisse, welche ja zugleich die eigenen waren, geboten schien,
sie ausgedehnt über die Länder, wo eine genügende Staatenbil-
dung aus eigener Kraft am wenigsten zu erwarten war; sie übte
ihre Herrschaft mit Mässigung, indem sie den Unterworfenen jede
freie Bewegung beliess, welche mit dem Interesse des Ganzen
vereinbar war. Keine andere Nation würde einer solchen Auf-
gabe mit gleicher Besonnenheit genügt haben, keine andere würde
sich noch jetzt ähnlichen Aufgaben mit gleicher Besonnenheit
unterziehen können.
Was hätte nun der Erfolg sein können , wenn die deutsche
Nation sich von jeher auf sich beschränkt oder doch früher wieder
auf den eigenen Kreis zurückgezogen hätte? Die eine Eventua-
lität ist die, dass dann überhaupt die Wiederherstellung des abend-
ländischen Kaiserthums als eines Haltpunktes für die gesammte
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abendländische Christenheit ungelöst geblieben wäre. Und in
diesem Falle, wir sprachen das schon früher aus, würde doch
kaum abzusehen gewesen sein, wie der allgemeine Verfall des
christlich-abendländischen Wesens zunächst im Bereiche der ro-
manischen Länder sich hätte abhalten lassen, mochte es nun
etwa zeitweise von Byzanz aus gelingen, die Verwirrung der Ver-
hältnisse zur Wiederherstellung des Imperatorenreiches in altem
Umfange auszubeuten , mochte , was näher liegen dürfte , jener
Verfall dem Islam zu Gute kommen. Was in diesem Falle
das Geschick des in sich noch wenig geeinigten , jecjes zuver-
lässigen Bundesgenossen entbehrenden deutschen Königreiches
gewesen sein würde, wird einer nähern Ausführung nicht be-
dürfen.
Die andere Eventualität wäre die, dass ein anderes dem
abendländischen Kulturkreise angehöriges oder sich ihm doch
rasch einfügendes Volk noch rechtzeitig sich jener Aufgabe hätte
unterziehen können; und das hätte wohl nur das französische
sein können, wenn wir von den Normannen absehen. Denn was
diese letzteren betrifft, so möchten wir diesem durch staatenbil-
denden Sinn eben so sehr, als durch Eroberungslust ausgezeichne-
ten Volke allerdings nicht gerade die Fähigkeit absprechen, dem
abendländischen Wesen wie in der Normandie , so auch an den
Küsten der Provence, wie in Unteritalien, so auch in Oberitalien
durch festere Staatsbildungen einen Halt zu geben , wenn die
Deutschen diese Aufgabe dort unerledigt gelassen hätten. Da
aber die Normannen sich rasch romanisirten, da die französische
Normandie den Ausgangspunkt für ihre späteren Eroberungen
bildete, da weiter bei den Normannen gerade die Eigenschaften
der Franzosen , welche für unsere nächsten Zwecke in Frage
kommen, gleichfalls vorhanden waren und durch vielfache Wech-
selbeziehungen die Charaktere beider Nationen sich mehr und
mehr ansglichen , so werden wir hier füglich von dem Unter-
schiede ganz absehen können; weitere Festsetzungen von Nor-
mannen in Frankreich würden die französische Nation nur um
so früher befähigt haben , sich universalen Aufgaben zu unter-
ziehen ; weitere Niederlassungen ausser Frankreich , würden dem
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Vordringen französischen Wesens und französischer Herrschaft
wohl nur den Weg geebnet haben.
Was nun die Franzosen betrifft, so wird es kaum einer
Hinweisung darauf bedürfen , wie sehr gerade diesem Volke die
Eigenschaften fehlten, welche die Deutschen zur Gründung eines
festbegränzten , die Selbstständigkeit der unterworfenen , wie der
unabhängigen Völker möglichst verbürgenden Kaiserreichs be-
fähigten. Bei den Franzosen kam der romanische Staatsgedanke
mehr und mehr wieder zum vollsten Ausdrucke, begünstigt durch
die einheitliche Gestaltung des Landes, durch eine geschichtliche
Entwicklung, welche durch die frühe und durchgreifende Gestal-
tung des ganzen Staatswesens nach lehnrechtlichen Normen wohl
zeitweise das Königthum schwächte, aber auch die alten Stammes-
gliederungen , die landrechtlichen Unterschiede sich mehr und
mehr verwischen und der Masse der Nation den Bruch mit der
feudalen Selbstständigkeit der Theile zu Gunsten einheitlicher
Königsgewalt nur wünschenswerth erscheinen liess. Da handelte
es sich bald nicht mehr, wie in Deutschland, um das Anfsteigen
von den engsten Rechtskreisen in einer Stufenfolge zum Staats-
ganzen, weil man in jenen nicht die Befriedigung, nicht den
Rechtsschutz genoss, welcher die Masse der deutschen Nation
davon abhielt, denselben nur von Aer Kräftigung des Ganzen zu
erwarten ; überall zeigen sich die Triebe, welche es ermöglichten,
die Sondergestaltungen zu beseitigen, das Ganze imtner einheit-
licher zu organisiren, es mehr und mehr der Lenkung eines
Willens zu unterwerfen ; und je mehr es sich ermöglichte , die
Kräfte der Nation auf grosse äussere Aufgaben binzuweisen, um
so leichter gelang es, die Reste germanischer Anschauungen, die
Sonderrechte, welche sich der alleinigen Berechtigung der Staats-
gewalt noch enlgegengestellten , zu beseitigen. Hier fehlte die
Fähigkeit, wie der Wille, fremde Gebiete sich einzuverleiben mit
Belassung- ihrer eigenthümlichen Entwicklung ; nie hätte die fran-
zösische Nation einem Kaiserreiche, wie es das deutsche war,
als Träger dienen können.
Weiter ist nun aber gerade diese Nation gekennzeichnet
durch das Streben nach kriegerischem Ruhm, nach schrankenloser
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Eroberung , durch die Bereitwilligkeit , dem äussern Erfolge die
schwersten Opfer in den heimischen Verhältnissen zvi bringen ;
keine wäre bei ihrer Neigung zur staatlichen Centralisation und
erobernden Ausdehnung der Ruhe des Welttheiles gefährlicher
gewesen, hätte nicht die Gränze des Kaiserreichs, wie sie Frank-
reich von den Ausflüssen der Schelde bis zu denen der Rhone
umschloss, eine feste Schranke gebildet, wären dem französischen
Nationalstaate nicht in Lothringen und Burgund weite sprach-
verwandte Gebiete durch das Kaiserreich entzogen gewesen,
welche die aktive Kraft der deutschen Nation vielleicht nur wenig
stärken mochten, aber auch schon dann vom ausserordentlichsten
Werthe für die gegenseitigen Machtverhältnisse waren, wenn wir
sie nur als einen neutralisirten, durch die Kaisermacht geschützten
Boden betrachten , welcher einerseits der französischen Nation
Kräfte entzog, welche mit ihr vereint einen sehr bedrohlichen
Werth erlangt hätten und später wirklich erlangt haben, während
sie andererseits jedes Vordringen gegen Deutschland und Italien
hinderten.
Hier festen Fuss zu fassen, diese Schranken zu durchbrechen,
war die Vorbedingung jeder erobernden Ausdehnung für Frank-
reich. Und da ist es nun auffallend zu sehen, wie alsogleich,
als die sizilischen Verhältnisse die Grundlagen der Reichsordnung
zum Wanken brachten, auch die französischen Bestrebungen be-
gannen, hier die Gränzen vorzuschieben, die eigene Uebermacht
an die Stelle der deutschen zu setzen. Damals, als Kaiser
Heinrich starb, als Kaiserthum und Königthum durch die Doppel-
wahl Philipps und Ottos den ersten starken Stoss erlitten , da
hören wir auch zuerst davon , wie der französische König Philipp
August daran dachte, selbst die Kaiserkrone zu erlangen, wie
er Verbindungen mit deutschen Fürsten anknüpfte, um wenigstens
einem ihm ganz Ergebenen die Krone znzuwenden; ja noch mehr;
ganz unverholen sprach er schon damals den Wunsch aus, einen
Theil Lothringens mit Frankreich zu verbinden. Zunächst blieb
das wohl ein frommer Wunsch ; aber das Streben wurde nie auf-
gegeben ; der französische Nachbar stand immer spähend auf der
Wacht, immer bereit, jede Schwäche des Reichs für seine Zwecke
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auszubeuten. Bald tauchen Versuche auf, dem Franzosenkbnige
die Kaiserkrone zuzuwenden, bald durch Begünstigung deutscher
Thronkandidaten Vergrösserungen zu erlangen; bald ist die Rede
von einer Ausdehnung Fraolkreichs bis an den Rhein , bald von
einem pfandweisen Erwerbe Burgunds , bald versucht der König
es wieder, wenigstens die einzelnen wälschen Gränzfürsten und
Gräüzstädte des Reichs durch besondere Schutzverträge an fran-
zösische Hoheit zu gewöhnen. Das Vorschreiten Frankreichs
gegen Deutschland ist nicht das Resultat zufälliger Gestaltung
der Verhältnisse gewesen ; es ist Jahrhunderte hindurch vorbe-
reitet und mit grösster Zähigkeit verfolgt worden; es war das
nothwendige Ergebniss der Wechselbeziehungen zwischen Nationen,
von welchen die eine, nur noch mit nächstliegenden Interessen
beschäftigt, den grossem Verhältnissen des Völkerlebens mehr
und mehr entfremdet, aus Mangel an Willenskraft und Einsicht
die günstige Stellung , welche sie einst errungen hatte , nicht zu
behaupten wusste, während die andere immer frisch entschlossen
war, jede sich bietende Gelegenheit zur Machtvergrösserung zu
benutzen. Und dieses Streben kannte man schon früh; es ent-
sprach gewiss nur allgemeineren Anschauungen, wenn schon im
vierzehnten Jahrhunderte ein Papst den römischen König auf-
forderte, die Schritte der Franzosen in Italien zu überwachen,
da ja jedermann wisse, wie die französische Nation es auf den
Umsturz des Kaiserthums und des Papstthums abgesehen habe,
wie sie sich selbst damit nicht zufrieden geben, wie sie den ganzen
Weltkreis ihren Geboten unterwerfen möchte, wenn nur die Kräfte
ausreichen würden für die Erfüllung der ungemessenen Wünsche.
Das Streben der Franzosen blieb denn auch nicht ohne
Früchte. Zuerst vor allem in den entfernteren Theilen des Reichs,
im Arelat; mit der durch Gewaltthaten vorbereiteten, durchaus
rechtswidrigen Besetzung von Lyon im Jahr 1312 war hier gegen
den Bestand des Kaiserreichs ein Schlag geführt von ähnlicher
Bedeutung, wie sie später Strassburgs Vergewaltigung für das
deutsche Königreich hatte. Dann schritt man weiter, auf die
Gewalt trotzend oder durch gewandte Verhandlung den Zweck
erreichend, die Lehnshoheit des Reichs eine Zeitlaug foraiell noch
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anerkennend, bis dann auch auf diese bedeutungslosen Formen
vergessen wurden ; das Königreich von Arles, der Schlüssel Italiens,
kam an Frankreich, fast ohne dass man in Deutschland nur da-
rauf geachtet hätte. Wenn dauernde französische Erwerbungen
in Hochburgund und Lothringen erst später erfolgten, so lag das
nicht am Mangel französischer Eroberongskst, sondern an Grün-
den, auf welche wir zurückkommen. Erst mit der Reformation
und der dadurch herbeigeführten Durchkreuzung politischer und
religiöser Interessen, welche die Franzosen so trefflich auszubenten
verstanden, gelang es ihnen hier festen Fuss zu fassen. Als sie
als Bündner deutscher Fürsten 1552 die Bisthümer Metz , Toul
und Verdun besetzten, da galt es schon nicht mehr den Bestand
des Kaiserreichs, sondern des deutschen Königreichs. Allerdings
in seinen französisch redenden Theilen; und wo der deutsche
Nationalstaat das Losungswort ist, da hatte Frankreich freilich
auf Arelat, auf die französischen Theile von Lothringen und
Hochburgund ein genügendes Anrecht, Deutschland wurde dadurch
nur von einer Last befreit. Und dieser Prozess ist ja anch so
vollständig durchgeführt, dass kein französisches Gebiet, welches
wir beherrschten, unsere Gewissensruhe mehr stört, unsere natio-
nale Entwicklung hemmt; damit mögen wir uns darüber trösten,
dass nebenbei auch einiges deutsche Gebiet unsern Händen ent-
schlüpfte. Dass Frankreich seinerseits nie die geringste Neigung
zeigte , seinen Eroberungen an der Sprachgränze ein Ziel zu
stecken, darf nur angedeutet werden. Kaum war durch den Erwerb
der Provence die französische Herrschaft im Arelat abgerundet,
so begannen jene mit der grössten Energie wieder und wieder
aufgenommenen Versuche sich in Italien festzusetzen; und die
deutsche Gränze ist eben so wenig geachtet worden; wenn es in
Italien bisher nur zu zeitweisem Gelingen, nicht zu dauernder
Herrschaft kam, wenn bis jetzt nur das Eisass, die deutschen
Theile von Lothringen, den Niederlanden, der Schweiz französisch
oder doch unserm politischen Verbände entfremdet sind , so hat
das nicht an Frankreich gelegen. Aber es sind anch nicht die
Italiener gewesen, welche sich aus eigener Kraft seiner zu er-
wehren wussten; und ebenso wäre es eine Täuschung, wenn wir
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glaubten, die deuteche Nation habe trotz ihrer staatlichen Auf-
lösung doch immer wenigstens so viel Kraft bewiesen, um den
französischen üebergrififen eine gewisse Schranke ziehen zu können.
Je weniger nun für die hier massgebenden Verhältnisse von
französischer Zurückhaltung oder von der nationalen Widerstands-
kraft Deutschlands und Italiens die Rede sein kann, um so näher
liegt die Frage, was denn bewirkte, dass Frankreich seine natio-
nalen Gränzen nicht schon um vieles weiter überschritten hat?
Und ich glaube kaum, dass sich diese Frage anders wird beant-
worten lassen, als dass es noch immer die Kaisermacht gewesen
ist, welche einem zu raschen Vorschreiten jenes Prozesses im
Wege stand, welche, mögen sich nun unsere Geschicke so oder
so vollenden, dadurch den gänzlichen Fall um Jahrhunderte ver-
zögert oder vielmehr, was wir lieber ins Auge fassen, noch immer
die Möglichkeit einer günstigeren Gestaltung nothdürftig gerettet
hat. Es waren weniger die Reste der alten kaiserlichen Macht-
stellung , welchen das hätte gelingen können , als eine neue Ge-
staltung, welche an das alte Kaiserreich anschliessend, vielfach
auf entsprechenden Grundlagen beruhend, vielfach sich aber doch
auch von ihm unterscheidend, sich nun entsprechenden Aufgaben
zu unterziehen hatte, ein Kaiserthnm, welches sich wesentlich
auf die habsburgische Hausmacht, auf den österreichischen Staats-
verband stützte. Habsburgische Kaiser, deren Macht auf jene
ostdeutschen Herzogthümer der Söhne Rudolfs und auf die
kläglichen Reste der alten Kaisergewalt beschränkt gewesen
wäre , hätten weder die Mittel , noch das Interesse gehabt , die
westlichen Reichsgränzen gegen das Vorschreiten Frankreichs zu
vertheidigen. Da war es schon bedeutsam, dass auch die ererbten
Besitzungen im Eisass und in der Schweiz dem Hanse verblieben,
dann die Verluste in der Schweiz in Schwaben ersetzt werden
konnten, dass die südlichen Alpenländer, insbesondere der deutsche
Schlüssel Italiens, Tirol, erworben wurden, und so in weiter Linie
jeder Angriff auf Deutschland das Kaiserhaus unmittelbar be-
drohte. War damit nun wohl ein habsburgisches Interesse auch
im Westen und Süden gegeben, so war noch wenig gewonnen,
wenn die Mittel fehlten, genügend für dasselbe einzutreten. Eigen-
Q
Fickoi Kalmrcsich. "
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thümliche Ftigungei) brachten es nun aber dahin , dass die Ent-
wicklung der habsburgischen Hausinacht sich nicht auf Deutsch-
land beschränkte, dass sie bald, wie einst das Kaiserreich, die
ganze Mitte des Welttheils umfasste, zwar nicht geschlossen,
wie jenes , aber in einer so eigenthümlichen Macht^ertheilung,
dass jeder Angriff auf die Länder des alten Kaiserreichs zunächst
die habsburgischen Interessen bedrohte , überall aber auch die
Stellung Ilabsburgs so weit gesichert schien , dass zwar ein all-
inäliges Zurückweichen bei der Grösse der Aufgabe nicht zu ver-
meiden war, aber doch jahrhundertelang grosse Umwälzungen
der Machtverhältnisse verhindert wurden.
Wenn wir vorhin sagten, dass es lange dauerte, bis Frank-
reich in den lothringischen und hochburgundischen Landen festen
Vuss fasste, so ist das nur bedingt richtig. Nicht die französi-
sche Krone, aber französische Kronvasallen, die neubnrgundischen
Herzoge, wussten mit beispiellosem Glücke hier bald ein Reichs-
land nach dem andern zu erwerben. Die mächtigen Kaiser der
alten Zeit würden das nie geduldet haben ; waren auch früher
einige französische Grosse zugleich Reichsvasallen, so war das
doch nur ausnahmsweise der Fall ; als Regel hielt man fest, dass
grosse erledigte Reichslehen nicht an Ausländer kommen durften.
Jetzt aber war es gerade das weite üebergreifen auf Reichsboden,
was das Yerhältniss weniger bedenklich machte. Die grossen
Reichslehen der Burgunderherzoge waren viel zu bedeutend, als
dass sie als blosser Anhang der französischen Kronlehen erschei-
nen konnten ; die Gesammtmasse , formell zWar noch dort der
französischen, hier der deutschen Hoheit unterstehend, bildete
thatsächlich eben in Folge jenes Doppelverhältnisses eine Mittel-
macht , deren Bedeutung für Frankreich doch vorwiegend eine
hindernde, für Deutschland aber eine schirmende war. Muth-
massnngen darüber, was sich hier hätte gestalten können, wenn
nicht schon nach hundertjähriger Blüthe mit Karl dem Kühnen
die Reihe der burgnndischen Herzoge sich geschlossen hätte,
lassen wir bei Seite. Was die Folge gewesen wäre, wenn das
französische Königshaus als Erbe im Gesammtbesitze hätte auf-
treten können, bedarf gleichfalls keiner Erörterung. Da treffen
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wir nun aber auf die Reihe jener folgenreichen Familienverbin-
dungen des Hauses Habsburg, welche in ihrem tiefgreifenden Ein-
flüsse auf die Machtverhältnisse des Welttheils sich etwa nur
mit jener sizilischen Heirath vergleichen lassen ; nur dass die
Nachwirkungen dieser zerstörende, jener vorzugsweise erhaltende
waren. Den habsburgischen Erben der burgundischen Maria ver-
blieben nicht allein die Reichslande , sondern auch die französi-
schen Kronlehen Flandern und Artois , der einzige Zuwachs,
welchen nach dieser Seite das Reich noch in späterer Zeit zu
erlangen wusste. Zweifelhafter könnte der Werth des Erwerbes
der gewaltigen spanischen Ländermassen durch das Haus Habs-
barg sein; die Verbindung Spaniens mit dem Reiche schien eine
ebenso unnatürliche, für die Sicherheit des Welttheils eben so
bedrohliche zu sein , als jene frühere Siziliens ; es kehrte unter
Karl V. noch einmal eine Zeit zurück, wo für die Verwirklichung
jener Idee eines universalen christlichen Kaiserthums wieder Aus-
sichten vorhanden waren. Aber zunächst bildete Frankreich
unterstützt von der religiösen Bewegung und den Angriffen der
Türken ein ausreichendes Gegengewicht; und mit Karls Abdan-
kung erreichte dann ja die bedenkliche Verbindung Spaniens mit
der Kaiserkrone ihr Ende. Es ist aber andererseits gewiss nicht
zu verkennen , dass jene Verbindung ausserordentlich viel zur
Sicherung des Reichs gegen das Vordringen Frankreichs beige-
tragen hat; sie hat die Behauptung des burgundischen Erbes
ermöglicht , französischer Herrschaft und französischem Einflüsse
in Italien für lange Zeit ein Ende gemacht und dort der formell
immer fortbestehenden Hoheit des Reichs in dem Herzogthume
Mailand einen festen Stützpunkt geschaffen. Es war doch un-
zweifelhaft von der grössten Bedeutung, dass Frankreich bei
jedem Vordringen gegen Deutschland und Italien in den Nieder-
landen, in der Freigrafschaft, in Mailand nicht auf die Besitzungen
einzelner Fürsten, sondern auf die einer Grossmacht stiess. Und
wenn diese Länder unter Hoheit des Reichs zunächst mit der
Krone Spanien vereinigt blieben , so scheint das für die hier in
Frage kommenden Interessen nur das Vortheilhaftere gewesen
zu sein; es muss jedenfalls sehr fraglich scheinen, ob die noch
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unaufhörlich von den Türken bedrängte deutsche Linie des Hauses
Habsburg in jenen Zeiten ihrer Behauptung in gleicher Weise
gewachsen gewesen wäre. Blieb das Streben der Franzosen, sich
ihrer zu bemächtigen , schliesslich nicht ohne theilweisen Erfolg,
konnte man sich , so wenig man geneigt war , in der Erhaltung
spanischer Herrschaft in den burgundischen Landen zugleich ein
deutsches Interesse zu sehen, doch auf die Dauer der Erwägung
nicht entziehen , dass jeder französische Gewinn auf spanisch-
burgundische Kosten in seinen Folgen viel bedrohlicher für Deutsch-
land, als für Spanien selbst sein müsse, so musste sich doch
endlich mit Bestimmtheit die Ansicht Bahn brechen, dass im
Interesse des ganzen Gleichgewichtssystemes diese Länder nach
dem Abgänge der spanischen Linie nicht unter französischen Ein-
fluss gerathen dürften ; wenn der Kaiser nun wieder unmittelbar
in den Niederlanden, wie in Mailand die Hut des Reiches über-
nahm, so entsprach das nur den allgemeinsten, durch Frankreich so
schwer bedrohten europäischen und deutschen Interessen. Der-
selben Macht war nun aber auch im Osten unter den bedenklich-
sten Verhältnissen eine grosse universale Aufgabe zugefallen, die
der Vertheidigung des Westens gegen die üebermacht der Os-
manen und dann später, als diese kaum beseitigt war, gegen das
bedrohliche Vorschreiten der Rassen.
So waren denn die Aufgaben des Kaiserthums auch in späterer
Zeit wesentlich dieselben geblieben; es hatte das Gleichgewicht
zu erhalten, den Welttheil gegen grosse Umwälzungen zu schirmen,
indem es sich jedem gegen die in der Vertheidigung verharrende,
auf diese angewiesene europäische Mitte gerichteten feindlichen
Vordringen entgegenstemmte; und wenn die spärlichen Reste der
alten Kaisergewalt weder genügendes Interesse, noch genügsame
Mittel geboten hätten, sich dieser Aufgabe zu unterziehen, so
war es die Hausmacht, der österreichische Staatsverband, welcher
nicht allein vorzugsweise die Mittel bot, sondern dessen eigen-
thümliche Gestaltung es mit sich brachte, dass der Kaiser bei
seinem Eintreten für die allgemeinen Interessen immer zugleich
die eigenen vertheidigte.
Aber dieses neue Kaiserthum war doch solchen Aufgaben
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weniger gewachsen, als das alte ; seine Kräfte haben ansgereicht,
um jahrhundertelang die alten Reichsländer gegen gewaltsamen
Umsturz von Westen oder Osten zu schirmen ; aber aus Gründen,
auf welche wir zurückkommen, hat es doch fast überall langsam
zurückweicben, seine Aufgaben enger begränzen müssen. Frank-
reich dagegen ist immer weiter vorgeschritten, hat selbst nach
einem grossen Misslingen in einem Kampfe, in welchem ihm nicht
blos die Völker der deutschen Mitte, sondern eine europäische
Koalition gegenüberstand , seine alten Eroberungen behauptet,
hat gerade wieder seine Gränzen gegen Italien vorgeschoben,
seinen beherrschenden Einfluss auf der Halbinsel an die Stelle
des deutschen gesetzt. Wir wissen, was darauf folgte, als
Oesterreich genöthigt wurde, die ganze Linie im Westen, auf
welcher es Frankreich gegenüberstand, aufzngeben, und wir haben
bis jetzt noch keine Bürgschaft, dass die neue Gestaltung des
deutschen Westens sich als kräftigere Schntzwehr gegen Frank-
reich erweisen wird. Und auch im Osten werden wir auf die
weitere Ausdehnung deutscher Herrschaft kaum zu viel Gewicht
legen dürfen; dem Vorschreiten Russlands ist nicht gewehrt, die
vorzugsweise russische Interessen fördernde Theilnng Polens nicht
verhindert, polnische Gebiete, welche bereits in deutschen Händen
waren, mussten dem unheimlichen Nachbar überlassen werden.
Wir stehen hier ofi'enbar, wenn wir die Gesammtgeschichte der
letzten Jahrhunderte ins Auge fassen, in einer Entwicklung, welche
sich bis jetzt nach allen Seiten hin als ein Ermatten der Wider-
standskraft der deutschen Mitte des Welttheils darstellt, als eine
rückgängige Bewegung, deren rascheren Verlauf weniger Deutsch-
land , als Oesterreich gestützt auf weite nicht deutsche Gebiete
und auf das Bündniss mit einer die Erhaltung des kontinentalen
Gleichgewichts wünschenden Seemacht zu hemmen wusste. Der
europäische Frieden ist jetzt Schwankungen ausgesetzt, wie sie
die Zeiten des Kaiserreichs nie gekannt haben ; und wenn niemand
läugnen wird , dass es der Mitte auch jetzt noch keineswegs an
Kräften gebräche, feste Machtgränzen im Westen, wie im Osten
wiederherzustellen, sobald eine das Zusammenfassen der zersplit-
terten Kräfte in der Weise des Kaiserreichs ermöglichende staat-
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liehe Gestaltung wiedergewonnen wäre , wenn niemand weiss,
welchen Einfluss unvorherzusehende Wechselfälle hier gewinnen
können : so wird sich nach Massgabe der bisherigen thatsächlichen
Entwicklung auch kaum der Gedanke unterdrücken lassen, dass
dieser Zustand des Schwankens und gewaltsamer Erschütterungen
möglicherweise erst dadurch sein Ende finden wird, dass eine Gränze
zwischen einem französischen Westreiche und einem russischen
Ostreiche die Mitte des Welttheils durchzieht und dadurch eine
Machttheilung gewonnen sein wird , welche dann längere oder
kürzere Zeit einen Zustand der Ruhe verbürgen mag , bis die
jüngere östliche Macht sich etwa befähigt fühlen wird, den letzten
Kampf um die Herrschaft der Welt aufzunehmen.
So sind die Verhältnisse geworden trotz des einstigen Be-
stehens des deutschen Kaiserreiches , trotzdem dass unvorherzu-
schende Fügungen späteren Kaisern eine Hausmacht schafften,
welche die schwindenden Kräfte des Reiehsverbandes wenigstens
theilweise ersetzen konnte. Wie würden die Verhältnisse sich
nun etwa gestaltet haben, wenn die Deutschen selbstgenügsam
sich von Italien und Burgund, von dem Kaiserthume femgehalten,
wenn dann die Franzosen , wie doch nicht zu bezweifeln , sich
bereitwillig allen äussern Aufgaben unterzogen, wenn statt unserer
Herrscher die Kapetinger die Kronen von Italien und Burgund,
die Kaiserkrone getragen hätten? Sollte da ein deutsches König-
reich, im Westen und Süden jedem französischen Einfalle offen
stehend , im Osten von Slaven und Magyaren , welchen der in
Italien herrschende Kaiser jederzeit die Hand reichen konnte,
bedroht, ohne irgend einen andern genügend befestigten Staat,
an welchem es einen Bundesgenossen hätte finden können, sollte
dieses Deutschland im Stande gewesen sein, sich der Uebermacht
eines romanischen Kaiserreiches zu erwehren, dieses Deutschland,
welches sich später dem französischen Königreiche nicht gewach-
sen zeigte?
Man wird nun etwa entgegnen, das damalige Frankreich war
noch schwach, nicht in sich geeinigt, es wäre nicht in der Lage
gewesen, sich den Aufgaben des Kaiserthums zu unterziehen
Letzteres war nun freilich Voraussetzung unserer ganzen Er-
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örteruDg, ohne deren Zutreffen wir für den Fall, dass auch
Deutschland sich jener Aufgaben entschlug, uns überhaupt einen
Fortbestand des abendländischen Wesens nicht wohl als möglich
denken könnten. Frankreich würde vielleicht nicht so früh der
allgemeinen Zerrüttung ein Ende haben machen können ; aber
doch vielleicht früh genug; denn ich meine, Frankreich blieb nur
desshalb so lange schwach, weil die Deutschen ihm den Weg zu
erobernder Ausdehnung vertreten hatten; wo die Grundlagen im
Charakter der Nation vorhanden waren, da würde aller Wahr-
scheinlichkeit nach die Möglichkeit erobernden Vordringens gegen
Burgund und Lothringen auch um vieles früher zu grösserer
Kräftigung und Einigung der Nation geführt haben.
Man wird weiter entgegnen können , das damalige Deutsch-
land war stark, das spätere, Frankreich nicht mehr gewachsene,
war schon uneinig und geschwächt. Das mag richtig sein, aber
es scheint mir nicht zutreffend. Das damalige Deutschland war
stark ; aber ich meine , es war nnr stark durch den Bestand des
Kaiserreichs, es würde ohne dieses die Schwäche sich in Deutsch-
land um eben so viel früher eingestellt haben, als in Frankreich
die Macht. So wenig, als der Mangel an staatenbildendem Sinne
bei. den Italienern erst durch die kaiserliche Fremdherrschaft
begründet wurde, so wenig ist ja auch bei uns zwar nicht der
Mangel an staatenbildendem Sinne, denn an solchem hat es uns
wohl nie gefehlt, wohl aber der Trieb, die politische Thätigkeit
engeren Kreisen znzuwenden, die umfassenderen staatlichen Bande
möglichst zu lockern, nicht erst das Ergebniss der geschichtlichen
Entwicklung, er ist im Charakter der Nation tief begründet; von
der geschichtlichen Entwicklung hat es immer nur abgehangen,
in wie weit es ihm gelang, sich geltend zu machen. Und ist
nun wirklich die Annahme irgendwie zu begründen, dieser Trieb
würde sich ohne das Entstehen des Kaiserreiches weniger geltend
gemacht haben, es würde einem nur Deutschland beherrschenden
Könige gelungen sein, diesen Trieb zu ertödten, das Reich zu
einem centralisirten Staate umzugestalten? Fürsten wie Stämme
würden sich gegen jeden Versuch gesträubt haben; und selbst
angenommen, das Königthum sei auf die einigende Kraft des
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Bisthnms gestützt an und für sich im Stande gewesen, die ans-
einanderstrebenden Tendenzen im Reiche niederzuhalten , wie
sollte er ihrer irgend Herr geworden sein, wenn ein romanisches
Kaiserthum jeder Auflehnung einen festen Rückhalt bot, wenn
überhaupt nur dem deutschen Könige die Mittel fehlten, die aus-
einanderstrebenden , bei Errichtung des Kaiserreichs erst lose
geeinten Glieder von der Berühmng mit unabhängigen Nachbar-
reichen abzuhalten? Auch in viel spätem Zeiten hätte es wohl
noch in der Macht eines Kaisers gelegen, sich Deutschland ge-
waltsam zu unterwerfen, wenn alle Einflussnahme des Auslandes
sich hätte ansschliessen lassen; aber was kann uns zu der An-
nahme berechtigen, dass eine solche in jenen frühem Zeiten
gefehlt haben würde? Was hätte damals Lothringer oder Baiern
abhalten sollen , den Versuchen des deutschen Königs auf Ver-
nichtung ihrer selbstständigen Stellung durch Anlehnung an einen
romanischen Herrscher zu antworten, welcher sich schon damals
gewiss ebenso , wie später , herbeigelassen haben würde , als
Schützer der Freiheit der deutschen Stände anfzutreten? Hätte
sie etwa das deutsche Nationalbewusstsein abhalten sollen, eine
schöne Idee, welche damals aber noch gar nicht oder mindestens
nicht als ein die politischen Verhältnisse irgend bestimmendes
Moment existirte? Wenn man es wagen darf, noch die vertrags-
mässige Preisgebung des linken Rheinufers an Frankreich, Ereig-
nisse, welche nur ein Menschenalter hinter uns liegen, durch das
Nichtvorhandensein eines Nationalbewusstseins zu beschönigen,
wie darf man dann eine solche Grösse in Rechnung bringen für
Zeiten, wo sie kaum in der Gedankenwelt existirte , geschweige
denn bei der thatsächlichen Gestaltung der Dinge sich wirksam
zeigte? Jeder Versuch, die Deutschen in einem straff angezogenen
Staatswesen zu einigen , während draussen den Franzosen das
Feld offen blieb, hätte doch wohl am wahrscheinlichsten nur zu
einer Ablösung deutscher Herzogthümer von dem ostfränkischen
Königthume führen können , welche dann immerhin eine Zeit
lang in einem ähnlichen halbselbstständigen Verhältnisse zu dem
Universalreiche stehen mochten, wie einst Alemannen und Baiern
zu dem Karolingerreiche, bis schliesslich der vollen Einverleibung
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nichts mehr im Wege stand. Es sind das freilich, und wir erin-
nern gern selbst daran, nur Möglichkeiten, es wären noch manche
andere mögliche Entwicklungen denkbar; nnr das möchten wir
hervorheben, dass das Gelingen eines Yersnches, Deutschland zu
einem einheitlichen Königreiche zu gestalten, doch nicht allein
gleichfalls nnr als eine Möglichkeit zu bezeichnen ist, sondern wie
ich denke, auch als diejenige, deren Zntreffen nach der ganzen
Sachlage gerade am unwahrscheinlichsten gewesen sein dürfte.
Bedurfte es denn aber solcher Versuche, konnte das deutsche
Staatsgebände nicht in der lockern, aber allseitig befriedigenden
Gestaltung, welche es unter dem ersten Heinrich so glücklich
gewonnen hatte, fortbestehen ? Wenn wir uns Deutschland isolirt,
ausser Wechselbeziehungen zu andern Beichen denken dürfen,
allerdings; allen Innern Bedürfnissen konnte sie entsprechen;
aber eben so gewiss auch für die Widerstandskraft nach aussen
nicht genügen. In jenem Triebe, in staatlichen Dingen von
unten a^zusteigen, sich in den näherliegenden Kreisen das Hecht
der Selbstbestimmung möglichst zu wahren, einer allgemeinem
Regel nur in dem Unerlässlichsten sich zu fügen , sehen wir an
und für sich nur einen hohen Vorzug unserer Nation, eine Eigen-
schaft, welche sie zu gesunden staatlichen Schöpfungen vorzugs-
weise befähigt; es ist ein Trieb, welcher sich so wenig ertödten
lässt, als seine Ertödtung wünschenswerth sein könnte. Aber
dieser Trieb bedingt auch eine so lockere Fügung der grössern
Kreise des Staatslebens, dass er eine Ausgleichung nothwendig
erheischt, soll nicht anders die freiere Bewegung im Innern durch
eine Schmälerung der Widerstandskraft nach aussen erkauft
werden, welche auf die Dauer zur Fremdherrschaft und damit
zu um sp gründlicherer Beseitigung jeder Selbstbestimmung der
engem Kreise führen müsste. Diese Ausgleichung bot eben jenes
Hinaiitgreifen des deutschen Staatswesens über die Nation, jenes
Auswachsen bis zu einem die ganze Mitte des Welttheils er-
füllenden Kaiserreiche. Was an Konzentration der Kräfte gebrach,
das ersetzte ihre Massenhaftigkeit, ihre günstige räumliche Ver-
theilnng ; dass gerade die Länder , welche für die Machtschwan-
kungen hiehin oder dorthin entscheidend waren , der Hoheit des
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Kaisers unterstanden, genügte für jeden Zweck der Vertheidiguiig,
so lange die Grundlagen der Kaisergewalt noch unejrschüttert
waren , während zugleich die Lockerheit der innern Fügung es
nicht gestattete , sie als Basis für erobernde Ausdehnung zu
benutzen, wie das allerdings geschah, sobald sie in fremde Hände
übergingen ; je weniger das deutsche Staatswesen Eroberungs-
kriege begünstigte, um so wichtiger war es, dass die Deutschen
sich schon da in den Besitz aller Gebiete zu setzen wussten,
von denen ans sie selbst bedroht werden konnten, als es noch
keine andere Macht gab, welche die Besitznahme hätte wehren
können. Gerade dieser Ring fremder Bestandtheile, welcher das
Königreich umgab, musste mächtig beitragen zum festem Zusam-
menhalten des Kerns, zur Herausbildung und Kräftigung des
nationalen Bewusstseins. Je weniger vielleicht in dSn Zeiten,
welche zunächst der Gestaltung des Königreichs durch den Sach-
sen Heinrich folgten, ernstliche Bedrohungen seines Bestandes
von aussen her zu erwarten waren, um so mehr würden aller
Wahrscheinlichkeit nach im politischen Leben der Nation die
innern Gegensätze in den Vordergrund getreten , dagegen die
auf die Einigung der Stämme hinweisenden Interessen ans den
Augen gelassen sein ; und wer hätte dann dafür einstehen mögen,
dass die vielleicht plötzlich herantretende äussere Gefahr die
gemeinsamen Handelns entwöhnten Stämme zur kräftigen Abwehr
bereit und gerüstet finden würde? Da ergab sich nun mit der
Gründung des Kaiserreichs ein stätig wirkender Gegensatz der
Nationen im Reichsleben selbst, welcher die deutschen Stämme
immer an ihren engem nationalen Zusammenhang erinnerte; aus
dem Anrecht auf die Kaiserkrone, ans der Herrschaft über fremde
Gebiete ergaben sich Rechte und Pflichten , welche nicht Sache
der einzelnen Stämme, sondern der gesammten Nation waren,
welche selbst da, wo kein Feind den Bestand des Reiches be-
drohte, in nicht zu langen Zwischenräumen auf dem Römerzngo
ein Gesammtauftreten der Nation erheischten, welche .eine Reihe
von Beziehungen und Verhältnissen schufen, in welchen der
Deutsche sich nicht zunächst als Sachse oder Baier fühlte, son-
dern als Glied der gesammten Nation. Es dürfte, schwer sein.
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auch nur einen Zeitraum unserer Geschichte zu bezeichnen, wo
das Nationalbewusstsein so erstarkt, so aller Sondergelüste Herr
geworden wäre, dass es allein genügende Bürgschaft dafür ge-
geben hätte, niemand werde sich herbeilassen, in Verrath an
der eigenen , in Verbindung mit fremden Nationen Stützen für
Sonderbestrebungen zu suchen, wenn die Möglichkeit geboten
war? und da war es wieder jener Kreis fremder, von der Gesammt-
heit der Nation beheiTschter Gebiete , der Umstand , dass die
deutschen Stämme fast nirgends an selbstständige Gebiete fremder
Zunge gränzten, was diese Möglichkeit ausserordentlich erschwerte.
Je mehr die Fremden herrschend den deutschen Gränzen näher
traten, hat das mehr reichsverrätherische Verbindungen begün-
stigt, als dass es zu einem Elemente festem Zusammenhaltens
geworden wäre. Wie keine Nation zur Uebung einer massvollen
Herrschaft über Fremde mehr geeignet erscheint, als die deutsche,
so scheint auch keine dieselbe weniger entbehren zu können;
für sie scheint es keine Mitte zu geben zwischen staatlicher
üebermacht und Ohnmacht. Der ganze Verlauf unserer Geschichte
ergibt, dass da, wo der äussere Anstoss fehlte, die von innen
wirkenden Triebe zur Einigung sich als unzureichend erwiesen;
und weniger bedenklich, einer ungestörten Entwicklung günstiger
ist es doch gewiss, wenn dieser äussere Anstoss in der gemein-
samen Behauptung fremder, statt in der feindlichen Bedrohung
des eigenen Gebietes gegeben ist.
Es ist richtig, dass der Verfall des politischen Lebens der
Nation Hand in Hand ging mit dem Verfalle des Kaiserreichs.
Aber wie kann uns das zu dem Schlüsse berechtigen, dass nicht
der Verfall, wie es doch am nächsten liegt, sondern umgekehrt
die Gründung des Kaiserreichs den Verfall des Nationalstaats
verschuldet habe? Wenn dieser kräftig und einig erscheint, so
lange das Kaiserreich seine Kraft bewahrt, wenn er aber mit
demselben verfallt, wer wird denn daraus nicht zunächst schliessen,
dass er ohne dasselbe sich nur um so viel früher zersplittert
haben würde ? Befangen in einer Anschauung , welche uns heute
überall entgegen tritt, welcher ihre beziehungsweise Berechtigung
und Wirksamkeit für die Verhältnisse der Gegenwart auch gar
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nicht abzasprechen ist, glaubt man für alle Zeiten einfach anneh-
men zu dürfen , sobald eine Nation nur in staatlichen Dingen
auf sich selbst gestellt ist, ist alles Wünschenswerthe erreicht,
ist ein Durchkreuzen, ein Kückschreiten der einheitlichen natio-
nalen Staatsentwicklung gar nicht mehr zu befürchten ; für die ver-
schiedensten Zeiten, für die mannichfachste Gestaltung der Aus-
senverhältnisse , für Nationen des verschiedensten Charakters
wird ein und dasselbe als Massstab in Anwendung gebracht.
Wo sind denn nun aber die Thatsachen unserer Geschichte,
welche irgend die Annahme begründen könnten, unsere Nation
würde sich, wenn jene universalen Aufgaben nicht gewesen wären,
mit ganzer Energie der Ausbildung eines nationalen einheitlichen
Staatsverbandes zugewandt haben ? Uns sind sie nicht bekannt
geworden ; wohl aber wiesen wir bereits darauf hin, dass gerade
in den Zeiten, wo die Nation sich mehr und mehr abwandte von
den universalen Aufgaben , wo unter der Regierung der Söhne
K. Friedrichs II. das deutsche Königreich fast ganz geschieden
war von der Verbindung mit dem Kaiserreiche , wo dann in der
Zeit der ersten Habsburger unser Herrscher nur König war, sich
fast nur mit Angelegenheiten des deutschen Königreichs beschäf-
tigte, dass dennoch in diesen Zeiten nichts weniger als eine
Neigung hervortritt den nationalen Staatsverband enger zu
schliessen, dass vielmehr gerade in diesen Zeiten alle umfassendem
staatlichen Verbände, die des Königreichs, wie die der Länder
sich lockerten, dass die einzelnen Glieder der Nation die Kräfte,
welche frei wurden durch das Zurückziehen von den Angelesen-
heiten des Kaiserreichs, nicht zur Festigung, sondern zur Locke-
rung des nationalen Staatslebens verwandten.
Jener Prozess, durch welchen sich das Reich in eine Reihe
grösserer und kleinerer, in ihrer Selbstbestimmung möglichst wenig
durch umfassendere Rücksichten beschränkte Kreise auflöste,
konnte sich ohne zu grosse äussere oder innere Störungen voll-
ziehen, weil er noch lange geschirmt war durch den nicht plötz-
lich zusammenbrechenden, sondern langsam zerbröckelnden ge-
waltigen Bau, welchen die Väter gefügt hatten; weil dann, als
die Hoheit des Reichs ausser Deutschland zu blosser Form
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geworden war, in der burgundischen, dann habsburgischen Haus-
macht sich nochmals neue Schutzwehren bildeten. Die Vorlande
des Reichs wurden uns ja nicht durch eine gewaltsame Umwäl-
zung entfremdet, sondern durch eine schrittweise bis auf unsere
Zeiten sich fortsetzende Verschiebung der Machtverhältnisse,
welche lange andanern konnte, bis man erkannte, dass sie an
den eigenen Gränzen nicht einhalten werde. Und eben so konnten
die Reste der einheitlichen Reichsgewalt noch geraume Zeit
genügen, um die kleinern staatlichen Kreise gegen den mächtigem
Nachbarn zu schützen, ihre völlige Unfähigkeit, den umfassendem
Aufgaben des Staatslebens zu entsprechen , weniger auffallend
hervortreten zu lassen. Man könnte das nun vielleicht gegen
uns geltend machen , hervorheben, dass es also wenigstens doch
das Kaiserreich und jene vorgeschobene Stellung Habsburgs
waren, welche durch die dadurch bedingte falsche Sicherheit und
Sorglosigkeit gegenüber der äussern Gefahr den Zerfäll und weiter
die Verluste Deutschlands begründeten. Wenn eine Bürgerschaft
durch ihre als unüberwindlich erprobten Festungswerke sicher
gemacht, nicht allein die Ausbildung der eigenen Wehrhaftigkeit
vernachlässigt, sondern auch ihre Werke verfallen lässt, weil der
blosse Ruf ihrer Festigkeit noch lange den Feind abhält, so be-
steht allerdings eine Beziehung zwischen dem schliesslichen Falle
und der frühem Festigkeit ; liegt nun aber die Schuld daran, dass
man die Werke errichtete, oder daran, dass man sie verfallen
Hess? Und würde man meinen, dass ohne jene Werke die Bürger-
schaft wehrhafter geblieben wäre, ihrer überhaupt hätte entrathen
können, so haben wir für den gegebenen Fall unsere Bedenken
bereits geäussert.
Werfen wir nun im Anschlüsse an das Gesagte noch einen
Blick auf die spätere politische Gestaltung Deutschlands , so
erscheint die blosse Schwächung der Centralgewalt, die Locke-
rang der Verbindung unter den einzelnen Gliedern des Reichs
keineswegs als die bedenklichste Erscheinung in unserer staat-
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liehen Entwicklung; sie allein würden, sobald der Drang der
Verhältnisse das Bedürfniss grösserer Einigung wieder näher legte,
es nicht unmöglich gemacht haben, den Rückweg zu linden, vom
Einzelnen aufsteigend es für die Bedürfnisse der Einheit wieder
in grössere naturwüchsige Gliederungen zusammenzufassen , die
neue Form zu schaffen , welche den Bedürfnissen des Ganzen
Rechnung tragen würde, ohne den Sonderinteressen unnöthige
Gewalt anznthun. Wir finden in Deutschland zu Ende des fünf-
zehnten Jahrhunderts ja wirklich dahin gerichtete Bestrebungen,
deren nächster Erfolg freilich an und für sich noch in keiner
Weise genügte, der aber doch immerhin als ein vielversprechen-
der bezeichnet werden konnte unter der Voraussetzung, dass es
sich noch nicht um endgültigen Abschluss handelte, dass es sich
möglich zeigte, die eingeschlagene Richtung weiter zu ver-
folgen.
Was unsere staatlichen Verhältnisse zu fast anheilbaren ge-
macht zu haben scheint, das haben wir gewiss weniger in der
Anflösnng und Vereinzelung, als in der später hinzutretenden und
freilich vielfach nur durch jene ermöglichten Spaltung zu suchen.
Auf dem religiösen Gebiete hat diese begonnen. Wo es sich
um Fragen der Einheit und der Macht handelt, da haben wir
nicht zu fragen nach der grossem Berechtigung dieser oder jener
religiösen Ueberzeugnng ; wir legen da der Erhaltung oder Wieder-
herstellung der religiösen Einheit im Staatsgebiete denselben
Werth bei, mochte sie nun im Interesse des alten , oder in dem
des neuen Glaubens erfolgen. In allen fester gefügten Staaten
wurde das in genügendem Masse erreicht. War es in Deutsch-
land nicht der Fall , so war das nicht durch einen wesentlich
andern Verlauf der religiösen Bewegung bedingt ; auch hier war
es , wie in andern Ländern , dpeh schliesslich vorwiegend der
staatliche Zwang, welcher auf der einen, wie auf der andern
Seite das Bekenntniss bestimmte ; aber das war das Entscheidende,
dass sich hier als der massgebende staatliche Kreis nicht mehr
das Reichsgauze geltend zu machen vermochte, dass die Bestim-
mung der religiösen Regel den Einzelgewalten anheimfiel. Wja.
die staatliche Zersplitterung diesen Verlauf ermöglicht hatte, so
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wurde sie andererseits dadurch auch wieder mächtig gefördert.
Jene alte kirchliche Gliedernng, welche das ganze Reich umfas-
send die Gränzen der fürstlichen Machtgebiete aufs mannich-
fachste durchkreuzte, fürstlicher Unumschränktheit die wesent-
lichsten Schranken zog, wurde gesprengt; mit dem Zusammenfällen
der Gränzen der weltlichen und der kirchlichen Machtsprengel, mit
der Vereinigung der landesfürstlichen und der bischöflichen Ge-
walt in einem grossen Tbeile des Reichs war ein überaus bedeu-
tender Schritt geschehen auf dem Wege der Gestaltung der
Reichsfürstenthümer zu unabhängigen Staaten ; und irifiTt das zu-
nächst das Gebiet des neuen Glaubens , so ist es ja bekannt,
dass entsprechende Rückwirkungen der Bewegung auch den
katholischen Reichsländern nicht fremd blieben. Aber nicht diese
grössere Festigung der Einzelgewalten war die bedenklichste
Folge, sondern die Spaltung des Reichs in zwei durch das Be-
kenntniss scharf geschiedene Genossenschaften. Denn nicht allein,
dass in einer Zeit , in welcher alle staatlichen Verhältnisse vor-
wiegend durch religiöse Interessen oder das, was man dafür
ausgab , bestimmt wurden , sich damit im Reichsleben selbst ein
stätig wirkender Gegensatz ergab, welcher jede Möglichkeit eines
Weiterschreitens auf der Bahn der Einigung abznscbneiden schien:
es ergaben sich nun auch überall Wechselbeziehungen zwischen
der Parteiung im Reiche und der ganz entsprechenden Spaltung
des europäischen Staatensystems in religiös geschiedene Heer-
lager; man betrachtete sich nun vielfach in erster Reihe nicht
als Glied der Nation ^ als Glied des Reiches , sondern als Glied
seiner Religionsgenossenschaft, ordnete nöthigenfalls diesem einen
Gesichtspunkte jeden andern unter. War die Machtstellung der
Parteien im Reiche wesentlich durch den Verlauf der Bewegung
ausser dem Reiche mitbedingt, so konnte umgekehrt auch jene
den auswärtigen Mächten nicht gleichgültig sein; und je mehr
sich draussen für den Bereich der einzelnen Staaten der Sieg
der einen oder der andern Partei entschied, die Verhältnisse
festere Formen annahmen, um so mehr musste die ganze Be-
wegung, wie sie von Deutschland ihren Ausgang genommen hatte,
sich wieder auf Deutschland konzentriren , wo am meisten die
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Möglichkeit geboten schien, die noch unvermittelten Gegensätze
für Zwecke der verschiedensten Art ausznbeuten. Schliesslich
sind es dann nicht die fürstlichen Einzelgewalten gewesen, welche
die Kosten für die Verbürgung ihrer religiösen und politischen
Selbstständigkeit durch das Ausland zu tragen hatten, sondern
das Reich und das Kaiserhaus ; und der Hauptgewinn fiel dem
bedenklichsten Nachbar, fiel Frankreich zu, welches sich am
entschiedensten in seiner äussem Politik von religiösen Gesichts-
punkten frei zu halten gewusst hatte.
So hoch wir nun auch die Einbnsse für alle Fragen der
Macht und Einheit anschlagen , welche die religiöse Spaltung
uns gebracht hat, so wenig wir verkennen, dass ihre Fortdauer
nach wie vor für die Nation ein überaus schwächendes Moment
ist, so möchten wir doch kaum glauben, dass sie irgend in erster
Reihe zu nennen ist, wenn wir nach dem fragen, was noch jetzt
einer genügenden staatlichen Ordnung unserer Verhältnisse in
den Weg tritt. Eine lange Erfahmng hat uns gezeigt, dass die
religiösen Machtgebiete sich fest gestaltet haben, dass die kleinen
Schwankungen hiehin und dorthin für das Ganze nicht ins Ge-
wicht fallen, dass nach dem uns vor Augen liegenden Stande
der Sache ohne das Eintreten ganz unberechenbarer Verhältnisse
so wenig zu erwarten ist, dass Deutschland in seiner Gesammt-
heit zur Einheit der alten Kirche znrückkehrt, als dass die Re-
formation nach so langem Stillstände noch einer neuen , auch
die andere Hälfte des Reichs erfassenden Kraftentwicklnng fähig
sein sollte ; je geringer aber die Aussicht ist, dass die religiösen
Parteien noch im Stande seien , sich erhebliches Terrain abzu-
gewinnen, um so weniger nahe sollte auch das Streben liegen,
die politischen Interessen religiösen Gesichtspunkten nnterzu-
ordnen. Die Zeit, während deren die religiösen Ueberzengungen
der Massen der Nation das Bestimmende waren , war ja über-
haupt nur eine kurze ; viel länger allerdings haben sich die po-
litischen Aendernngen auch als massgebend für die Herrschaft
des einen oder andern Bekenntnisses erwiesen ; und so lange das
der Fall war, mussten religiöse und politische Gesichtspunkte
sich nothweudig aufs mannichfachste gegenseitig bestimmen. Da
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haben nun aber die Umwälzungen, welche die Auflösung des
alten Reiches begleiteten, zu einer Gestaltung geführt, welche
der der Reformationsepoche geradezu entgegengesetzt ist; jenes
Zusammenfällen der politischen und kirchlichen Gränzen ist wieder
beseitigt, ohne alle Rücksicht auf das Bekenntniss wurden die
neuen Staaten gestaltet, und genugsam hat sich doch seitdem
gezeigt, dass der politische Verband nicht mehr die Tendenz,
oder doch nicht mehr die Macht hat, sich zugleich zur religiösen
Einheit zu gestalten. Es mag das manchen unläugbaren Miss-
stand für das religiöse Leben mit sich führen, es mag das auch
den Einzelstaat mannichfach hemmen; für die politischen Ge-
sammtinteressen wird man es nur als Gewinn bezeichnen können,
wenn der Gegensatz nicht nur das Ganze spaltet, sondern auch
die politischen Einzelkreise erfasst hat; und je mehr im Verfolge
dieser Entwicklung der Einzelstaat sich darauf hingewiesen sieht,
sich der Einmischung in religiöse Dinge und des konfessionellen
Charakters zu entschlagen, der einen wie der andern Partei ge-
recht zu werden, je mehr es sich zeigt, wie wenig das Bestehen
verschiedener Bekenntnisse in einem politischen Einzelverbande
den Interessen der grossen Religionsgesellschaften Eintrag zu
thuen vermag, um so mehr wird doch auch die Ueberzeugung
Platz greifen müssen, wie wenig durch diese oder jene Gestaltung
des Gesammtverbandes für das einzelne Bekenntniss zu gewinnen
oder zu verlieren ist, wie wenig es gerechtfertigt sein kann, dem
religiösen Gesichtspunkte dabei einen ansschläggebenden Einfluss
zu gestatten.
Ganz hintan halten lassen wird er sich freilich schwerlich ;
aber wenn er sich noch immer mehr geltend macht, als der that-
sächliche Verhalt zu rechtfertigen scheint, so ist wohl vor allem
in Anschlag zu bringen, dass er mit andern Gegensätzen so viel-
fach verwachsen erscheint, insbesondere auch mit demjenigen,
welcher zweifellos unserer Einigung am meisten im Wege steht,
mit der politischen Spaltung, dem Dualismus der deutschen Haupt-
mächte; einem Gegensätze, welcher, wenn er wie jener religiöse,
die ganze Nation erfasst hätte , jede Hoffnung für die Zukunft
ausschliessen müsste. Aber thatsächlich handelt es sich doch
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Ficker Kaiserreich.
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noch immer um eine Dreitheilung ; neben Oesterreich und Preussen
bilden die reindentschen Bundesstaaten eine dritte beachtens-
werthe- Gruppe mit einem eigenthfimlichen politischen Charakter.
Und vergleichen wir diese Verhältnisse der Gegenwart mit denen
der Vergangenheit, so dürfte sich ergeben, dass in der Gestaltung
Oesterreichs und der jener dritten Gruppe noch wesentlich die
Tendenzen unserer früheren Geschichte nachwirken, während
Preussen eine diesen vorwiegend entgegenlaufende Richtung ver-
tritt.
Es sind nicht blos Titel, Wappen und Farben des Kaiser-
reichs, welche auf Oesterreich übergegangen sind; der neue
Kaiserstaat hat auch den ganzen Charakter des alten am meisten
bewahrt. Wir wiesen bereits darauf hin , wie alle äussern Auf-
gaben, welche einst das Kaiserreich zu lösen hatte, vorzugsweise
Oesterreich zugefallen sind; aber auch die ganze innere Fügung
bietet die wesentlichsten Vergleichungspnnkte dar. Auch hier
findet sich ein Hinansgreifen des staatlichen Verbandes über die
Gränzen der Nation , es haben sich den deutschen Kemlanden
eine Reihe nichtdeutscher Gebiete angegliedert, und auch hier
wesentlich solche, welche auf die Dauer nicht befähigt waren,
ein staatliches Sonderleben zu führen, während ihre Hineinzie-
hnng in jeden andern, als einen deutschen Staatsverband, die
Sicherheit Deutschlands gleich sehr, als die Ruhe des Welttheils
überhaupt aufs bedenklichste- bedroht haben würde. Und wieder
wurde das auch hier dadurch erleichtert und ermöglicht, dass die
Entwicklung des österreichischen Staatswesens mehr als irgend
eine andere auf jenem germanischen Staatsgedanken beruhte,
dass die Vereinigung des Einzellandes mit dem Staatsganzen
hier nicht zugleich die Bedeutung des Verlustes jeder politischen
Sonderstellung hatte, dass die eigenthümliche Lebenskraft der
Einzelkreise nicht im Interesse der Einförmigkeit des Staats-
ganzen ertödtet wurde, dass jeder Versuch, sie in demjenigen,
was über die nothwendigen Gesammtbedürfnisse hinausgeht, ein
und derselben Regel zu unterwerfen , misslang , nur zu bedenk-
lichen Reaktionen der individualisirenden Richtungen führte.
Oesterreich besteht nicht aus Provinzen, deren den Bedürfnissen
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einförmiger VerWaltüng adgepasste Gestaltung und Abgränznng
von oben herab dekretirt wurde ; es besteht aus Ländern, welche
sich gebildet haben auf der Grundlage nationaler öder stamm-
licher Verschiedenheiten, natürlicher Abgränzungen oder geschicht-
licher Wechselfälle längst vergangener Zeiten , welche in Folge
einer langen gemeinsam durchlebten Geschichte, eines durch die
Jahrhunderte nnerschütterten Bestandes sich ihrer Stellung als his-
torisch-politische Individualitäten, ihrer eigenthümlichen Interessen
durchaus bewusst sind; aus Ländern, deren Namen und Gränzen
zum Theil hineinreichen bis in die frühsten Zeiten des Reichs,
welche mit ihm entstanden , aber nicht mit ihm gefallen sind,
und noch immer eine so zähe Lebenskraft bewähren, dass der
Zeitpunkt, wo es möglich wäre, bei der Gestaltung des Ganzen
von ihnen Umgang zu nehmen, in weitester Feme liegen dürfte;
nur durch grosse Umwälzungen, durch gewaltsame Unterdrückung,
wie sie bei der Unzulänglichkeit der innern Mittel nur von Aus-
sen ausgehen könnte, würde hier das Feld für ganz neue Ge-
staltungen frei werden können. Alles andere mag wandelbar
sein, mag den Richtungen der Zeit, mag neuen Bedürfnissen
sich anpassen ; die Gliederung selbst ist es nicht ; so lange von
einem Oesterreich in seiner jetzigen Zusammensetzung und Um-
gränzung die Rede ist, wird ihm auf die Dauer nie eine andere
staatliche Gestaltung entsprechen können, als eine solche, welche
eine Gränze anerkennt, wo das Recht des Ganzen anfhört, das
der Theile beginnt; denn nur auf dieser Grundlage des deutschen
Staatsgedankens kann ein Reich bestehen, welches so verschieden-
artige Bestandtheile umschliesst, nur dadurch wird es möglich sein,
fremde Gebiete, deren wir doch nicht entrathen können, in staat-
licher Verbindung mit Deutschland zu erhalten, nur dadurch wird
eine Beschränkung ihrer Selbstständigkeit, so weit die Gesammt-
interessen sie erfordern , gerechtfertigt und haltbar erscheinen
können.
Wie sehr durch solche Fügung die Aufgaben der Staats-
lenkung erschwert werden, bedarf kaum einer Bemerkung. In
centralisirten Staaten handelt es sich bei innern Bewegungen
nur um die Regierungsform des Ganzen; hier ist mit der Ent-
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Scheidung von Fragen, ob Unnmschränktheit oder verfassnngs-
massige Beschränkung, ob Stände, ob Interessen, ob die Kopf-
zahl oder die Steuersumme die Art der Betheiligung der Regier-
ten an der Staatsgewalt bestimmen sollen , erst das Geringere
erreicht; das Schwierigere wird immer sein, die Umgestaltung
so durchzuföhren , dass sie nicht allein auf die Zustimmung
der Gesammtheit, sondern auch der Theile rechnen kann, dass
die neue Form ebenso den berechtigten Interessen ' des Gan-
zen, wie denen der Einzelkreise entspricht. Wird hier die
richtige Gränze gefunden und eingehalten, so ist freilich auch
nicht zu verkennen, wie gerade ein Element nachhaltigster Stärke
darin liegt, wenn bei genügender Wahrung der Gesammtinteressen
jedes Glied in der ihm zusagenden Richtung sich unbehindert
entkwickeln, den Aufgaben des Ganzen in der durch seine Eigen-
thümlichkeit bedingten Weise um so williger und ausreichender
dienen kann, weil es weiss, dass es mit dem Bestände des Gan-
zen zugleich eine Sonderstellung vertheidigt, welche es allein
nicht beschützen kann, welche kein anderer Staat, dem es sich
anschliessen könnte, in gleichem Masse dulden würde. Eine lange
Geschichte, das Bestehen von Krisen, wie kein anderer Staat
sie durChzumachen hatte, haben erprobt, wie tiefliegend die Be-
dürfnisse sind, welche die Yülker des österreichischen Kaiserstaats
auf engstes Zusammenstehen hinweisen ; und so wenig bei einer
so vielgestalteten Fügung Ueberschreitungen der Gränzen von hie
und da zu vermeiden sind, so wäre bei von aussen ungestörter
Entwicklung doch auch kaum zu befürchten, dass nach zeitweisen
Schwankungen unter der Einwirkung jener dauernden Bedürfnisse
das Gleichgewicht sich nicht schliesslich immer wiederherstellen
sollte. Nur darin liegt das Bedenkliche, dass an den Staat
jederzeit äussere Gefahren herantreten können, welchen er kaum
mit seiner vollen Kraft gewachsen wäre, welche dennoch seinen
Bestand bedrohen könnten , wenn sie mit innem Schwankungen
zusammenträfen , ohne dass durch äussere Stützen eine Ausglei-
chung erfolgte.
Die Gefahr liegt darin, dass auf Oesterreich fast alle Auf-
gaben des Kaiserreichs lasten, während dessen üanptstärke ihm
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fehlt, nämlich die Verfügung über die ungetheilte Kraft einer
überlegenen Nation für jeden Zweck der Erhaltung und Verthei-
digung; ein Oesterreich, welches gegen jeden äussern Angriff
auf die deutsche Gesauimtkraft rechnen könnte, wde es zu anderer
Zeit seine Gesammtkraft für Deutschland in die Wagschale zu
werfen hätte, würde sich mit dem lockern Verbände seiner Völker,
wie ihn die Verhältnisse einmal zu erheischen scheinen , voll-r
kommen begnügen können, würde in diesem Falle eher ein Ele-
ment der Kraft, als der Schwäche in demselben finden. Das
aber war nicht einmal der Fall, als Oesterreichs Herrscher noch
deutscher Kaiser war, als die Angriffe auf seine Erblande noch
viel unmittelbarer zugleich deutsches Gebiet bedrohten. Dass
es ohne deutsche Hülfe Oesterreich nie gelungen wäre, die ge-
waltigen ihm gestellten Aufgaben auch nur so weit zu lösen, als
sie wirklich gelöst wurden, ist gewiss; wenn ohne Oesterreich
der Rhein schwerlich Deutschlands Gränze, geschweige denn
Deutschlands Strom wäre., so würde auch ohne deutsche Hülfe
die Zurückdrängung der Türken, die Befreiung Ungarns und seiner
Nebenländer schwerlich gelungen sein; und manchen andern Er-
folg würden wir hervorheben können, welcher auf dieser wie jener
Seite mit geeinter Kraft errungen wurde. Andererseits wird aber
auch nicht zu läugnen sein, dass fast jedes Misslingen Oester-
reichs, welches doch zugleich fast immer eine Machtschmälerung
des Reiches nach sich zog, durch das Versagen oder das Unge-
nügen deutscher Unterstützung herbeigeführt war, dass im all-
gemeinen die auf dem gemeinsamen Interesse an der Erhaltung
des kontinentalen Gleichgewichts beruhende Verbindung Oester-
reichs mit England hier mehr gefördert hat, als die Beziehungen
des Kaisers zum Reiche. Man pfiegt das damit zu rechtfertigen,
dass es sich ja immer um Zwecke der habsbnrgischen Hauspolitik
handelte, man rechnet es wohl den Fürsten als besonderes Ver-
dienst an, dass sie unermüdlich gegen die Verwicklung Deutsch-
lands in die habsburgischen Weltkriege angekämpft haben. Und
gewiss mit Recht, wenn andera das neuere habsburgische Kaiser-
thura daran dachte, jene weltbeherrschenden Tendenzen der
Staufer wieder aufzunehmen, Deutschlands Kräfte einer ziellosen
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Eroberangssucht dienstbar za machen. Ist denn aber das wirk-
lich der Charakter der habsburgischen Weltkriege? Fassen wir
hier nicht diese oder jene abweichende Thatsache , sondern den
grossen Zusammenhang der Ereignisse ins Äuge , so wd doch
gar nicht zu läugnen sein, dass es sich hier wesentlich nur uni
die Yertheidigung handelte, dass es galt, zwei aggressiven Mäch-
ten, Frankreich und der Türkei, gegenüber die Stellungen zu
behaupten oder wieder zu gewinnen, welche nöthig waren, um den
eigenen Besitzstand, welcher ja wieder den Halt für die ganze
Mitte des Welttheiles bildete, genügend schirmen zu können.
Einzelne Persönlichkeiten , besondere Verhältnisse konnten auch
hier ein zeitweises Abweichen von der traditionellen Politik be-
dingen; aber wer möchte einer Politik den Charakter der Beson-
nenheit und Selbstbeherrschung absprechen, welche so vielfach
sich selbst die richtigen Gränzen zu setzen wusste, welche die
übermächtige Türkei jahrhundertelang bekämpfte, um dann der
Schützer der schwachen zu werden, welche hier allen weitern Er-
oberungen entsagte, welche Erwerbungen in Polen gern entsagt
haben würde, weil sie sich durch den Trieb nach augenblick-
lichem Gewinn nicht über die dauernde Gefahr täuschen liess,
welche die gleichzeitige Machtstärkung des östlichen Nachbar,
wodurch er erkauft werden musste, in sich barg. Es ist richtig,
dass die habsbargischen Kriege vorwiegend auf die Behauptung
nichtdeutscher Hausbesitzungen gerichtet waren; und es wäre
immerhin eine österreichische Politik denkbar, welche vorzugs-
weise Yergrössemngen in Deutschland erstrebt hätte, eine Politik,
deren erfolgreiche Durchführbarkeit schwerlich zu bezweifeln ge-
wesen wäre , wenn man sich jener schwierigen äussem Aufgaben
entschlagen, jene fremden Besitzungen preisgegeben und sich
dadurch der dankbaren Förderung der Vergrösserungsplane in
Deutschland durch das Ausland versichert hätte; Frankreich hat
sich nie karg gezeigt, wenn es galt, den eigenen Gewinn dem
Verzichtenden auf fremde Kosten doppelt zu ersetzen. Wer
wollte selbst heute die Möglichkeit erfolgreichen Einlenkens auf
solche Politik bestreiten? und warum glaubt dennoch jeder, sie
mit voller Sicherheit ausser Rechnung lassen zu dürfen? Doch
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eben nur wegen des festen Vertranens auf das Festhalten Oester-
reichs an einer traditionellen Politik, welche weiss, dass nur die
möglichste Aufrechthaltung des vertragsmässig bestehenden
Rechtszustandes den Welttheil vor Erschütterungen bewahren
kann, deren Ende nicht abzusehen ist, und dass nur der mit
Erfolg für das Recht einzutreten hoffen darf, welcher selbst seine
Achtung vor demselben nicht verlängnete; an einer Politik,
welche auch davon abgesehen durchweg von der Einsicht ge-
leitet war, wie wenig nachhaltigen Gewinn Erwerbungen in einem
Lande gewähren können, wenn dieselben durch das Aufgebeu der
Schutzwehren desselben gegen aussen zu erkaufen sind, wie
solche Erwerbungen Oesterreich au und für sich den Augenblick
wohl stärken könnten, die Gesammtkraft Oesterreichs und Deutsch-
lands aber um ebenso viel schwächen müssen, während doch eben
nur diese Gesammtkraft auf die Dauer den Bestand des einen
wie des andern verbürgen kann. Wäre deutschen Interessen
etwa damit gedient gewesen, wenn Oesterreich für deutsche Länder,
auf welche es verzichten musste, Entschädigungen in Deutsch-
land selbst erhalten hätte , statt jenes Yenetien, jener wichtigen
Stellung zwischen den Alpen und der Adria, welche unsere Ver-
bindung mit dem Süden beherrscht, welche die drängenden Ele-
mente des Ostens und des Westens auseinanderhält, welche
Deutschland und Oesterreich in einer Weise gegen das Vor-
schreiten Frankreichs deckt, welche überaus auffallend der einstigen
Bedeutung des Arelat für das Kaiserreich entspricht? Gewiss
würde nichts die Macht Oesterreichs au und für sich so stärken
können, als eine Vermehrung des deutschen Elements seiner
Bevölkerung; und wenn einst die Verständigung dreier Nachbar-
mächte zur Theilung Polens führte, wer möchte da die Möglich-
keit einer Gestaltung der Verhältnisse bezweifeln, welche es einem
nur auf sein nächstliegendes Interesse bedachten Oesterreich ge-
statten würde, gegen Einwilligung in französische Erwerbungen
am Rhein, russische an der Weichsel oder der untern Donau
Schlesien wiederzuerlangen oder sich anderweitig in Deutschland
zu vergrössern; und dennoch, wer wäre nicht überzeugt, dass
kein weiterblickender, den Traditionen der österreichischen Politik
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folgender Staatsmann dazu die Hand bieten würde ! Diese Politik,
welche Oesterreich einen guten Theil seiner deutschen Besitzungen
verlieren Hess, während es fremde Gebiete behauptete, welche
ihm wie Deutschland zu Gute kamen, war allerdings so bestimmt
in der ganzen Lage der Verhältnisse, in den eigenen dauernden
Interessen vorgezeichnet, dass jedes zeitweise Verlassen derselben
sich gerächt hat, dass ihr gänzliches Fallenlassen gewiss nur
dann zu befürchten wäre, wenn die nicht mehr abznweisende
Ueberzeugung von der Unmöglichkeit einer den äussem Gefahren
gewachsenen Wiederbefestigung der deutschen und damit der
mitteleuropäischen Verhältnisse den Gedanken nahe legen könnte,
mit Verzicht auf die dauernden Inseressen wenigstens den augen-
blicklichen möglichst Rechnung zu tragen, oder wenn jemals die
äussere Politik Oestereichs stätiger und' einheitlicher Lenkung
entrückt dem Einflüsse einer parlamentarischen Mehrheit preis-
gegeben sein würde, welche nicht von erprobten politischen Tra-
ditionen, sondern von den Eindrücken des Tages gelenkt, deut-
schen Interessen zu nichts verpflichtet, in ihrer Mehrzahl denselben
gleichgültig oder feindlich gegenüberstehend, wohl nur zu leicht
vergessen würde, wie Deutschlands und Oesterreichs Geschicke
einmal unlöslich mit einander verwachsen sind; und gewiss um
so leichter, als das ja auch deutscherseits nur zu oft vergessen
wurde.
Denn der Erfolg einer solchen auf der Solidarität der beider-
seitigen Interessen fassenden Politik wird allerdings dadurch be-
dingt sein, dass auf beiden Seiten dieselbe Einsicht und derselbe
Wille, ihr gemäss zu handeln, sich geltend macht; und wenn sie
ihre Zwecke im Westen und Osten nur unvollkommen erreicht hat,
so muss es doch scheinen, dass Deutschland sich von der Ver-
wicklung in habsbnrgische Weltkriege ferner gehalteü hat, als,
wie wir denken, seinen eigenen Intressen entsprach. Fragen wir
nach dem Grunde, so scheint uns dieser doch am wenigsten darin
zu suchen sein, dass in den habsburgischen Kriegen nicht zugleich
die Gesammtinteressen vertheidigt wären. Aber freilich konnte
der Umstand, dass kaiserliche oder spanisch-habsburgische Erb-
lande immer in erster Reibe bedroht waren, leicht darüber täuschen.
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153
konnte es immer nahe legen, ruhig abznwarten, die eigenen Kräfte
zu schonen , da Oesterreich oder Spanien ja ohnehin genöthigt
war, mit seinen eigenen Interessen zugleich die des Ganzen nach
aussen zu vertreten ; dem deutschen Einzelfursten musste es immer
nahe liegen , sich der umfassendem politischen Rücksichten zu
entschlagen , da ja die feindlichen Uebergriffe die eigensten un-
mittelbaren Interessen nicht bedrohten , da ihm umgekehrt die
mannichfachste Gelegenheit geboten war, durch Preisgebung der
Gesammtinteressen das eigene Gebiet zu vergrössem , während
fast jeder Verlust des Reiches als Ganzen zugleich ein Verlust
Habsburgs sein musste ; so lange nur die Gränze, nicht der Be-
stand des Ganzen in Frage stand, fehlte für den deutschen Ein-
zelstaat jenes Zusammenfallen der nächsten Sonderinteressen und
der dauernden Gesammtinteressen, wie es der kaiserlichen Politik
ihre Richtung fest vorzeichnete, Schwankungen derselben kaum ge-
stattete, wenn ihr auch nicht immer die Mittel zu Gebote standen,
mit der nötbigen Kraft für sie einzutreten. Solche Gründe konnten
freilich nur zeitweise wirken , mussten immer mehr zurücktreten,
je mehr Oesterreich sich genöthigt sah, seine vorgeschobensten
Stellungen aufzugeben; und ausschlaggebender war gewiss ein
anderer Grund, dessen Wirksamkeit sich immer bald in dieser,
bald in jener Form geltend gemacht hat und leider wohl fort
und fort geltend machen wird.
Was die grossen äussera Erfolge Frankreichs ermöglichte,
war doch vor allem das, dass hier immer mehr, als bei irgend
einer andern Nation, der äussern Machtfrage gegenüber die innere
Parteiung verstummte, dass, wenn auch hier, wie etwa in den
Zeiten der Hugenotten und der Ligue, zeitweise über den innern
Gegensätzen der Bestand und die Unabhänigkeit des Ganzen
vergessen zu werden drohte, sich doch immer die gesunde Ueber-
zeugnug von den gleichen Interessen aller Parteien dem Auslande
gegenüber rechtzeitig wieder geltend zu machen wusste ; und im
Fortschreiten der Geschichte scheint dieser Zug französischen
Wesens sich nur immer bestimmter herauszubilden.
Anders war das in Deutschland. An grossen , die Nation
spaltenden Gegensätzen hatte es hier auch in früheren Jahrhun-
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derten nicht gefehlt; jener auf die Ursprünge des Königreiches
zurückreichende Streit über die Gränze zwischen der Berechtigung
des Ganzen und der der Theile musste immer bald in dieser,
bald in jener Form sich geltend machen ; und auch den Kämpfen
um die Abgränzung geistlicher und weltlicher Gewalt konnte
gerade Deutschland wegen seiner Beziehungen zum Kaiserthume
am wenigsten fern bleiben ; wenn das damals für die Fragen der
äussern Machtstellung weniger ins Gewicht fiel, so glaubten wir
in der eigenthömlichen Fügung des Kaiserreiches den Grund finden
zu dürfen. Den Beginn der Neuzeit bezeichnen dann aber Er>
eignisse, innere Gegensätze hervormfend oder schärfer ansbildend,
an welchen nun das Grundübel unserer Gesammtentwicklung, das
Vergessen und Hintansetzen der gemeinsamen Interessen nach
aussen wegen verschiedener Ansichten über die innere Gestal-
tung, üppig emporwucherte und vom Verluste der lothringischen
Bisthümer an unserer äusseren Machtstellung die empfindlichsten
Wunden schlug. Den einen Gegensatz bildet die religiöse Spal-
tung, welche ja nur zu bald dazu führte, das Interesse der
Religionspartei dem des Reiches voranzustellen. Dann aber
musste auch der alte Gegensatz zwischen Kaiserthum und För-
stenthnm wieder ungleich schwerer ins Gewicht fallen, seit jenes
in dem Anschwellen der habsbnrgischen Hausmacht eine neue
Grundlage gewonnen hatte, in Folge deren nun eine wesentliche
Wiederbeschränkung der Fürstenmacht durch den Kaiser, für
welche den früheren luxemburgischen und habsbnrgischen Herrr
Sehern die Mittel fehlten, unter günstiger Gestaltung der Ver-
hältnisse recht wohl wieder im Bereiche der Möglichkeit lag.
Wenn nun trotzdem, dass unserer doch schwerlich unbegründeten
Ansicht nach die habsburgischen Weltkriege durchweg zugleich
im Interesse des Ganzen geführt wurden , wenn trotzdem , dass
die Einsicht in dieses Verhältniss keineswegs so gefehlt zn haben
scheint, als der thatsächliche Verlauf nahe legen könnte, den-
noch die deutsche Hülfe nicht allein so oft eine ungenügende
war, sondern mehr wie einmal deutsche Fürsten in Verbindung
mit dem Auslande dem Kaiser entgegentraten, so haben wir doch
den Grund vorzugsweise darin zn suchen, dass man es vom Ge-
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^icbtspunkte jener Gegensätze ans weniger bedenklich fand, wenn
ein Unterliegen des Kaisers zugleich die gemeinsame Machtstel-'
lang , welche ja den Einzelinteressen ohnehin weniger nahe lag,
schmälerte , als wenn ein Obsiegen desselben zugleich die Sache
des Katholizismus gegenüber dem Protestantismus, die Sache
des Kaiserthums gegenüber dem Fürstenthume stärkte. Ob letz-
teres ein Glück, ob es ein Unglück gewesen wäre, das wird bei
Gegensätzen, welche in die Gegenwart hineinragen, -immer ver-
schieden beurtheilt werden, so lange man überhaupt die Frage
nach der Art der Existenz höher stellt, als die nach der Existenz
selbst^; und handelt es sich hier einmal um Verhältnisse, welche
in ihren Nachwirkungen allerdings die letztere bedrohen können,
so mag es von unserm Gesichtspunkte aus auch gleichgültig
erscheinen , zu erwägen , auf welcher Seite die grössere Schuld
daran zu suchen ist , dass es dahin kommen konnte ; wenn wir
die habsburgischen Machtfragen auch durchweg nur als deutsche
Machtfragen betrachten können , so macht uns das nicht blind
dagegen, dass, wenn sie nicht immer als solche behandelt wurden,
auch Oesterreich von der Theilnahme an der Schuld in keiner
Weise frei zu sprechen ist.
Wie das Kaiserreich in Oesterreich, so hat in der zweiten
unserer staatlichen Gruppen, in den deutschen Mittelstaaten und
Kleinstaaten, welchen in vielen Beziehungen auch Holland, Bel-
gien und die Schweiz anzureihen sind, die Gestaltung des deut-
schen Königreiches ihre Fortsetzung gefunden; und mögen in
ihnen vielfach die Mängel der gegenwärtigen Zustände am leb-
haftesten gefühlt werden, so möchten wir doch in ihnen am
wenigsten das Element sehen, welches einer genügenden Bekon-
struktion des deutschen Staatswesens im Wege stehen würde.
Wie die innere Fügung Oesterreichs, so entspricht auch ihre Ge-
staltung jenem nach den Erfahrungen einer tausendjährigen Ge-
schichte so fest wurzelnden deutschen Triebe nach Bildung engerer
staatlicher Kreise, welche ihre Sonderinteressen von äussern
Einwirkungen unbeirrt nach eigenem Ermessen ordnen mögen.
Weniger freilich, als in Oesterreich, schliesst sich hier die Glie-
derung noch an uralte , mit den Traditionen von Jahrhunderten
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verwachsene Länderbildangen an ; und dem Einwande, dass man
das', was von den deutschen Stämmen nnd Ländern galt, nicht
auf die deutschen Staaten übertragen dürfe, fehlt in so weit die
historische Berechtigung nicht, als ja die Staatsgränzen nnd die
alten Stammgränzen sich aufs mannichfachste durchkreuzen. Nicht
einmal den Fürstensprengeln , wie sie zunächst ans der Lösung
der Stamragebiete sich ergaben , lassen unsere Staaten sich zum
grossen Theile zur Seite stellen. Beruhten jene noch immer
auf einer von unten auf gebildeten naturwüchsigen Gliederung,
auf einer Verbindung von Grafschaften, welche durch die strengen
Satzungen des Reichslehnsrechtes gegen willkürliche Zertheilnngen
nnd Verbindungen geschützt waren, so wurden nun, seitdem die
Fürsten mit dem Sinken der Reichsgewalt sich durch jene Sat-
zungen nicht mehr binden liessen, die Fürstenthümer nach privat-
rechtlichen Gesichtspunkten getheilt und vereinigt ; die Gestaltung
der fürstlichen Gebiete erfolgte von oben herab, dynastische
Interessen waren für sie das Ausschlaggebende, so weit nicht
die Berechtigung der althergebrachten Sonderverbände noch in
dem ständischen Wesen seinen Halt fand, das Land auch unter
mehreren Fürsten seinen Zusammenhang, mit andern unter einem
Fürsten vereint seine Selbstständigkeit zu wahren wusste ; die
willkürliche Vernichtung der meisten Kleinstaaten beim Znsam-
menbreeben des Reichs musste dann den Zusammenhang mit der
alten Gliederung noch gründlicher aufheben.
Aber daraus folgt doch noch keineswegs, dass die nene nicht
geeignet sei, einem gesunden staatlichen Sonderleben zur Grund-
lage zu dienen, dass es möglich sei, bei irgendwelcher Neuge-
staltung von ihr völlig Umgang zu nehmen; den realen Ver-
hältnissen der Gegenwart gegenüber können doch Plane einer
künstlichen Rekonstruktion der alten Stammesgliedemngen , wie
sie hie nnd da wohl auftauchten , nur als bedeutungslose histo-
rische Spielerei erscheinen ; so vieles sich auch auf der deutschen
Landkarte bessern Hesse, schwerlich würde doch ein Besonnener
irgendwelche Gliederung , welche über ein Zusammenlegen oder
auch Zerlegen der jetzigen Staaten hinansgriffe, nicht diese zum
Ausgangspunkte nähme, selbst dann für durchführbar halten,
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wenn einer Gestaltung des Reichs nach freiestem Ermessen auch
nichts anderes im Wege stände. Wie die Nation in der Ge-
schichte als etwas Werdendes, sich Gestaltendes, sich Aenderndes
erscheint, so auch der Stamm und das Land; und so wenig wir
in der Nation das einzig massgebende Moment für die äussere
Äbgränzung des Reiches sehen , so wenig erblicken wir es für
die innere Gliederung im Stamm; wie dieser sich politisch im
Reiche geltend machte, war er auch schon vielfach ein Ergebniss
geschichtlicher Entwicklung, fehlte ihm die ursprüngliche Einheit.
Und im Laufe unserer Geschichte haben sich dann ja ohne allen
Zusammenhang mit der alten Stammesgliederung, mit den älteren
Fürstensprengeln, lediglich unter der Einwirkung historischer
Wechselfalle Länder gebildet, welchen, obwohl sie ja theilweise
sogar wie Tirol, die Schweiz, Belgien national gespalten sind,
dennoch niemand die gegründetsten Ansprüche auf geschlossene
Sonderstellung, so lange von solcher überhaupt noch die Rede
ist, wird bestreiten wollen.
Beruhen nun unsere deutschen Staaten durchweg auf einer
rein historischen Grundlage, so .sind freilich die in der Vorge-
schichte liegenden Momente für das Bedürfniss und die Verbür-
gung staatlicher Sonderstellung von sehr verschiedenem Gewichte,
Wir finden aber doch einmal Staaten, welche noch vorwiegend
auf eine Stammeseigenthümlichkeit gestellt sind, andere, welche
in ihrer wesentlichen Gestaltung bereits eine Reihe von Jahr-
hunderten durchlebt haben, fast alle bergen wenigstens ein Kern-
gebiet, dessen geschichtliche Traditionen seit ältester Zeit mit
denen des Fürstenhauses aufs engste verflochten sind. In der
grossen Masse der erst beim Beginne unseres Jahrhunderts säkn-
larisirten und mediatisirten, willkürlich diesem und jenem Staate
zugewiesenen Gebiete fehlt nun freilich manches Moment, welches
in den angestammten Ländern das Sonderbewnsstsein lebendig
hält. Aber es ist doch auch nicht zu vergessen , dass die Ver-
einigungen vorzugsweise in den Theilen des Reiches erfolgten,
wo das frühere Staatsleben sich am ungenügendsten zeigte, wo
nun aber geschlossenere, abgerundetere Gebiete geschaffen wurden,
in welchen die Vorbedingungen eines befriedigenden staatlichen
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Sonderlebens in ungleich hbhereih Grade geboten waren; and
wenn sich ein solches durchweg rasch entwickelte, trotz mancher
Gegensätze sich im allgemeinen ein genügendes Zusammenwirken
leicht ergab, so kann das nur für die staatliche Kraft der Nation
ein überaus günstiges Zeugniss geben. Wie Verfassungen, welche
sich wie die englische ohne einen völligen Bruch mit der Ver-
gangenheit immer stätig entwickelt haben, doppelten Werth be-
anspruchen können, so wird auch die Gliederung in Einzelkreise
ihren Aufgaben im Staatsleben um so besser entsprechen , wenn
sie, wie in Oesterreich, seit Jahrhunderten mit den Anschauungen
des Volkes verwachsen ist; wo aber einmal gründlich mit dem
Alten aufgeräumt ist, da ist der Neubau nicht zu vermeiden ; wo
gewaltige Stürme die alten Gränzen gründlich verwischten, da
wird der Individualisirungstrieb, wenn er noch lebendig ist in der
Nation, sich auch in den neuen Gestaltungen zurecht finden.
Bleibt doch immer der grosse Vortheil gewahrt, die nächstliegen-
den Angelegenheiten in Sonderkreisen entschieden zu sehen,
welche eng genug gezogen, geschlossen genug sind, auf genügend
gemeinsamen Interessen beruhen, um eine einheitliche Leitung
ohne zu grossen Zwang für das Einzelne zu ermöglichen, welche
es gestatten, in einer einheitlichen Verfassung den Beherrschten
weitgreifenden Antheil an der Staatsgewalt zu gewähren, ohne den
Werth derselben dadurch zu beeinträchtigen, dass sie die Sonder-
angelegenheiten grosser Minoritäten der Willkür einer denselben
fernstehenden, vielleicht durch entgegengesetzte örtliche Interessen
geleiteten Majorität überantwortet.
Wenn wir glauben, dass diese Auflösung in kleinere Einzel<‘
Staaten , so sehr sie die änssem Angelegenheiten hindern mag,
doch dem Wesen der Nation , ihren innern Bedürfnissen noch
immer entspricht, so sind wir freilich weit davon entfernt zü
glauben, dass die jetzige Gestaltung die bestmögliche selbst auf
Grundlage der einmal gegebenen Verhältnisse sei, dass sie uns
in ihrem unveränderten Bestände als unwandelbare Form für jede
weitere staatliche Entwicklung gelten müsse; wir längnen nicht,
dass es auch für wichtige innere Fragen von grösster Bedeutung
wäre, wenn hier nicht deutsche Staaten, sondern nur mehr oder
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weniger selbstständige Glieder eines deutschen Staatswesens ,
nebeneinanderständen, dass die Znsammensetznng mancher Staa-
ten die angemessene Gemeinsamkeit der Sonderinteressen ver-
missen lässt, dass viele zu klein sind, um auch für die innern
Bedürfnisse den Forderungen eines auf sich gestellten Staats-
wesens entsprechen zu können, dass ihr Umfang zu verschieden
ist , als dass sie bei Versuchen festerer Fügung des deutschen
Staatslebens als gleichartige Grössen behandelt werden könnten;
es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass eine Gliederung Deutsch-
lands in eine Reihe grösserer, in ihrem Umfange nicht zu ver-
schiedener, genügend geschlossener Staaten, welche, wie etwa
Baiern, wenn wir von seinen rheinischen Theilen absehen, oder
wie die unserm Verbände ganz entfremdeten Staaten, die Schweiz,
Holland , Belgien , den ältern deutschen Ländern ähnlich sehen
würden, gewiss den verschiedenartigsten Bedürfnissen ungleich
mehr entsprechen würde. Aber einmal handelt es sich eben nicht
um willkürliche Schöpfungen und andererseits lässt die germa-
nische Staatsauffassung eine solche Mannichfaltigkeit in der
F'ügung der sich erweiternden staatlichen Kreise zu , dass wie
der grössere Einzelstaat eine weitere Gliederung nach unten nicht
ansschliesst , derselbe ja, wie wir in der Schweiz sehen, den
Eigenthümlichkeiten der Einzelkreise einen ziemlich weiten Spiel-
raum gestatten kann, so auch das Fortbestehen der kleinern Ein-
zelstaaten mit defb Znsammenfassen in grössere Verbände für
gemeinsame Zwecke, wie wenigstens nach einer Richtung hin die
Wehrverfassung das bereits vorgezeichnet hat , in keiner Weise
unvereinbarerscheint. Nur das glauben wir, dass die jetzige Ge-
staltung doch so festgewurzelt ist, berechtigte Sonderinteressen in
so verschiedenen Richtungen befriedigt, dass ein einfaches Absehen
von ihnen zu Gunsten der Bildung eines Einheitsstaates weder
durchführbar, noch auch nur wünschenswerth erscheinen könnte.
Und handelte es sich nur um diese beiden Gruppen, die öster-
reichische und reindeutsche, so dürften einer Einigung, welche
allen äussern Bedürfnissen genügen, welche die Befriedigung der
innern wesentlich fördern oder doch anbahnen würde, kaum zu
grosse Hindernisse im Wege stehen. Es ist wahr, noch im
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siebenzehnten Jahrhunderte finden wir hier Oesterreich, dort ein
in Einzelstaaten aufgelöstes Deutschland, ohne dass es zu rech-
tem Zusammenwirken nach aussen kam. Aber die Verhältnisse
sind doch seitdem ganz wesentlich andere geworden, die damals
wirkenden Gegensätze haben sich abgeschwächt oder verloren.
Ueber den religiösen sprachen wir bereits ; die religiösen Antipa-
thieen und Sympathieen bestehen freilich fort ; aber in welcher
Verbindung stehen sie denn noch mit den politischen Machtfragen,
als etwa durch die Erwägung, dass eine Unterwerfung deutscher
Gebiete durch Frankreich oder Russland bei der ganzen Uni-
formität ihres Staatswesens den Bestand des deutschen Prote-
stantismus Gefahren anssetzen könnte, wie sie ans einer sich
etwa aus geeintem Zusammenwirken nach aussen ergebenden
Machtstärknng Oesterreichs doch wohl niemand noch ernstlich
befürchten wird? Und jener alte Gegensatz zwischen Försteuthnm
und Kaiserthum hat vollends alle Bedeutung verloren ; man weiss
umgekehrt, dass es nicht Oesterreich ist, welches Gebietserwei-
terungen in Deutschland sucht, dass gerade in dem Bestehen
Oesterreichs , in seinem Bedürfnisse , nicht nach weitern Erwer-
bungen, aber nach enger Verbindung mit Deutschland die sicherste
Bürgschaft für die Selbstständigkeit der kleinem Staaten liegt.
Freilich hat dafür die Neuzeit wieder einen andern Gegen-
satz grossgezogen, dessen Gewicht wir nicht unterschätzen. In
den nieisten kleinern deutschen Staaten wurde der eben so sehr
den Richtungen der Zeit, als den deutschen Anschauungen vom
Staate entsprechende Uebergang von fürstlicher Unbeschränktheit
zu einem verfassungsmässigen Staatsleben leicht gefunden , weil
die Gemeinsamkeit der Interessen eines nicht zu ausgedehnten
Gebietes hier eine einfache und einheitliche Gestaltung znliess,
weil zugleich das Bedenkliche der Möglichkeit einer Hem-
mung der einheitlichen und stätigen Leitung der äussern Politik
durch die Einflussnahme grösserer und wechselnder Versammlun-
gen bei Staaten kaum ins Gewicht fiel , welche vereinzelt über-
haupt nicht in der Lage sind, in den grossen Fragen der äussern
Politik eine selbstständige Stellung einzunehmen. In Oesterreich,
bei einer Mannichfaltigkeit der innem Gestaltung, welche eine
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Einflassnahme anf das Ganze durch parlamentarische Majoritäten
immer nur für einen eng abgegränzten Kreis unabweislicher Ge-
sammtbedfirfnisse ermöglichen würde , bei Schwierigkeiten der
änssem Lage , welche hier mehr , als in irgend einem andern
Staate, eine möglichst ungehinderte und stätige Leitung der
äussem Politik zu erheischen scheinen, muss die Lösung einer
solchen Aufgabe unzweifelhaft als eine der schwierigsten bezeich-
net werden , welche sich der Staatskunst nur bieten kann. So
sehr man das bedauern mag , so ist es doch erklärlich , wenn
man es hier versäumte, die Zeiten äusserer Ruhe zu einer lang-
sam und besonnen vorschreitenden Anbahnung genügender Lösung
zu benutzen , sich lieber durch die unläugbaren Schwierigkeiten
von allen Versuchen in dieser Richtung abhalten Hess.
Diese Verschiedenheit der innern Gestaltung sollte nun frei-
lich an und für sich kein Hinderniss der Einigung wenigstens für
äussere Machtfragen sein ; selbst bei manchen ' weitgreifenden
Fragen der innern Einigung würde sich ganz von ihr absehen
lassen. Ein scharf trennender Gegensatz wird sich aber freilich
dann geltend machen müssen, wenn der mächtigere Staat es
versucht, die Verbindung mit schwächeren dazu zu benutzen, ihre
freiere staatliche Entwicklung, wie sie sich derselben ohne Gefahr
für das Ganze erfreuen könnten, zurückznhalten, um dem Rück-
schläge anf die eigenen innern Fragen vorzubeugen; und wer
sollte da im Gesammtinteresse nicht wünschen, dass Oesterreich
nach dieser Seite hin nie Gelegenheit geboten hätte , von jeder
engeren Einigung Gefahr für die Selbstständigkeit innerer Ent-
wicklung fürchten zn müssen. Umgekehrt freilich, gelingt die
schwierige Aufgabe, den österreichischen Staatsverband in ver-
fassungsmässiger Weise so zu gestalten, dass, wie dem Ganzen,
so auch den Theilen ihr volles Recht wird, dass die Sonderin-
teressen dieser nicht der Allgewalt von Majoritäten preisgegeben
sind, welchen die Einsicht und der Wille fehlt, ihnen Rechnung
zu tragen , dass andererseits die genügende Machtentwicklung
nach aussen nicht von dem guten Willen der Einzelländer ab-
hängig gemacht wird: dann wird nicht allein jener Gegensatz
seine Bedeutung verlieren, es wird dann auch Oesterreich in der
Ficker Kaieerrcich. 11
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alten Welt die einzige grössere Staatenbildong sein, welche den
staatlichen Tendenzen unserer Geschichte entspricht, welche den
reindeutschen Staaten wieder die Möglichkeit vor Angen fuhrt,
in ein nnd derselben Gestaltnng den Gesammtinteressen wie den
Sonderinteressen in freiheitlicher Weise gerecht zu werden , und
damit den Weg zeigt, welcher anscheinend allein zu einer allen
Bedürfnissen genügenden Wiederbefestignng der deutschen und
mitteleuropäischen Verhältnisse führen könnte, welcher ohne die
Entwicklungen der zwischenliegenden Jahrhunderte zu ignoriren,
ohne gewaltsame Umwälzungen des Gewordenen und Bestehenden -
wenn nicht auf die Form, doch auf das Wesen des Kaiserreichs
znrückleiten würde, auf eine mannichfach gegliederte staatliche
Gestaltnng, welche einmal gewonnen, einmal erprobt leicht wieder
mit den Anschauungen der Nation verwachsen würde und viel-
leicht wieder, wie einst das Kaiserreich, auf Jahrhunderte hin
den Welttheil vor grossen Umwälzungen sicher stellen könnte.
Wie manche Vorbedingungen da noch fehlen, wie manche
Gegensätze da noch anszngleichen sind, vergessen wir nicht;
aber wir glauben dennoch, dass der Weg einer den nothwendig-
sten und nächstliegenden Bedürfnissen genügenden Einigung leicht
gefunden werden würde , wenn es sich nur um Oesterreich und
eine Gruppe deutscher Einzelstaaten handelte. Denn das Bewusst-
sein der gegenseitigen Hülfsbedürftigkeit mnss sich doch jetzt
auch auf deutscher Seite ungleich stärker geltend machen, seit
Oesterreich nicht mehr wie einst von jedem Angriffe anf das
Reich in erster Reihe getroffen, auch nicht mehr in gleicher
Weise im eigensten nächstliegenden Interesse auch da für das-
selbe einzntreten hat, wo es auf entsprechende Gegenleistung
nicht rechnen kann ; seit kleinere Staaten nicht mehr in gleicher
Weise, wie früher, hoffen dürfen, durch Anschluss an den änssem
Feind ihre Sonderzwecke zu fördern oder auch nur ihren Bestand
zu wahren; seit der Beginn des Jahrhunderts durch Ereignisse
gekennzeichnet war, welche auch dem Sorglosesten die uns von
aussen drohenden Gefahren in einer Weise vor Augen geführt
haben, wie das früher nie der Fall war, welche zugleich bestimm-
ter als je gezeigt haben, wie nur das Zusammenstehen Oester-
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163
reichs und Deatschlands solche Gefahren abwenden kann, wie
weder die Hülfe Russlands noch irgend einer andern Macht die
Bedeutung Gesammtösterreichs für Deutschland in dieser Rich-
tung ersetzen kann. Und aus den Ereignissen jüngster Zeiten
dürfte sich mit genügender Sicherheit schliessen lassen, dass es
trotz aller Innern Gegensätze für ein bedingungsloses gegensei-
tiges Einstehen gegen Aussen weder an der Einsicht, noch an
dem Willen fehlen würde, wenn es sich eben nur um jene beiden
Gruppen handelte.
Bildet nun Preussen eine dritte , von den beiden andern
wesentlich verschiedene staatliche Gruppe, so scheint das bedenk-
lichste Hinderniss für eine befriedigende Gesammtgestaltnng darin
zu liegen , dass an die Gestaltung dieser Gruppe anschliessend
der Nation die Möglichkeit einer auf durchaus andern Grundlagen
beruhenden staatlichen Entwicklung vor Augen gestellt, und da-
durch ein innerer Gegensatz erzeugt wurde, welcher für alle äus-
sern Gesammtinteressen um so bedrohlicher sein muss, als mit
diesem Richtung sich eine ganz verschiedene Auffassung der
äussern Aufgaben der Nation verbindet und verbinden muss, als
damit nicht allein ganz verschiedene Ansichten über die Mittel,
sondern auch über die Ziele der Einigung gegeben sind.
Wir finden innerhalb des Reiches mehrfach politische Ge-
staltungen, welche die normale Grösse der Einzelbildungen über-
ragend, oft ganz verschiedene, durch keine gemeinsame Sonder-
interessen auf einander angewiesene Bestandtheile vereinigend
zu mächtig erscheinen, um auf gleicher Linie mit andern Für-
stenthümern dem Kaiser nnterstehen zu können, aber doch wieder
nicht mächtig genug , um des Reichsverbandes ganz entbehren
zu können ; bei welchen das Interesse der Gesammthelt es dem-
nach zu erheischen schien, entweder die bedenkliche Gestaltung
wieder zu lösen oder aber sie als königliche Hansmacht zur
Stütze für das Ganze zu machen. Das früheste und auffallendste
Beispiel gibt Heinrich der Löwe; dass eine fürstliche Gewalt,
welche sich durch das ganze Reich von der Nordsee und der
Ostsee bis zu den Alpen erstreckte, welche die äussern Verwick-
lungen der Kaisergewalt dazu ausbentete, das eigene Machtgebiet
11 *
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164
anf Kosten der schwachem Fürsten zu erweitern, mit den allge-
meinen Interessen unvereinbar war, hatte sich genugsam gezeigt ;
durch vereinte Kraft des Kaisers und der Fürsten wurde sie
rechtzeitig gebrochen. Suchte schon Heinrich sich vor allem
in den Slavenländern jenseits der Elbe ein mit dem Reiche nur
im lockersten Verbände stehendes Machtgebiet zu schaffen, so
fanden auch entsprechende spätere Versuche vorzugsweise ihre
Stütze im slavischen Osten des Reichs, wo die unbeschränkteren
Machtbefugnisse der Markgrafen und Slavenfürsten, die grössere
Ausdehnung und einförmigere Gestaltung ihrer Gebiete solche
Bildungen erleichterten, wo eine bedrohte Gränze und die Mög-
lichkeit, neue Gebiete für die nationale Entwicklung zu gewinnen,
solche Bildungen bis zu einem gewissen Grade auch für die
Gesammtinteressen wünschenswerth erscheinen Hessen. Die Ueber-
macht Ottokars von Böhmen wurde wieder gebrochen durch ein
Zusammenwirken des Königs und der nächstbedrohten Fürsten.
Ihr Fall legte dann den Grund zu der habsburgischen Hausmacht;
dass es zunächst nicht gelang, die Krone dauernd mit ihr za
verbinden, musste um so bedenklicher werden, als ihr bald in
der luxemburgischen Macht ein ebenbürtiger Rival an die Seite
trat und damit ein Dualismus gegeben war, welcher verderblich
gewirkt hat und noch ungleich verderblicher gewirkt haben würde,
wäre nicht gerade während des Verbleibens der Krone bei den
Luxemburgern das Haus Habsburg durch Theilungen geschwächt
gewesen, während dann nach ihrem Aussterben diesem nicht
allein die Krone, sondern bald auch die Hausmacht jener zufiel
und damit der Dualismus wieder beseitigt war. Blieb fortan die
Krone auch ohne gesetzliches Anrecht den Habsburgem gewahrt,
so wirkte darauf doch unzweifelhaft die üeberzeugung ein, dass
das habsburgische Machtgebiet zumal nach den auswärtigen Er-
werbungen nicht in die Stellung eines Fürstenthums znrückge-
drängt werden könne , und dass kein anderes Haus die Macht
und das Interesse habe , den äussern Aufgaben des Kaiserthums
in gleicher Weise entsprechen zu können.
Im Nordosten des Reichs schien lange Zeit die ganze Gunst
der Verhältnisse einer grössem Machtentwicklung des Hauses
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165
Wettin zngewandt zn sein; den Gründen, welche hier schliesslich
Kursachsen den Vorrang von Brandenburg abgewinnen liessen,
haben wir nicht nachzugehen. Aehnliche Aufgaben, wie Oester-
reich sie an den südöstlichen Marken zn lösen hatte, waren auch
hier gestellt; und seit dem Erwerbe Preussens war Brandenburg
um so bestimmter auf sie hingewiesen. Machterweitemngen sind
denn auch dort gelungen , so freilich , dass sie den nächsten
Sonderinteressen entsprechen mögen, dass sie aber bei Berück-
sichtigung der Gesammtinteressen den Charakter der Halbheit
tragen, dass sich sagen lässt, es sei dort zn wenig oder aber
zu viel gewonnen ; das deutsche Element der Ostseeprovinzen
ist nicht in unsere staatliche Entwicklung hineingezogen, und
was von Polen schliesslich behauptet wurde, mochte den nächst-
liegenden preussischen Interessen genügen, während es für die
Gesammtinteressen durch die Beseitigung der polnischen Mittel-
macht, durch das Vorschreiten Russlands die von dieser Seite
drohenden Gefahren unverhältnissmässig gesteigert hat. Im Ge-
gensätze zu der österreichischen Entwicklung erfolgte überhaupt
die Vergrösserung Brandenburg-Preussens vorwiegend im Reiche
selbst; anfangs noch schwankend und reichsfürstlichen Verpflich-
tungen nachgebend, entschlug es sich schliesslich mit voller
Entschiedenheit der Rücksichten, welche ihm der grössere Ver-
band auferlegte, und nahm nur die Interessen des eigenen Staats-
wesens zur massgebenden Richtschnur ; in der Lage , sich mit
Russland abzufinden, im Hauptbestande seiner Macht viel weniger
unmittelbar durch Frankreich bedroht, als Kaiser und Reich,
liess hier eine solche Politik sich lange mit Erfolg durchführen.
Musste hie und da ein Plan aufgegeben , auf schon Erreichtes
verzichtet werden, so war doch im allgemeinen die Angliederung
deutscher Gebiete an Preussen eine stätig fortschreitende.
Manches könnte nun darauf hindenten, es sei ein Stillstand
in dieser Entwicklung eingetreten, es habe dieselbe ihren Höhe-
punkt bereits erreicht, zumal die durch die Erschütterungen des
Jahres 1848 herbeigeführte Gestaltung, welche preussischen Macht-
erweiterungen so überaus günstig zu sein schien, keinen oder
doch nur ganz unbedeutenden Machtzuwachs brachte. Wäre hier
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166
nun wirklich die Gränze der Expansionskraft des Staates bereits
erreicht, so würde der Abschluss ein ganz ähnlicher sein, wie
der der religiösen Bewegung; wie einst die Reformation gerade
so viel Kraft entwickelte, um den alten Reichskirchenverband zn
sprengen, aber nicht genug, um einen neuen zu schaffen, so
wurde Preussen gerade mächtig genug, um den politischen Reichs-
verband völlig zu lösen, nicht ihn zu ersetzen. Preussen in seiner
jetzigen Gestaltung trägt nun aber freilich noch immer den Cha-
rakter des Unfertigen mehr an sich, ist mehr auf eine Ergänzung
angewiesen, als irgend ein zweiter Staat; unmittelbarer Nachbar
der beiden nach Vergrösserung strebenden Mächte des Westens
und des Ostens geworden, ist es auf sich angewiesen keiner der-
selben gewachsen ; und theilt es diese äussere Gefahr mit andern
mindermächtigen Staaten, so kommt hier hinzu, dass es bei seiner
eigenthümlichen geographischen Gestaltung auch bezüglich der
wichtigsten innern Interessen viel weniger, als die meisten Staaten
zweiten Rangs in der Lage ist , sich selbst genügen, ein in sich
abgeschlossenes Staatsleben führen zu können. Ein Preussen,
welches seine Aufgaben nur im Osten gesucht, die Elbe nicht
wesentlich überschritten hätte, würde wenigstens für das gesammte
innere Staatsleben ein sich selbst genügendes , von äussern Be-
ziehungen unabhängiges Ganze bilden, würde sich in dieser Rich-
tung ganz von Deutschland lösen können ; ein Preussen, welches
über den Rhein vorgeschritten ist, welches weniger geschlossen
ist, als einer der andern deutschen Staaten von einigem Gewicht,
kann das nicht.
Hat das unausgewachsene Preussen , wie es einmal besteht,
eine Ergänzung dringend nöthig, so bieten sich zur Erreichung
derselben zwei Wege. Es kann sie einmal gewinnen durch eng-
sten Anschluss an Deutschland und Oesterreich, durch das Ver-
folgen einer Politik, welche den Staat immer nur als Theil eines
grossem Ganzen fassen würde. Ueber die Erspriesslichkeit einer
solchen Politik fiir das Ganze und damit doch auch für die
dauernden Interessen des Theils würde kein Zweifel bestehen
können ; und mag der Bestand einer so mächtigen Einzelbildung
die Gesammteinigung in mancher Richtung erschweren, so würde
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167
bei entschiedenem Einlenken auf solche Politik sich die entspre-
chende Form um so leichter finden, als eben Preussen der eng-
sten Verbindnng mit Deutschland seiner ganzen Gestaltung nach
am wenigsten entbehren kann. Aber sie würde die Selbstbe-
stimmung Preussens freilich mannichfach beschränken, würde ihm
die Pflicht auferlegen , sich dem Willen der Gesammtheit auch
da zu fügen, wo diese nicht lediglich die preussischen Interessen
als Richtschnur nehmen kann , demnach der Stellung als euro-
päische Grossmacht zu entsagen , nur noch als mächtiges Glied
einer mitteleuropäischen Grossmacht zu gelten. Oesterreich, ob-
wohl ihm seine ganze Lage eine freiere Bewegung gestattet,
würde, da seine Politik durchweg nur auf Erhaltung, nicht auf
Aenderungen der bestehenden Machtverhältnisse gerichtet, ist,
da es insbesondere w'eitere Erwerbungen in Deutschland nicht
erstrebt, wohl aber das entschiedenste Bedürfniss hat, in allen
äussern Aufgaben mit Deutschland aufs engste zusammen zu
stehen, kaum erhebliche Bedenken haben können, auf eine Be-
schränkung der Ungebundenheit seiner äussern Politik im Interesse
einer höhern Einheit einzugehen, sobald als oberster Zweck der
Vereinigung der unbedingte Schutz des ganzen mitteleuropäischen
Macbtgebietes durch die Gesammtkraft hingestellt würde. Für
Preussen aber würde die nnnmgängliche Vorbedingung für die
Eingehung eines solchen Verhältnisses ein entschiedener Verzicht
auf alle weitem Vergrössemngen in Deutschland sein; und je
weniger das den preussischen Sonderinteressen , .den Traditionen
der preussischen Politik zu entsprechen scheint, um so weniger
ist wohl auf ein aufrichtiges und dauerndes Betreten dieses Weges
zu rechnen, so wenig man auch zeitweise durch die Noth gedrängt
ein Einlenken auf denselben wird vermeiden können.
Die Traditionen preussischer Politik weisen unzweifelhaft
mehr auf einen andern Weg, den einer Abrundung des Staates
durch weitere Einverleibungen deutscher Gebiete. Ein solches
Ziel wird nun freilich von sehr verschiedenen Gesichtspunkten
aus ins Auge gefasst werden können, einem preussischen und
einem deutschen. Ein preussischer Staatsmann, welcher nicht
die Selbstüberwindung besitzt, die preussische Politik der deut-
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168
sehen unterzuordnen , welcher sich rücksichtslos nnr von den
nächstliegenden Interessen des eigenen Staates leiten lässt, and
welcher zugleich besonnen genug ist, hier weniger das an und
für sich Wünschenswertheste , als das Erreichbare ins Auge za
fassen, dürfte sich freilich schwerlich von dem Trugbilde der
Möglichkeit des Aufgehens Deutschlands in Preassen verlocken
lassen , wohl aber um so entschiedener als das zu erstrebende
Ziel eine Abrundung Prenssens wo möglich bis znr Mainlinie
hinstellen. Es wäre damit ein geschlossenes, wohl abgerundetes
Staatsgebiet geschaffen, mit so grosser Gleichartigkeit der In-
teressen, als dieselbe auf irgendwelchem deutschen Gebiete glei-
chen Umfanges überhaupt erreichbar sein würde , ein Gebiet,
dessen Gestaltung allen Innern Bedürfnissen des Staatslebens
vollkommen genügen, Preussen von der Rücksichtnahme auf andere
deutsche Staaten ganz anabhängig stellen würde.
Das Bedenkliche für die Gesammtverhältnisse liegt nun da-
rin, dass wenigstens die Möglichkeit des Erreichens dieses Zieles
nicht wohl zu bestreiten ist. Schwerlich jemals im Einverständ-
nisse mit den deutschen Bundesgenossen , mit Oesterreich ; und
diese Ueberzeugung steht doch immer bewusst oder unbewusst
einem rückhaltlosen Anschlüsse an eine Gesammtpolitik am mei-
sten im Wege, wie dieses Verhältniss andererseits bedingt, dass
die Folgen einer solchen Abrundung, wenn sie wirklich erreicht
würde, für Deutschland um so verhängnissvoller werden müssten.
Die Möglichkeit kann aber geboten sein durch eine rücksichts-
lose Benutzung der auswärtigen Verwicklungen Gesainmtdentsch-
lands, ohne dass der Umstand, dass zumal Frankreich gegenüber
jede Schmälerung Deutschlands auch für Preussen einen Verlust
brächte, dabei für den exklusiv preussischen Standpunkt ins Ge-
wicht fallen dürfte. Denn so lange es für Preussen noch mög-
lich ist, sei es in Folge friedlicher Uebereinkunft , sei es selbst
im Falle eines ersten kriegerischen Misslingens, seine vorge-
schobensten Stellungen an das Ausland preiszugeben gegen Ver-
grösserungen in Norddeutschland, wird das für das reinpreussische
Interesse nur als Gewinn erscheinen können ; es wird diese Er-
wägung immer den Versuch, sich einer gemeindeutschen Politik
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169
zu entziehen , näher legen müssen. Und an Vorgängen in der
früheren Geschichte des Staates, welche solche Befürchtungen
rechtfertigen, fehlt es ja in keiner Weise; bezeichneten wir
entsprechendes Vorgehen als den Traditionen der österreichischen
Politik zuwiderlanfend, wenn auch einzelne Persönlichkeiten sich
nicht durch dieselben binden Hessen, so wird auch hier der Ge-
sammtcharakter der Politik nicht danach zu bemessen sein, ob
etwa zeitweise leitende Persönlichkeiten anderen Impulsen folgen ;
nnd dass die preussische Politik auf den Ueberlieferungen eines
mit Erfolg Vergrössernngen erstrebenden Fürstenthumes steht,
die österreichische auf denen des wesentlich auf Behauptung nnd
Vertheidignng angewiesenen Kaiserthums, ist doch ein Umstand,
welcher auch unter vielfach geänderten Verhältnissen noch lange
nachwirken dürfte.
Dass selbst bei der rücksichtslosesten Benutzung auswärtiger
Verwicklungen nur eine besonders günstige Gestaltung der Ver-
hältnisse dauernde Verwirklichung jenes Zieles preussischer Son-
derpolilik ermöglichen würden, ist gewiss nicht zu läugnen; und
ein besonnener Staatsmann wird nicht leicht vergessen, dass, wenn
Preussen einst nach dem Erwerbe Hannovers jenem Ziele näher
zu stehen schien, als je, unmittelbar darauf auch der Bestand
des ganzen Staates in Frage gestellt war. Das Gelingen könnte
aber doch jetzt weit eher zu erwarten stehen, als jener spezifisch
prenssischen Politik, welche an und für sich gerade im deutschen
Nationalbewusstsein das grösste Hindemiss finden sollte, bis zu
einem gewissen Punkte eine Richtung entgegenkommt, welche,
von wesentlich nationalen Tendenzen getragen , vom deutschen
Standpunkte aus eine Machterweiterung Preussens befürwortet ;
und beide würden lange dieselben Wege gehen können, ohne
beachten zu müssen, dass ihre schliesslichen Ziele doch sehr weit
auseinanderliegen. Es ist das eine Richtung, welche nicht das
ganze deutsche Machtgebiet mit seinen einmal thatsächlich be-
stehenden Gegensätzen nnd Sonderinteressen in einer Form, wie
sie eben die Sachlage gestattet und wie sie zunächst wenigstens
den gemeinsamen änssern Aufgaben genügen möchte, zusammen-
znfassen sucht ; welche vielmehr vor allem die grösstmögliche
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170
Einheit der innem Gestaltung ins Auge fasst, ein reindeutschea
Staatswesen , welches ohne Rücksicht auf das geschichtlich
En^'achsene und den thatsächlichen Bestand nach den einfachen
Gesichtspunkten moderner Einheitsstaaten zu gestalten wäre,
und welche das zu erreichen hofft durch Ausschliessung aller
Bestandtheile , auf deren Assimilirung nie zu rechnen wäre , und
durch die Erweiterung Preussens zu einem deutschen National-
staate. Würde das ein Bruch sein mit den Anschauungen vom
Staate, welche unsere Geschichte von jeher beherrschten, welche
noch jetzt in Oesterreich und der Gruppe der reindeutschen
Staaten vorwiegen, so entspricht es einerseits der Richtung einer
Zeit, welche in ihren Ansichten vom Staate vorwiegend von
romanischen Anregungen bestimmt ist, während andererseits das
preussische Staatswesen selbst bereits mit dem Beispiele voran-
gegangen ist.
Die preussische Entwicklung ist scharf dadurch gekennzeich-
net, dass sie nicht bloss das Macbtgebiet des Staates möglichst
zu erweitern , sondern es auch möglichst einförmig zu gestalten
suchte, dass sie am frühesten mit den Sonderrechten der Länder
und Stände brechend eine Centralisation der Gewalt herstellte,
welche es ermöglichte, durch die unbeschränkte Verfügung über
verhältnissmässig beschränkte Mittel bedeutende Erfolge zu er-
zielen. Auf den ersten Blick muss es scheinen, dass es gerade
dem so wenig geschlossenen preussischen Staate, welcher ans so
verschiedenartigen, durch keine nähern dauernden Interessen, a‘ls
die allen Deutschen gemeinsamen, verbundenen Bestandtheilen
zusammengesetzt ist, für welchen neben dem Rechte der Dynastie
kein innerer Grund den engem Verband rechtfertigt, am meisten
an den Vorbedingungen dazu hätte fehlen müssen. Aber es ist
zunächst zu bedenken, dass die ganze östliche Hauptmasse des
Staats auf ursprünglich slavischem und lettischem Boden beruht;
durch die einheitlichere Gestaltung der Markverfassung und des
slavischen Staatswesens, durch die grössere Gefügigkeit des
slavischen, auch durch die Gennanisiruug nicht verwischten
Charakters, sich einer starken, einheitlichen Gewalt zu unter-
werfen, den Zwecken derselben mit voller Hingebung zu dienen.
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171
war hier staatliche Centralisation ausserordentlich erleichtert;
und sein ganzes Gepräge, seine Eigenthümlichkeit hat ja das
preussische Staatswesen hier gewonnen. Die einzelnen früheren
Erwerbungen im Westen waren zu wenig umfangreich, zu isolirt,
als dass sie hätten bestimmenden Einfluss auf den Charakter des
Staats gewinnen, oder auch nur ihm gegenüber sich in einer
Sonderstellung hätten behaupten können. Später erfolgten nun
freilich umfassende Erwerbungen auf reindeutschem Boden; aber
es ist doch wohl zu beachten , dass es sich hier nicht um die
Vereinigung grosser geschlossener Sonderkreise mit dem Staate
handelte, sondern um Gegenden, wo die alte Stammesgliederung
von der politischen Entwicklung ganz zersetzt war, die früheren
Einzelgestaltnngen wenig geschlossen waren, sich vielfach durch-
kreuzten, wo in den geistlichen Wahl Staaten kein angestammtes
Fürstenhaus den Erinnerungen an die Vergangenheit als Träger
diente, wo die kirchliche Spaltung fast überall einen Gegensatz
zwischen nächstliegenden Gebieten begründet hatte, wo endlich
der Durchgang durch französische Herrschaft gründlich mit allen
althergebrachten Verhältnissen au&äumte. Mochte auch trotz
allem die . Erinnerung an die kleineren staatlichen Kreise , in
welchen sich hier das Leben einst bewegte , noch vielfach mit
VoI^iebe gehegt werden, so konnten sie doch, auch wenn man
sie beachten wollte , dem neuen Staatswesen nur in sehr unter-
geordneten Beziehungen zur Grundlage dienen; so weit das Staats-
wesen einer grössern Gliederung bedurfte, war diese westlich von
der Elbe erst zu schaffen. Mögen nun den neuen Provinzen
vielfach die Grundlagen nicht fehlen, auf welchen sich im Laufe
der Zeit ein kräftigeres Sonderbewusstsein entwickeln könnte,
finden sich hier viele Interessen, welche denen des Osten ent-
gegenlaufen, während manche spezifisch preussische Interessen
hier ihr Gewicht verlieren , so ist es doch erklärlich , wenn
der Durchführung centralisirten Staatswesens, so empfindlich
es die Sonderinteressen oft verletzen mag, auch hier ernstliche
Hindernisse nicht erwuchsen; weder die Traditionen der eige-
nen Geschichte, noch das ungenügende deutsche Gesaramt-
staatswesen wiesen auf eine Form, in welcher Sonderbe-
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172
fitreboDgen za entsprechendem Aasdrncke hätten gelangen können.
So konnte denn auch hier leichter, als die ganze Zasammen-
setzung des Staates das an and für sich erwarten lassen sollte,
der Versach einer ganz einheitlichen verfassnngsmässigen Gestalt
tang gemacht werden , ohne dass man es nur ffir nöthig hielt,
die bedeatungslosen Vertretungen der Sonderkreise in entspre-
chender Richtung weiter za entwickeln. Und damit schien denn
ein weiterer bedeutender Schritt geschehen , um Preussen ge-
eignet zu machen, einem nach modernen Schalansichten einheitlich
und freiheitlich gestalteten deutschen Nationalstaate zur Grund-
lage zu dienen. Allerdings hat die bisherige kurze konstitutio-
nelle Geschichte des Staates noch keinerlei Bürgschaft dafür
geben können, ob hier eine in manchem kleinem deutschen Staate
bereits als durchführbar und erspriesslich erprobte Verfassungs-
form auf die Dauer haltbar sein wird; wenn der zumal in den
altslavischen Gebieten sehr scharf ausgeprägte monarchische
Sinn es zweifelhaft erscheinen lassen muss, ob die neuen Formen
des Staatslebens genügenden Boden in den Anschauungen des
Volkes haben, um ihren Fortbestand auch dann zu verbürgen,
sobald dem Herrscher das Interesse und der Wille , sie aufrecht
zu erhalten, fehlen sollte, wenn die bereits gemachte Erfahrung,
dass es möglich war, die Wirksamkeit der Verfassung jahrelang
völlig zu lähmen , bis nicht der Widerstand von nnten , sondern
nur der Wechsel der Person des Herrschers eine Wendung her-
beiführte, das doppelt nahe legen muss: so ist andererseits
gewiss auch zu bedenken, dass wir beim unumschränkten König-
thume weit eher die Möglichkeit, die Einsicht und den Willen
voraussetzen dürfen, den Sonderiuteressen im Staate Rechnung
zu tragen, als bei parlamentarischen Majoritäten, dass sich auf
die Dauer eine Verletzung einzelner Landestheile durch rück-
sichtsloses Vorgehen jener kaum vermeiden lassen wird, welche
dann ein energisches Streben nach grösserer Selbstständigkeit
der Theile ungleich näher legen würde, als die früheren Verhält-
nisse ; zumal , wenn sich bis dahin in Oesterreich gezeigt haben
sollte, dass solche auch innerhalb einer freiheitlichen Gesammt-
verfassung recht wohl bestehen könne.
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173
Ein möglichst geschlossenes and möglichst gleichartig ge-
staltetes Staatsgebiet wird immer die unumgängliche Vorbedingung
für die Durchführbarkeit einer mehr oder weniger centralisirten
konstitutionellen Verfassung sein ; und in so weit ist nicht zu
verkennen, dass die modernen Ansichten über die innere Gestal-
tung des Staatswesens mit jener andern über die äussere Ab-
gränzung des Staates nach der Nationalität aufs engste verwach-
sen sind. Abschliessung aller staatlichen Bestrebungen auf den
Kreis der deutschen Nation ist demnach allerdings eine unab-
weisbare Forderung derjenigen, welche eine Neugestaltung Deutsch-
lands im Anschlüsse an die preussische Entwicklung erstreben ;
je einförmiger die Verfassung , um so enger begränzt wird das
Gebiet sein, für welches sie durchführbar ist. Wo es sich nicht
um preussische Sonderbestrebungen , sondern um die Tendenzen
der nationalen Einheitspartei handelt , da bleibt man freilich
nicht beim Verzichte stehen; die beabsichtigte Staatsschöpfung
soll zwar nur Deutsche, aber andererseits auch alle Deutsche
umfassen. Einer weitem Erörterung, in wie weit für die Durch-
führung eines solchen an und für sich sehr einfachen Planes
gegenüber dem Gewichte der bestehenden Verhältnisse, gegen-
über den entgegenstehenden Interessen Oesterreichs, der deutschen
Einzelstaaten und des Auslandes der Fall der Wahrscheinlichkeit,
ja der Möglichkeit selbst unter Voraussetzung der günstigsten
Sachlage, so weit sie durch Wechselfalle bedingt wird, auch nur
ernstlich ins Auge gefasst werden kann, werden wir uns über-
heben dürfen. Wer einmal gewohnt ist, das ihm Wünschenswerthe
mit dem Möglichen zu verwechseln , wer sich nicht scheut , das
ihm wünschenswerth Erscheinende auch da noch als das aus-
schliesslich zu Erstrebende hinznstellen , wo das Gelingen, wenn
nicht gerade unmöglich, doch im höchsten Grade unwahrschein-
lich ist, wo dagegen das viel sicherer in Aussicht stehende Miss-
lingen zugleich alle Hoffnungen vernichten kann, welche sich für
eine Wiederkräftigung der Nation auf andern Wegen noch zeigen,
für den wird auch die unbefangenste Erwägung der möglichen
und wahrscheinlichen Ergebnisse ohne Gewicht sein. Als das
im günstigsten Falle Erreichbare wird eine Erwägung, welche
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zunächst das Wahrscheinliche ins Auge fasst, sich nicht durch
jeden schwachen Schimmer einer entfernten Möglichkeit blenden
lässt, doch wohl immer nur ein Aufgehen Norddeutschlands in
Preussen bezeichnen können, welches vielleicht durch Verluste an
das Ausland , jedenfalls durch Schärfung der innwn Gegensätze
in der Nation, durch Verzicht auf die letzten Hoffnungen für
deutsche Einheit und Macht zu erkaufen wäre. Damit würde
nun freilich denen vollkommen gedient sein, welche Deutsch-
land im Munde führen und Preussen meinen ; die ehrlichen
Nationalen südlich vom Main würden sich mit der Erklärung
begnügen müssen, dass man in dankbarer Anerkennung ihrer
Verdienste nie aufhören werde, die Einigung der ganzen Nation
anzustreben, dass man aber Niemandem zumuthen könne, rück-
sichtslos für etwas einzutreten, was einmal seine Kräfte über-
steige; und die vollbrachte Einigung des Nordens sei doch
immerhin ein so bedeutender Erfolg, dass auch der Süddeutsche
nicht bereuen dürfe , dazu sein Schärflein beigetragen zu
haben.
Wir haben uns nun aber schon so häufig mit möglichen,
wenn auch unwahrscheinlichen Entwicklungen beschäftigt, dass
wir immerhin schliesslich auch die noch ins Auge fassen mögen,
cs stände wirklich das ganze Gebiet, so weit die deutsche Zunge
klingt, für einen staatlichen Neubau zu Gebote. Der so vielfach
ersehnte, so oft in Aussicht gestellte, und doch immer auf sich
warten lassende Zerfall Oesterreichs wäre natürlich die noth-
wendige Vorbedingung, obwohl der Fortbestand gerade dieses
Staates allein für die dauernden Machtfragen entscheidend zu
sein scheint. Jeder andere deutsche Staat, selbst Preussen, würde
in seine Bestandtheile zerfallen können, ohne dass dadurch an
und für sich der Gesammtmacht nennenswerthe Kräfte entzogen
würden, wenn auch jede Erschütterung bestehender Organisationen
eines Theiles der Gesammtkraft für den Augenblick lähmend
wirken könnte. Mit dem Zerfalle Oesterreichs würden unmittel-
bar fast ein Drittel der Völker, über welche jetzt deutsche Herr-
scher gebieten, Deutschland fremd und unverpflichtet gegenüber-
stehen, würde ihm jede Einwirkung auf Gebiete entzogen sein, *
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deren Besitz für die Machtverhältnisse des ganzen Welttheils
vorzugsweise entscheidend sein muss.
Ein so auf die Nation beschränkter deutscher Staat würde
allerdings seinen allgemeinen Machtverhältnissen nach einem
mächtigen Grossstaate , wie Frankreich , noch immer gleichkom-
men, aber auch nur gleichkommen. Frankreich nun gränzt nirgends
an Nationen , von welchen es für seinen Bestand zu fürchten
hat; noch weniger ist das bei Russland der Fall. Anders das
neue Deutschland; es wäre von Staaten umgeben, von welchen
keiner geneigt sein würde, einer Vergrösserung auf deutsche
Kosten bei gebotener Gelegenheit zu entsagen, denn es gibt eben
nur eine Nation , welche man nach dem Gebühren vieler ihrer
Mitglieder zu schliessen zu solcher Selbstverläugnung einer Idee
zu Liebe fähig halten könnte; jeder, der uns angreift, würde
leicht in Dänen, Italienern, Ungarn, so lange bei ihnen überhaupt
noch von Unabhängigkeit die Rede sein könnte, Bundesgenossen
finden, weil er ihnen Erwerb in Aussicht stellen könnte, weil
keine der schwächern Nationen sich Deutschland zu Liebe mit
ihrem gefährlichsten Nachbar, mit Russland oder Frankreich,
würde entzweien mögen auf die Gefahr hin, im Falle des Miss-
lingens zunächst die Rosten zahlen zu müssen. Das durch die
Sachlage, wie durch seine Grundsätze auf die Vertheidigung
angewiesene Deutschland wäre da durchaus im Nachtheile; es
würde nur da auf einen Bundesgenossen rechnen können, wo
neben dem Interesse an Erhaltung der bestehenden Machtver-
hältnisse die Möglichkeit selbsständigen Auftretens geboten wäre,
in England ; und der Schaden, welchen dieses etwa seinen Feinden
zufügen könnte , würde kaum zu schwer wiegen für den Schutz
Deutschlands , zumal sobald auf einem der wichtigsten Punkte,
an der Adria, deutsche Interessen von vornherein nicht mehr zu
schützen wären. Deutschland würde aber weiter nicht allein an
zwei nach Vergrösserung strebende kontinentale Grossmächte
gränzen, welchen es einzeln höchstens gewachsen wäre, es würde
sich mit den nichtdeutschen Gebieten Oesterreichs auch gerade
der Positionen entäussert haben, von denen ans es möglich wäre,
die Vergrösserung jener, wenn auch zunächst ausser Deutschland,
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zu hindern ; die von Deutschland aufgegebenen Gebiete und manche
andere, wozu nur diese den Zugang gewähren, würden nur Frank-
reich oder Russland dienstbar werden können. Deutschland, ein-
geklemmt zwischen das romanische und slavische Kaiserthum,
müsste mindestens darauf rechnen , sich beide nie geeint gegen-
über zu sehen ; aber würde denn die Annahme der Wahrschein-
lichkeit und der Erfahrung widersprechen, dass beide sich immer
schliesslich leicht verständigen würden, so lange es zwischen
ihnen noch Gebiete gibt, aus denen man die gegenseitigen For-
derungen ausgleichen kann?
Wollen wir nun hier auch nicht gerade den Eintritt der
ungünstigsten Eventualitäten annehmen, jedenfalls würden die
Gefahren der äussern Lage so drohend sein, dass ihnen gegen-
über nur eine solche Gestaltung des Staats irgend welche Bürg-
schaft bieten könnte, bei welcher die Regierung im ausgedehntesten
Masse über alle Kräfte der Nation geböte, straffe Centralisation
eine durchaus einheitliche Leitung auch der innem Angelegen-
heiten ermöglichte, überall der Wille vorhanden wäre, alles für
den Staat einzusetzen, sich jedes Bestimmungsrechtes zu Gunsten
des Ganzen zu entänssern ; mit der blossen preussischen Führung,
in welcher ihre Anhänger ja ohnehin nur einen Uebergang sehen,
wäre da gewiss nichts erreicht;, die centralisirte Gestaltung des
preussischen Staatswesens müsste die Norm für das ganze Reich
werden. Aber wie viel Zeit ruhiger , von aussen ungestörter,
schrittweise vorgehender Entwicklung würde wohl dazu gehören,
um das durchzuführen, um alle der Einrichtung eines solchen '
Staatswesens widerstrebenden Elemente zu versöhnen, um die
verschiedensten Gegensätze anszugleichen, um die bisher an selbst-
ständigere Bewegung gewöhnten Theile der Nation für ein staat-
liches Leben zu gewinnen, welches mit ihrem nationalen Wesen,
mit ihrer früheren Geschichte im schneidendsten Widerspruche
steht? Schwerlich würde es auch nur zu ernstlicher Erprobung
der Ausführbarkeit eines Versuches kommen können , welchem
zu Liebe gewiss Preussen selbst am wenigsten geneigt sein würde,
das aufs Spiel zu setzen , was es bisher errungen. Das von
aussen bedrohte, durch widerstrebende Elemente im Innem mehr
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als je gelähmte Deutschland würde doch voraussichtlich schon
nach den ersten Schritten entweder seinem Geschicke erliegen,
oder im glücklichsten Falle nach empfindlichen Verlusten zu
einer der frühem ähnlichen Gestaltung zurückkehren. Aber
scheint denn nicht in Italien die Lösung der ganz entsprechenden
Aufgabe ohne erhebliche Hindernisse zu gelingen , dürfen wir
nicht auf die Bereitwilligkeit des französischen Imperator rechnen,
auch die Sache des deutschen Nationalstaates unter seine schir-
menden Fittiche zu nehmen? So traurig das Bild ist, welches
unsere Nation in ihren staatlichen Gesammtverhältnissen bietet,
so manches den Deutschen dem Fremden gegenüber erröthen
lassen muss, so denken wir doch noch viel zu gut von dem Stolze,
von der Ehrenhaftigkeit, von der Einsicht der deutschen Nation,
als dass wir die Annahme in Erwägung ziehen möchten , es
bestehe in ihr eine irgend beachtenswerthe Partei, welche sich
mit dem Gedanken befreunden könnte , den Erfolgen fremder
Waffen, der Vormundschaft eines fremden Herrschers, der Preis-
gebung eigenen Gebietes, einem Gewebe von Lügen und Ränken,
von Verrath und Gewaltthat die Gründung eines in seinem Be-
stände von fremder Willkür abhängigen deutschen Einheitsstaates
verdanken zu müssen.
So scheinen bei unbefangener Erwägung weder die Verhält-
nisse der Vergangenheit noch auch die der Gegenwart irgend-
welche Haltpunkte zu bieten , welche uns die Möglichkeit des
Bestandes eines ganz auf sich gestellten deutschen Nationalreiches
verbürgen könnten. Wie wir nachzuweisen versuchten, entsprach
einst das • vielgestaltige Kaiserreich in seiner eigenthümlichen
Fügung in hohem Grade den wichtigsten nationalen, wie univer-
salen Bedürfnissen. Und ist das richtig, so scheint uns solche
Einsicht auch nicht nutzlos für die Beurtheilung der Dinge der
Gegenwart. Vieles ändert sich im Laufe der Jahrhunderte, Ge-
schehenes ist nicht ungeschehen zu machen , und znr einfachen
Rückkehr zu den Verhältnissen längst gewesener Zeiten , selbst
wenn sie möglich wäre, zu mahnen, wird die unbefangene ge-
schichtliche Erwägung kaum je in der Lage sein; aber wohl kann
sie zeigen, wo es sich um vorübergehende, wo um dauernd wirk-
Ficker KalserrcicU. 12
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same FaktoreD der geschichtlichen Entwicklung handelt, in wie
weit diese letzteren beim Wiedereinlenken auf Bahnen , welche
einst mit Glück verfolgt , zum Schaden verlassen wurden , die
Hoffnung abermaligen Gelingens nahe legen können. Und wenn
wir die unwandelbare örtliche Gestaltung des Welttheils ins Auge
fassen , und die noch immer dem frühem Wesen entsprechenden
Eigenthümlichkeiten der eigenen, wie fremder Nationen, wenn wir
uns vergegenwärtigen, wie die Aufgaben, welche wir einst lösten,
so vielfach Zusammentreffen mit denen , welche jetzt im eigenen,
wie im allgemeinen Interesse zu lösen wären, wie das ganze
Schwanken der staatlichen Verhältnisse unseres Welttheils nur
im Zerfalle der deutschen Kaisermacht seine letzte Begründung
findet : so werden wir uns kaum des Gedankens erwehren können,
dass es sich hier um einen dauernden deutschen Beraf handelt,
dass der Deutsche desshalb in die Mitte des Welttheils, auf den
bedrohtesten nnd zugleich bedrohendsten Posten gestellt ist, weil
seine Kraft genügt, diese Stellung zu behaupten, weil seine mass-
haltende Besonnenheit sie ihn nicht missbrauchen lassen wird,
weil nur durch ihn nnd von hier aus ein überlegenes Machtgebiet
geschaffen werden kann, welches die unruhigen nnd drängenden
Glieder unserer Völkerfamilie auseinanderhaltend dem ganzen
Welttheile eine Bürgschaft dauernder, friedliche Zustände ermög-
lichender Machtvertheilnng bieten, und ebenso Deutschland selbst
die Möglichkeit einer von aussen ungestörten nationalen Ent-
wicklung gewähren würde ; wir glauben , dass in dem deutschen
Kaiserreiche, wie es einst gewesen, noch immer wesentlich die
Richtung vorgezeichnet ist , in welcher auch Jetzt die Aufgaben
unserer Nation zu suchen sind. Wir achten das Gewicht der
Nationalität für das staatliche Leben in keiner Weise gering,
wir schlagen die unstreitig mächtig vorschreitende Kräftigung^
unseres Nationalbewusstseins für die Möglichkeit befriedigender
Lösung überaus hoch an; wir würden aber nur ein zersetzendes,
sie erschwerendes Element in ihm erblicken können, wenn es
gelänge , es auszubeuten für den verzweifelten Versuch , unsere
Geschichte gleichsam von neuem zu beginnen, einer staatlichen
Gestaltung nachzustreben, welche allen Traditionen unserer Ver-
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gangenheit widerspricht, für einen Versuch, welcher selbst bei
zeitweisem Gelingen nur Zeugniss dafür ablegen würde, dass die
gesunde Lebenskraft der Nation, die Fähigkeit, sich auf Grund-
lage ihres eigenthümlichen Wesens weiterzuentwickeln, w'enigstens
in staatlichen Dingen bereits erloschen sei, dass sie nur noch
durch Einzwängung in Formen , welche auf fremden Boden den
Bedürfnissen anderer Nationen entsprechend erwuchsen, ihre
Existenz zeitweise zu fristen hoffen dürfe. Wohl ist nicht zu
verkennen , dass die äussern Machtfragen , wenngleich die wich-
tigsten, die für die Existenz entscheidenden, doch nicht die ein-
zigen sind, welche uns auf die Einigung gebieterisch hinweisen;
wohl ist weiter nicht zu verkennen, dass die genügende Lösung
nicht aller, aber doch vieler und wichtiger Fragen innerer Eini-
gung durch die Abschliessung auf den Kreis der Nation ebenso
sehr erleichtert, als jede genügende Lösung der äussern Macht-
fragen durch sie ausgeschlossen sein würde. Aber wie einst in
' dem vielsprachigen Kaiserreiche die Nation ungleich einiger, in
ungleich gesunderen inneren Verhältnissen lebte, so scheinen auch
jetzt alle Versuche grösserer Einigung der Nation selbst nur
dann ohne Gefahr und mit Aussicht auf Erfolg unternommen
werden zu 'können, wenn sie geschehen unter dem Schirme einer
die Ruhe des Welttheils und die Unabhängigkeit der Nation
gegen jede Eventualität in Weise des Kaiserreichs sichernden
äussern Machtstellung.
Noch stehen uns die Mittel zu Gebote, noch handelt es sich
mehr um das Erhalten und Verbürgen , als um das Wiederge-
winnen, noch erfüllen deutschen Herrschern gehorchend oder auf
deutsche Hülfe angewiesen Einzelbildungen die ganze Mitte des
Welttheiles, nicht zurückbleibend hinter dem Umfange des Reiches,
wie es einst gewesen , da die Gunst des Geschickes im Osten
das ersetzte, was im Westen schon den neuen Herren gefunden
hat. Wie lange sie uns aber noch zu Gebote stehen werden,
wissen wir nicht ; und wohl ist die Aussicht gering , dass sich
znm Können die Einsicht und der Wille finden wird , mit zeit-
weisem Verzichte auf alle Sonderzwecke die Wiederfügung des
gewaltigen Gebäudes zu versuchen. Wie könnte auch die richtige
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Form der Einigung sich finden, so lange man uneinig ist über
die Zwecke, welchen sie dienen soll ? Wie kann auf die Erman-
nung und Einigung einer Nation gerechnet werden , in welcher
ohne En'öthen, ohne Gefahr sich den Vorwurf der Selbstsucht
oder Feigheit zuzuziehen auch nur die Frage aufgeworfen werden
kann, ob jeder AngriflF auf eins der Glieder mit gemeinsamen
Kräften abzuwehren , ob nicht allein jeder Fussbreit deutschen
Bodens, sondern auch jeder Fussbreit, welcher die Macht der
Erbfeinde der Nation stärken kann , zu vertheidigen sei ? in
welcher nicht jeden das Brandmark der allgemeinen Verachtung
trifft , der freudig Ereignisse begrüsst , welche der Macht des
Gegners auf deutsche Kosten zu Gute kommen? Dass eben nur
der Wille und die Einsicht, nicht die Mittel fehlen, macht die
Lage nur bejammernswerther, macht den Deutschen zum Gespötte
der Nachbarnationen, wird, wenn der Tag kommen sollte, uns
unterliegen lassen ohne nur das Mitleid, ohne die Achtung zu
verdienen, welche man dem Schwachen zollt, welcher nach ver-
geblichem Kampfe dem Stärkern endlich unterliegt.
So weit ist es noch nicht gekommen ; und wenn die Ansicht
richtig ist , dass die gefährdetsten Gebiete die zu sein pflegen,
welche der mächtigste und gefährlichste Gegner unmittelbar
bedroht, wo er den werthvollsten Gewinn zu machen hoffen darf,
wo auf einen Wiedererwerb des einmal Verlorenen am wenigsten
zu rechnen ist, so dürfte die richtige Einsicht nicht lange auf
sich warten lassen , dass der Rhein gemeint war bei dem , was
am Po geschah; ob aber eine solche Wendung zu wünschen,
ob sie zu fürchten ist, das wird freilich zumeist davon abhängen,
ob im entscheidenden Augenblicke auf das Wollen und das Können
Gesammtösterreichs zu rechnen ist. Wer gewohnt ist, sich
weniger durch die unmittelbaren Eindrücke der Lage des Augen-
blicks, als durch ihre Vergleichung mit dem Ausgange entspre-
chender früherer Situationen leiten zu lassen, der wird auch
recht wohl die Ansicht vertreten können , dass der Kaiserstaat
grosse, den Bestand selbst aufs Spiel setzende Katastrophen
weniger zu fürchten hat, als die übrigen deutschen Staaten, dass
es sich bei ihm auch im Falle wiederholten Misslingens zunächst
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nicht um den Zusammensturz , sondern nur um schrittweises
Zurückweichen , um Einzelverluste handeln dürfte , dass , wenn
überhaupt keine Wendung in der seit Jahrhunderten gegen die
Mitte des Welttheils von Westen und Osten vordringenden Be-
wegung mehr eintreten sollte, Oesterreich leicht der Theil Mittel-
europas sein könnte , welcher sich am längsten auch auf die
eigene Kraft angewiesen behaupten würde. Aber günstigsten
Falles doch nur so, dass es zuletzt erliegen würde; weder die
eine noch die andere Hälfte wird je den Aufgaben des Ganzen
gewachsen seien können ; ist ohne ein starkes Oesterreich ein
unabhängiges, nach aussen gesichertes Deutschland gar nicht
denkbar, so wird eben so gewiss auch die Stunde Oesterreichs
schlagen , wenn ihm kein selbstständiges Deutschland mehr zur
Seite steht. Der Zerfall Oesterreichs, die Bildung eines deutschen
Nationalstaates, das klingt freilich viel einfacher, als die An-
sichten, auf welche die Erwägungen einer langen Vergangenheit
uns hier geführt haben ; möge Gott verhüten, dass wir den Tag
erleben, an welchem ein trauriger Ausgang sie als wohlbegründete
erweisen könnte !
VV ^
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UEßEllSICHT.
Verschiedene Auffassung der Geschichte der deutschen Kaiserzeit; ver-
schiedene Betrachtungsweise der geschichtlichen Dinge überhaupt. . . S. 1.
Zerfall des rCmischen Weltreichs; TJngenügen der ersten deutschen Staaten-
bildnngen ; das karolingische Kaiserreich beruhend auf der Idee der christlichen
Universalmonarchie und dem romanischen Staatsgedanken; die von nationalen
Tendenzen unabhängigen Gründe seines Zerfalls S. 15.
Entstehung des deutschen Königreichs ohne massgebende Einflussnahme
nationaler Tendenzen; Gestaltung und Weiterentwicklung desselben auf Grund-
lage des germanischen Staatsgedankens ; Erweiterung zum deutschen Kaiser-
reiche auf entsprechenden Grundlagen S. 42.
Nothwendigkeit und Werth des Kaiserreichs und der deutschen Herrschaft
in Italien für die universalen Bedürfnisse ohne Beeinträchtigung der nationalen
Interessen; Gründe, welche eine Erweiterung des Kaiserreichs zu einer christ-
lichen Universalmonarchie verhüteten S. 64.
Zerfall des Kaiserreichs, erfolgend nicht wegen Unhaltbarkeit seiner Grund-
lagen, sondern wegen des Verlassens derselben durch die Erwerbung Siziliens
für das Kaiserhaus und der dadurch bedingten Verschiebung der hergebrachten
Machtverhaltnisse , in Folge deren zugleich die deutsche KOnigsgewalt erschüt-
tert wird S. 99.
Prüfung der Ansicht, dass ohne das Kaiserreich Deutschland sich zu einem
kräftigen und einheitlichen Nationalstaate entwickelt haben würde; stBtig vor-
schreitende Schmälerung der deutschen Machtstellung trotz der Stützen, welche
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ihr das Kaiserreich und spKter die habsburgisch-österreichische Hausmacht ge-
boten bat; Gründe, wesshalb roranssichtlicb ohnedem der politische Zerfall
der Nation nur um so eher eingetreten sein würde S. IIS.
Die jetzige Gestaltung in ihren Beziehungen zur frühem Entwicklung; die
religiSse Spaltung; die politische; Oesterreich und die reindeutschen Staaten
anschliessend an die frühere Gestaltung des deutschen Kaiserreichs und KBnig-
reichs; Preussen als Vertreter einer der frühem Entwicklung entgegenlaufenden
Richtung; Unwahrscheinlichkeit des Gelingens der Bildung eines an diese an-
schliessenden Nationalstaates , wahrend auch die nationalen Interessen noch
immer auf die durch das Kaiserreich vorgezeichnete Richtung hinzuweisen
scheinen S. 141.
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Literarische Anzeige.
Im Verlage der Wagner’schen Buchhandhing in
Innsbruck ist früher erschienen:
Camlefreili Viterbiensis carmen de gestis Friderici primi im-
peratoris in Italia. Ad fidem codicis bibliothecae Mona-
ceusis editit Dr. Jul. Ficker, hist. prof. p. o. in c. r.
univ. litt. Oenipont. 8 . 1853. 4 Bogen.
Preis 64 kr. ö. W., 42 kr. rh., I 2 V 2 ngr.
Kicker Prof. Dr. Jul., über die Entstehungszeit des Sachsen-
spiegels, und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem
Dentschen-Spiegel. Ein Beitrag zur Geschichte der deut-
schen Rechtsquellen. 1859. gr. 8 . br. 8*/2 Bogen.
Preis, fl. 1. 8 kr. ö W., fl. 1. 12 kr. rh., 24 ngr.
— — Der Spiegel deutscher Leute. Textabdruck der Inus-
brucker Handschrift. 1859. gr. 8 . br. 13>/4 Bogen.
Preis fl. 2. 20 kr. ö. W. , fl. 2. 24 kr. rh., Rthr. 1. 15 ngr.
— — Vom Reichsfiirstenstande. Forschungen zur Geschichte
der Reichsverfassnng , zunächst im XII. und XUI. Jahr-
hunderte. 1. Band 1861. gr. 8 . br. 25 Bogen.
Preis fl. 4. — ö. W. , fl. 4. 40 kr. rh., Rthr. 2. 20 ngr.
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